Add diagnostics reference book on children and domestic violence

This commit is contained in:
KPG Mentor 2026-05-14 08:59:53 +00:00
parent 91486e9616
commit bbe9e87512
476 changed files with 16416 additions and 0 deletions

View File

@ -0,0 +1,18 @@
# Handbuch Kinder und häusliche Gewalt
**Editors:** Barbara Kavemann, Ulrike Kreyssig (Hrsg.)
**Publisher:** VS Verlag für Sozialwissenschaften / GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden, 1. Auflage, Januar 2006
**ISBN:** 3-531-14429-4
**Pages:** 473
## Description
This edited volume brings together research, legal analysis, and practice-based contributions on children affected by domestic violence against their mothers. It frames children not as peripheral witnesses, but as directly impacted subjects with distinct protection, support, and developmental needs. The book is explicitly interdisciplinary, connecting family law, child protection, youth welfare, police intervention, shelters, counselling, therapy, and perpetrator work. Its central aim is to close knowledge gaps and strengthen coordinated professional responses.
## Document Role
This book serves as a strong background reference for a KPG/EPG case study in social work where domestic violence, child endangerment, trauma exposure, and protective placement intersect. It is especially relevant for diagnostics, because it helps frame trauma-related burden, child protection concerns, institutional response needs, and the effects of separation, shelter placement, and youth welfare intervention. For residential child and youth care contexts, it supports theory-based assessment, safety planning, interagency cooperation, and trauma-informed reflection.
## Clean up
This book is a reference document. It can be removed from the collection after the EPG case study project is completed.

View File

@ -0,0 +1,10 @@
{
// This file contains metadata used for rendering this document in the KPG app.
"id": "handbuch-kinder-und-haeusliche-gewalt",
"title": "Handbuch Kinder und häusliche Gewalt",
"pdfPath": "Handbuch-Kinder-und-haeusliche-Gewalt.pdf",
"markdownPath": "missing.md",
"pageIndexPath": "missing.json",
"pageCount": 473,
"startPage": 0
}

View File

@ -0,0 +1,2 @@
Barbara Kavemann · Ulrike Kreyssig (Hrsg.)
Handbuch Kinder und häusliche Gewalt

View File

@ -0,0 +1,7 @@
Barbara Kavemann
Ulrike Kreyssig (Hrsg.)
Handbuch
Kinder und
häusliche
Gewalt

View File

@ -0,0 +1,28 @@
Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;
detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar.
.
1. Auflage Januar 2006
Alle Rechte vorbehalten
© VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2006
Lektorat: Stefanie Laux
Der VS Verlag für Sozialwissenschaften ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media.
www.vs-verlag.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede
Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne
Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für
Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk
berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im
Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher
von jedermann benutzt werden dürften.
Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg
unter Verwendung einer Zeichnung von Nora, 12: „Wenn man weint, sind alle Augen zu“,
entnommen aus: Strasser, Philomena, Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen
als Trauma für Kinder, Innsbruck/Wien/Bozen 2001.
Druck und buchbinderische Verarbeitung: MercedesDruck, Berlin
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in Germany
ISBN 3-531-14429-4

View File

@ -0,0 +1,30 @@
5
Inhalt
Grußwort: Lore Maria Peschel-Gutzeit .................................................. 9
Vorwort der Herausgeberinnen ............................................................. 11
I. Zusammenhänge zwischen Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen
Kinder - Der Blick der Forschung
Barbara Kavemann
Häusliche Gewalt gegen die Mutter und die Situation der Töchter
und Söhne - Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen ..................... 13
Heinz Kindler
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung:
Ein Forschungsüberblick ....................................................................... 36
Philomena Strasser
„In meinem Bauch zitterte alles“ - Traumatisierung von Kindern
durch Gewalt gegen die Mutter ............................................................. 53
Susanne Heynen
Zeugung durch Vergewaltigung - Folgen für Mütter und Kinder ............... 67
Maria Eriksson
Sichtbares oder unsichtbares Kind? Professionelle Ansätze in der
Arbeit mit Kindern gewalttätiger Väter .................................................. 72
Hilde Hellbernd / Petra Brzank
§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱ Ž‹ž›DZȱ
Interventions- und Präventionsmöglichkeiten für GesundheitsŠŒ‘”›§ĞŽ ............................................................................................. 88
Corinna Seith
„Weil sie dann vielleicht etwas Falsches tun“ Zur Rolle von Schule und Verwandten für von häuslicher Gewalt
betroffene Kinder aus Sicht von 9 bis 17-Jährigen ................................... 103
II. Fortschritt und Stagnation - Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
Heike Rabe
Rechtlicher Schutz für Kinder vor häuslicher Gewalt .............................. 125

View File

@ -0,0 +1,35 @@
6
Inhalt
Maud Zitelmann
Kindeswohl und Kindesrechte in Gerichtsverfahren bei
häuslicher Gewalt ................................................................................. 147
Jörg M. Fegert
Die Frage des Kindeswohls nach Trennung der Eltern in Fällen
häuslicher Gewalt aus kinderpsychiatrischer Sicht ..................................157
Luise Hartwig
Auftrag und Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe bei
häuslicher Gewalt ................................................................................ 167
Rosa Logar
Misshandelte Kinder misshandelter Frauen - vergessen im
Vorzimmer des Hilfesystems? Acht Jahre Erfahrung mit der
„Kinderverträglichkeit“ des österreichischen Gewaltschutzsystems ......... 177
III. Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
Petra Focks
Häusliche Gewalt gegen Frauen und die Folgen für
Kinder als Thema der Ausbildung in der sozialen Arbeit Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht und (k)ein Alter ...................... 193
Margrit Brückner
Wenn misshandelte Frauen ihre Kinder misshandeln ............................. 203
Angelika Henschel
Männliche Jugendliche im Frauenhaus - Chancen und
Herausforderungen für die pädagogische Arbeit .................................... 215
Ulrike Kreyssig
Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich .....................225
IV. Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
Marita Meja / Simone Winkler-Thie
Kinder im Frauenhaus - Schutz, Unterstützung, Perspektiven ................. 243
Marion Wurdak
Therapeutische Arbeit mit Kindern, die häusliche Gewalt erlebt haben .... 249
Martina Linke / Elke Plathe
Kinder als Beteiligte im polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt .........259

View File

@ -0,0 +1,31 @@
7
Ute Nöthen-Schürmann
Häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter als Thema der
polizeilichen Prävention ....................................................................... 266
Astrid Schüler / Ulrike Löhr
Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt - Chance oder
Verlegenheitslösung? ............................................................................273
Annette Wacker
Erfahrungen bei der Durchführung von Verfahrenspflegschaft eine Stärkung der Rechtsposition von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren? ....................................................................... 285
Luitgard Gauly / Angelika Traub
Nangilima - Ein ambulantes Gruppenangebot für Kinder, die
von häuslicher Gewalt betroffen waren .................................................. 293
Waltraud Dürmeyer / Franziska Maier
Gruppenarbeit mit Mädchen und Jungen im Frauenhaus ........................302
Cathrin Adler / Renate Heim / Ghasem Spili:
Jungen mit Migrationshintergrund im Frauenhaus ................................. 313
Susanne Borris
„PräGT“ - Das Projekt der Arbeiterwohlfahrt zur Prävention
von häuslicher Gewalt durch kooperative Arbeitsansätze in
Tageseinrichtungen für Kinder .............................................................. 321
Ingrid Schwarz / Christoph Weinmann
„Gewalt im Spiel?“ - Psychodramatische Gruppentherapie für
Mädchen und Jungen mit Erfahrungen von Gewalt zwischen
ihren Eltern ..........................................................................................329
Barbro Metell
Arbeit mit Mädchen und Jungen, deren Mütter misshandelt
wurden. Erfahrungen einer Spezialberatungsstelle in Stockholm ............. 345
V. Modelle der Unterstützung für Mütter bei häuslicher Gewalt
Dorothea Zimmermann
Beratung von Müttern, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, im
Kontext einer mädchenspezifischen Krisenintervention .......................... 359

View File

@ -0,0 +1,28 @@
8
Inhalt
Susanne Heynen
Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher
Gewalt; Möglichkeiten und Grenzen der Mütterberatung und
der Arbeit mit gewalttätigen Vätern ....................................................... 371
VI. Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
Sigurd Hainbach / Christoph Liel
Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt zum Thema
„Väterverantwortung“ - ein noch wenig beachtetes
Thema der gewaltzentrierten Trainingsprogramme ................................ 383
Stefan Beckmann / Gerhard Hafner
Fathering After Violence - Evaluation von sozialen
Trainingskursen in Deutschland und internationale Konzepte
für Vätergruppen zum Abbau von Gewalt gegen Frauen .........................400
VII. Konsequenzen und Perspektiven
Heinz Kindler /Adelheid Unterstaller
Primäre Prävention von Partnergewalt: Ein entwicklungsökologisches Modell ............................................................................. 419
Norbert Struck
Möglichkeiten der Absicherung von Unterstützungsangeboten
für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt Konsequenzen für die Jugendhilfe .........................................................443
Birgit Schweikert
Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und seine Auswirkungen auf die Thematik
der häuslichen Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder Entwicklungen und Konsequenzen ....................................................... 455
Angaben zu den Autorinnen und Autoren ........................................... 469

View File

@ -0,0 +1,29 @@
9
Lore Maria Peschel-Gutzeit
Grußwort
Mit dem Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ betreten die beiden Herausgeberinnen Dr. Barbara Kavemann und Ulrike Kreyssig in ihrer Konzentration auf die Situation der Kinder Neuland. Über Gewalt im häuslichen Nahbereich wird seit Jahren und mit Recht viel publiziert. Seit dem 1. Januar 2002
ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das sich - bei aller Anwendungsschwierigkeit und Langsamkeit der Gewöhnung - deutlich sichtbar bewährt hat und
weiter bewährt. Durch das Kinderrechteverbesserungsgesetz, in Kraft seit
dem 12.04.2002, ist der gesetzliche Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt
präzisiert und erhöht worden. Aber es fehlt eine Zusammenschau. Diese liefert das vorliegende Handbuch, das sich in 7 Kapiteln mit weiterbestehenden
Problembereichen beschäftigt. So fragen die Autoren/(-rinnen), ob die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Verwaltung, Rechtsprechung und
Beratung berücksichtigt und umgesetzt werden, ob Familiengerichte und
Jugendämter kindeswohlgerecht reagieren, ob Helfer /(-rinnen) und Berater
/(-rinnen) richtig und sachgerecht ausgebildet werden, ob Kinder, die mit
häuslicher Gewalt entweder selbst konfrontiert werden oder aber diese miterleben müssen, die nötige, vor allem aber richtige, professionelle und sachgerechte Hilfe und Unterstützung bei Polizei, Gerichten, im Frauenhaus, in der
Jugendhilfe, in der Therapie und Beratung erhalten. Zur Vervollständigung
des Bildes unbedingt nötig war und ist ein Blick zu den Tätern und zu den
Grenzen der Beratung von Müttern, die Opfer häuslicher Gewalt werden. Das
Handbuch endet mit Überlegungen zu Perspektiven und Konsequenzen, vor
allem zur Prävention, zur Unterstützung für Kinder, wobei auch der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
Kinder Berücksichtigung findet.
Alles in allem: Ein notwendiges Buch! Denn im wahren Sinne des Wortes
kann es helfen, die Not von Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erleben müssen, zu wenden. Das Buch schließt die überall erkennbaren Informationslücken und wird damit dazu beitragen, verbliebene Vorbehalte, ja auch Vorurteile abzubauen und zu überwinden. Vieles ist in den letzten Jahren geschafft
worden. Häusliche Gewalt wird heute nicht mehr als Privatsache verstanden,
sondern als flagrante Verletzung von Menschenrechten, die entsprechend zu
ahnden ist. Der Weg war weit, aber er hat sich gelohnt. Nun ist es hohe Zeit, den
Blick auf die mitbetroffenen Kinder zu richten, um ihnen durch Erkenntnisse
der Forschung, durch die Auswertung vorhandener Erfahrungsberichte, durch
verbesserte Ausbildung der Helfer /(-rinnen (und Berater /(-rinnen), durch gezielte individuelle Hilfe in der Beratung und durch effektive Prävention die
Hilfe zu leisten, die ihnen die Gesellschaft schuldet. Den Autoren /(-rinnen), die

View File

@ -0,0 +1,8 @@
10
Grußwort
sich in großer Zahl an dieser wichtigen Dokumentation beteiligt haben, gebührt
ebenso großer Dank wie den beiden mutigen Herausgeberinnen.
Ich wünsche, dass das Buch zu einem unentbehrlichen, ja täglichen Ratgeber aller Beteiligter und aller Interessierter werden möge.
Dr. Peschel-Gutzeit

View File

@ -0,0 +1,28 @@
11
Vorwort der Herausgeberinnen
Anlass und Motivation dafür, dass wir die Initiative für dieses Handbuch ergriffen haben, waren unsere Erfahrungen als Referentinnen in Fachtagungen,
Diskussionsveranstaltungen und Fortbildungen zur Situation von Mädchen
und Jungen, die mit der Gewalt in der Beziehung der Eltern - meist der Gewalt des Vaters bzw. des Partners der Mutter - leben müssen, und das erst
geringe, dann deutlich wachsende Maß an Aufmerksamkeit, das ihnen zuteil
wurde. Seit Ende der 1990er Jahre haben wir auf einer Vielzahl von Veranstaltungen die Perspektive der Mädchen und Jungen im Kontext häuslicher
Gewalt vorgestellt und dazu angeregt, sich über bestehende, historisch gewachsene, fachliche Abgrenzungen und persönliche Gräben hinweg gemeinsam der Herausforderung zu stellen, die hier unvermeidlichen Konflikte und
Widersprüche zu bearbeiten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben die Thematik aufgegriffen.
Unsere Arbeit gibt manches Mal den Anstoß zur Kooperation. Es fehlt aber
an kompakter Wissensvermittlung, die Praktikerinnen und Praktikern weiterführende Auseinandersetzung ermöglicht, den Besuch von Fortbildungen
vertiefen bzw. dort qualifizieren kann, wo keine Fortbildung zu dieser spezifischen Thematik angeboten wird. Dieses Handbuch will weit gefächerte Information bieten. Expertinnen und Experten aus vielen Bereichen haben sich
daran beteiligt. Der interdisziplinäre Charakter des Handbuchs soll gleichzeitig alle relevanten Berufsgruppen ansprechen, Einblick in vielfältige Fachfragen und Praxisprojekte ermöglichen sowie die Bereitschaft zur interinstitutionellen Kooperation stärken, die die Basis gelingenden Kinderschutzes ebenso
wie Stärkung und Inverantwortungnahme von Eltern ist.
Im ersten Teil geht es um eine Übersicht über neuere Forschungsergebnisse
aus dem In- und Ausland. Vorliegende Forschung wird für Praktikerinnen
und Praktiker aufbereitet. Im zweiten Teil beziehen sich die Beiträge auf die
rechtlichen Rahmenbedingungen, die hier entstehenden Konflikte und die
existierenden Schutzmöglichkeiten vor allem im Kontext von Trennung und
Scheidung bei häuslicher Gewalt. Im dritten Teil werden einige besondere
Herausforderungen an Unterstützungsarbeit angesprochen wie z.B. Gewalt
durch Mütter oder die Versorgung männlicher Jugendlicher bei häuslicher
Gewalt. Der vierte Teil - das Herzstück des Bandes stellt eine Vielzahl von
Best-Practice-Modellen der Unterstützung für Mädchen und Jungen vor, die
zur Nachahmung anregen sollen. Im fünften Teil geht es um Schnittstellen
zwischen der Unterstützung von Mädchen und Jungen einerseits und Müttern bzw. Eltern andererseits. Der sechste Teil thematisiert die Frage der Verantwortlichkeit gewalttätiger Väter und ihre Unterstützung im Rahmen von
Täterprogrammen. Der abschließende siebte Teil blickt in die Zukunft und

View File

@ -0,0 +1,12 @@
12
Vorwort der Herausgeberinnen
stellt die Frage der (politischen)Absicherung von Unterstützungsangeboten
und der Prävention häuslicher Gewalt.
Unser herzlicher Dank gilt allen, die - meistens trotz chronischer Arbeitsüberlastung - an diesem Band mitgewirkt haben. Wir hoffen, dass er in dem
Maße nützlich sein wird, wie wir uns das vorgestellt haben.
Berlin im Oktober 2005
Barbara Kavemann und Ulrike Kreyssig

View File

@ -0,0 +1,27 @@
13
I. Zusammenhänge zwischen Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder - Der Blick der Forschung
Barbara Kavemann
Zusammenhang von häuslicher Gewalt gegen die Mutter mit Gewalt gegen
Töchter und Söhne - Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
Das Interesse an der Situation von Mädchen und Jungen im Kontext häuslicher
Gewalt ist gestiegen. Seit Ende der 1990er Jahre kann in Deutschland eine beachtliche Entwicklung verzeichnet werden. Neuere Forschung hat dabei eine
große Rolle gespielt und maßgeblich Einfluss auf die fachliche und politische
Diskussion genommen. Einerseits führte die Rezeption von Forschungsergebnissen aus dem Ausland zu einer Intensivierung fachlicher Auseinandersetzung (Kavemann 2000, Kindler 2002 und 2004) und motivierte, Brücken
zwischen den Bereichen von Forschung und Praxis zu schlagen, die jeweils
spezifisch und voneinander getrennt die Belange von Frauen, Männern und
Kindern verhandeln (Hagemann-White 2005). Andererseits trugen Praxisevaluationen und neue Kooperationserfahrungen im deutschen Sprachraum
dazu bei, dass das Problem der Kinder, die im Kontext häuslicher Gewalt
leben müssen, in seiner Dringlichkeit erkannt und ernst genommen wurde
(WiBIG 2004 d). Nach wie vor bestehen jedoch getrennte Diskussionen und
Interventionskonzepte in den Bereichen, die den jeweils Beteiligten an Verhältnissen häuslicher Gewalt zugeordnet werden können: (1) Schutz und Unterstützung von (überwiegend) Frauen bei Gewalt in der Partnerschaft, (2)
Kinderschutz und Sicherung des Kindeswohls sowie (3) Umsetzung der Rechte von Vätern nach Trennung und Scheidung. Die Kommunikation zwischen
diesen Bereichen gestaltet sich weiterhin konflikthaft, häufig zum Nachteil
der Betroffenen.
Die Aktivität von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt wie
sich in Deutschland interinstitutionelle Kooperationsbündnisse nennen (Kavemann et al. 2001) - legte den Schwerpunkt auf Gewalt gegen Frauen, hat
aber intensiv in den Bereich der Jugendhilfe und des Kinderschutzes ausgestrahlt. Seit Ende der 1990er Jahre hat sich hier viel Interesse und Aufmerksamkeit für Mädchen und Jungen entwickelt, deren Mütter häuslicher Gewalt
durch den Partner oder Expartner ausgesetzt sind.1 Unter Titeln wie „Wenn
1 Ergebnisse und Materialien z.B. unter www.big-interventionszentrale.de oder www.rigg-rlp.
de

View File

@ -0,0 +1,36 @@
14
Der Blick der Forschung
der Papa die Mama haut...“ oder „Zwischen allen Stühlen“ wurden vielerorts Fortbildungen und Diskussionsveranstaltungen organisiert und zahlreich von interessierten Fachkräften aus Frauenhäusern, Erziehungs- und
Familienberatungsstellen, Jugendämtern und anderen Einrichtungen der
Jugendhilfe, Kinderschutzzentren sowie Beamtinnen und Beamten der Polizei besucht. Das vorrangige Ziel dieser Informations- und Bildungsarbeit,
stärker darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder leiden, wenn die Mutter
von ihrem Partner misshandelt, bedroht, gedemütigt wird, konnte Mitte 2004
als erreicht angesehen werden. Die Aufmerksamkeit der Fachöffentlichkeit
wurde gewonnen. Dem Ziel der Interventionsprojekte, mehr Kooperation
zwischen den Beratungs- und Schutzeinrichtungen für Frauen einerseits und
denen für Kinder andererseits sowie den verantwortlichen Behörden zu etablieren bzw. zu institutionalisieren, konnte zumindest näher gekommen werden. Die sensibilisierte Aufmerksamkeit für Mädchen und Jungen bestätigte,
dass Kinder und Jugendliche jeden Alters in allen Phasen der Gewalt zugegen
sind - auch in hochgradig eskalierten Situationen - und auch anzutreffen sind,
wenn Staatsgewalt schützend interveniert oder Beratung und Unterstützung
angeboten wird.
Eine Leerstelle in der Forschung und Praxis stellen bislang die statistisch
deutlich selteneren Fälle häuslicher Gewalt dar, in denen Männer von relevanter Gewalt durch die Partnerin betroffen sind (vgl. Tjaden/Thoennes 2000,
BMFSFJ 2004). Spezifische Erkenntnisse dazu, wie Gewalt gegen den Vater
sich auf die Kinder auswirkt, liegen nicht vor. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass es für die Kinder einer Familie bezüglich der Auswirkungen des
Miterlebens einen fundamentalen Unterschied macht, ob Vater oder Mutter
gewalttätig sind, wenn es auch sehr wahrscheinlich ist, dass das Geschlecht
des gewalttätigen Elternteils und des Gewalt erleidenden Elternteils für Töchter und Söhne in dem Sinne von Bedeutung ist, wie sie auf dem Hintergrund
der eigenen Geschlechtszugehörigkeit das Erlebte verarbeiten können. Sind
beide Eltern gegeneinander gewalttätig, bedeutet auch dies eine deutliche Beeinträchtigung des Kindeswohls.
In der neuen deutschen Forschung zum Thema Gewalt im Geschlechterverhältnis wird inzwischen mit einiger Selbstverständlichkeit auch die Situation von Mädchen und Jungen im Kontext der Gewalt in der Partnerschaft
der Eltern thematisiert. Es zeigt sich ein stets gleiches Bild: Immer wenn nach
Kindern gefragt wird, tauchen sie als Querschnittsthema auf. Es gibt jedoch
noch kaum systematische oder einheitliche Dokumentation der Anwesenheit
von Kindern und Jugendlichen im Kontext der Gewalt, der Intervention und
der Unterstützungsangebote.
Im Folgenden werden (1) ausgewählte Ergebnisse und Erkenntnisse der
letzten Jahre im Überblick vorgestellt, damit sie Praktikerinnen und Praktikern als Argumentationshilfe zur Verfügung stehen. Es tritt ja immer wieder
das Problem auf, dass Forschungsergebnisse aus dem Ausland vor allem
aus den USA als für die Situation im Inland nicht übertragbar abgewehrt

View File

@ -0,0 +1,35 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
15
werden. (2) Es wird der Versuch unternommen, einerseits die Annäherung,
andererseits die weiterbestehende Spaltung der Diskussionen und deren
Konsequenzen darzustellen. Dafür wird das besonders umstrittene Thema
Umgangsrecht gewählt, das geradezu zum Symbol für die Konflikte bei Trennung und Scheidung wegen häuslicher Gewalt geworden ist. Die Konfliktlinien werden auf Strukturen zurückgeführt und anhand eines Diagramms
bildlich dargestellt. (3) Die Darstellung von Gemeinsamkeiten und Konflikten
soll anregen, weiterhin auf fachlichen Austausch, Kooperation und Vernetzung zu setzen, unterschiedliche Arbeitsaufträge und rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen zu respektieren, existierende Widersprüche
jedoch zu bearbeiten und zu verhindern, dass sie sich zu Lasten der Gewaltbetroffenen und ihrer Kinder auswirken.
Kinder in Gewaltsituationen und Gewaltverhältnissen
„Es ist viel schrecklicher als ich es hier erzähle … das war halt schrecklich irgendwie, wie er
meine Mama gehaut hat.“ (Strasser in diesem Band)
Ǯ—œŽ›ȱ˜‘—ȱ”Š–ȱ›ž—Ž›ȱž—ȱ‘ŠȱŠ——ȱœŽ’—Ž—ȱŠŽ›ȱŽ‹ŽŽ—ǰȱ˜Œ‘ȱŸŽ›—û—Ğ’ȱ£žȱœŽ’—ǰȱž—ȱ
dadurch konnte ich aufstehen. Sonst weiß ich ja nicht…“ (K2, Abs. 45) (WiBIG 2004 a: 93)
Neue - und für Deutschland erstmals repräsentative - Ergebnisse zu Gewalt
gegen Frauen in Partnerschaften legte die Untersuchung zu „Lebenssituation,
Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ vor (Schröttle/Müller 2004), die häufig abgekürzt als „Prävalenzstudie“ bezeichnet wird. Diese Untersuchung befragte 10.000 Frauen nach ihren Gewalterlebnissen. 25%
gaben an, seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt durch einen
männlichen Beziehungspartner erlebt zu haben, davon zwei Drittel mehr als
einmal.
Die Eingebundenheit von Töchtern und Söhnen teilweise vom Beginn
ihres Lebens an in das Gewaltgeschehen wird aus diesen Daten sichtbar. So
gaben etwa 20% derjenigen Frauen, die in der letzten gewaltbelasteten Partnerschaft wiederholt Gewalt erlitten hatten (N=799), die Geburt eines Kindes
als das Lebensereignis an, das sie als Auslöser für den Beginn der Gewalt ansahen (ebenda S. 261). Weitere 10% nannten die Schwangerschaft. Aber auch
Schritte, die Rahmenbedingungen für eine Familiengründung schaffen, wie
das Beziehen einer gemeinsamen Wohnung (14%) oder die Eheschließung
(38%) können solche Lebensereignisse sein. Sie werden öfter genannt als Einbrüche in die Lebensplanung wie z.B. Arbeitslosigkeit.
Über die Hälfte der befragten Frauen, die über ihre letzte gewaltbelastete
Paarbeziehung sprachen, hatten zu dieser Zeit mit Kindern zusammengelebt.
Sie berichteten mehrheitlich, dass die Kinder die Gewaltausbrüche miterlebt hatten. Sie hatten gehört (57%) bzw. mit angesehen (50%), was passierte.
Nicht selten gerieten sie in die Auseinandersetzungen mit hinein (21%) und

View File

@ -0,0 +1,41 @@
16
Der Blick der Forschung
wurden selbst körperlich angegriffen (10%). Ein Viertel der Kinder versuchte,
die Mutter aktiv zu verteidigen, wohingegen deutlich weniger Kinder (2%)
sich nach Aussage der Frauen auf die Seite des gewalttätigen Partners stellte.
Etwas weniger als ein Viertel der Frauen vertrat die Ansicht, dass ihre Kinder nichts mitbekommen haben, andere (11%) waren sich nicht sicher ob die
Kinder von der Gewalt wussten (ebenda: 277). Bei der Betrachtung dieser Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass es sich um die Einschätzung der
Mütter handelt und Kindern nicht befragt wurden. Es ist jedoch z.B. aus der
pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in Frauenhäusern bekannt,
dass die Annahme von Müttern, die Kinder wären aus dem Gewaltgeschehen
herausgehalten worden, sich im Gespräch mit den Kindern selbst als Illusion
erweist (vgl. Hagemann-White et al. 1981: 175 ff).2
Im Rahmen der Prävalenzstudie wurde eine Clusteranalyse mit 756 Fällen
durchgeführt. Sie zeigte drei Typen von Gewaltbetroffenheit auf:
(0+1) Einmalige oder geringe Häufigkeit/Intensität der Gewalt,3 (2) mäßige bzw. hohe Häufigkeit/Intensität, (3) sehr hohe Häufigkeit/Intensität
(Schröttle/Müller 2004, Anhang S. 42). Die Häufigkeit bzw. Intensität der Gewalt gegen die Mutter stand im Zusammenhang mit Familiengründung und
Kindern. Bei Cluster 3 hier könne wir von Misshandlungsverhältnissen
sprechen war die Häufigkeit und Intensität der Gewalt am höchsten. Sie
trat oft auf, nachdem das Paar geheiratet hatte und zusammengezogen war
und zudem deutlich häufiger im Kontext von Schwangerschaft und Geburt
der Kinder. Sie dauerte länger an, als in den anderen Clustern und nahm im
Laufe der Zeit an Häufigkeit und Intensität zu. Schließlich wurde die Gewalt
überwiegend durch Trennung und Scheidung (76% Cl.3 vs. 49% Cl.2 und 18%
Cl.1) und fast nie innerhalb der Paarbeziehung (3% vs. 14% vs. 30%) beendet
(ebenda: 45).
Der traditionelle familiäre Rahmen Zusammenleben, Eheschließung, Kinder bedeutet offenbar eine starke Bindung an den gewalttätigen Partner und
ein Hindernis, die Gewalt zu beenden. Gewalt eskaliert in diesem Muster bis
Trennung und Scheidung der einzige Ausweg sind, der allerdings keinesfalls
immer zu der erhofften Beendigung der Gewalt führt. Die Töchter und Söhne
in diesen Familien leben somit verhältnismäßig lange Zeit mit der Gewalt,
sind möglicherweise öfter selbst unmittelbar von Gewalt betroffen und haben
2 Im Vergleich dazu einige Ergebnisse der schwedischen Studie zur Häufigkeit und Verbreitung von Gewalt gegen Frauen. Sie weist aus, dass 53% der Frauen, die Gewalt in einer aktuellen
Partnerschaft erlebten, Kinder hatten, in 21% der Fälle waren es Kinder unter sieben Jahren. 41%
der Frauen, die Gewalt in einer früheren Partnerschaft erlebten, hatten Kinder, in 16% dieser Fälle
waren die Kinder unter sieben Jahre alt (Lundgren u.a. 2001: 136 ff). Der „Report on the National
Study of Domestic Abuse of Women and Men in Ireland (2005) stellt fest, dass in Familie, in denen Kinder leben, ein höheres Risiko besteht, dass schwere Gewalt in der Partnerschaft ausgeübt
wird. Dies galt sowohl für Frauen als auch für Männer, für geringere Gewaltvorfälle spielte das
Vorhandensein von Kindern keine Rolle (Watson/Parsons 2005: 145).
3 Der Index für die Schweregrade wurde aus folgenden Aspekten gebildet: Waffengewalt, Verletzungsfolgen, Kontrollverlust, Angst vor ernsthafter Verletzung.

View File

@ -0,0 +1,37 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
17
zusätzlich sehr oft die Trennung vom Vater zu verkraften. Darüber hinaus
zeigen die Daten, dass Alkohol in Cluster 3 eine größere Rolle spielt als in den
anderen beiden Gruppen. Dies gibt einen Hinweis auf die Gefährlichkeit der
in diesen Fällen oft völlig unkontrollierten Gewalt, gleichzeitig aber auch auf
eine Mehrfachbelastung der Kinder (vgl. Helfferich et al. 2004). Die Frauen
dieses Clusters hatten jedoch überwiegend Konsequenzen gezogen und den
Partner verlassen,d.h. ihre Kinder hatten sie letztendlich als handlungsfähig
und entschlossen erlebt (ebenda: 47).
Kinder mit ihren Müttern auf der Flucht vor häuslicher Gewalt
„Meine Tochter hat gesagt, sie geht, sie will nicht mehr Zuhause bleiben. Hat ihre Jacke genommen und gesagt, sie geht jetzt irgendwo und kommt nicht zurück nach Hause. Und dann
ich habe Angst gekriegt und habe gedacht: Wenn meine Kinder gehen weg, dann ich kann
—’Œ‘ȱ Ž’Ž›ȱœ˜ȱ•ދޗǯȱ Œ‘ȱ–žœœȱŽ Šœȱ–ŠŒ‘Ž—ǯȃȱ Ž•ěŽ›’Œ‘ȱŘŖŖŚDZȱŗŗŞǼ
Dass Kinder mit ihren Müttern in großer Zahl in Frauenhäuser flüchten, ist
keine Neuigkeit. Trotzdem fehlt es vielerorts - ganz besonders in den stark
unterfinanzierten Einrichtungen der neuen Bundesländer an ausreichendem
pädagogischem Personal. Die Statistik der deutschen Frauenhäuser über ihre
Bewohnerinnen im Jahre 2001 (Frauenhauskoordinierung e.V. 2003) enthält
Angaben zu 5.670 Frauen, die in ein Frauenhaus flüchteten. Diese hatten insgesamt 8.547 Kinder, von denen 72% mit in das Frauenhaus kamen und dort
lebten. 80% dieser Mütter hatten ein bis zwei Kinder und 20% mehr als zwei.
Ein Viertel bis ein Drittel der Kinder war selbst unmittelbarer Gewalt ausgesetzt gewesen. Es handelte sich mehrheitlich um junge Kinder: Jedes dritte
Kind war jünger als drei Jahre, acht von zehn Kindern waren im betreuungsbedürftigen Alter.
Die Flucht wirft Kinder auf ihre Mutter zurück: Vor der Flucht in ein Frauenhaus wurden bereits 76% der Kinder nur von der Mutter betreut. Dieser
Anteil stieg nach der Flucht auf 84% an. Ca. ein Viertel der Mädchen und
Jungen musste den Wechsel von Schule oder Betreuungseinrichtung hinnehmen. Dabei ging mehr als doppelt so oft die Betreuung in einer Einrichtung
verloren als dass sie hinzukam (ebenda). Oft ist der Weg zur bisherigen Kita
durch den Umzug ins Frauenhaus zu weit geworden, die Kinder sind so verschreckt, dass sie zeitweilig kaum von der Mutter getrennt werden können
oder ihre Sicherheit kann nicht gewährleistet werden. Der Bewegungsradius
der Kinder wird durch die Flucht an einen sicheren Ort stark eingeschränkt.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die einer besonderen Hilfe bedürfen, wurde auf 70% bis 80% geschätzt. Mitarbeiterinnen beobachteten Entwicklungsverzögerungen, ein gestörtes Selbstbild, Aggressivität, Konzentrationsund Schlafprobleme, extreme Fixierung auf die Mutter und Schulprobleme.
Gleichzeitig werden eine Reduzierung der körperlichen Widerstandskräfte

View File

@ -0,0 +1,36 @@
18
Der Blick der Forschung
und eine hohe Belastung durch Erkältungs- oder andere Krankheiten gesehen.
All diese Symptome wurden als Resultat der schwierigen Situation, in der die
Mädchen und Jungen gelebt haben, gewertet. Ihre Situation wird durch den
Frauenhausaufenthalt sicherer, jedoch nicht viel einfacher (siehe Dürmeier/
Maier in diesem Band). Die Mitarbeiterinnen sahen sich extrem gefordert, angesichts der hohen Fluktuation im Haus und der begrenzten personellen Ressourcen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu finden, um die Kinder soweit
kennen zu lernen, dass ihre spezifischen Belastungen erkannt und Lösungswege gefunden werden konnten. Dies geschah in der Regel in Kooperation
mit Einrichtungen der Jugendhilfe. Der Bedarf an einer besonderen Form der
Jugendhilfe, die den äußerst belastenden familiären Erlebnissen gerecht wird,
sowie Fortbildungsbedarf für die Mitarbeiterinnen wurde betont (ebenda).
ȡ Diese Ergebnisse verdeutlichen die Bedeutung eines angemessenen, qualifizierten Angebots für Mädchen und Jungen in Frauenhäusern und in der
Naschbetreuung. Sie legen neben der engen Kooperation mit der Jugendhilfe
und Kinderschutzeinrichtungen sowie Erziehungsberatungsstellen auch eine
Kooperation mit externen Kinderärzten/-innen und Kindertherapeuten/-innen nahe, denn Frauenhäuser verfügen in der Regel nicht über ausreichende
Ressourcen, um entsprechende Mitarbeiterinnen einzustellen (siehe Meja/
Winkler in diesem Band). Das setzt voraus, dass Kinder immer als eigenständige Gruppe gesehen werden müssen und Angebote für sie auch in Zeiten
von Mittelkürzungen erhalten bleiben. Ein Zeichen erfreulicher Entwicklung
stellt die Förderung von Modellprojekten zur Unterstützung von Kindern bei
häuslicher Gewalt durch die Landesstiftung Baden-Württemberg ab 2005 dar.
Kinder im Polizeieinsatz und Platzverweis bei häuslicher Gewalt
„Wenn das aus Sicht der Kollegen nicht für die so genannte Tatbefundsaufnahme ein wesent•’Œ‘Ž›ȱœ™Ž”ȱ’œǰȱŠœœȱŽ’—ȱ›Žħ§‘›’Ž›ȱ’–ȱދޗ›Šž–ȱ Š›ǰȱŠ——ȱ”Š——ȱŽœȱŸ˜›”˜––Ž—ǰȱŠœœȱ
er eben nicht berücksichtigt wird. Und dazu kommt auch, dass auf dem Vordruck eben kein
’— Ž’œȱ’œǰȱŽ›ȱ’ŽȱŽŠ–Ž—ȱŠ‘’—ȱû‘›ǰȱ£žȱœŠŽ—ǰȱŽ› §‘—ŽȱŽœȱ‹•˜đǰȱŠœœȱŽ›ȱŠȱ’œǯȱŽ›ȱ쎔ȱ
ist: das sehe ich nicht, das schreibe ich nicht auf.“ (P I) (WiBIG 2004 b: 91)
Die Wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) hat von 1998 bis 2004 an der Universität Osnabrück im Auftrag des BMFSFJ die Arbeit von zehn ausgewählten Interventionsprojekten
in Deutschland evaluiert. Die Studie zeigt, dass Kinder in großer Zahl nicht
nur von dieser Gewalt mitbetroffen sind, sondern dass sie auch die staatliche
Intervention miterleben (siehe auch Linke/Plathe und Nöthen-Schürmann in
diesem Band). Eine von WiBIG in Berlin durchgeführte Auswertung der Dokumentation von 153 Einsätzen durch Polizeibeamte/-beamtinnen zeigte die
Mitbetroffenheit von Kindern. In 53% (80) der erfassten Polizeieinsätze war
die Anwesenheit von Kindern während des Einsatzes am Tatort dokumentiert. Die meisten waren unter 12 Jahre alt. Ebenfalls in Berlin konnte eine

View File

@ -0,0 +1,36 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
19
kleine Anzahl (36) Frauen in Frauenhäusern, bei denen ein Polizeieinsatz
stattgefunden hatte, mit einem Fragebogen befragt werden. Auch sie gaben
mehrheitlich an, dass Kinder den Einsatz miterlebt hatten (WiBIG 2004 b: 142
ff). Sind Kinder während eines Polizeieinsatzes zugegen, übernehmen die Polizeibeamten und -beamtinnen am häufigsten die Rolle der Ansprechpartner/
innen, auch für noch kleine Kinder. Es gibt aber auch etliche Fälle, in denen
dies nicht der Fall ist. Dies wird teilweise von den Müttern beklagt, die offenbar oft von den Einsatzkräften mehr Engagement für die Kinder erwarten, als
diese leisten wollen oder können (ebenda: 166).
In einigen Städten bzw. Bundesländern werden inzwischen Angaben zu
Anzahl, Alter und Verfassung der Kinder in die Einsatzdokumentationen aufgenommen und somit die Anwesenheit von Kindern im Polizeieinsatz systematisch dokumentiert. Wo dies geschieht, werden polizeiliche Wegweisungen
bzw. Platzverweise häufiger auch mit dem Argument der Kindeswohlgefährdung begründet. Dies zeigte sich in den Ergebnissen einer Untersuchung in
Baden-Württemberg zu Beratungsangebot und Beratungsbedarf nach polizeilichem Platzverweis (Helfferich et al. 2004). Es wurden im Jahr 2003 insgesamt 171 Polizeiakten von Einsätzen, die in einen Platzverweis mündeten in
Stuttgart und Tübingen ausgewertet. In über der Hälfte der Fälle (61%) waren Kinder im Polizeieinsatz anwesend. Dabei handelte es sich überwiegend
(84%) um Kinder unter 14 Jahren (n=104). Waren Kinder vor Ort, wenn die
Polizei einen Platzverweis verhängte, dann handelte es sich mehrheitlich um
mehr als ein Kind.
Zusammenarbeit mit der Krisen- und Jugendhilfe ist zwar vereinbart,
kommt aber in den akuten Einsatzsituationen nicht unbedingt zum Tragen,
andere Probleme haben Priorität. In über der Hälfte der Einsätze, in denen
Kinder anwesend waren (67%), war das Opfer bis auf vier Fälle handelte es
sich dabei um die Mutter verletzt und dies meistens mittelschwer, in sechs
Fällen auch schwer. Zumindest in diesen Fällen und auch dann, wenn die Gewalt sich auch gegen Kinder gerichtet hatte, wäre es seitens der Einsatzkräfte
ratsam gewesen, in Stuttgart nach den Vereinbarungen des STOP-Verfahrens4
den Krisen- und Notfalldienst hinzuzuziehen, zumindest aber das Jugendamt
zu informieren, da davon ausgegangen werden kann, dass es für die Kinder
sehr erschreckend ist, wenn die Mutter nicht nur geschlagen, sondern auch
verletzt wurde und möglicherweise ärztlich versorgt werden muss. Diese
Benachrichtigung unterblieb jedoch mehrheitlich und erfolgte in keinem der
Fälle, in denen Kinder verletzt waren.
Die Polizeibeamten und Beamtinnen haben es relativ häufig mit verschreckten, weinenden Kindern zu tun, wenn sie wegen häuslicher Gewalt im
Einsatz sind. In fünf Fällen wurde notiert, dass Kinder verletzt waren, eines
4 „STOP-Stuttgarter Ordnungspartnerschaft bei häuslicher Gewalt“ ist das Stuttgarter Interventionsprojekt, das alle beteiligten Einrichtungen und Institutionen am Runden Tisch versammelte und gemeinsame Verfahrensweisen der Intervention sowie pro-aktiver Beratung durch
den ASD für die Stadt vereinbarte.

View File

@ -0,0 +1,35 @@
20
Der Blick der Forschung
schwer. Die Verfassung der Kinder nimmt möglicherweise Einfluss auf die
Entscheidung, einen gewalttätigen Mann der Wohnung zu verweisen, auch
wenn diese Begründung von den Einsatzbeamten nur in 14% der Fälle, in
denen Kinder anwesend waren, notiert wurde. In den Begründungen für eine
Verlängerung des polizeilichen Platzverweises durch das Amt für öffentliche
Ordnung findet sich die Kindeswohlgefährdung sehr viel öfter. Mit 45% steht
sie nach der Standardbegründung „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und
der Wiederholungsgefahr aufgrund vorangegangener aktenkundig gewordener Gewalttaten an dritter Stelle.
ȡ Als Erfolg ist bundesweit zu werten, dass in den Handlungsleitlinien und
Handreichungen zu den erweiterten Eingriffsbefugnissen der Polizei bei häuslicher Gewalt inzwischen auf die Anwesenheit von Kindern und ihr Informations- und Schutzbedürfnis eingegangen wird.5 Modellhaft ist in diesem Zusammenhang eine Initiative des Karlsruher Kinderbüros, das kindgerechtes
Informationsmaterial zum Polizeieinsatz und Platzverweis entwickelte. Dass
Kinder in dieser eskalierten Situation polizeilicher Intervention wahrgenommen werden, bedeutet die Chance, dass auch ihnen Krisenintervention und
zeitnahe Unterstützung angeboten werden kann. In der Praxis setzt sich
mehr und mehr durch, dass nach Polizeieinsätzen, in denen Kinder verstört
oder verletzt waren, das Jugendamt informiert wird. Es fehlt allerdings vielerorts noch an einem transparenten und für gewaltbetroffene Mütter nicht
bedrohlichem Vorgehen. Die Sorge von Frauen, dass die Benachrichtigung
des Jugendamtes Konsequenzen für ihre Sorgeberechtigung haben könne,
weil es ihnen nicht gelungen ist, die Kinder vor der Gewalt ihres Partners
abzuschirmen, muss ernst genommen werden. Andernfalls wird ein Weg zu
Schutz und Unterstützung verstellt. Eine sorgfältige und systematische Erfassung von Kindern und ihrer Befindlichkeit in den polizeilichen Einsatzdokumentationen, wie es z.B. in Stuttgart der Fall ist, kann die Wahrnehmung
von Kindern in diesen Situationen verbessern, zu mehr Platzverweisen auch
zugunsten von Kindern führen und die regelmäßige Benachrichtigung der Jugendhilfe verbessern sowie weitere Informationen über den Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen vermitteln.
Kinder im Kontext der Antragstellung und in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
„Es ist schwer für Frauen mit Kindern auf die Flucht zu gehen, während der Mann im bequemen Wohnzimmer sitzt.“ (Frauenhauskoordinierung 2000: 68)
Ǯ Œ‘ȱꗍŽȱ’Žȱ ŽœŽ£Žœ§—Ž›ž—ȱžǰȱ Ž’•ȱ›ŠžŽ—ȱž—ȱ ’—Ž›ȱ Ž—’Ž›ȱ—œȱ‘Ћޗȱ–ûœœŽ—ǯȃȱ
(Frauenhauskoordinierung 2000: 68)
5
Vgl. z.B. Der Polizeipräsident in Berlin und BIG e.V. (Hg.) 1999

View File

@ -0,0 +1,33 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
21
Das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes war ein Meilenstein der Entwicklung der letzten Jahre. Inzwischen liegt die Evaluation vor: Die rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz (Rupp 2005) hat eine Analyse
von insgesamt 2.216 zivil- und familiengerichtlichen Verfahren durchgeführt.
Antragsteller/innen waren zu 96% Frauen, Antragsgegner/innen waren zu
95% Männer. Die Beziehung zwischen den Antragstellerinnen und den Antragsgegnern waren in der Regel längerfristig, nur 15% dauerten maximal ein
Jahr, 20% dauerten bis zu 10 und 22% bis zu 20 Jahren, 11,5% länger als 20
Jahre. Gewalthandlungen waren selten einmalig (5%), sondern zu 90% Wiederholungstaten, die von 45% der Antragstellerinnen über mehrere Jahre hinweg ertragen wurden. In 35% der Fälle war in den Akten eine Eskalation der
Gewalt im Laufe der Zeit dokumentiert (ebenda: 133 ff). Es kann somit davon
ausgegangen werden, dass viele Kinder in diesen Familien langjährig der Gewalt zwischen ihren Eltern ausgesetzt waren und teilweise schwerwiegende
Gewalttaten miterlebten. In nahezu drei Vierteln der Haushalte, in denen es
zu Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz kam, lebten Kinder6. Bei 22% der
Kinder konnte den Akten entnommen werden, dass sie körperliche Gewalt
wie Schläge, Tritte und Stöße erlitten hatten. Dokumentiert war auch psychische Gewalt (34%) in Form von Beschimpfungen, Bedrohungen oder Ängstigen. Sexuelle Übergriffe wurden nur in Einzelfällen genannt (1%) (Rupp
2005: 145).
Auswirkungen auf die Lebenssituation von Mädchen und Jungen lassen
sich auch daran ablesen, dass zu 63% (n=234) die interviewten Antragstellerinnen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen waren. Zu einem Viertel
flüchteten sie in ein Frauenhaus, zu 57% fanden sie Zuflucht bei Bekannten
oder Verwandten. Da Mütter in der Regel ihre Kinder an ihren Zufluchtsort
mitnehmen, zeigen auch diese Daten, wie oft Gewalt in der Partnerschaft der
Eltern erhebliche Einschnitte im Leben von Kindern verursacht, auch dann,
wenn es um Schutz- und Hilfesuche geht. Zusammenfassend stellt die Studie
fest, dass die Einschätzungen der befragten Berufsgruppen zur Bedeutung
von Kindern im Rahmen der Antragstellung zwiespältig ausfällt: Kinder werden einerseits als hemmend gesehen, da sie „die Parteien verbinden und die
Abhängigkeit verstärken, andererseits fördernd, wenn es auch um ihr Wohlbefinden und ihren Schutz geht.“ (Rupp 2005: 116) Auf die Dauer der Verfahren und den Verfahrensverlauf hat die Tatsache, dass Kinder im Haushalt der
Antragstellerin leben bzw. von der Gewalt mitbetroffen sind, keinen eigenständigen Einfluss.
„Eine leichte Tendenz zu weniger Beschlüssen, mehr Vereinbarungen aber auch mehr Rücknahmen kennzeichnet den Ausgang der Verfahren, sofern Kinder vorhanden sind“ (Rupp
2005: 190).
6 Zu berücksichtigen ist, dass nur gut 70% aller Antragsteller/innen in einem gemeinsamen
Haushalt mit dem Gewalttäter zusammenlebten (Rupp 2005: 134).

View File

@ -0,0 +1,36 @@
22
Der Blick der Forschung
Rupp stellt diese Beobachtung in den Zusammenhang mit einer generellen
Neigung von Familienrichter/innen, bei häuslicher Gewalt auf eine Einigung
hinzuarbeiten, „die vermutlich im Falle von Kindern in Haushalt noch größer
sein dürfte“ (ebenda). Sowohl befragte Betroffene, als auch befragte Familienrichter/innen und Berater/innen von Opfern wie von Tätern fordern, das
Kindeswohl und die Besonderheiten der jeweiligen Familiensituation stärker
im Gewaltschutzverfahren zu berücksichtigen (ebenda: 265). Ob hinter dieser übereinstimmenden Forderung eher ähnliche oder eher unterschiedliche
Ziele und Interessen stehen, lässt die Untersuchung offen. Die Vermutung ist
jedoch nicht zu weit hergeholt, dass der Opferschutz darunter anderes versteht, als andere Organisationen, die sich den Beschuldigten bzw. der Neutralität verpflichtet sehen.
ȡ Eine Herausforderung, für die die Familiengerichte zukünftig eine Lösung finden müssen, besteht darin, Maßnahmen und Auflagen des Gewaltschutzes und Entscheidungen zur Sicherung des Kindeswohls besser und
widerspruchsfreier aufeinander abzustimmen. Die Möglichkeit, Schutzanordnungen auch zur Sicherheit der Kinder auszusprechen, könnte stärker
genutzt werden.
Kinder im Kontext von Umgangsrecht nach Trennungen wegen häuslicher
Gewalt
„Jetzt kommt er jeden Samstag für ein, zwei Stunden. Mir reicht das dann auch und den
Kindern auch, glaub ich. Also wie man sie sieht, wenn er d da ist. Dann sitzen alle ganz angespannt auf der Couch und hören zu, was der Papa zu erzählen hat, und dann fangen sie
wieder an zu spielen, wenn er wieder geht, das gibt mir schon zu denken. Und da weiß ich
nicht, warum das Jugendamt da denke ich mir manchmal, warum sagen sie das von wegen
Besuchsrecht. Die Kinder haben sie nicht ein einziges Mal gefragt, wie es denen dabei geht,
wenn er hier ist.“ (Begleiteter Umgang in der Wohnung der Frau trotz Näherungsverbot)
ǻ Ž•ěŽ›’Œ‘ȱŘŖŖŚDZȱŗŚŘǼ
„Da kommt dann das Schuldgefühl hoch: Du kannst dem Vater doch nicht sein Kind neh–Ž—ǯȃȱǻ Ž•ěŽ›’Œ‘ȱŘŖŖŚDZȱŞŜǼ
Die Studie zu Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in
Deutschland (Schröttle/Müller 2004) fragte Frauen, die sich schon einmal von
einem Partner getrennt hatten, mit dem sie gemeinsame Kinder hatten, unabhängig davon, ob sie Gewalt erlitten hatten oder nicht, nach ihren Erfahrungen mit dem Umgangsrecht. Überwiegend (75%) wurden keine Probleme
genannt und auch die Gruppe, die Probleme schilderte7, sprach mehrheitlich
(39%) nicht von Gewalt oder Drohungen, sondern beklagte z.B., dass der Partner Termine nicht einhält oder die Kinder nicht gut versorgt (ebenda: 290).
Immerhin 28% der Frauen wurden jedoch beim Umgangskontakt angegriffen, 6% berichten, dass der Partner versucht habe, sie umzubringen. Aber
7
N=310

View File

@ -0,0 +1,36 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
23
auch die Kinder waren in diesen Situationen gefährdet und von Gewalt betroffen: 10% der Mütter sprechen davon, dass die Kinder angegriffen wurden,
Mordversuche sind mit 2% seltener, Drohungen gegen die Mutter bzw. die
Kinder jedoch nicht selten (16%). Betrachtet man nun die Gruppe der Frauen,
die in der Partnerschaft bereits Gewalt erlitten hatten und die dem Muster
von Paarbeziehungen mit hoher Gewalthäufigkeit und intensität zugeordnet
wurden, zeigt sich ein deutlich gefährlicheres Muster: 41% dieser Frauen und
15% ihrer Kinder wurden im Umgangskontakt angegriffen, sie berichten doppelt so oft von Mordversuchen (11%) und zu 27% von Drohungen, ihnen oder
den Kindern etwas anzutun. Andere Arten von Problemen, die nichts mit Gewalt und Drohungen zu tun haben, treten für diese Gruppe offenbar völlig in
den Hintergrund, denn sie werden kaum angesprochen (ebenda). Hier zeigt
sich, dass Mädchen und Jungen, deren Väter sehr gewalttätig gegen die Mutter waren, auch nach einer Trennung noch anhaltend Gewalttätigkeiten und
Bedrohungen erleben und durchaus auch selbst unmittelbar gefährdet sind.
Sie stellen eine besondere Risikogruppe dar. Umgangsregelungen in diesen
Fällen müssen mit großer Sorgfalt abgeklärt und Fragen der Sicherheit von
Mutter und Kind absolute Priorität haben. Die Untersuchung folgert konsequent, dass staatliche Stellen „in besonderer Weise gefordert sind, für den
Schutz und die körperliche und seelischen Unversehrtheit aller Betroffenen
einzutreten.“ (ebenda: 292) Konflikte sehen laut der Evaluation des Gewaltschutzgesetzes (Rupp 2005) Vertreter/innen mehrerer Berufsgruppen wenn
parallel zu Schutzanordnungen wie Kontakt- und Betretungsverboten auf
Umgang des Vaters mit den Kindern erkannt wird.
ȡ Die Forderung nach konsequentem Schutz trifft in der Praxis auf kontroverse Interessen. Gerade beim Umgangsrecht handelt es sich in der Regel um
hochstrittige, lang andauernde Verfahren, in denen von beiden Seiten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darum gekämpft wird, die eigene Position durchzusetzen. Gewalttätige Männer versuchen nicht selten, durch ihren
Anspruch auf Kontakt zu den Kindern einen späten Sieg über die Partnerin zu
erringen, die sich von ihnen getrennt hat, auch wenn sie bislang wenig Interesse an den Kindern, vor allem an ihrer täglichen Versorgung gezeigt haben
(Hautanen 2005). Kinder können unter der Trennung vom Vater leiden und
ihre Wünsche mit denen der Mütter in Konflikt geraten. Die Gefährdung von
überwiegend Frauen und Kindern nach Trennungen wegen häuslicher Gewalt im Rahmen von Umgangskontakten, die lange Zeit ausschließlich seitens
der Frauenhäuser thematisiert wurde, wird inzwischen in vielen europäischen
Ländern als ein zentrales Problem im Gewaltschutz erkannt (vgl. Hester 2004
und 2005). Zukünftig wird es darum gehen, die Dynamik häuslicher Gewalt
in Verfahren zum Umgangsrecht stärker einzubeziehen und zu sehen, dass
hier spezifische Regelungen für den „Sonderfall Gewalt in Beziehungen“
dringend erforderlich sind, es jedoch nicht darum geht, die Errungenschaften
des neuen Kindschaftsrechts in Frage zu stellen. Es gilt, einen differenzierten

View File

@ -0,0 +1,35 @@
24
Der Blick der Forschung
Begriff des Kindeswohls (siehe Zitelmann in diesem Band) mit einem qualifizierten Verständnis von Bindung (siehe Fegert in diesem Band) in Einklang
mit den Sicherheitsinteressen und Ängsten von Müttern zu bringen.
Kinder im Kontext innovativer Beratungs- und Unterstützungsangebote
Ǯ ȱ ŗŝŜŚǰȱ ŗŖDZřŖȱ Ȯȱ ŗŚǯŚŖȱ ‘›DZȱ ’—ȱ şȬ“§‘›’Ž›ȱ ž—Žȱ ›žœœ’œŒ‘Ž›ȱ Ž›”ž—Ğȱ ›žĞȱ –Ž‘›–Š•œȱ ‘’—Ž›Ž’—Š—Ž›ȱ”ž›£ȱŠžœȱŽ’—Ž›ȱŽ•Ž˜—£Ž••ŽȱŠ–ȱŠ‘—‘˜ȱ˜˜ȱŠ—ǰȱ Ž’•ȱŽ›ȱž—ȱœŽ’—ŽȱžĴŽ›ȱ ’•Žȱ
‹›ŠžŒ‘Ž—ǯȱ Ž’—Žȱ žĴŽ›ȱ œ™›’Œ‘ȱ ”Ž’—ȱ ŽžœŒ‘ǰȱ Žœ‘Š•‹ȱ –žœœȱ Ž›ȱ ’Žȱ Ž•Ž˜—ŠŽȱ ’––Ž›ȱ ”ž›£ȱ
ž—Ž›‹›ŽŒ‘Ž—ǯȱ’Žȱ‹Ž’Ž—ȱ‹Žę—Ž—ȱœ’Œ‘ȱ—ŠŒ‘ȱžœ”ž—ĞȱŽœȱ ž—Ž—ȱœŽ’ȱŗŖȱАޗȱŠ–ȱŠ‘—‘˜ȱ
˜˜ǰȱœ’Žȱœ’—ȱŸ˜›ȱŽ–ȱŠŽ›ȱŽĚûŒ‘Žǯȱ’ŽȱŽ›œŽȱ ŽŽǰȱŠœœȱ’Žȱ‹Ž’Ž—ȱœ’Œ‘ȱ£ž›ȱ˜•’£Ž’ȱ‹ŽŽben, um dort eine Mobile Intervention zu machen, lässt sich nicht realisieren. Die zweite Idee
ist die Bahnhofsmission. Ich kündige die beiden dort telefonisch an. Als ich in der Bahnhofs–’œœ’˜—ȱŽ’—›ŽěŽǰȱ Š›Ž—ȱ’Žȱ‹Ž’Ž—ȱ›Ž•Š’Ÿȱ›ž‘’ȱ˜›ǯȱœȱœŽ••Žȱœ’Œ‘ȱ‘Ž›ŠžœǰȱŠœœȱœ’Žȱ‹Ž›Ž’œȱ
’–ȱ›ŠžŽ—‘Šžœȱ Лޗǰȱ˜›ȱЋޛȱĚûŒ‘Ž—ȱ–žœœŽ—ǰȱ Ž’•ȱŽ›ȱŠ——ȱœ’Žȱ˜›ȱŽž—Ž—ȱ‘ŠĴŽǯȱ’Žȱ
leben seit mehreren Tagen auf der Straße und sind daran interessiert, außerhalb von Berlin
untergebracht zu werden. (…) Ich organisierte die Unterbringung und setzte die beiden noch
in den richtigen Zug.“ (Einsatzprotokoll einer Mobilen Intervention, WiBIG 2004 a: 284)
Neu im Hilfeangebot sind Modelle zugehender Beratung, die die herkömmliche Komm-Struktur ergänzen, wie die Interventionsstellen und die Mobile
Intervention. Interventionsstellen sind Beratungseinrichtungen, die nach polizeilicher Intervention bei häuslicher Gewalt benachrichtigt werden und proaktiv Kontakt zu den gewaltbetroffenen Frauen teilweise auch zu männlichen Gewaltopfern aufnehmen. Sie senken die Schwelle des Zugangs zu
Information und Unterstützung und übernehmen eine Lotsenfunktion im
Unterstützungssystem sowohl für Frauen als auch für Kinder.
Zur Evaluation der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern
und der Mobilen Intervention in Berlin setzte WiBIG (2004 a) Dokumentationsbögen ein, auf denen die sozialstatistischen Daten der Klient/innen festgehalten wurden, und führte eine Betroffenenbefragung durch. Bei 56% der
Klientinnen der Interventionsstellen (610 von 1089) lebten insgesamt 1130
Kinder im Haushalt.8 Insgesamt 45% dieser Kinder waren im betreuungsbedürftigen Alter.9 Sie können für ihre gewaltbetroffenen Mütter ein Hindernis bei der Hilfesuche bedeuten, wenn Frauen ihren Kindern die Familie und
den Vater erhalten wollen und keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den
Partner unternehmen, sie können Frauen aber auch darin bestärken, sich für
rechtliche Schritte oder eine Trennung zu entscheiden, vor allem, wenn sie
unmittelbar selbst von Gewalt durch den Vater betroffen sind. Dies wurde in
29% der IST-Beratungen, in denen minderjährige Kinder in der Familie lebten
8 Bei 103, d.h. 10% der Klientinnen blieb es den Beraterinnen unbekannt, ob Kinder im Haushalt lebten.
9 Im Vergleich dazu: Die Evaluation des österreichischen Gewaltschutzgesetzes, die auch im
Überblick die Arbeit der Interventionsstellen in den österreichischen Bundesländern dokumentiert, beschreibt die „typische Klientin“ einer Interventionsstelle als weiblich, zwischen 31 und 40
Jahren alt mit mehreren Kindern (Dearing, Haller 2000, S. 60 ff).

View File

@ -0,0 +1,34 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
25
(161 von 558), bekannt. In 62% (383 von 610) kam zur Sprache, dass die Kinder
die Gewalt zwischen den Eltern miterlebten eine Angabe, die mit Sicherheit
das Maß an Mitbetroffenheit unterschätzt. Auch die wissenschaftliche Begleitung der pro-aktiv arbeitenden Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) in
Niedersachsen (Löbmann/Herbers 2005) bestätigt diese Ergebnisse.
Im Rahmen der Wissenschaftlichen Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) wurde auch die Mobile Intervention in Berlin evaluiert. Die Mobile Intervention ist ein Angebot aufsuchender Beratung
und Krisenintervention der BIG-Hotline bei häuslicher Gewalt gegen Frauen
(ausführlich siehe WiBIG 2004 a). Bei 47 % der 240 Klientinnen der Mobilen Intervention waren Kinder im Einsatz anwesend. Auch die Kinder selbst
hatten häufig unmittelbare Gewalt erlebt. Wurden Frauen durch die Mobile Intervention bei der Antragstellung für einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz unterstützt oder wurden sie zum Gericht begleitet, lebten zu
fast Dreivierteln (73%, n=45) Kinder in ihrem Haushalt. Frauen mit Kindern
scheinen somit deutlich öfter einen solchen Antrag zu stellen.
Da die Arbeit der neuen zugehenden Angebote - pro-aktiv bzw. aufsuchend zu einem großen Anteil im Informieren der Klient/innen und in der
Vermittlung an für sie geeignete Einrichtungen besteht, wird nicht selbstverständlich das gesamte Spektrum an Themen abgearbeitet. In der Krise nach
einer Gewalteskalation und einer polizeilichen Intervention geht es um das
Abklären der dringlichsten Fragen. Die Situation der Kinder wird entweder
von den Beraterinnen routinemäßig erfragt, wenn sie hier auch einen wichtigen
Auftrag ihrer Stelle sehen, oder aber wird nur dann Thema im Gespräch, wenn
die Klientin sie anspricht. Die Dokumentation ist sehr oft eine Momentaufnahme und gibt die Lebenssituation von Klient/innen und ihren Kindern nicht vollständig wider. Darüber hinaus ist die Praxis bundesweit uneinheitlich.
Pro-aktive Beratungsangebote und die Mobile Intervention im Krisenfall
sind für viele Frauen eine erste Brücke ins Unterstützungssystem. Oft ist nicht
bekannt, welche Kontakte bereits existierten oder welche Versuche, Hilfe zu
bekommen, bereits unternommen wurden. Jedoch kann für 35% der IST-Klient/innen (WiBIG 2004 a: 83) und für 66% der BISS-Klient/innen (Löbmann/
Herbers 2005, S. 181) gesagt werden, dass sie bezüglich der häuslichen Gewalt noch keinerlei Kontakt zu irgendwelchen Einrichtungen hatten. Dies
bedeutet, dass durch die Kontaktaufnahme dieser Stellen auch erstmalig für
die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit der Information, Beratung und
Unterstützung eröffnet wurde. Dies hängt allerdings davon ab, ob die proaktive Kontaktaufnahme automatisch erfolgt oder ob die Zustimmung der
Frau - möglicherweise ihrer Unterschrift - in der Krisensituation verlangt
wird. Bestehende und durchaus nicht unberechtigte Vorbehalte von Frauen
gegenüber dem ASD/Jugendamt können dann verhindern, dass Kindern Unterstützung zuteil wird.
ȡ Der eigenständige Informations- und Unterstützungsbedarf von Kindern
und Jugendlichen wird zunehmend anerkannt und thematisiert, es fehlt jedoch

View File

@ -0,0 +1,33 @@
26
Der Blick der Forschung
noch an konsequenter Umsetzung, teilweise wegen zu geringer Ressourcen in
den Beratungseinrichtungen. Darüber hinaus besteht vielerorts noch Bedarf
an Qualifizierung des ASD/Jugendamtes bzw. fehlt es an vertrauensbildenden Strategien der Behörden, die gewaltbetroffenen Frauen - und Männern verlässliche Unterstützung in angstfreiem Kontext ermöglichen sollten. Um
so wichtiger erscheint es, zukünftig konsequent und systematisch in allen Stationen der Intervention und allen Unterstützungseinrichtungen auch die Situation der Töchter und Söhne und ihren Unterstützungsbedarf zu erfragen,
zu dokumentieren und auf dieser Datenbasis in Kooperation mit den Einrichtungen der Jugendhilfe dafür zu sorgen, dass ihnen Angebote gemacht
werden, die sie in der Krise stabilisieren und im weiteren Verlauf begleiten.
Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern
haben den Unterstützungsbedarf der Kinder inzwischen auf ihre Tagesordnung gesetzt und erarbeiten im Rahmen des landesweiten Interventionsprojekts CORA ein Konzept für die pro-aktive Beratung von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher Gewalt.10
Kinder und Täterprogramme
„Ich wollte so gern jemandem sagen, dass mir ein Vater fehlte.“ (Saunders 1995: 21))
„Vielleicht könnte jemand mit meinem Vater reden, ihn entlasten und machen, dass er weniger wütend ist.“ (Weinehall 2005: 145)
In den letzten Jahren wurden zunehmend Täterprogramme überwiegend
soziale Trainingskurse für Männer angeboten, die gegen ihre Partnerinnen
gewalttätig wurden (WiBIG 2004 c). Bislang wird die Tatsache, dass viele dieser
Männer Väter sind, die ihren Kindern zugemutet haben, die Gewalt gegen die
Mutter miterleben zu müssen, und die nicht selten weiterhin mit ihren Kindern
zusammenleben bzw. Kontakt zu ihnen haben, nicht selbstverständlich thematisiert (vgl. auch die Beiträge in diesem Band). In den von WiBIG ausgewerteten
Täterprogrammen lebten 78% der Teilnehmer an den sozialen Trainingskursen
zum Zeitpunkt der Gewalt und evtl. der Intervention mit Kindern in der aktuellen Partnerschaft. Etwas mehr als die Hälfte lebten während ihrer Teilnahme
am Kurs mit der Partnerin - und damit in gegebenen Fällen auch mit den Kindern - zusammen. Wird aufgeschlüsselt, wie „erfolgreich“ die Männer die Maßnahme absolviert haben, zeigt sich, dass sie von vielen, aber bei weitem nicht
von allen ernsthaft genutzt wurde. Somit konnte die Teilnahme des Vaters an
einem sozialen Trainingskurs auch nur für einen Teil der Töchter und Söhne
zu einer Chance werden: 74% der Teilnehmer, die den Kurs abgeschlossen
10
Stand September 2005

View File

@ -0,0 +1,37 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
27
haben, waren Väter, 80% derjenigen, die die Maßnahme abgebrochen haben
und 82% derjenigen, die die Teilnahme von Anfang an verweigert haben.
58% der Teilnehmer waren über die Justiz in die Maßnahme gewiesen worden,
10% waren sog. Selbstmelder. Der Anteil derjenigen, die über andere Institutionen in die Kurse vermittelt worden waren, war verhältnismäßig gering. Es
zeigte sich, dass die Einrichtungen und Behörden der Jugendhilfe und die Familiengerichte die Weisung eines gewalttätigen Vaters in eine spezifische verhaltensändernde Maßnahme bei Gewalt gegen die Partnerin noch kaum als
Möglichkeit erkennen und nutzen. Dabei zeigt die Praxis (vgl. Hainbach/Liel
in diesem Band), dass Vaterschaft und väterliche Verantwortung durchaus
Anknüpfungspunkte bieten können, die Männer motivieren, gewaltförmiges
Verhalten ändern zu wollen.
ȡ In Zukunft könnte sich hier eine interessante Kooperation zwischen den
Trägern der Täterarbeit und den Jugendämtern bzw. Familiengerichten entwickeln, die dazu beitragen kann, dass Kinder sich im Kontakt mit Vätern
sicherer fühlen können und auch gewaltbetroffene Frauen weniger Angst vor
Umgangskontakten haben müssen. Es kann eine Diskussion beginnen, wie in
den Fällen, in denen Frauen eine gemeinsame Zukunft mit ihrem (ehemals)
gewalttätigen Partner und Vater ihrer Kinder planen und die Kinder diesen
Wunsch teilen, eine klare Haltung und Intervention bei Gewalt mit einer Beratung und Unterstützung des Paares/der Eltern verknüpft werden kann.
Entwicklungen in der Haltung von Jugendämtern
Ein Erfolg versprechender Weg, das Thema Gewalt zwischen den Eltern in
die Jugendämter zu tragen, ist, für Fortbildung zu werben. Im Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt wurde eine Fortbildungskonzeption erarbeitet und angeboten (siehe auch Kreyssig in diesem Band).11 Die
Befragung von Jugendamtsmitarbeiter/innen in mehreren Berliner Bezirken,
jeweils am Ende eines Fachtags zum Thema spiegeln die Entwicklung der
letzten Jahre (WiBIG 2004 d: 53 ff). Es zeigte sich der Einfluss der öffentlichen
Diskussion über die Situation von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher
Gewalt, der veränderten polizeilichen Interventionspraxis, des Inkrafttretens
des Gewaltschutzgesetzes. Die meisten Befragten (48%, n=271) gaben an, dass
sie „immer mal wieder“ mit der Problematik häuslicher Gewalt konfrontiert
werden, 20% sagten, dass ihnen dieses Problem selten begegnet und nur 10%
waren der Ansicht, dass es in ihrer Arbeit so gut wie gar nicht vorkommt. Gewalt gegen Frauen/ Gewalt in der Beziehung der Eltern war als Thema in der
Jugendhilfe angekommen. Dieses Thema wurde jedoch auf spezifische Weise
integriert: Nach wie vor sind Mütter die vorrangigen Ansprechpartnerinnen.
11 Fortbildung für Jugendämter und den Allgemeinen Sozialen Dienst zum Thema Gewalt in
der Partnerschaft der Eltern finden inzwischen in wachsender Anzahl an vielen Orten statt.

View File

@ -0,0 +1,34 @@
28
Der Blick der Forschung
82% der befragten Mitarbeiter/innen von Jugendämtern sahen in der Gewalt
der Vaters gegen die Mutter auch Gewalt gegen das Kind. Jedoch nur 28%
waren sicher, dass diese Gewalt die kindliche Entwicklung beeinträchtigt.
Generell wurden Auswirkungen auf die mütterlichen und väterlichen Kompetenzen wahrgenommen, Intervention richtete sich jedoch vorrangig an
Mütter: 91% wollten Frauen Unterstützung anbieten bzw. sie an geeignete
Unterstützungsangebote vermitteln. Aber es wollten auch mindestens 36%
die gewaltbetroffenen Frauen an ihre Verantwortung für den Schutz der Kinder erinnern. Die Befragten sahen Auswirkungen häuslicher Gewalt sowohl
auf die mütterlichen als auch auf die väterlichen Kompetenzen. Nur sehr vereinzelt waren sie der Ansicht, dass die Gewalt die Beziehung zwischen den
Kindern und betroffenen Müttern bzw. den gewalttätigen Vätern nicht tangiert. Ebenfalls wenige waren der Ansicht, dass es der Mutter gelingen wird,
die Kinder von dieser Gewalt fern zu halten bzw. dass nur dann ein Problem
besteht, wenn die Gewalt sich unmittelbar gegen das Kind selbst richtet. Die
Mehrheit wählte eine Perspektive, die Müttern zu 68% und Vätern zu 50%
unterstellte, dass sie ihr Bestes tun bzw. ihren Kindern nicht bewusst schaden
wollen, dass dieser gute Wille jedoch nicht reicht, um die Kinder vor Schädigungen zu bewahren. Die gewalttätigen Väter wurden stärker als in ihrer Elternrolle versagend angesehen als die Mütter, obwohl Mütter nicht unkritisch
betrachtet wurden. Vor allem Frauen richteten einen etwas strengeren Blick
auf die Mütter, wohingegen Männer eher kritisch den Vätern gegenüber waren. Ein (temporärer) Eingriff in das Umgangsrecht des Vaters war nur für 7%
eine Option. 40% wollten in diesen Fällen geschützten Umgang anbieten.
ȡ Als Erfolg ist zu begrüßen, dass die Risiken häuslicher Gewalt in Jugendämtern inzwischen anerkannt sind. Täterorientierte Interventionsstrategien
wurden jedoch noch nicht entwickelt. Wenn die Perspektive, Väter, die gegen
ihre Partnerin gewalttätig sind, in die Verantwortung zu nehmen und auf Beendigung der Gewalt und Verhaltensänderung zu dringen, nicht weiter verfolgt wird, besteht das Risiko, dass die schwierige Situation der Töchter und
Söhne zwar gesehen, in der Konsequenz aber ausschließlich der Druck auf die
gewaltbetroffenen Mütter erhöht wird.
Getrennte Diskussionen, gespaltene Täterbilder und widersprüchliche
Praxis am Beispiel des Umgangsstreits
Interessant sind die Brüche und Widersprüche in den Äußerungen der Jugendamtsmitarbeiter/innen. Sie sind Ausdruck einer nach wie vor gespaltenen
Diskussion über Mütter, Väter und Kinder (siehe Eriksson in diesem Band). Es
ist nicht generell die Existenz und Verbreitung von Gewalt in Partnerschaften,
die das Problem darstellt, es sind ganz spezifische, emotional aufgeladene
Reizthemen, die als „Trigger“ für immer wieder gleiche Reaktionen und Konfliktverläufe wirken. An prominenter Stelle steht hier die Auseinandersetzung

View File

@ -0,0 +1,24 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
29
um das Umgangsrecht. War es früher der Streit um die Ehescheidung oder
um das Sorgerecht, so zeigt sich heute, dass das Umgangsrecht zur Arena
geworden ist, in der vielfältige Kämpfe in Trennungssituationen ausgetragen
werden. Es ist nicht mehr die Institution Ehe, mit der Männer Kontrolle über
Frauen ausüben können. An ihre Stelle schient das Konzept der Vaterschaft
getreten zu sein, das für Kontrollbedürfnisse missbraucht werden kann. Vaterschaft ist jedoch ein für alle Beteiligten zu wertvolles und zukunftsträchtiges Gut. Deshalb soll abschließend noch einmal auf dieses schwierige Thema eingegangen werden. Für die anhaltenden Konflikte in der fachlichen und
politischen Diskussion in diesem Feld hat Marianne Hester (2005) kürzlich
ein sehr ausdrucksstarkes Bild gefunden, das ich hier zur Diskussion stellen will: Die jeweiligen Teilperspektiven verlegte sie auf unterschiedliche
Planeten und stellte fest, dass jeder Planet seine eigen Kultur, Sprache und
Gesetzgebung hat, dass die Verständigung zwischen den Planeten schwierig
sei und die Kulturen aus der Perspektive des jeweils anderen teilweise kaum
nachvollziehbar.12 Es handelt sich um eine Darstellung unterschiedlicher Perspektiven. Dass die unterschiedlichen Bereiche ihrer eigenen Logik folgen
und ihren jeweiligen gesetzlichen Grundlagen verpflichtet sind, macht Sinn
und soll nicht in Zweifel gezogen werden. Es kann nur darum gehen, ein
besseres gegenseitiges Verständnis und gute Kenntnisse der Dynamik und
Risiken häuslicher Gewalt zu entwickeln.
12
Die Abbildung wurde von Barbara Kavemann übersetzt und bearbeitet.

View File

@ -0,0 +1,28 @@
30
Der Blick der Forschung
Marianne Hester erläutert ihr „Planetensystem“ wie folgt:
Planet A: Häusliche Gewalt
Befindet sich ein gewalttätiger Mann und Vater auf diesem Planeten, hat er
mit einiger Wahrscheinlichkeit inzwischen mit Konsequenzen zu rechnen. Es
gibt polizeiliche Intervention und zivilrechtliche Schutzanordnungen, teilweise Strafverfolgung oder auch Täterprogramme. Häusliche Gewalt ist eine
Straftat und wird abhängig vom Geschlecht als überwiegend von Männern
ausgehend verstanden. Konsequenz ist: Der Mann gilt als gewalttätiger Partner, die Frau als schutzbedürftig, Kinder gelten als Mitbetroffene bzw. selbst
Opfer von Gewalt, was bedeutet, dass hier Väter als gewalttätig gesehen werden können. Ambivalenzen von Frauen und Kindern in der Beziehung zum
gewalttätigen Partner/Vater können den Charakter von Störungen erhalten.
Planet B: Kinderschutz
Befindet sich ein gewalttätiger Mann auf dem Planeten „Kinderschutz“, ändert sich seine Situation. Zwar wird er möglicherweise solange das Elternpaar
zusammenlebt oder während des Trennungsprozesses weiterhin als gewalttätig gegen die Mutter wahrgenommen, hier geht es jedoch um den Schutz von
Kindern, nicht von Erwachsenen. Seine Gewalttätigkeit führt möglicherweise
dazu, dass sich das Jugendamt einschaltet und die Kinder als gefährdet angesehen werden, weil sie dieser Gewalt zwischen den Eltern ausgesetzt waren.
Auf diesem Planeten ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass der gewalttätige Vater angeklagt und verfolgt wird, denn hier geht es um „Helfen statt
Strafen“, die Perspektive ist Sicherung des Kindeswohls, nicht Strafverfolgung. Professionelle Helfer/innen werden möglicherweise dem Vater das Sorgerecht entziehen, sie werden aber auch darauf drängen, dass die Mutter sich
und die Kinder nicht weiter der Gewalt aussetzt und die Beziehung verlässt.
Kann sie sich zu diesem Schritt nicht entschließen, wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit als diejenige angesehen, die die Kinder nicht schützt, was unter
Umständen sogar Konsequenzen für ihr Sorgerecht haben kann. Sie ist die
Verantwortliche. Konsequenz ist: Alle Interventionen setzen an der Mutter
an, der gewalttätige Mann/Vater verschwindet leicht aus der Wahrnehmung,
die Institutionen bemühen sich nicht um Inverantwortungnahme, täterorientierte Strategien werden nicht entwickelt.

View File

@ -0,0 +1,36 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
31
Planet C: Umgangsrecht
Wenn ein gewalttätiger Vater im Trennungsprozess Umgang mit seinen Kindern beantragt, bewegt er sich zu Planet C. Nun geht es um kindschaftsrechtliche Entscheidungen über das Kindeswohl. Da er auf Planet B nicht angeklagt
oder sanktioniert wurde, besteht hier kein konkreter Anlass oder Beweis, der
dazu führt, dass seine väterlichen Kompetenzen wegen der Gewalt in Frage
gestellt werden. Auch wenn auf Planet A oder B eine Kindeswohlgefährdung
gesehen wurde, oder wenn auf Planet A eine polizeiliche Wegweisung oder
eine zivilrechtliche Schutzanordnung verhängt bzw. ein Strafverfahren eingeleitet wurde, so wird dieses Geschehen als ausschließlich auf der „Paarebene“
relevant betrachtet. Der Schwerpunkt liegt auf diesem Planeten weniger auf
Schutz vor Gewalt, sondern darauf, dass Kinder in der Regel zwei Eltern haben und Recht auf Kontakt zu beiden. Es besteht hier kein Zweifel, dass der
Kontakt zum Vater für das Kindeswohl grundsätzlich positiv ist. Die Mutter
befindet sich hier in einem spezifischen Dilemma: Sie hat möglicherweise auf
Planet A versucht, seine Gewalt mit Hilfe staatlicher Intervention zu beenden,
sie hat sich möglicherweise den Regeln von Planet B entsprechend vom gewalttätigen Partner getrennt, um die Kinder zu schützen, konnte womöglich
erreichen, dass ihr das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Hier auf
Planet C jedoch wird sie mit der gegensätzlichen Haltung konfrontiert, dass
Familien Familien bleiben, auch nach Trennung und Scheidung. Sie wird daher aufgefordert, den Umgang des Vaters mit den Kindern zuzulassen, was
sie nicht nur in Verwirrung stürzen, sondern auch erneute Ängste um die
eigene Sicherheit und die der Kinder aktivieren kann. Konsequenz ist: Es entsteht eine konzeptionelle Spaltung zwischen „gewalttätigen Männern“ und
„Vätern“, wobei Vaterschaft als grundsätzlich nicht gewalttätig konstruiert
wird (siehe Eriksson in diesem Band).
ǮŽŠ•’œ’ŒȱŠœœŽœœ–Ž—ȱ˜ȱ›’œ”ȱŠ—ȱ•ŽŠ‘Š•’¢ȱ˜›ȱŒ‘’•›Ž—ȱ’œȱŽ¡›Ž–Ž•¢ȱ’ĜŒž•ȱ ’‘’—ȱœžŒ‘ȱŠȱ
context. The three planet model also shows that there is a conceptual gap between violent
men on the one hand and fathers on the other. There are violent men but good enough
Š‘Ž›œǰȱŠ—ȱ‘Žȱ ˜ȱŠ›Žȱ’ĜŒž•ȱ˜ȱmerge whether within policy or in practice.” (ebenda: 22)
Wie nun kann „interkultureller“ Austausch und Verständigung zwischen den
Planeten gefördert werden? Ich schlage folgende Schritte vor:
ȡ Die konzeptionellen Brüche und Widersprüche zwischen den Bereichen
thematisieren und Strategien entwickeln, sie zu überbrücken, denn sie führen
zu widersprüchlicher Praxis, die oft Schutz und Sicherheit nicht gewährleisten kann.
ȡ Die Verunsicherung, die für Frauen und Kinder daraus resultiert, zum
Thema machen und darauf hinarbeiten, dass auch in diesem Feld, eine „Interventionskette“ (WiBIG 2004 d) entsteht, die Schutz und Sicherheit gewährleisten kann.

View File

@ -0,0 +1,34 @@
32
Der Blick der Forschung
ȡ Die Qualität von Bindung zwischen Eltern und Kindern, nicht die bloße
Existenz von Bindung zum Kriterium machen und bedenken, dass Gewalt
selbst eine stark bindende Qualität besitzt, diese Bindung jedoch für das Kindeswohl ebenso wie für die Lebensgestaltung Erwachsener schädlich ist.
ȡ Eine fachliche Auseinandersetzung über Qualitätskriterien für gute Vaterschaft beginnen. Hier gilt es, Lücken zu schließen und allzu bescheidene
Kriterien zu ersetzen. Die bloße Tatsache, dass ein Mann sein Kind nicht misshandelt, ist ein zu geringer Maßstab für gute Väterlichkeit.
ȡ Eine Praxis entwickeln, die von klarer Verantwortlichkeit bei Gewalt ausgeht und Kontakt zwischen Vater und Kind so oft wie möglich unter sicheren
Bedingungen zulässt, jedoch darauf verzichtet, diesen um den Preis eines immensen Drucks auf Frauen und Kinder durchzusetzen.
Hinweise auf die Bedeutung von Intervention und Unterstützung für die
Prävention
Frühzeitige Information, Unterstützung und Intervention können hilfreich
sein, wenn Gewalt in Partnerschaften beginnt und es darum geht, zu verhindern, dass sie sich als Mittel der Auseinandersetzung etabliert bzw. Gewalt- und Unterdrückungsverhältnisse sich chronifizieren. Gewalt in Beziehungen eskaliert nicht nur in bestimmten Lebensphasen oder Situationen,
wie Schwangerschaft und Geburt bzw. Trennung und Scheidung, sondern
nimmt in vielen Fällen im Laufe der Jahre kontinuierlich an Häufigkeit und
Intensität zu. Eine solche Entwicklung gilt es auch im Sinne der Töchter und
Söhne in diesen Familien zu unterbrechen. Die Untersuchung zu Sicherheit,
Gesundheit und Lebenssituation von Frauen in Deutschland bestätigt die international diskutierte These vom engen Zusammenhang zwischen Gewalt in
der Kindheit und im späteren Leben. Gewalt in der Herkunftsfamilie wurde
sehr viel häufiger von Frauen genannt, die im Erwachsenenleben selbst der
Gewalt durch den Partner ausgesetzt waren. Diese Gruppe war in der Kindheit in erheblich größerem Ausmaß körperlich misshandelt und/oder sexuell
missbraucht worden bzw. hatte Gewalt in der Beziehung der Eltern miterlebt.
Frauen, die in ihrer Kindheit und Jugend körperliche Gewalt zwischen den
Eltern erlebt hatten, waren später doppelt so oft von Partnergewalt betroffen
als Frauen, die keine solchen Erlebnisse schilderten. Frauen, die in Kindheit
und Jugend selbst mehr als vereinzelte Gewalt durch Erziehungspersonen
erlitten hatten, berichteten dreimal so oft Gewalt in ihren Paarbeziehungen.
Frauen, die vor ihrem 16. Lebensjahr Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, waren später doppelt so oft von Gewalt durch den Partner und - unabhängig vom Täter-Opfer-Kontext - viermal häufiger von sexueller Gewalt betroffen
(Schröttle/Müller 2004). Enzmann/Wetzels (2001) untersuchten die Bedeutung
innerfamiliärer Gewalt für das Sozialverhalten jungen Menschen und gehen
dabei auf häusliche Gewalt ein. Sie verwenden zwar einen sehr unscharfen

View File

@ -0,0 +1,38 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
33
Begriff - häusliche Gewalt umfasst bei ihnen auch Gewalt gegen Kinder - sprechen aber das Miterleben von Gewalt in der Beziehung der Eltern und deren
Auswirkungen auf die Versorgung der Kindern und die Fähigkeit der Eltern,
sich trotz des Verfangenseins in Gewaltstrukturen, empathisch den Kindern
widmen zu können, an.13
„Die körperliche innerfamiläre Gewalt, der Kinder als Opfer oder auch als Zeugen elterlicher
Š›—Ž›Ž Š•ȱŠžœŽœŽ£ȱœ’—ǰȱ‘Šȱ—ދޗȱŽ—ȱž—–’ĴŽ•‹Š›Ž—ȱ™‘¢œ’œŒ‘Ž—ȱ’— ’›”ž—Ž—ȱž—ȱ
Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität der direkt Geschädigten, weiter reichende die
ŽœŽ••œŒ‘ŠĞȱ—ŠŒ‘‘Š•’ȱœŒ‘§’Ž—Žȱ˜•Ž—ǯȃȱǻދޗŠDZȱŘśŖǼ
Die Notwendigkeit von Schutz und Intervention mit dem Ziel der Prävention
wiederholter und langjähriger Gewaltgeschichten Gewalterleiden und Gewalthandeln im Leben von Mädchen und Jungen ist bekannt und begründet
(vgl. auch Weinehall 2005). In Zukunft wird es darum gehen, wie intervenierende und schützende Aktivitäten noch besser aufeinander abgestimmt,
an den unterschiedlichen individuellen Unterstützungsbedarf angepasst und
damit wirkungsvoller gestaltet werden können. Diese Arbeit wurde bereits
begonnen. Erste Ansätze, Mädchen und Jungen im Kontext häuslicher Gewalt
nicht mehr als homogene Gruppe zu sehen, sondern ihre teilweise sehr unterschiedliche Lebenssituation, Bedürfnisse und Ressourcen zu berücksichtigen
(Kavemann 2002) sollten weiter verfolgt, Elemente guter Praxis, wie sie im
Kontext der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt entwickelt wurden (WiBIG 2004 d) sollten vielerorts aufgegriffen und umgesetzt werden.
Literatur:
BMFSFJ (2004): Gewalt gegen Männer Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutsch•Š—ǯȱ›Ž‹—’œœŽȱŽ›ȱ’•˜œž’Žǰȱ
ǯ‹–œĦǯŽȦ˜›œŒ‘ž—œ—Ž£Ȧ˜›œŒ‘ž—œ‹Ž›’Œ‘Žȱ
Brückner, Magrit; Simmel-Joachim, Monika (1999)
Dearing, Albin; Haller, Birgit (Hg.) (2005): Schutz vor Gewalt in der Familie. Das österreichische
Ž Š•œŒ‘ž£ŽœŽ£ǰȱ ž›’œ’œŒ‘ŽȱŒ‘›’ĞŽ—›Ž’‘ŽȱŠ—ȱŘŗŖǰȱ’Ž—ǰȱŽ›•Аȱ[œŽ››Ž’Œ‘
Der Polizeipräsident in Berlin und BIG e.V. (Hg.) (1999): Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt. Leitlinien. Berlin
Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter (2001): Das Ausmaß häuslicher Gewalt und die Bedeutung innerfamiliärer Gewalt für das Sozialverhalten von jungen Menschen aus kriminologischer Sicht,
’—DZȱŠ–’•’ŽǰȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱŽŒ‘ǰȱ ŽĞȱŚDZȱŘŚŜȬŘśŗ
Eriksson, Maria; Hester, Marianne; Keskinen, Suvi; Pringle, Keith (Hg.)Tackling mens violence in
families. Nordic issues and dilemmas, Bristol, Policy Press: 67-82
Frauenhauskoordinierung e.V. (2000): Sonderinfo 2 zum Aktionsplan der Bundesregierung zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Frankfurt/Main
13 Auch Pfeiffer u. a. stellen einen Zusammenhang fest zwischen elterlicher Gewalt in der
Kindheit und der Gewalttätigkeit von Jugendlichen (1999).

View File

@ -0,0 +1,35 @@
34
Der Blick der Forschung
Frauenhauskoordinierung e.V. (2003): Arbeitsmaterialien: Statistik der Frauenhäuser und ihre
Bewohnerinnen, Bewohnerinnenstatistik 2000 2003, Frankfurt/Main
Hagemann-White, Carol (2005): Brückenschläge zwischen den Geschlechtern und den Genera’˜—Ž—ȱ’—ȱŽ’—Ž›ȱŽœ™Š•Ž—Ž—ȱ Ž Š•’œ”žœœ’˜—ǰȱ’—DZȱŽ’œŒ‘›’Ğȱû›ȱ›ŠžŽ—˜›œŒ‘ž—ȱž—ȱ ŽœŒ‘•ŽŒ‘Ž›œž’Ž—ǰȱŘřǯȱ ǯȱ ŽĞȱŗƸŘDZȱřȬŞ
ŠžŠ—Ž—ǰȱŽħŠȱǻŘŖŖśǼDZȱ¢™Šœœ’—ȱ‘Žȱ›Ž•Š’˜—œ‘’™ȱ‹Ž ŽŽ—ȱŠ‘Ž›‘˜˜ȱŠ—ȱŸ’˜•Ž—ŒŽȱ’—ȱ’——’œ‘ȱ
policy and research, in Eriksson, Maria; Hester, Marianne; Keskinen, Suvi; Pringle, Keith
(Hg.)Tackling mens violence in families. Nordic issues and dilemmas, Bristol, Policy Press:
67-82
Ž•ěŽ›’Œ‘ǰȱ˜›—Ž•’ŠDzȱŽ‘–Š——ǰȱ Š›’—Dzȱ ŠŸŽ–Š——ǰȱŠ›‹Š›ŠDzȱȱŠ‹Žǰȱ Ž’”ŽȱǻŘŖŖŚǼDZȱ’œœŽ—œŒ‘ŠĞliche Untersuchung zur Situation von Frauen und zum Beratungsbedarf nach einem PlatzŸŽ› Ž’œȱ‹Ž’ȱ‘§žœ•’Œ‘Ž›ȱ Ž Š•ǰȱ˜£’Š•–’—’œŽ›’ž–ȱŠŽ—Ȭû›ĴŽ–‹Ž›ȱǻ ǯǼǰȱžĴŠ›
Hester, Marianne (2004): Future trends and developments: violence against women in Europe
and East Asia, in: Violence Against Women, vol. 10, No. 12, pp 1431-48
Hester, Marianne (2005): Tackling mens violence in families: lesons for the UK, in: Eriksson, Maria; Hester, Marianne; Keskinen, Suvi; Pringle, Keith (Hg.)Tackling mens violence in families.
Nordic issues and dilemmas, Bristol, Policy Press: 173-182
ŠŸŽ–Š——ǰȱŠ›‹Š›ŠȱǻŘŖŖŖǼDZȱ ’—Ž›ȱž—ȱ‘§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ǯȱ ’—Ž›ȱ–’œœ‘Š—Ž•Ž›ȱûĴŽ›ǯȱ ’—Žœmisshandlung und Vernachlässigung, 3, 106-120.
ŠŸŽ–Š——ǰȱ Š›‹Š›Šȱ ǻŘŖŖŘǼDZȱ ’—Ž›ȱ –’œœ‘Š—Ž•Ž›ȱ ûĴŽ›ȱ Ȯȱ —›Žž—Ž—ȱ £ž›ȱ ’Ž•›ž™™Ž—œ™Ž£’ęœŒ‘Ž—ȱ —Ž›ŸŽ—’˜—ǰȱ’—DZȱ›Ž’Ž—‹ŠŒ‘ǰȱŸŠȱžǯȱŠǯDZȱ ŽœŒ‘•ŽŒ‘Ž›˜›œŒ‘ž—ȱŠ•œȱ ›’’”ǰȱ’œœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘ŽȱŽ’‘ŽȱŠ—ȱŗŚřǰȱ’Ž•ŽŽ•ǰȱ •Ž’—ŽȱŽ›•АDZȱŘŜśȬŘŞŚ
Kavemann, Barbara; Leopold, Beate; Schirrrmacher, Gesa; Hagemann-White, Carol (2001): MoŽ••ŽȱŽ›ȱ ˜˜™Ž›Š’˜—ȱ‹Ž’ȱ‘§žœ•’Œ‘Ž›ȱ Ž Š•ǰȱ ȱǻ ǯǼȱŒ‘›’ĞŽ—›Ž’‘ŽȱŽœȱ ȱŠ—ȱ
ŗşřǰȱžĴŠ›ǰȱ ˜‘•‘Š––Ž›
ŠŸŽ–Š——ǰȱŠ›‹Š›ŠȱǻŘŖŖřǼDZȱž›ȱŽ‹ŠĴŽȱž–ȱ§——Ž›ȱŠ•œȱ™Ž›ȱž—ȱ›ŠžŽ—ȱŠ•œȱ§Ž›’——Ž—ȱ‘§žœlicher Gewalt, in: Frauenhauskoordinierung e.V. (Hg.) Sonderinfo 6 zum Aktionsplan der
Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Frankfurt/Main: 52-55
’—•Ž›ǰȱ Ž’—£ȱ ǻŘŖŖŘǼDZȱ Š›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱ ž—ȱ ’—Žœ ˜‘•ǯȱ ’—Žȱ –ŽŠȬŠ—Š•¢’œŒ‘ȱ ˜›’Ž—’Ž›Žȱ
žœŠ––Ž—œŒ‘Šžȱž—ȱ’œ”žœœ’˜—ȱŽ›ȱ쎔ŽȱŸ˜—ȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱŠžȱ’Žȱ— ’Œ”•ž—ȱ
von Kindern: Folgerungen für die Praxis. München: DJI-Arbeitspapier.
Kindler, Heinz (2005): Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die psychosoziale Entwicklung
Ÿ˜—ȱ ’—Ž›—ǰȱ’—DZȱŠ–’•’ŽǰȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱŽŒ‘ȱŗŗǯ ǯȱ ŽĞȱŗƸŘDZȱŗŜȬŗş
’—•Ž›ǰȱ Ž’—£ȱžǯŠǯȱǻŘŖŖŚǼDZȱŠ–’•’§›Žȱ Ž Š•ȱž—ȱ–Š—ǰȱ’—DZȱŠ–ȱśŗǯȱ ǯȱ ŽĞȱŗŜDZȱŗŘŚŗȬŗŘśŗ
Löbmann, Rebecca; Herbers, Karin (2005): Mit BISS gegen häusliche Gewalt. Evaluation des Modellprojekts Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) für Opfer häuslicher Gewalt in Niedersachsen, KFN (Hg.), Hannover
Lundgren, Eva; Heimer, Gunn; Westerstrand, Jenny (2001): Captured Queen: Mens violence
against women in equal Sweden a national survey, Stockholm
National Crime Council (Hg.): Domestiv Abuse of Women and men in Ireland. Report on the
National Study of Domestic Abuse, Dorothy Watson, Sandra Parsons, Dublin
Ž’쎛ǰȱ ‘›’œ’Š—Dzȱ Ž£Ž•œǰȱ ŽŽ›Dzȱ —£–Š——ǰȱ ’›”ȱ ǻŗşşşǼDZȱ ——Ž›Š–’•’§›Žȱ Ž Š•ȱ ŽŽ—ȱ ’—Ž›ȱ
und Jugendliche und ihre Auswirkungen, KFN-Forschungsberichte Nr. 80

View File

@ -0,0 +1,25 @@
Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
35
Rupp, Marina (Hg.) (2005): Rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz, Rechtstatsachenforschung BMJ (Hg.), Bundesanzeiger Verlag
Saunders, Alex (1995): It hurts me too. Childrens experiences of domestic violence and refuge life,
National Institute für Social Work/WAFE/Child-line, London
Œ‘›ãĴ•Žǰȱ ˜—’”Šǰȱ û••Ž›ǰȱ ›œž•ŠDzȱ •Š––Ž’Ž›ǰȱ Š—›Šȱ ǻŘŖŖŚǼDZȱ ދޗœœ’žŠ’˜—ǰȱ ’Œ‘Ž›‘Ž’ȱ ž—ȱ
Žœž—‘Ž’ȱŸ˜—ȱ›ŠžŽ—ȱ’—ȱŽžœŒ‘•Š—ǰȱ ȱǻ ǯǼȱŠ‹£ž›žŽ—ȱž—Ž›ȱ
ǯ‹–œĦǯŽȦ˜›schungsnetz/Forschungsberichte
Strasser, Philomena (2001): Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder.
ž’Ž—ŸŽ›•Аȱ ——œ‹›žŒ”ȱ’Ž—ǰȱŘǯȱžĚАŽȱŘŖŖśǯ
Tjaden, Patricia, Thoennes, Nancy (2000): Full report of the prevalence, incidence and consequences of male-to-female and female-to-male violence as measurd by the National Institute
of Justice, NCJ 183781, US Department of Justice
Weinehall, Katarina (2005): „Take my father away from home“: children growing up in the proximity of violence, in: Eriksson, Maria; Hester, Marianne; Keskinen, Suvi; Pringle, Keith
(Hg.)Tackling mens violence in families. Nordic issues and dilemmas, Bristol, Policy Press:
137-154
’ ȱ ǻŘŖŖŚȱ ŠǼDZȱ ŽžŽȱ —Ž›œû£ž—œ™›Š¡’œȱ ‹Ž’ȱ ‘§žœ•’Œ‘Ž›ȱ Ž Š•ȱ Ȯȱ ’œœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Žȱ Ž•Ž’tung Interventionsprojekte ggen häusliche Gewalt, Anschlussbericht 2000-2004, BMFSFJ,
www.wibig.uni-osnabrueck.de
’ ȱ ǻŘŖŖŚȱ ‹ǼDZȱ ŠŠ•’Œ‘Žȱ —Ž›ŸŽ—’˜—ȱ ‹Ž’ȱ ‘§žœ•’Œ‘Ž›ȱ Ž Š•ȱ Ȯȱ ’œœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Žȱ Ž•Ž’ž—ȱ
Interventionsprojekte ggen häusliche Gewalt, Anschlussbericht 2000-2004, BMFSFJ, www.
wibig.uni-osnabrueck.de
WiBIG (2004 c): Täterarbeit im Kontext von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt - WisœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Žȱ Ž•Ž’ž—ȱ —Ž›ŸŽ—’˜—œ™›˜“Ž”Žȱ ŽŽ—ȱ ‘§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ǰȱ —œŒ‘•žœœ‹Ž›’Œ‘ȱ
2000-2004, BMFSFJ, www.wibig.uni-osnabrueck.de
WiBIG (2004 d): Von regionalen Innovationen zu Maßstäben guter Praxis - Die Arbeit von InŽ›ŸŽ—’˜—œ™›˜“Ž”Ž—ȱŽŽ—ȱ‘§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱȬȱ’œœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Žȱސ•Ž’ž—ȱ —Ž›ŸŽ—’˜—œprojekte gegen häusliche Gewalt, Anschlussbericht 2000-2004, BMFSFJ, www.wibig.uni-osnabrueck.de

View File

@ -0,0 +1,30 @@
36
Der Blick der Forschung
Heinz Kindler
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung: Ein Forschungsüberblick.
„Die Mama hat so geweint. Das hab ich durch die Wand gehört. Wir Kinder haben uns unter
Ž›ȱŽĴŽŒ”ŽȱŸŽ›œŽŒ”ǯȱŠœȱ Š›ȱŠ—£ȱœŒ‘•’––ǯȃȱǻ§Œ‘Ž—ȱşȱ Š‘›ŽǼ
„Die Mama hat geblutet. Dann hab ich solche Angst gehabt, dass sie sterben muss. Aber ich
konnte gar nix machen“. (Junge 7 Jahre)
Auf diese Weise beschreiben zwei, im Rahmen von familiengerichtlichen Begutachtungen befragte Kinder ihr unmittelbares Erleben von Situationen, in
denen ihre Mutter Partnergewalt erleben musste. Generell schildern Kinder
Angst, Mitleid, Erstarrung und Hilflosigkeit, wenn sie über ihre ausgeprägten
Gefühle in Situationen von Partnergewalt sprechen (z.B. Ericksen & Henderson, 1992; Mullender et al., 2001; Strasser, 2001). Diese von Kindern empfundene Belastung, Verunsicherung und Überforderung angesichts miterlebter
oder in ihren Folgen sichtbarer Gewalt erscheint Fachkräften und Laien in
der Regel gleichermaßen gut nachzuempfinden und ist kaum Gegenstand
Ÿ˜—ȱ ˜—›˜ŸŽ›œŽ—ǯȱŽ’ȱ Ž—’Ž›ȱŽ’—‘Ž’•’Œ‘ȱ’œȱ’Žȱ’—œŒ‘§£ž—ȱŸ˜—ȱ[Ž—lichkeit und Fachkräften hingegen, wenn es um die Frage geht, inwieweit
Partnerschaftsgewalt über das belastende unmittelbare Erleben hinaus eine
Gefahr für das Kindeswohl darstellen kann, also geeignet ist, die Entwicklung betroffener Kinder in erheblichem Ausmaß zu beeinträchtigen. Genau
deshalb steht diese Frage im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags.
In einem ersten Abschnitt des nachfolgenden Beitrags wird hierzu zunächst erörtert, inwieweit bei Kindern, die Partnergewalt miterleben müssen,
Beeinträchtigungen in verschiedenen Entwicklungsbereichen beobachtet werden. Daran anschließend beschäftigt sich ein weiterer Abschnitt mit der Frage, auf welche Weise miterlebte Partnergewalt eigentlich zu Entwicklungsbeeinträchtigungen bei betroffenen Kindern führt. Der Forschungsstand hierzu
wird zusammen mit Folgerungen für die Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit erörtert.
Zum Sprachgebrauch und der Befundgrundlage muss zunächst eine einschränkende Anmerkung gemacht werden. Partnergewalt bezeichnet allgemein alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zwischen
Erwachsenen (manchmal auch Jugendlichen), die sich durch eine Partnerschaft miteinander verbunden fühlen oder gefühlt haben. Solche Gewalt tritt
in verschiedenen Mustern auf (für eine Forschungsübersicht siehe Dixon &
Browne 2003). Ein Muster seltener, wenig verletzungsträchtiger und oft wechselseitiger körperlicher Auseinandersetzungen scheint hierbei in allen westlichen Gesellschaften relativ weit verbreitet (für eine Übersicht siehe Archer,
2000a). Wiederholte, verletzungsträchtige Gewalttaten in Partnerschaften,

View File

@ -0,0 +1,36 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
37
die zudem in ein Muster von Kontrolle und Abwertung der Partnerin oder
des Partners eingebunden sind, sind dagegen seltener und werden überwiegend, wenngleich nicht ausschließlich, von Männern ausgeübt (z.B. Pan et
al., 1994; Archer, 2000b; Johnson, 2001, Ehrensaft et al. 2004). Die vorliegende
Forschungsübersicht über Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern, die
Partnergewalt miterleben mussten, bezieht sich vor allem auf die zuletzt genannte Form von Partnergewalt, da diese Form im Mittelpunkt nahezu aller
hierzu vorliegenden Studien steht. Es wurden also vor allem Kinder untersucht, die wiederholt schwere körperliche Gewalt und anhaltende psychische
Gewalt des (sozialen) Vaters gegen die Mutter erlebt hatten. Generalisierungen der berichteten Befunde auf Kinder, die nur bei einer oder bei sehr
wenigen Gelegenheiten eine nicht verletzungsträchtige Gewalt in Abwesenheit eines Musters psychischer Misshandlung erlebt haben, sind nicht ohne
weiteres möglich.
Der mittlerweile erreichte Forschungsstand stützt sich auf weltweit deutlich mehr als einhundert empirische Untersuchungen in die mehrere tausend
betroffene Kinder einbezogen wurden (für Forschungsübersichten siehe z.B.
Moffitt & Caspi 1998, Kindler 2002, Kitzman et al. 2003, Wolfe et al. 2003).
Erste Arbeiten zu Kindern, die Partnergewalt miterleben mussten, erschienen
im angloamerikanischen Raum in den 70er und 80er Jahren (z.B. Levine 1975,
Moore 1975, Rosenbaum & OLeary 1981). Am Ende der 80er Jahre konnten
sich Fantuzzo & Lindquist (1989) in einer Übersichtsarbeit dann bereits auf 23
empirische Studien zu Folgen miterlebter Partnergewalt stützen. Seitdem hat
sich die Rate jährlich neu erscheinender Veröffentlichungen beständig erhöht.
Vorliegende Untersuchungen stammen vorwiegend aus den USA, Kanada,
Neuseeland, Australien, Großbritannien und Israel. In der Bundesrepublik
haben Übersichtsarbeiten von Kavemann (2000) und Heynen (2001), sowie
mehrere Beiträge zur Situation von Kindern in Frauenhäusern (z.B. Winkels
& Nawrath 1990, Bingel & Selg 1998) die Diskussion eröffnet. Qualitativ gute
empirische Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum sind aber noch selten
(für eine Ausnahme siehe etwa Enzmann & Wetzels 2001).
Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern nach Partnergewalt
Als unbestimmter und umfassender Begriff können Entwicklungsbeeinträchtigungen in sehr unterschiedlicher Weise gefasst werden. Schwerpunkte der
Forschung bei Kindern nach Partnergewalt waren bisher die Untersuchung
der globalen Verhaltensanpassung und der kognitiven, sowie sozialen Entwicklung. Weiterhin haben sich mehrere Studien mit spezifischen Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit in Form posttraumatischer Belastungsstörungen beschäftigt. Dieser Bereich wird in der vorliegenden Arbeit aber
ausgespart, da er an anderer Stelle im Handbuch eingehend erörtert wird
(Strasser in diesem Band).

View File

@ -0,0 +1,37 @@
38
Der Blick der Forschung
In den ersten hierzu vorliegenden Untersuchungen wurde die globale Verhaltensanpassung von Kindern nach Partnergewalt mittels halbstandardisierter Befragungen von Frauenhausmitarbeiterinnen oder Müttern erhoben.
Hierbei wurde beispielsweise nach schwerwiegenden Verhaltensproblemen
gefragt. Im Ergebnis beschrieben Fachkräfte aus Frauenhäusern bei 30 bis 60 %
der von ihnen betreuten Kinder deutliche Verhaltensauffälligkeiten, während
weniger als ein Fünftel der einbezogenen Kinder unbelastet erschien (z.B. Jaffe et al. 1990; für eine Einschätzung aus Deutschland siehe Wurdak & Rahn
2001). In der größten vorliegenden Studie mit mehr als 40.000 einbezogenen
Kindern waren für die Fachkräfte bei etwa 40% der betreuten Kleinkinder (12 Jahre) emotionale Probleme erkennbar, gleiches galt für mehr als 50% der
älteren Kinder, die zu einem ähnlich hohen Anteil auch Probleme im sozialen
Verhalten zeigten (Lundy & Grossmann 2005).
Ergänzt wurden diese Untersuchungen im Lauf der Zeit zunehmend durch
Studien, in denen standardisierte Fragebögen zu kindlichen Verhaltensauffälligkeiten zu Einsatz kamen, beispielsweise der auch in Deutschland verbreitete „Verhaltensfragebogen für Kinder und Jugendliche“ (CBCL). Mit dem
Einsatz solcher Fragebögen stieg die Aussagekraft der Studien, da für diese
Fragebögen repräsentative Erhebungen und Normierungen zur Verfügung
stehen, die globale Einschätzung der Verhaltensanpassung auf der Grundlage
vieler Einzelangaben gebildet wurde und damit zuverlässiger war und Kontrollgruppen von Kindern, die keine Partnergewalt erlebt hatten, leichter einbezogen werden konnten. In der Regel wurden Zusammenhänge zwischen
miterlebter Partnergewalt und zwei Aspekten der globalen Verhaltensanpassung berichtet: Zum einen Zusammenhänge zu Verhaltensauffälligkeiten, die
in Form von Unruhe oder Aggressivität nach Außen gerichtet sind, und zum
anderen Zusammenhänge zu Verhaltensauffälligkeiten, die in Form einer ausgeprägten Niedergeschlagenheit oder Ängstlichkeit nach Innen gerichtet sind.
Nach Außen gerichtete Auffälligkeiten werden meist als „Externalisierung“,
nach Innen gerichtete Auffälligkeiten als „Internalisierung“ bezeichnet. Im
Ergebnis zeigte sich in neun Studien mit Kontrollgruppe, die bis Ende 2002
erschienen waren und in die mehr als 800 Kinder einbezogen worden waren,
für den Bereich der Internalisierung ein im Mittel stark ungünstiger Effekt
eines Miterlebens von Partnergewalt, für den Bereich der Externalisierung ein
im Mittel moderat ungünstiger Effekt (Kindler 2002). Seitdem sind weitere
Analysen erschienen, die diese Ergebnisse bekräftigt haben (z.B. Kitzman et
al. 2003). Um die Befunde einordnen zu können, ist es sinnvoll zum Vergleich
methodisch ähnliche Untersuchungen mit Kindern, die anderen Belastungen
ausgesetzt waren, heranzuziehen. Dabei fanden sich für ein Aufwachsen in
relativer Armut oder das Miterleben einer Scheidung der Eltern im Mittel
schwächere Zusammenhänge zu kindlichen Verhaltensauffälligkeiten, während das Erleben körperlicher Kindesmisshandlungen sich im Mittel stärker
negativ auswirkte. Von der Stärke der Effekte her in etwa vergleichbar war ein
Aufwachsen mit einem oder zwei alkoholkranken Elternteilen (Kindler 2002).

View File

@ -0,0 +1,35 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
39
Dies ist unter anderem deshalb bemerkenswert, weil in unserer Gesellschaft
bei der Alkoholabhängigkeit eines Elternteils Maßnahmen der Jugendhilfe
oder des Familiengerichtes zum Schutz betroffener Kinder regelhaft als gerechtfertigt angesehen werden (z.B. Harnach-Beck, 1995), während dies bei
Kindern, die Partnergewalt miterleben müssen, nicht mit gleicher Regelmäßigkeit der Fall ist.
Die praktische Bedeutsamkeit dieser Befunde tritt noch einmal auf andere
Weise hervor, wenn die Anzahl derjenigen Kinder gesondert betrachtet wird,
bei denen aufgrund von Anzahl und Intensität der Verhaltensauffälligkeiten
eine klinisch relevante, behandlungsbedürftige Störung vermutet werden
muss. Im Mittel der hierzu vorliegenden Studien trugen von Partnergewalt
betroffene Kinder gegenüber Kontrollgruppen ein fast fünffach erhöhtes Risiko behandlungsbedürftiger Auffälligkeiten (Kindler 2002). Je nachdem, wo
die Grenze zur Behandlungsbedürftigkeit gezogen wurde, musste für ein
Drittel bis Dreiviertel der von Partnergewalt betroffenen Kinder eine kinderpsychologische Behandlung empfohlen werden.
In einer Reihe von Untersuchungen wurde danach gefragt, ob Jungen
oder Mädchen stärker belastet auf ein Miterleben von Partnergewalt reagieren. Nach gegenwärtigem Wissensstand lässt sich diese Frage dahingehend
beantworten, dass auf der Ebene globaler Verhaltensauffälligkeit Jungen und
Mädchen ähnlich belastet zu reagieren scheinen (Kitzman et al. 2003). Dabei
überwiegen auch bei Jungen internalisierende Auffälligkeiten, während eine
erhöhte Unruhe oder Aggressivität auch bei Mädchen auftreten kann. Neben
dieser grundlegenden Geschlechterähnlichkeit gibt es allerdings auch einige Hinweise auf mögliche spezifische Geschlechtsunterschiede. So neigten
in einer Untersuchung etwa besonders Mädchen dazu sich für die Gewalt
(mit-)verantwortlich zu fühlen, während Jungen den Bedrohungsaspekt der
Gewalt intensiver zu erleben schienen (Kerig 1998). Weiterhin scheinen Mädchen externalisierende Auffälligkeiten stärker im sozialen Nahfeld zu zeigen,
während bei Jungen die Gefahr einer Chronifizierung externalisierender Auffälligkeiten höher ist. Insgesamt fehlen aber noch gute Studien zu geschlechtsbezogenen Aspekten des Umgangs von Kindern mit der Belastung durch Partnergewalt. Die bezüglich des Umgangs mit anderen möglichen Belastungen
im Leben von Kindern mittlerweile erreichten Fortschritte in der Forschung
könnten hier anregend wirken (z.B. Zahn-Waxler 1993, Ehrensaft 2005).
Belastungen kindlicher Entwicklung lassen sich aber nicht auf Verhaltensauffälligkeiten reduzieren. Vielmehr müssen auch Prozesse bedacht
werden, die die Entwicklung von Kindern kumulativ und langfristig erheblich beeinträchtigen können, dabei aber (zumindest zunächst) unterhalb der
Schwelle zur klinisch bedeutsamen Verhaltensauffälligkeit bleiben. So ist es
etwa möglich, dass Gewalterfahrungen Kinder auf „Risikopfaden“ (vgl. z.B.
Rutter 1995) platzieren, die mit größerer Wahrscheinlichkeit in ungünstigen
Entwicklungsergebnissen resultieren. Im Hinblick auf miterlebte Partnergewalt befinden sich vor allem zwei Risikopfade in der Diskussion. Zum einen

View File

@ -0,0 +1,33 @@
40
Der Blick der Forschung
wird vermutet, dass ein wiederholtes Miterleben von Partnergewalt die Lernbereitschaft bzw. Konzentrationsfähigkeit von Kindern untergräbt, so dass
Rückstände in der kognitiven Entwicklung entstehen können, die dann über
die Schuljahre hinweg den Schulerfolg erheblich beeinträchtigen können (z.B.
Huth-Bocks et al. 2001). Zum anderen wird vermutet, von Partnerschaftsgewalt betroffene Kinder könnten im Hinblick auf Gleichaltrigenbeziehungen
im Kindesalter, romantische Beziehungen im Jugendalter und Partnerschaftsbeziehungen im Erwachsenenalter weniger Fähigkeiten zu einer konstruktiven Konfliktbewältigung und eine höhere Bereitschaft zum Einsatz oder
zum Erdulden von Gewalt erlernen und dadurch erheblich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden (z.B. Graham-Bermann & Hughes 1998).
Bezüglich des angesprochenen kognitiv-schulischen Risikopfades fehlen
bislang umfassende Längsschnittstudien, die Schritt für Schritt aufzeigen
könnten wie miterlebte Partnergewalt die Konzentration und Lernbereitschaft, sowie nachfolgend den Schulerfolg beeinflusst. Allerdings wurde in
mehr als 15 Einzelstudien Konzentrationsfähigkeit, Entwicklungsstand, Intelligenz und Schulleistung bei Kindern, die in der Vorgeschichte Partnergewalt
hatten miterleben müssen, untersucht und mit Kontrollgruppen bzw. Normwerten (z.B. für die Intelligenz) verglichen. Im Mittel erbrachten diese Studien einen deutlichen ungünstigen Zusammenhang zwischen einem kindlichen
Miterleben von Partnergewalt und der kognitiven Entwicklung (Kindler 2002,
Kitzmann et al. 2003). Beeinträchtigungen zeigten sich sowohl bei der Konzentrationsfähigkeit (z.B. Becker & McCloskey 2002), als auch bei der Intelligenz
(z.B. Koenen et al. 2003) und dem Entwicklungsstand bzw. der Schulleistung
(z.B. Wildin et al. 1991). Der Effekt trat bei globalen und integrativen Maßen für die kognitive Entwicklung (z.B. globaler Entwicklungsstand, durchschnittliche Schulleistung) deutlicher zu Tage als bei speziellen Aspekten
der abstrakten Denkfähigkeit (z.B. räumliches Vorstellungsvermögen). Eine
englische Studie (Koenen et al. 2003) konnte zeigen, dass das Miterleben von
Partnergewalt unabhängig von genetischen Einflüssen auf die Intelligenz zu
einer Unterdrückung des intellektuellen Potenzials von Kindern führt, die
umso stärker ausfällt, je häufiger Partnergewalt miterlebt wird. Einige Befunde verdeutlichen die lebenspraktische Bedeutung der negativen Wirkung
von miterlebter Partnergewalt auf die kognitive Entwicklung. So fanden etwa
Wildin et al. (1991) bei etwa 40 Prozent betroffener Kinder ernsthafte Entwicklungsrückstände oder bedeutsame Schulschwierigkeiten. In einer Studie
von Mathias et al. (1995) wiesen über 40 Prozent der untersuchten Kinder in
einem standardisierten Lesetest einen Fähigkeitsrückstand von einem oder
mehreren Jahren auf. In der Untersuchung von Koenen et al. (2003) lag der
mittlere Unterdrückungseffekt von miterlebter Partnerschaftsgewalt auf die
Intelligenz bei acht IQ-Punkten und damit in einer Größenordnung, die umgekehrt durch Fördermaßnahmen nicht leicht zu erreichen ist.
Noch etwas aussagekräftiger ist die Befundlage zu Zusammenhängen
zwischen miterlebter Partnergewalt und Beeinträchtigungen der sozialen Ent-

View File

@ -0,0 +1,30 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
41
wicklung, also dem zweiten angesprochenen Risikopfad. In diesem Bereich
liegen beispielsweise zwei Längsschnittstudien von der Kindheit bis ins Jugendalter bzw. junge Erwachsenenalter vor. Beide Arbeiten konnten einen Zusammenhang zwischen dem Miterleben von Partnergewalt gegen die Mutter
in der Kindheit und dem späteren Erdulden bzw. Ausüben von Beziehungsgewalt im jungen Erwachsenenalter aufzeigen (Ehrensaft et al. 2003, Linder
& Collins 2005). Unterstützt werden diese Befunde durch mehrere Studien,
in denen Erwachsene nach Partnergewalt in ihrer jetzigen Partnerschaft und
rückblickend nach Partnergewalt in der Herkunftsfamilie gefragt wurden (für
eine Forschungsübersicht siehe Delsol & Margolin 2004). Zusätzlich konnte
in weiteren Untersuchungen belegt werden, dass einige Kinder nach Partnergewalt stereotypere Geschlechtsrollenbilder entwickeln (Graham-Bermann &
Brescoll 2000), sich einen aggressiven Verhaltensstil aneignen (Graham-Bermann & Levendosky 1997), größere Schwierigkeiten beim Aufbau positiver
Freundschaftsbeziehen haben (Moore & Pepler 1998, McCloskey & Stuewig
2001) und Einschränkungen in der Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktbewältigung aufweisen (Ballif-Spanvill et al. 2003). Insgesamt liegen damit einige gute Hinweise dafür vor, dass miterlebte Partnergewalt in der Kindheit das
Erlernen von Beziehungsfähigkeiten und damit einen für das Lebensglück
zentralen Bereich beeinträchtigen kann und über eine Tendenz zur Wiederholung der Gewalt in späteren Partnerschaften auch das Leben anderer Menschen
und der nachfolgenden Generation negativ beeinflussen kann.
Ein Teil der Kinder, die Partnergewalt miterleben müssen, erfährt in der
Familie auch noch weitere Belastungen, etwa Kindesmisshandlung oder die
Suchterkrankung mindestens eines Elternteils. Beispielsweise waren in mehreren Untersuchungen an Kindern in Frauenhäusern 30 bis 60 % der Kinder
vom Vater bzw. dem Partner der Mutter auch selbst misshandelt worden
(für eine Forschungsübersicht siehe Kindler 2002). Ebenso zeigten Untersuchungen, die nicht in Frauenhäusern, sondern an Stichproben aus der allgemeinen Wohnbevölkerung durchgeführt wurden, dass Partnergewalt und
Kindesmisshandlung auch hier häufig miteinander einhergehen. So fanden
etwa McCloskey & Stuewig (2001) bei Partnergewalt eine Rate von über vierzig Prozent betroffener Kinder, die vom Vater bzw. dem Partner der Mutter
körperlich misshandelt worden waren. In einer anderen Studie wuchs das Risiko einer Kindesmisshandlung umso mehr, je häufiger ein Mann Gewalt gegen die Partnerin ausgeübt hatte (Ross 1996). Von etwa 5 % bei einem gewalttätigen Ereignis pro Jahr stieg dieses Risiko auf nahezu 100 % bei Männern,
die fast wöchentlich gegen die Partnerin zu Gewalt griffen. In ähnlicher Weise
müssen Kinder, die Partnergewalt miterleben, auch häufiger als andere Kinder die Suchterkrankung eines oder beider Elternteile bewältigen (z.B. Dong
et al. 2004). Um also ein umfassendes Bild von Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern nach Partnergewalt zu bekommen, ist es notwendig auch
auf Gruppen von Kindern einzugehen, die sich mit einem Zusammenwirken mehrer Belastungsfaktoren in ihrem Leben auseinandersetzen müssen.

View File

@ -0,0 +1,37 @@
42
Der Blick der Forschung
Hierzu wurden in den letzten Jahren vermehrt Studien vorgelegt (z.B. Ritter
et al. 2002, Maughan & Cicchetti 2002, Yates et al. 2003). Die bisherigen Befunde zeigen dabei dreierlei. (1) Kinder, die Partnergewalt und Misshandlung
ausgesetzt sind, sind im Mittel in ihrer Entwicklung schwerer beeinträchtigt als Kinder, die Partnergewalt miterleben, aber selbst keine Misshandlung
erfahren. (2) Kinder, die eine elterliche Suchterkrankung und Partnergewalt
erleben, weisen im Mittel mehr und intensivere Beeinträchtigungen auf verglichen mit Kindern, die eine von beiden Belastungen erleben müssen. (3)
Ohne hilfreiche Intervention von Außen kann sich die ganz überwiegende
Mehrzahl der von zwei oder mehr dieser Belastungen betroffenen Kinder
nicht positiv entwickeln.
Bei all diesen beschreibenden Befunden zu Entwicklungsbeeinträchtigungen von Kindern nach Partnergewalt darf nicht vergessen werden, dass
alle berichteten Untersuchungen in Ländern mit entwickelter Jugendhilfe und Gesetzen zum Schutz von Kindern durchgeführt wurden. Natürlich
bestand für die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch
stets die ethische Verpflichtung, in neu bekannt gewordenen Fällen für die
Vermittlung angemessener Hilfe zu sorgen. Dies bedeutet: Die beobachteten
Entwicklungsbeeinträchtigungen traten trotz der Angebote und Maßnahmen
von Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit auf. Allerdings befindet sich die
Praxis der Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit natürlich im Wandel und
es kann sein, dass bei einer Verbesserung dieser Praxis andere Ergebnisse
erzielt würden. Insofern ist die berichtete Befundlage zu Zusammenhängen zwischen miterlebter Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher
Entwicklung auch eine Aufforderung, nach neuen Wegen in der Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit zu suchen. Sinnvollerweise gibt es in dieser
Diskussion eine Konzentration auf die Frage nach wirksamen Strategien zur
Beendigung von Partnergewalt in möglichst vielen der hiervon betroffenen
Beziehungen. Ein wachsender Grundstock an empirischen Erkenntnissen ist
hierbei geeignet, die öffentliche Diskussion zu bereichern und zu informieren
(z.B. Holt et al. 2002, Gondolf 2002, Shepard et al. 2002, Bennett et al. 2004,
McCloskey & Grigsby 2005). Daneben gibt es aber auch noch die Diskussion
um die Frage, wie über die Beendigung der Gewalt hinaus Kindern, die durch
miterlebte Partnergewalt belastet und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt
scheinen, geholfen werden kann. Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig zu verstehen, auf welchen Wegen Partnergewalt sich auf die Entwicklung
von Kindern auswirkt.
Auf welchen Wegen wirkt sich miterlebte Partnergewalt auf die Entwicklung von Kindern aus?
Sechs mögliche Wege, auf denen die berichteten Zusammenhänge zwischen
miterlebter Partnergewalt und Entwicklungsbeeinträchtigungen von Kindern

View File

@ -0,0 +1,34 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
43
zustande kommen könnten, wurden in der Forschung bislang erörtert: (1)
Eine Vermittlung über weitere Belastungsfaktoren. Wenn Kinder, die Partnergewalt miterleben, auch selbst häufiger als andere Kinder misshandelt werden, könnte es etwa sein, dass Kindesmisshandlung und nicht Partnergewalt
für beobachtbare Entwicklungsbeeinträchtigungen bei betroffenen Kindern
verantwortlich ist. (2) Eine Vermittlung über geteilte genetische Merkmale.
Aufgrund vorliegender Hinweise auf eine Beteiligung genetischer Faktoren
bei der Entstehung von Aggression allgemein (z.B. Rutter 1997) und bei Partnergewalt (Hines & Saudino 2004) könnte es sein, dass manche genetischen
Faktoren (z.B. eine genetisch beeinflusste erhöhte Irritierbarkeit) auf der Elternebene das Ausüben von Partnergewalt und auf der Kindebene die Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten begünstigen. (3) Eine Vermittlung über
biologische Mechanismen. Beispielsweise könnte es sein, dass die mit dem Erleben von Partnergewalt verbundenen Belastungen bei betroffenen Kindern
vorübergehend oder dauerhaft zu einem Entgleisen des Stresshormonsystems
führen, wodurch mittelbar auch andere Bereiche der kindlichen Entwicklung
beeinträchtigt werden könnten. (4) Eine Vermittlung durch eingeschränkte
Erziehungsfähigkeiten von Elternteilen, die Partnergewalt ausüben. Da beispielsweise Väter, die Partnergewalt ausüben, möglicherweise auch darüber
hinausgehende Einschränkungen in ihren Beziehungsfähigkeiten (z.B. im Einfühlungsvermögen) aufweisen, könnte es sein, dass diese Einschränkungen
eine Ursache von Entwicklungsbeeinträchtigungen bei ihren Kindern sind.
(5) Eine Vermittlung durch (zeitweise) eingeschränkte Erziehungsfähigkeiten
von Elternteilen, die Opfer von Partnergewalt werden. Aufgrund der erheblichen Belastungswirkung von Partnergewalt ist es vorstellbar, dass etwa
Mütter, die wiederholt Opfer von Partnergewalt werden, sich (zumindest
zeitweise) nur noch eingeschränkt um die Versorgung und Erziehung ihrer
Kinder kümmern können, wodurch dann Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung begünstigt werden könnten. (6) Eine Vermittlung durch die direkte
innerpsychische Verarbeitung miterlebter Gewalt bei betroffenen Kindern.
Partnergewalt könnte direkt über das Erleben für kindliche Entwicklungsbeeinträchtigungen verantwortlich sein, wobei unter Umstände bestimmte
günstige oder ungünstige kindliche Bewältigungsformen (z.B. das Ausmaß
an Schuldgefühlen) zu einer höheren oder geringeren Belastung beitragen
könnten. In den nachfolgenden Absätzen wird der Wissensstand zu jedem
dieser möglichen Vermittlungswege kurz erörtert und im Hinblick auf evenžŽ••Žȱ˜•Ž—ȱû›ȱ[Ž—•’Œ‘”Ž’ȱž—ȱŠŒ‘™›Š¡’œȱ’œ”ž’Ž›ǯ
Andere Belastungen, die häufig mit Partnergewalt einhergehen, tragen
sehr wahrscheinlich vielfach zu beobachtbaren Entwicklungsbeeinträchtigungen im Leben betroffener Kinder bei, sind insgesamt gesehen aber nur
eine Teilerklärung, d.h. miterlebte Partnergewalt stellt auch dann einen bedeutsamen Belastungsfaktor dar, wenn keine anderen Entwicklungsrisiken
beobachtbar sind. Zu den Belastungen, die bei Kindern, die Partnergewalt
ausgesetzt sind, mit erhöhter Wahrscheinlichkeit beobachtet werden, zählen

View File

@ -0,0 +1,31 @@
44
Der Blick der Forschung
etwa Misshandlung oder Vernachlässigung, die Suchtkrankheit eines Elternteils oder wiederholte Trennungserfahrungen (für eine Forschungsübersicht
siehe Kindler 2002). Für fast jeden dieser Faktoren existiert eine umfangreiche
Forschung, die Hinweise auf eine ursächliche Belastungswirkung im Hinblick
auf kindliche Entwicklung zusammengetragen hat (z.B. Kindler im Druck-a,
im Druck-b, im Druck-c). Zudem waren in vergleichenden Studien Kinder,
die neben Partnergewalt noch weitere Belastungen erleben mussten, im Mittel
belasteter als Kinder, die Partnergewalt aber keine andere Belastungen erlebt
hatten. Auch miterlebte Partnergewalt als einziger oder gesondert betrachteter Belastungsfaktor ging jedoch im Mittel mit bedeutsamen Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung einher (z.B. Yates et al. 2003). Dies bedeutet,
dass miterlebte Partnergewalt für die Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit, die beide dem Kindeswohl verpflichtet sind, als eigenständig beachtenswerter Belastungsfaktor von Bedeutung ist. Darüber hinaus kann es aber sein,
dass Kinder, die Partnergewalt erleben mussten, auch aufgrund weiterer Belastungserfahrungen der Hilfe und Unterstützung bedürfen.
Eine Erörterung möglicher genetischer Einflüsse wird in der sozialen Arbeit häufig mit Misstrauen betrachtet, weil manche Vertreter der Verhaltensgenetik einen genetischen Reduktionismus vertreten haben (für eine Kritik
siehe Maccoby 2000) und aus dem Nachweis genetischer Einflüsse manchmal
fälschlich auf eine Sinnlosigkeit sozialpädagogischer oder psychologischer
Hilfe geschlossen worden ist (zur Begründung warum dies nicht der Fall ist
siehe Gottesman & Hanson 2005). Auf der anderen Seite stellt die Verhaltensgenetik die seit langer Zeit wissenschaftlich ernsthafteste Herausforderung
für gesellschaftlich verbreitete Annahmen über die Wirkung ungünstiger
Umstände des Aufwachsens dar (z.B. Plomin 1994), bietet zugleich aber auch
die Chance, auf einer neuen Ebene empirische Argumente für eine ursächliche Wirkung belastender Erfahrungen zu finden. Im Hinblick auf die Wirkung von Kindesmisshandlung ist dies etwa gelungen (z.B. Jaffee et al. 2004).
Im Hinblick auf die Wirkung von miterlebter Partnergewalt liegen erst wenige verhaltengenetisch orientierte Studien vor, die aber darauf hindeuten,
dass Belastungswirkungen miterlebter Partnergewalt auch unabhängig von
genetischen Faktoren bestehen (Jaffee et al. 2002, Koenen et al. 2003). Diese
Befunde sollten den gesellschaftlichen Konsens über Partnergewalt als ernstzunehmenden Belastungsfaktor im Leben von Kindern stärken.
Schwer belastende Erfahrungen können einen Niederschlag in (zeitweiligen oder dauerhaften) Veränderungen in der Physiologie und Gehirnentwicklung finden (für Forschungsübersichten siehe Grossman et al. 2003,
van Voorhees & Scarpa 2004). Im Fall von Kindern, die bereits in der frühen
Kindheit wiederholt Partnergewalt miterleben mussten, wurden bislang Veränderungen im Stresshormonsystem und in der Selbstregulation des autonomen Nervensystems nachgewiesen (z.B. El-Sheikh et al. 2001, Saltzman et
al. 2005). Falls diese Veränderungen über längere Zeit andauern, könnten sie
nicht nur Energien binden, die andere Kinder für Lernen und Entwicklung

View File

@ -0,0 +1,36 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
45
einsetzen können, sondern auch zu einer erhöhten Anfälligkeit für physische
und psychische Erkrankungen beitragen. Es ist zudem wahrscheinlich, dass
bei einem Teil der Kinder nach miterlebter Partnergewalt besondere Formen
der Gedächtnisverarbeitung solcher Erinnerungen, die für traumatische Erinnerungen typisch zu sein scheinen, in Aufnahmen des Gehirns nachgewiesen werden können. Es wird spekuliert, dass diese Art der Gedächtnisverarbeitung für den Zusammenhang zwischen traumatischen Erfahrungen und
posttraumatischen Symptomen (z.B. ungewolltes Wiedererleben belastender Erfahrungen) verantwortlich sein könnte. Insgesamt ist die Rolle biologischer Prozesse als Vermittlungsmechanismus gegenwärtig noch mit vielen
Spekulationen und wenig gesicherten Erkenntnissen behaftet. Jedoch könnte
sich dies in Zukunft ändern. Die ersten vorliegenden Befunde zu nicht nur
kurzzeitigen physiologischen Veränderungen bei Kindern nach miterlebter
Š›—Ž›Ž Š•ȱ”ã——Ž—ȱЋޛȱ‹Ž›Ž’œȱ“Ž£ȱ‹Ž’ȱŽ’—Ž–ȱŽ’•ȱŽ›ȱ[Ž—•’Œ‘”Ž’ȱŽ–ȱ
Anliegen einer größeren Aufmerksamkeit für betroffene Kinder zusätzliche
Glaubwürdigkeit verleihen.
Das Ausüben von Partnergewalt kann auf mehrere Weisen mit bedeutsamen Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit in Zusammenhang stehen.
Zunächst bestätigen mehr als ein Dutzend Studien ein erhöhtes Risiko für
Kindesmisshandlungen bei Elternteilen, die gegen den Partner Gewalt anwenden (für eine Forschungsübersicht siehe Appel & Holden 1998). Weiterhin
zeigen mehrere Untersuchungen, dass sich Väter (Mütter wurden in diesem
Bereich noch nicht untersucht), die gegenüber der Partnerin Gewalt ausüben,
vielfach durch eine ausgeprägte Selbstbezogenheit, geringe erzieherische
Konstanz oder übermäßig autoritäre Erziehungsvorstellungen auszeichnen,
wodurch eine positive Erziehung und Beziehungsgestaltung sehr erschwert
wird (für eine Forschungsübersicht siehe Kindler & Werner 2005). Schließlich
finden sich Beeinträchtigungen auch im Bereich der Bindungstoleranz, d.h. in
der Partnerschaft Gewalt ausübende Väter scheinen nur schlecht in der Lage,
Wertschätzung im Hinblick auf die Beziehung des Kindes zur Mutter vermitteln zu können (für eine Forschungsübersicht siehe Bancroft & Silverman
2002). Befunde zu Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit bei Elternteilen,
die Partnergewalt ausüben, haben eine hohe Praxisrelevanz, deuten sie doch
darauf hin, dass es eine ganze Reihe an Fällen gibt, in denen eine Beendigung
der Partnergewalt (z.B. durch eine Trennung der Eltern und einen nachfolgend eingerichteten Umgangskontakt) zum Schutz beteiligter Kinder nicht
ausreichend ist. Vielmehr ist in diesen Fällen eine genauere Analyse der Erziehungsfähigkeiten des zuvor Gewalt ausübenden Elternteils erforderlich
um angemessene Hilfen bzw. Schutzmaßnahmen einleiten zu können.
Zu Auswirkungen erfahrener Partnergewalt auf das Fürsorge- und Erziehungsverhalten von Müttern liegen mittlerweile mehr als 15 Studien vor (für
eine Forschungsübersicht siehe Kindler 2002), von denen einige eine mögliche Vermittlungswirkung für den Zusammenhang zwischen Partnergewalt
und kindlicher Entwicklung auch direkt geprüft haben (z.B. Levendosky et

View File

@ -0,0 +1,32 @@
46
Der Blick der Forschung
al. 2003, Lieberman et al. 2005). Im Ergebnis zeigen die vorliegenden Befunde
zunächst einmal, dass eine erstaunlich hohe Anzahl der von Partnergewalt
betroffenen Mütter noch die Stärke zu einem weitgehend unauffälligen Fürsorge- und Erziehungsverhalten aufbringt, d.h. deutliche Beeinträchtigungen
des Erziehungsverhaltens fehlen vielfach. Dies muss allerdings leider nicht
bedeuten, dass die Mütter in der Lage sind, durch ihre Fürsorge und Erziehung Belastungen ihrer Kinder durch miterlebte Partnergewalt auszugleichen oder negative Entwicklungsdynamiken zu unterbrechen. Darauf deutet etwa der Befund hin, dass kindliche Verhaltensproblemen teilweise auch
nach einem Ende der Gewalt in chronifizierter Form fortbestehen (z.B. Ware
et al. 2001). Weiterhin gibt es auch eine Minderheit von Partnergewalt betroffener Mütter, bei denen sich deutliche Beeinträchtigungen im Erziehungsverhalten zeigen, die dann auch zu kindlichen Entwicklungsbelastungen beitragen. Hier kommt es etwa zu einer erhöhten Ungeduld und Aggressivität
gegenüber dem Kind (z.B. Moore & Pepler 1998) oder die Aufmerksamkeit
und Beständigkeit gegenüber emotionalen Bedürfnissen des Kindes ist erheblich herabgesetzt. Letzteres zeigt sich vor allem bei Müttern, die in Folge der
erfahrenen Gewalt eine posttraumatische Belastungsstörung ausbilden (für
eine Forschungsübersicht zur Häufigkeit von posttraumatischen Belastungsstörungen nach Partnergewalt siehe Jones et al. 2001). Posttraumatische Belastungsanzeichen und erhöhte Aggressivität gegenüber Kindern klingen meist
nach einem Ende der Gewalt allmählich wieder ab (z.B. Holden 1998, Taft et
al. 2005). Dies bedeutet, dass manche Mütter, während sie Gewalt erleben, von
Außen betrachtet in ihrer Erziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkt erscheinen. Jedoch handelt es sich vielfach um eine nur vorübergehende Einschränkung, die durch Unterstützung bei der Beendigung der Gewalt und geeignete
Hilfe zur Erziehung (z.B. Jouriles et al., 2001) wieder ausgeglichen werden
kann. Insgesamt bieten die vorliegenden Befunde keine Grundlage für eine
generelle Defizitperspektive auf das Fürsorge- und Erziehungsverhalten von
Müttern, die Partnergewalt erfahren mussten, auch wenn Einschränkungen
der Erziehungsfähigkeit teilweise auftreten und zu Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung beitragen.
In mehr als einem Dutzend Studien wurden schließlich direkte Auswirkungen eines Miterlebens von Partnergewalt auf die Befindlichkeit und
Entwicklung von Kindern untersucht. Zunächst zeigte sich hierbei, dass die
(wahrgenommene) Bedrohung oder Verletzung einer engen Bezugsperson bei
Kindern nahezu durchgängig erheblichen Stress erzeugt. Dies wird unter einer
bindungstheoretischen Perspektive verständlich, nach der die Zugänglichkeit
ihrer Bindungspersonen für Kinder ein zentrales Merkmal ihrer erlebten inneren emotionalen Sicherheit ausmacht. Einschränkungen oder Bedrohungen
einer Bindungsbeziehung rufen entsprechend massive Gefühle hervor, wobei
heftige Streitigkeiten der Eltern oder Gewalt gegen Mutter bzw. Vater als Bedrohung der Bindungsbeziehungen erlebt werden, die ein Kind mit seinen
Möglichkeiten kaum abwehren kann. Kinder „gewöhnen“ sich auch nicht an

View File

@ -0,0 +1,34 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
47
solche Belastungssituationen. Im Gegenteil wurden bei Kindern, die in der
Realität bereits Partnergewalt miterlebt hatten, im Vergleich zu Kontrollgruppen intensivere (auch physiologische) Alarm- und Belastungsreaktion
auf simulierte milde Bedrohungssituationen gegenüber der Mutter sichtbar
(z.B. Martin & Clements 2002, Dejonghe et al. 2005). Der mit Partnergewalt
einhergehende Verlust an innerer emotionaler Sicherheit erwies sich in den
hierzu vorliegenden Studien (z.B. Davies & Cummings 1998) als Teilerklärung für die bei den betroffenen Kindern beobachtbaren Entwicklungsbeeinträchtigungen. Jenseits des Kleinkindalters lässt sich zudem auch zeigen, dass
die an Gewaltereignisse anknüpfenden Gedanken und Erklärungsversuche
von Kindern zu ihrer Belastung beitragen können. Dies gilt besonders wenn
sich Kinder, etwa weil der Partnergewalt ein Streit der Eltern über die Erziehung vorausgegangen ist, für das Geschehene (mit-)verantwortlich fühlen
(z.B. Grych et al. 2000). Generell machen sich Kinder aufgrund miterlebter
Partnergewalt berechtigte Sorgen um die eigene Sicherheit, die Sicherheit der
Mutter und um die Familie. Manchen Kindern gelingt es im Lauf der Zeit
zunehmend schlechter diese Sorgen zumindest zeitweise auch wieder beiseite zu rücken, so dass ausgeprägte ständige Gefühle der Bedrohung über die
Gewalt hinaus zur kindlichen Belastung beitragen. Die Bedeutung kindlicher
Gedanken und Gefühle im Zusammenhang mit Partnergewalt zeigt sich unter
anderem in einer Studie, in der Geschwister miteinander verglichen wurden
und die Art der Verarbeitung als Erklärung für Geschwisterunterschieden in
der Verhaltensanpassung aufschien (Skopp et al. 2005). Für die Praxis enthalten diese Befunde zwei Hauptbotschaften: Zum einen gibt es Fälle, in denen
Kinder über die Beendigung der Gewalt und die Unterstützung ihrer Betreuungspersonen hinaus Hilfe bei der Bewältigung ihrer Erfahrungen benötigen.
Zum anderen kommt der emotionalen Sicherheit von Kindern eine zentrale
Rolle für ihre Befindlichkeit zu. Dies ist im familienrechtlichen Verständnis
des Kindeswohls als Bindungskriterium auch verankert. In der Regel wird bei
Familienkonflikten und Trennung der Eltern versucht, die emotionale Sicherheit betroffener Kinder durch Konfliktminderung und Aufrechterhaltung des
Kontakts zwischen Kind und allen Bindungspersonen möglichst weitgehend
zu bewahren. Dies ist eine gut begründete Praxis. In Fällen von Partnergewalt kann es aber sein, dass die Stabilisierung der Beziehung des Kindes zum
hauptsächlich betreuenden Elternteil in den Mittelpunkt gerückt werden
muss, da das Kind ansonsten bei keinem der Elternteile emotionale Sicherheit empfinden kann. Eine solche Situation kann etwa nach einer Trennung
entstehen, wenn Umgangskontakte immer wieder zu (für das Kind) beängstigenden Konflikten führen oder wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil
bzw. das Kind durch die Gewalt vor der Trennung sehr massiv belastet sind
(Kindler et al. 2004).

View File

@ -0,0 +1,38 @@
48
Der Blick der Forschung
Zusammenfassung und Ausblick
Die mittlerweile gut entwickelte Befundlage zeigt deutliche negative Auswirkungen eines Miterlebens von Partnergewalt auf die Entwicklung von
Kindern. Bei einem Teil betroffener Kinder ergeben sich hieraus bedeutsame
Beeinträchtigungen in wichtigen Entwicklungsbereichen. Die Forschung hat
mehrere Mechanismen aufgezeigt über die Partnergewalt die Entwicklung
von Kindern belasten kann. Die vorliegenden Ergebnisse verweisen insgesamt auf eine Handlungsverpflichtung von Jugendhilfe, Familiengerichtsbarkeit und Gesellschaft allgemein zum Schutz und zur Förderung des Wohls
betroffener Kinder. Zentral ist hierfür zunächst jeweils die Beendigung der
Gewalt. Über die Beendigung der Gewalt hinaus können aber weitere Maßnahmen erforderlich werden, die Fragen der Diagnostik (z.B. Einschätzung
von Erziehungsfähigkeiten und Misshandlungsrisiken in strittigen Umgangsangelegenheiten nach Partnergewalt) oder der Hilfe (z.B. kindbezogene Hilfen zur Förderung der Belastungsbewältigung) betreffen. Die in Deutschland
beginnende Diskussion über diese Fragen kann erheblich von den international bereits vorliegenden Befunden aus der Grundlagen- und Praxisforschung
profitieren.
Literatur
Appel A.E. & Holden G.W. (1998): The Co-Occurence of Spouse and Physical Child Abuse: A
Review and Appraisal. Journal of Family Psychology, 12, 578-599.
›Œ‘Ž›ȱ ǯȱǻŘŖŖŖŠǼDZȱŽ¡ȱ’ěŽ›Ž—ŒŽœȱ’—ȱ›Žœœ’˜—ȱŽ ŽŽ—ȱ ŽŽ›˜œŽ¡žŠ•ȱŠ›—Ž›œDZȱȱŽŠȬ—Š•¢’Œȱ
Review. Psychological Bulletin, 126, 651-680.
›Œ‘Ž›ȱ ǯȱǻŘŖŖŖ‹ǼDZȱŽ¡ȱ’ěŽ›Ž—ŒŽœȱ’—ȱ‘¢œ’ŒŠ•ȱ›Žœœ’˜—ȱ˜ȱŠ›—Ž›œDZȱȱŽ™•¢ȱ˜ȱ›’Ž£ŽȱǻŘŖŖŖǼǰȱ
OLeary (2000), and White, Smith, Koss, and Figuerodo (2000). Psychological Bulletin, 126,
697-702.
Ballif-Spanvill B., •Š¢˜—ȱǯ ǯȱǭȱ Ž—›’¡ȱǯǯȱǻŘŖŖřǼDZȱ Ž—Ž›ǰȱ¢™Žœȱ˜ȱ˜—Ě’ŒǰȱŠ—ȱ —’Ÿ’žŠ•ȱ
’ěŽ›Ž—ŒŽœȱ’—ȱ‘ŽȱœŽȱ˜ȱ’˜•Ž—ȱŠ—ȱŽŠŒŽž•ȱ›ŠŽ’Žœȱ–˜—ȱ‘’•›Ž—ȱ‘˜ȱ ŠŸŽȱŠ—ȱ ŠŸŽȱ
Not Witnessed Interparental Violence. American Journal of Orthopsychiatry, 73, 141-153.
Š—Œ›˜Ğȱǯȱǭȱ’•ŸŽ›–Š—ȱ ǯ ǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱ‘ŽȱŠĴޛޛȱŠœȱЛޗǯȱ›Žœœ’—ȱ‘Žȱ –™ŠŒȱ˜ȱ˜–Žœ’Œȱ
Violence on Family Dynamics. Thousand Oaks: Sage.
ŽŒ”Ž›ȱ ǯǯȱǭȱŒ•˜œ”Ž¢ȱǯǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱĴŽ—’˜—ȱŠ—ȱ˜—žŒȱ›˜‹•Ž–œȱ’—ȱ‘’•›Ž—ȱ¡™˜œŽȱ˜ȱ
Family Violence, American Journal of Orthopsychiatry, 72, 83-91.
Ž——ŽĴȱǯǰȱ’Ž›ȱǯǰȱŒ‘Ž Žȱǯǰȱ ˜ Š›ȱǯȱǭȱŠœŒ˜ȱǯȱǻŘŖŖŚǼDZȱ쎌’ŸŽ—Žœœȱ˜ȱ ˜•’—ŽǰȱŸ˜ŒŠŒ¢ǰȱ
Counseling, and Shelter Services for Victims of Domestic Violence: A Statewide Evaluation.
Journal of Interpersonal Violence, 19, 558-575.
Bingel I. & Selg H. (1998): Kinder im Frauenhaus. Bamberg: Staatsinstitut für Familienforschung
an der Universität Bamberg.
Davies P.T. & Cummings M.E. (1998): Exploring Childrens Emotional Security as a Mediator of
the Link between Marital Relations and Child Adjustment. Child Development, 69, 124-139.

View File

@ -0,0 +1,42 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
49
Dejonghe E.S., Bogat A., Levendosky A., von Eye A. & Davidson W.S. (2005): Infant exposure
˜ȱ ˜–Žœ’ŒȱŸ’˜•Ž—ŒŽȱ ™›Ž’Œœȱ ‘Ž’‘Ž—Žȱ œŽ—œ’’Ÿ’¢ȱ ˜ȱ Šž•ȱ ŸŽ›‹Š•ȱ Œ˜—Ě’Œǯȱ —Š—ȱ Ž—Š•ȱ
Health Journal, 26, 268-281.
Delsol C. & Margolin G. (2004): The role of family-of-origin violence in mens marital violence
perpetration. Clinical Psychology Review, 24, 99-122.
Dixon L. & Browne K. (2003): The Heterogeneity of Spouse Abuse: A Review. Aggression and
Violent Behavior, 8, 107-130.
˜—ȱ ǯǰȱ—Šȱ ǯǯǰȱ Ž•’Ĵ’ȱ ǯ ǯǰȱ ž‹Žȱ ǯǯǰȱ ’••’Š–œ˜—ȱ ǯǯǰȱ ‘˜–™œ˜—ȱ ǯ ǯǰȱ ˜˜ȱ ǯǯȱ ǭȱ ’•Žœȱ
W.H. (2004): The interrelatedness of multiple forms of childhood abuse, neglect, and household dysfunction. Child Abuse & Neglect, 28, 771-784.
‘›Ž—œŠĞȱǯ ǯȱǻŘŖŖśǼDZȱ —Ž›™Ž›œ˜—Š•ȱ›Ž•Š’˜—œ‘’™œȱŠ—ȱœŽ¡ȱ’ěŽ›Ž—ŒŽœȱ’—ȱ‘ŽȱŽŸŽ•˜™–Ž—ȱ˜ȱŒ˜—duct problems. Clinical Child and Family Psychology Review, 8, 39-63.
‘›Ž—œŠĞȱǯ ǯǰȱ˜‘Ž—ȱǯǰȱ›˜ —ȱ ǯǰȱ–Š’•Žœȱǯǰȱ‘Ž—ȱ ǯȱǭȱ ˜‘—œ˜—ȱ ǯ ǯȱǻŘŖŖřǼDZȱ —Ž›Ž—Ž›Š’˜—Š•ȱ
Transmission of Partner Violence: A 20-Year Prospective Study. Journal of Consulting and
Clinical Psychology, 71, 741-753.
‘›Ž—œŠĞȱǯ ǯǰȱ˜ĜĴȱǯǯȱǭȱŠœ™’ȱǯȱǻŘŖŖŚǼDZȱ•’—’ŒŠ••¢ȱ‹žœ’ŸŽȱŽ•Š’˜—œ‘’™œȱ’—ȱŠ—ȱ—œŽ•ŽŒŽȱ
Birth Cohort: Mens and Womens Participation and Developmental Antecendents. Journal of
Abnormal Psychology, 113, 258-271.
•Ȭ‘Ž’”‘ȱǯǰȱ Š›Ž›ȱ ǯȱǭȱ‘’œ˜—ȱǯǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱ¡™˜œž›Žȱ˜ȱ’—Ž›™Š›Ž—Š•ȱŒ˜—Ě’ŒǰȱŒ‘’•›Ž—ȂœȱŠjustment and physical health: The moderating role of vagal tone. Child Development, 72,
1617-1636.
Enzmann D. & Wetzels P. (2001): Das Ausmaß häuslicher Gewalt und die Bedeutung innerfamiliärer Gewalt für das Sozialverhalten von jungen Menschen aus kriminologischer Sicht.
Š–’•’ŽǰȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱŽŒ‘ǰȱŝǰȱŘŚŜȬŘśŗǯ
Ericksen J.R. & Henderson A.D. (1992): Witnessing family violence: the childrens experience.
Journal of Advanced Nursing, 17, 1200-1209.
Š—ž££˜ȱ ǯȱǭȱ’—šž’œȱǯȱǻŗşŞşǼDZȱ‘ŽȱŽěŽŒœȱ˜ȱ˜‹œŽ›Ÿ’—ȱŒ˜—“žŠ•ȱŸ’˜•Ž—ŒŽȱ˜—ȱŒ‘’•›Ž—DZȱȱ›Žview and analysis of research methodology. Journal of Family Violence, 4, 77-94.
˜—˜•ȱ ǯǯȱ ǻŘŖŖŘǼDZȱ ŠĴޛޛȱ —Ž›ŸŽ—’˜—ȱ ¢œŽ–œǯȱ œœžŽœǰȱ žŒ˜–Žœǰȱ Š—ȱ ŽŒ˜––Ž—Š’˜—œǯȱ
Thousand Oaks: Sage.
˜ĴŽœ–Š—ȱ ǯȱǭȱ Š—œ˜—ȱǯǯȱǻŘŖŖśǼDZȱ ž–Š—ȱŽŸŽ•˜™–Ž—DZȱ’˜•˜’ŒŠ•ȱŠ—ȱŽ—Ž’Œȱ™›˜ŒŽœœŽœǯȱ—nual Review of Psychology, 56, 263-286.
Graham-Bermann S.A. & Brescoll V. (2000): Gender, Power and Violence: Assessing the Family
Ž›Ž˜¢™Žœȱ˜ȱ‘Žȱ‘’•›Ž—ȱ˜ȱŠĴŽ›œǯȱ ˜ž›—Š•ȱ˜ȱŠ–’•¢ȱœ¢Œ‘˜•˜¢ǰȱŗŚǰȱŜŖŖȬŜŗŘǯ
Graham-Bermann S.A. & Hughes H.M. (1998): The Impact of Domestic Violence and Emotional
Abuse on Children: The Intersection on Research, Theory, and Clinical Intervention. Journal
of Emotional Abuse, 1, 1-21.
Graham-Bermann S.A. & Levendosky A.A. (1997): The social functioning of preschool-age children whose mothers are emotionally and physically abused. Journal of Emotional Abuse, 1,
59-84.
›˜œœ–Š—ȱǯǯǰȱ‘ž›Œ‘’••ȱ ǯǯǰȱŒ ——Ž¢ȱǯǯǰȱ ˜’œ‘ȱ ǯǯǰȱĴŽȱǯǯȱǭȱ ›ŽŽ—˜ž‘ȱǯǯȱǻŘŖŖřǼDZȱ
¡™Ž›’Ž—ŒŽȱŽěŽŒœȱ˜—ȱ‹›Š’—ȱŽŸŽ•˜™–Ž—DZȱ™˜œœ’‹•ŽȱŒ˜—›’‹ž’˜—œȱ˜ȱ™œ¢Œ‘˜™Š‘˜•˜¢ǯȱ ˜ž›—Š•ȱ
of Child Psychology and Psychiatry, 44, 33-63.
›¢Œ‘ȱ ǯ ǯǰȱ’—Œ‘Š–ȱǯǯǰȱ ˜ž›’•ŽœȱǯǯȱǭȱŒ˜—Š•ȱǯȱǻŘŖŖŖǼDZȱ —Ž›™Š›Ž—Š•ȱ˜—Ě’ŒȱŠ—ȱ‘’•ȱ
Adjustment: Testing the Mediational Role of Appraisals in the Cognitive-Contextual Frame-

View File

@ -0,0 +1,42 @@
50
Der Blick der Forschung
work. Child Development, 71, 1648-1661.
Harnach-Beck V. (1995): Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe. Weinheim und München:
Juventa.
Ž¢—Ž—ȱǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱŠ›—Ž›Ž Š•ȱ’—ȱދޗœŽ–Ž’—œŒ‘ŠĞŽ—DZȱ’›Ž”Žȱž—ȱ’—’›Ž”Žȱžœ ’›”ž—Ž—ȱ
auf die Kinder. beiträge zur feministischen theorie und praxis, 24, 83-99.
’—ŽœȱǯǯȱǭȱŠž’—˜ȱ ǯ ǯȱǻŘŖŖŚǼDZȱ Ž—Ž’ŒȱŠ—ȱŽ—Ÿ’›˜—–Ž—Š•ȱ’—ĚžŽ—ŒŽœȱ˜—ȱ’—’–ŠŽȱ™Š›—Ž›ȱАgression: A preliminary study. Violence & Victims, 19, 701-718.
Holden G.W. (1998): Introduction: The Development of Research Into Another Consequence of
Š–’•¢ȱ’˜•Ž—ŒŽǯȱ —ȱ ǯǯȱ ˜•Ž—ǰȱǯȱ Žě—Ž›ȱǭȱǯǯȱ ˜ž›’•ŽœȱǻœǯǼǰȱ‘’•›Ž—ȱ¡™˜œŽȱ˜ȱŠrital Violence. Theory, Research, and Applied Issues. Washington: APA Press, 1-18.
Holt V.L., Kernic M.A., Lumley T., Wolf M.E. & Rivara F.P. (2002): Civil Protection Orders and
Risk of Subsequent Police-Reported Violence. Journal of the American Medical Association,
288, 589-594.
ž‘Ȭ˜Œ”œȱǯǯǰȱŽŸŽ—˜œ”¢ȱǯȱǭȱŽ–Ž•ȱǯǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱ‘Žȱ’›ŽŒȱŠ—ȱ —’›ŽŒȱ쎌œȱ˜ȱ˜mestic Violence on Young Childrens Intellectual Functioning. Journal of Family Violence,
16, 269-290.
ŠěŽȱǯ ǯǰȱ˜•Žȱǯǯȱǭȱ’•œ˜—ȱǯ ǯȱǻŗşşŖǼDZȱ‘’•›Ž—ȱ˜ȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—ǯȱŽ ‹ž›¢ȱŠ›”DZȱАŽǯ
ŠěŽŽȱǯǯǰȱ˜ĜĴȱǯǯǰȱŠœ™’ȱǯǰȱŠ¢•˜›ȱǯȱǭȱ›œŽ—Šž•ȱǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱ —ĚžŽ—ŒŽȱ˜ȱž•ȱ˜–Žœ’Œȱ
Violence on Childrens Internalizing and Externalizing Problems: An Environmentally Informative Twin Study. Journal of the American Academy of Child and Adolescent Psychiatry,
41, 1095-1103.
ŠěŽŽȱǯǯǰȱŠœ™’ȱǯǰȱ˜ĜĴȱǯǯȱǭȱŠ¢•˜›ȱǯȱǻŘŖŖŚǼDZȱ‘¢œ’ŒŠ•ȱ–Š•›ŽŠ–Ž—ȱ’Œ’–ȱ˜ȱ—’œ˜Œ’Š•ȱ
Child: Evidence of an Environmentally Mediated Process. Journal of Abnormal Psychology,
113, 44-55.
˜‘—œ˜—ȱǯǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱ˜—Ě’ŒȱŠ—ȱŒ˜—›˜•DZȱ¢––Ž›¢ȱŠ—ȱŠœ¢–––Ž›¢ȱ’—ȱ˜–Žœ’ŒȱŸ’˜•Ž—ŒŽǯȱ —ȱǯȱ
˜˜‘ȱǭȱǯǯȱ›˜žŽ›ȱǻœǯǼǰȱ˜ž™•Žœȱ’—ȱŒ˜—Ě’ŒǯȱŠ‘ Š‘DZȱ›•‹Šž–ǰȱşśȬŗŖŚǯ
˜—Žœȱǯǰȱ ž‘Žœȱǯȱǭȱ—Ž›œŠ••Ž›ȱǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱ˜œĴ›Šž–Š’Œȱ›Žœœȱ’œ˜›Ž›ȱǻǼȱ’—ȱ’Œ’–œȱ˜ȱ
Domestic Violence. Trauma, Violence & Abuse, 2, 99-119.
Jouriles E.N., McDonald R., Spiller L., Norwood W.D., Swank P.R., Stephens N., Ware H. & Buzy
ǯǯȱǻŘŖŖŗ‹ǼDZȱŽžŒ’—ȱ˜—žŒȱ›˜‹•Ž–œȱ–˜—ȱ‘’•›Ž—ȱ˜ȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—ǯȱ ˜ž›—Š•ȱ˜ȱ
Consulting and Clinical Psychology, 69, 774-785.
ŠŸŽ–Š——ȱǯȱǻŘŖŖŖǼDZȱ ’—Ž›ȱž—ȱ‘§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱȮȱ ’—Ž›ȱ–’œœ‘Š—Ž•Ž›ȱûĴŽ›ǯȱ ’—Žœ–’œœhandlung und Vernachlässigung, 3, 106-120.
Kerig P.K. (1998): Gender and Appraisals as Mediators of Adjustment in Children Exposed to
Interparental Violence. Journal of Family Violence, 13, 345-363.
’—•Ž›ȱ ǯȱ ǻŘŖŖŘǼDZȱ Š›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱ ž—ȱ ’—Žœ ˜‘•ǯȱ ’—Žȱ –ŽŠȬŠ—Š•¢’œŒ‘ȱ ˜›’Ž—’Ž›Žȱ žœŠ––Ž—œŒ‘Šžȱž—ȱ’œ”žœœ’˜—ȱŽ›ȱ쎔ŽȱŸ˜—ȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱŠžȱ’Žȱ— ’Œ”•ž—ȱŸ˜—ȱ
Kindern: Folgerungen für die Praxis. München: Deutsches Jugendinstitut.
Kindler H. (im Druck-a). Was ist über Folgen von Vernachlässigung bei Kindern bekannt? In
Kindler H., Lillig S., Blüml H. & Werner A. (Hrsg.). Handbuch Kindeswohlgefährdung nach
§ 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: DJI.
Kindler H. (im Druck-b). Was ist über die Folgen physischer Misshandlung bei Kindern bekannt?
In Kindler H., Lillig S., Blüml H. & Werner A. (Hrsg.). Handbuch Kindeswohlgefährdung
nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: DJI.

View File

@ -0,0 +1,37 @@
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
51
Kindler H. (im Druck-c). Welcher Zusammenhang besteht zwischen Suchterkrankungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern? In Kindler H., Lillig S., Blüml H. & Werner A. (Hrsg.).
Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD).
München: DJI.
Kindler H., Salzgeber J., Fichtner J. & Werner A. (2004): Familiäre Gewalt und Umgang. ZeitœŒ‘›’Ğȱû›ȱŠœȱŽœŠ–ŽȱŠ–’•’Ž—›ŽŒ‘ǰȱśŗǰȱŗŘŚŗȬŗŘśŘǯ
’—•Ž›ȱ ǯȱǭȱŽ›—Ž›ȱǯȱǻŘŖŖśǼDZȱžœ ’›”ž—Ž—ȱŸ˜—ȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱŠžȱ ’—Ž›DZȱ˜›œŒ‘ž—œstand und Folgerungen für die Praxis. In G. Deegener & W. Körner (Hrsg.), Kindesmisshand•ž—ȱž—ȱŽ›—ŠŒ‘•§œœ’ž—ǯȱ’—ȱ Š—‹žŒ‘ǯȱ ãĴ’—Ž—DZȱ ˜›ŽŽǰȱŗŖŚȬŗŘŝǯ
Kitzmann K.M., Gaylord N.K., Holt A.R. & Kenny E.D. (2003): Child Witnesses to Domestic Violence: A Meta-Analytic Review. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 71, 339-352.
˜Ž—Ž—ȱ ǯǰȱ˜ĜĴȱǯǯǰȱŠœ™’ȱǯǰȱŠ¢•˜›ȱǯȱǭȱž›ŒŽ••ȱǯȱǻŘŖŖřǼDZȱ˜–Žœ’Œȱ’˜•Ž—ŒŽȱ’œȱŠœœ˜Œ’ŠŽȱ
with environmental suppression of IQ in young children. Development and Psychopathology, 15, 297-311.
Levendosky A., Huth-Bocks A., Shapiro D. & Semel M. (2003): The impact of domestic violence
on the maternal-child relationship and preschool-age childrens functioning. Journal of Family Psychology, 17, 275-287.
ŽŸ’—Žȱ ǯǯȱ ǻŗşŝśǼDZȱ —Ž›™Š›Ž—Š•ȱ Ÿ’˜•Ž—ŒŽȱ Š—ȱ ’œȱ ŽěŽŒȱ ˜—ȱ Œ‘’•›Ž—DZȱȱ œž¢ȱ ˜ȱ śŖȱ Š–’•’Žœȱ ’—ȱ
general practice. Medical Science Law, 15, 172-176.
Lieberman A.F., Van Horn P. & Ozer E.J. (2005): Preschooler witnesses of marital violence: Predictors and mediators of child behaviour problems. Development and Psychopathology, 17,
385-396.
’—Ž›ȱ ǯǯȱǭȱ˜••’—œȱǯǯȱǻŘŖŖśǼDZȱЛޗȱŠ—ȱŽŽ›ȱ›Ž’Œ˜›œȱ˜ȱ‘¢œ’ŒŠ•ȱ›Žœœ’˜—ȱŠ—ȱ˜—Ě’Œȱ
Management in Romantic Relationships in Early Adulthood. Journal of Family Psychology,
19, 252-262.
Lundy M. & Grossman S.F. (2005): The Mental Health and Service Needs of Young Children Exposed to Domestic Violence: Supportive Data. Families in Society, 86, 17-29.
ŠŒŒ˜‹¢ȱǯǯȱǻŘŖŖŖǼDZȱЛޗ’—ȱŠ—ȱ œȱ쎌œȱ˜—ȱ‘’•›Ž—DZȱ—ȱŽŠ’—ȱŠ—ȱ’œ›ŽŠ’—ȱŽ‘ŠŸ’˜›ȱ
Genetics. Annual Review of Psychology, 51, 1-27.
Š›’—ȱǯǯȱǭȱ•Ž–Ž—œȱǯǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱ˜ž—ȱŒ‘’•›Ž—Ȃœȱ›Žœ™˜—’—ȱ˜ȱ’—Ž›™Š›Ž—Š•ȱŒ˜—Ě’ŒDZȱœœ˜ciations with marital aggression and child adjustment. Journal of Child and Family Studies,
11, 231-244.
Mathias J.L., Mertin P. & Murray A. (1995): The Psychological Functioning of Children from Backgrounds of Domestic Violence. Australian Psychologist, 30, 47-56.
Šž‘Š—ȱ ǯȱ ǭȱ ’ŒŒ‘ŽĴ’ȱ ǯȱ ǻŘŖŖŘǼDZȱ –™ŠŒȱ ˜ȱ ‘’•ȱ Š•›ŽŠ–Ž—ȱ Š—ȱ —Ž›Šž•ȱ ’˜•Ž—ŒŽȱ ˜—ȱ
Childrens Emotion Regulation Abilities and Socioemotional Adjustment. Child Development, 73, 1525-1542.
McCloskey K. & Grigsby N. (2005): The Ubiquitous Clinical Problem of Adult Intimate Partner
Violence: The Need for Routine Assessment. Professional Psychology: Research and Practice,
36, 264-275.
McCloskey L.A. & Stuewig J. (2001): The quality of peer relationships among children exosed to
family violence. Development and Psychopathology, 13, 83-96.
˜ĜĴȱǯǯȱǭȱŠœ™’ȱǯȱǻŗşşŞǼDZȱ——˜Š’˜—DZȱ –™•’ŒŠ’˜—œȱ˜ȱ’˜•Ž—ŒŽȱ‹Ž ŽŽ—ȱ —’–ŠŽȱŠ›—Ž›œȱ
for Child Psychologists and Psychiatrists. Journal of Child Psychology and Psychiatry, 39,
137-144.

View File

@ -0,0 +1,39 @@
52
Der Blick der Forschung
Moore J.G. (1975): YoYo children: A study of 23 violent matrimonial cases. Child Welfare, 8, 557566.
Moore T.E. & Pepler D.J. (1998): Correlates of Adjustment in Children at Risk. In Holden G.W.,
Žě—Ž›ȱǯȱǭȱ ˜ž›’•ŽœȱǯǯȱǻœǼǰȱ‘’•›Ž—ȱ¡™˜œŽȱ˜ȱŠ›’Š•ȱ’˜•Ž—ŒŽǯȱ‘Ž˜›¢ǰȱŽœŽŠ›Œ‘ǰȱŠ—ȱ
Applied Issues. Washington: APA Press, 157-184.
Mullender A., Kelly L., Hague G., Malos E. & Umme I. (2001): Childrens needs, coping strategies
and understanding of women abuse. Full report of research activities and results. London:
Economic & Social Research Council.
Pan H.S.; Neidig P.H. & OLeary D.K. (1994): Predicting Mild and Severe Husband-to-Wife Physical Aggression. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 62, 975-981.
•˜–’—ȱ ǯȱ ǻŗşşŚǼDZȱ Ž—Ž’Œȱ ›ŽœŽŠ›Œ‘ȱ Š—ȱ ’Ž—’ęŒŠ’˜—ȱ ˜ȱ Ž—Ÿ’›˜—–Ž—Š•ȱ ’—ĚžŽ—ŒŽœǯȱ ˜ž›—Š•ȱ ˜ȱ
Child Psychology and Psychiatry, 35, 817-834.
’ĴŽ›ȱ ǯǰȱŽ Š›ȱǯǰȱŽ›—Žȱǯǰȱ˜Žȱǯȱǭȱ›˜ —ȱǯǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱ쎌œȱ˜ȱ‘’•‘˜˜ȱ¡™˜œž›Žȱ˜ȱ
Familial Alcoholism and Family Violence on Adolescent Substance Use, Conduct Problems,
and Self-Esteem. Journal of Traumatic Stress, 15, 113-122.
Rosenbaum A. & OLeary D.K. (1981): Children: The Unintended Victims of Martial Violence.
American Journal of Orthopsychiatry, 51, 692-699.
žĴŽ›ȱǯȱǻŗşşśǼDZȱ•’—’ŒŠ•ȱ –™•’ŒŠ’˜—œȱ˜ȱĴŠŒ‘–Ž—ȱ˜—ŒŽ™œDZȱŽ›˜œ™ŽŒȱŠ—ȱ›˜œ™ŽŒǯȱ ˜ž›—Š•ȱ
of Child Psychology and Psychiatry, 36, 549-571.
žĴŽ›ȱǯǯȱǻŗşşŝǼDZȱŠž›ŽȬž›ž›Žȱ —Ž›Š’˜—ǯȱ‘Žȱ¡Š–™•Žȱ˜ȱ—’œ˜Œ’Š•ȱŽ‘ŠŸ’˜›ǯȱ–Ž›’ŒŠ—ȱ
Psychologist, 52, 390-398.
Saltzman K.S., Holden G.W. & Holahan C.J. (2005): The Psychobiology of Children Exposed to
Marital Violence. Journal of Clinical Child and Adolescent Psychology, 34, 129-139.
Shepard M.F., Falk D.R. & Elliot B.A. (2002): Enhancing Coordinated Community Responses to
Reduce Recidivism in Cases of Domestic Violence. Journal of Interpersonal Violence, 17, 551569.
Skopp N.A., McDonals R., Mank B. & Jouriles E.N. (2005): Siblings in Domestically Violent Fa–’•’ŽœDZȱ¡™Ž›’Ž—ŒŽœȱ˜ȱ —Ž›™Š›Ž—ȱ˜—Ě’ŒȱŠ—ȱ“žœ–Ž—ȱ›˜‹•Ž–œǯȱ ˜ž›—Š•ȱ˜ȱŠ–’•¢ȱœ¢chology, 19, 324-333.
Strasser P. (2001): Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder. Innsbruck: Studien Verlag.
ŠĞȱǯǯǰȱž›™‘¢ȱǯǯǰȱ ’—ȱǯǯǰȱŽŽ¢—ȱ ǯǯȱǭȱžœœŽ›ȱǯ ǯȱǻŘŖŖśǼDZȱ˜œĴ›Šž–Š’Œȱ›Žœœȱ’œorder Symptomatology Among Partners of Men in Treatment for Relationship Abuse. Journal
of Abnormal Psychology, 114, 259-268.
Š—ȱ˜˜›‘ŽŽœȱǯȱǭȱŒŠ›™ŠȱǯȱǻŘŖŖŚǼDZȱ‘Žȱ쎌œȱ˜ȱ‘’•ȱŠ•›ŽŠ–Ž—ȱ˜—ȱ‘Žȱ ¢™˜‘ЕЖ’ŒȬ’tuitary-Adrenal Axis. Trauma, Violence & Abuse, 5, 333-352.
Ware H.S., Jouriles E.N., Spiller L.C., McDonald R., Swank P.R. & Norwood W.D. (2001): Conduct
›˜‹•Ž–œȱ–˜—ȱ‘’•›Ž—ȱŠȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—Ȃœȱ‘Ž•Ž›œDZȱ›ŽŸŠ•Ž—ŒŽȱŠ—ȱŠ‹’•’¢ȱ˜ȱŠŽ›nal Reports. Journal of Family Violence, 16, 291-307.
’•’—ȱǯǯǰȱ’••’Š–œ˜—ȱǯǯȱǭȱ’•œ˜—ȱ ǯǯȱǻŗşşŗǼDZȱ‘’•›Ž—ȱ˜ȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—DZȱŽŸŽ•˜™–Ž—Š•ȱ
Š—ȱŽŠ›—’—ȱ›˜ę•Žœǯȱ•’—’ŒŠ•ȱŽ’Š›’ŒœǰȱřŖǰȱŘşşȬřŖŚǯ
Winkels C. & Nawrath C. (1990): Kinder in Frauenhäusern. Eine empirische Untersuchung in
Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf: Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann
des Landes Nordrhein-Westfalen.

View File

@ -0,0 +1,28 @@
53
˜•Žȱǯǯǰȱ›˜˜”œȱǯǯǰȱŽŽȱǯǰȱŒ —¢›ŽȬ–’‘ȱǯȱǭȱ ŠěŽȱǯ ǯȱǻŘŖŖřǼDZȱ‘Žȱ쎌œȱ˜ȱ‘’•›Ž—Ȃœȱ
Exposure to Domestic Violence: A Meta-Analysis and Critique. Clinical Child and Family
Psychology Review, 6, 171-187.
Wurdak M. & Rahn A. (2001): Kinder im Umfeld häuslicher Gewalt Erfahrungen aus der Arbeit im Frauenhaus und Vorstellung der Jugendhilfemaßnahme „Begleiteter Umgang“ und
Ǯ ˜—›˜••’Ž›Ž›ȱ–Š—ȃǯȱŠ–’•’ŽȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱŽŒ‘ǰȱŝǰȱŘŝśȬŘŞŖǯ
Yates, T. M., Dodds, M. F., Sroufe, L. A., & Egeland, B. (2003): Exposure to partner violence and
child behavior problems: A prospective study controlling for child physical abuse and neglect, child cognitive ability, socioeconomic status, and life stress. Development & Psychopathology, 15, 199-218.
Zahn-Waxler C. (1993): Warriors and Worriers: Gender and Psychopathology. Development and
Psychopathology, 5, 79-89.
Philomena Strasser
„In meinem Bauch zitterte alles.“ Traumatisierung von Kindern durch Gewalt gegen die Mutter.
Häusliche Gewalt gegen Frauen stellt eine Form psychischer Gewalt gegen
’—Ž›ȱŠ›ǰȱ’ŽȱŽ›œȱ•Š—œŠ–ȱ’–ȱŽ žœœœŽ’—ȱŽ›ȱ[Ž—•’Œ‘”Ž’ȱ Š‘›Ž—˜–men wird. Kinder misshandelter Frauen waren in den Institutionen unserer
Gesellschaft lange Zeit die vernachlässigten und vergessenen Opfer häuslicher Gewalt. Doch Kinder werden nicht nur als Opfer vergessen - sie werden
auch als Subjekte, als gleichwertige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten,
Bedürfnissen und Ansprüchen, einer eigenen Sprache und Ausdrucksfähigkeit, mit eigenen Gedanken und Perspektiven vergessen und unzureichend
wahrgenommen. In dieser mangelnden Wahrnehmung und Wertschätzung
von Kindern als Betroffene häuslicher Gewalt ist die Familie ein Spiegel der
Gesellschaft.
Um Kindern eine Sprache zu geben und die Folgen der ZeugInnenschaft
häuslicher Gewalt aufzuzeigen, habe ich in den Jahren 1997 und 98 eine qualitative Studie mit Kindern und Müttern aus österreichischen Frauenhäusern
durchgeführt. Im Folgenden werde ich anhand exemplarisch ausgewählter Interviewtexte aus meiner Studie „Kinder legen Zeugnis ab“14 das traumatische
14 Insgesamt habe ich 39 Kinder und Jugendliche ab der Altersstufe von 10 Jahren, ihre erwachsenen Geschwister und ihre Mütter interviewt. Zeichnungen ergänzten die Interviews und
erleichterten den Kindern ihren Zugang zur Sprache. 2001 wurde die Studie in überarbeiteter
Form mit dem Titel „Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder“
veröffentlicht und 2005 wiederaufgelegt.

View File

@ -0,0 +1,40 @@
54
Der Blick der Forschung
Erleben von Kindern als ZeugInnen physischer, psychischer und sexualisierter
Gewalt gegen ihre Mutter darstellen.
Die interviewten Kinder und Jugendlichen schilderten Zustände intensiver Angst und Bedrohung, die sie meist über Jahre in ihrer Familie ertragen mussten. Sie erinnerten sich an Szenen, in denen die Väter ihre Mütter
schlugen, traten, zur Wand warfen, würgten, mit Gegenständen angriffen,
demütigten und mit dem Umbringen bedrohten. Häufig hörten sie die väterlichen Gewaltausbrüche und die Schreie der Mutter aus einem anderen
Zimmer mit.15 Die Angstzustände der Kinder waren von Zittern, Herzklopfen,
Schwäche- und Lähmungsgefühlen, Krämpfen, Kribbeln und unangenehmen
Gefühlen im Bauch begleitet: „Es hat mir auch wehgetan, wie er sie geschlagen
hat, in meinem Bauch zitterte alles“, so beschrieb Sabina (11 Jahre alt) ihr Gefühl
überwältigender Hilflosigkeit.
Ich möchte nun die zwölfjährige Amela zu Wort kommen lassen, um ihr
traumatisches Erleben und damit einhergehende unkontrollierbare Körperempfindungen während der Misshandlung ihrer Mutter sichtbar zu machen.
Erschwert wurde bei Amela die Bewältigung ihrer ohnmächtigen familiären
Situation durch die Verlusterfahrungen im Prozess der Migration.
Amelas Familie war aus wirtschaftlicher Not aus dem ehemaligen Jugoœ•Š ’Ž—ȱ—ŠŒ‘ȱ[œŽ››Ž’Œ‘ȱŽ–’›’Ž›ǯȱŠ•ȱ—ŠŒ‘ȱŽ›ȱ–’›Š’˜—ȱ‹ŽŠ——ȱ–Ž•Šœȱ
Vater, ihre Mutter zu misshandeln. Im Alter zwischen 6 und 8 musste Amela
mehrmals die Misshandlungen ihrer Mutter miterleben. Amelas Mutter erzählt:
„Früher haben wir so gut gelebt, und dann plötzlich, immer nur Streit. … Ich bin wie eine
ž›Žȱû›ȱ–Ž’—Ž—ȱŠ——ǯȱdzȱ Œ‘ȱ‘ŠĴŽȱ—œǰȱŠœœȱŽ›ȱ–’Œ‘ȱŠ••Ž’—ȱ•§œœȱ–’ȱŽ—ȱ ’—Ž›—ǯȱŠœȱ
soll ich machen mit zwei Kindern alleine? Alleine ohne Familie. Ich kannte niemanden. Nur
wegen der Kinder bin ich bei ihm geblieben.“
Amela sei während der Misshandlungen auf dem Bett gesessen und habe immer laut geschrieen „Bitte lass meine Mama in Ruhe, bitte bitte!“.
Amela erzählt:
ǮŽ’—ȱŠŽ›ȱ‘Šȱœ’ŽȱãЎ›œȱŽœŒ‘•Аޗȱž—ȱŠžŒ‘ȱŠ—ȱŽ—ȱ ŠŠ›Ž—ȱŽ£˜Ž—ȱdzȱž—ȱ’Œ‘ȱ‘Š‹ȱ’––Ž›ȱ
geweint, weil mir das auch wehtat,… und da hat er immer zu ihr gesagt, du Hure, und so,
du schläfst mit anderen und dabei hat es gar nicht gestimmt. Ich hab immer gesagt, hört auf,
Ћޛȱ’Œ‘ȱ‘Š‹ȱ—’Œ‘œȱŽŠ—ǰȱ Ž’•ȱ’Œ‘ȱ‘ŠĴŽȱ—œǰȱ’Œ‘ȱ Ž’đȱ—’Œ‘ǰȱ’Œ‘ȱ‘ŠĴŽȱœŽ‘›ȱŸ’Ž•ȱ—œǯȱ Œ‘ȱ
‘ŠĴŽȱŠȱ”Ž’—Žȱ ›ŠĞǰȱ˜Ž›ȱ’Œ‘ȱ Š›ȱŠ——ȱŽ’Ž—•’Œ‘ȱ—’Œ‘ȱ’Œ‘ȱœŽ•‹Ž›ǰȱœ˜—Ž›—ȱŠȱ Š›ȱ’Œ‘ȱ’›Ž—’ŽȱŠ—£ȱŸŽ›§—Ž›ǰȱ’––Ž›ȱ Ž——ȱœ’ŽȱŽœ›’ĴŽ—ȱ‘ЋޗǯȱŽ’•ȱŠȱ‘ŠĴŽȱ’Œ‘ȱ”Ž’—Žȱ ›ŠĞǰȱ˜Ž›ȱ‘ŠĴŽȱ
ich alles vergessen, also ich wusste nicht, was ich tue, … ich spürte mich fast nicht mehr. …
Es ist viel schrecklicher als ich es hier erzähle … das war halt schrecklich irgendwie, wie er
15 In einer nordamerikanischen Studie wurde festgestellt, dass sich die Kinder in 90 % der Fälle
im Raum, in dem die Gewalt stattfand, oder im nächsten Raum befanden, vgl. Hughes 1992. Jaffe
u.a. (1990, S. 20) kamen in ihrer Untersuchung zum Ergebnis, dass die meisten Kinder Details
der Gewalthandlungen beschreiben konnten, von denen die Eltern nicht wussten, dass sie sie
miterlebt hatten.

View File

@ -0,0 +1,28 @@
›Šž–Š’œ’Ž›ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱž›Œ‘ȱ Ž Š•ȱŽŽ—ȱ’ŽȱžĴŽ›
55
meine Mama gehaut hat … und da lag sie einmal am Boden halt, am Bauch halt, und er hat
sie dann an den Haaren gezogen und das tat ihr am meisten weh, ich kann mich nur an das
Ž›’——Ž›—ǯȱ Œ‘ȱ Š›ȱŠžȱŽ–ȱŽĴȱ‘Š•ȱž—ȱ‘Š‹ŽȱŠȱŽ Ž’—ǰȱ’ŽȱǽŠ–ŠǾȱ‘ŠȱŽ’Ž—•’Œ‘ȱ’––Ž›ȱ
geschrieen … ich wollte ihr, glaub ich, schon helfen, aber ich konnte das nicht.“
Amela wird von Gefühlen der Angst und Hilflosigkeit überschwemmt, die sie
körperlich als Lähmungszustand empfindet. Sie erleidet dabei einen Ichverlust, der sich in einem Gefühl der Selbstentfremdung äußert, die traumatische
Situation erschüttert ihr Empfinden, ein konstantes Selbst zu haben. Die Erniedrigung ihrer Mutter empfindet sie ebenso verletzend wie die Misshandlung. Amela beschreibt, wie sie die Kontrolle über ihre Gefühle und ihren
Körper verliert:
Ǯ’›ȱ’—ȱŽœȱŠ—£ȱŠ—Ž›œȱŠ•œȱœ˜—œǯȱŽ’—ȱŠžŒ‘ȱ‘ŠĴŽȱœ§—’ȱŠ—Ž›Žȱ Žû‘•Žǯȱ’›ȱ”Š–Ž—ȱ’Žȱ
Tränen von selbst heraus, sie kamen einfach von selbst.“
Die Misshandlung der Mutter spürt sie im eigenen Körper:
„Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch von einem hin und her
Ž››Ž—ȱǯǯǯȱŠœȱ–ŠŒ‘Žȱ–’Œ‘ȱ›Šž›’ǰȱž—ȱǽ’Œ‘Ǿȱ‹Ž”Š–ȱ—œǯȱŽ’—ȱŠžŒ‘ȱ‘ŠĴŽȱ—œǰȱ–Š—Œ‘–Š•ȱ‘ŠĴŽȱŽ›ȱž–ȱ–Ž’—ŽȱŠ–Šȱ—œǰȱ–Š—Œ‘–Š•ȱœ˜Š›ȱ‘ŠĴŽȱ’Œ‘ȱž–ȱ–Ž’—Ž—ȱŠŽ›ȱ—œǯȱŠœœȱ
er nicht weiß, was er tut“.
Abb.1
Das Miterleben der Schläge, die ihre Mutter bekam, symbolisiert Amela auf
ihrer Zeichnung (Abb.1) mit Zick-Zack-Strichen im Bauch. Dieses „Hin- und
Herzerren“, wie sie ihren Zustand im Bauch beschreibt, bringt die körperliche
Reizüberflutung durch Angst zum Ausdruck, zugleich verweist es auf Ambivalenzgefühle, zwischen Mutter und Vater hin- und hergerissen zu sein, denn
Amela hatte ihren Vater auch gern gehabt.

View File

@ -0,0 +1,35 @@
56
Der Blick der Forschung
In der Folge fühlte sich Amela isoliert und erlebte das Wiederkehren traumatischer Angst:
„...also ich fühlte mich zu schwach, weil immer wenn ich daran denke, habe ich immer anŽŠ—Ž—ȱ£žȱ Ž’—Ž—ǰȱŠ——ȱ Š›ȱŠ••Žœȱ ’ŽŽ›ȱŠǰȱ’Žȱ—œȱ’–ȱŠžŒ‘ȱž—ȱœ˜ȱdzȱž—ȱ’Œ‘ȱ‘ŠĴŽȱ
halt in der Schule auch Angst, hab ich dann wieder alles falsch gemacht oder ich hab immer
œ˜ȱŽ£’ĴŽ›ȱ˜Ž›ȱœ˜ȱ Šœȱ‘Š•ȱdzȱž—ȱŠ–ȱ‹Ž—ǰȱŠȱ”˜——Žȱ’Œ‘ȱ—’ŽȱœŒ‘•ŠŽ—ǰȱŠȱ‘ŠĴŽȱ’Œ‘ȱ’––Ž›ȱ
Albträume, … von anderen Männern, die Kinder stehlen … oder schlagen, … und von Gespenstern: ... das kam eh immer vom Vater.“
Ihrer Mutter erzählte sie nichts von den Albträumen. Amela tröstete sie oft,
denn die Mutter war in anhaltende Trauer über das Zerbrechen der Familie
versunken.16 Sie hatte alles verloren, ihre Heimat, ihren Mann und hatte
—œǰȱ˜‹ȱœ’Žȱ–’ȱŽ—ȱ ’—Ž›—ȱŠ••Ž’—Žȱ’—ȱ[œŽ››Ž’Œ‘ȱû‹Ž›•ދޗȱ”˜——ŽǯȱžŒ‘ȱ
Amela empfand tiefe Trauer über den Verlust der Heimat, ihres großen Familien- und Verwandtschaftsnetzes und das Auseinanderbrechen der Ehe ihrer
Eltern. Das Frauenhaus war der einzige sichere Ort in der Fremde.
Ebenso wie Amela erzählte auch ihr 17-jähriger Bruder Kemal, wie schwierig es für ihn war, das Zerbrechen der Familie zu ertragen. Obwohl er versucht hatte, die Ehe seiner Eltern zu retten, konnte er die Trennung nicht verhindern. „Ich hab sie immer beschützt, meine Mutter“ sagt Kemal, der am Beginn
der Misshandlungen 11 Jahre alt war. „Kemal hat mich ins Schlafzimmer gebracht
und die Türe zugesperrt“, erzählt seine Mutter. Deshalb habe ihr Mann Kemal
auch zunehmend bedroht. „Es war ein Schock, dass meine Familie zerbrach“, erinnert sich Kemal, „es ist nicht so gut, wenn man sich als Moslem scheiden lässt“,
fügt er hinzu. Durch die Migration und anschließende Erfahrung von Gewalt
und Trennung erlitten Amela und Kemal einen doppelten Verlust. Im Frauenhaus konnten sie ihre Isolation überwinden und einen neuen Anfang ohne
Vater finden.
So wie Amela, die vor Angst gelähmt war und Kemal, der seine Mutter beschützte, waren die Kinder zwischen Ohnmachtsgefühlen und dem Wunsch,
der Mutter zu helfen, hin- und hergerissen. Etwa ein Drittel der interviewten
Kinder erinnerten sich an Misshandlungsszenen, bei denen sie sich zwischen
die Eltern gestellt hatten. Sie versuchten, Hilfe zu organisieren, riefen die Polizei oder leisteten Erste Hilfe. Viele Kinder wurden vom Vater bedroht, manche selbst misshandelt, wenn sie ihrer Mutter helfen wollten.
Psychische Gewalt gegen die Mutter wurde von den Kindern ebenso verletzend wie körperliche Misshandlung erlebt. So meinte die zwölfjährige
Nora:
„...und ich wollte noch sagen, manchmal also denke ich mir, dass es für mich ärger ist, dass
er mit der Mama schreit, als wenn er sie schlägt. Also dass mich das eher berührt und fertig
–ŠŒ‘ȃǯȱ’Žȱû‘•ŽȱŠ——ǰȱŠœœȱǮ‹Ž’Žȱ–’Œ‘ȱ”Š™žĴ–ŠŒ‘Ž—ȃǯȱǮ—ȱ Šœȱ–ŠŒ‘ȱ’Œ‘ȱŠȱ”Š™žĴȱ
an dem Schreien?“ frage ich. „Dass wir keine normale Familie mehr sind“, antwortet Nora.
16 Zur Problematik der Parentifizierung von MigrantInnenkindern vgl. Kalifa-Schor 2002, S.
207 ff.

View File

@ -0,0 +1,31 @@
›Šž–Š’œ’Ž›ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱž›Œ‘ȱ Ž Š•ȱŽŽ—ȱ’ŽȱžĴŽ›
57
Ich: „Was meinst du mit normale Familie“ Nora: „Einfach reden.“ Nora weint. Gewalt ist
immer auch Gewalt an der Sprache, setzt sich an Stelle von Dialog und Kommunikation.
Nora stellt ihre Hilflosigkeit gegenüber der sprachlichen Gewalt des Vaters
in der Zeichnung „Worte können schlimmer sein als Schläge“ dar.17 Sie zeichnet
sich ganz an den Rand, so als würde sie gar nicht da sein, und ohne Hände
also handlungsunfähig. Nora zeichnet sich jedoch gleich groß wie ihre Eltern, was auf ihre Parentifizierung verweist. Wenn der Vater so schrie, fühlte
sich Nora „als wäre er der Größte und zertrampelt uns“. Die sprachliche Gewalt
des Vaters war in der Familie allgegenwärtig. Nora zeichnet, wie ihr Vater ihr
Ich zertritt18, und symbolisiert damit die Erfahrung von Ohnmacht, Erniedrigung und Demütigung durch die Gewalt der Sprache, die bis zur Angst vor
Vernichtung ihres Ichs geht.
In der Zeichnung „Tropfen“ (Abb. 2) stellt Nora ihre Schutzlosigkeit gegenüber dem Miterleben der sprachlichen Gewalt im Symbol eines bunten Tropfens dar und erklärt dazu:
ǰǰ›ŠžđŽ—ȱ’œȱ’ŽȱžǰȱŠȱœ›Ž’Ž—ȱžĴŽ›ȱž—ȱŠŽ›ǯȱŠœȱ ’—ȱ ’›ȱ£˜›—’ǰȱ Ž’•ȱœ’ŽȱŠœȱž—ǯȱ
Draußen ist sie rot vor Zorn und grün vor Wut, weiter drinnen ist sie traurig (blau), noch
weiter innen versucht sie, dagegen anzukämpfen, die Traurigkeit und der Zorn vermischen
sich (blau, rot und grün vermischen sich zu lila), das Kind ist ganz nervös, noch weiter innen
ist es rosa, da wird es ruhiger, und ganz innen ist es gelb, da kann es gar nichts dagegen
machen, weil es ganz klein, zart und weich ist. Das zarte Innere kann verletzt werden, so
’ŽȱŠœȱŠ‹¢ȱ’—ȱŽ›ȱ Ž‹§›–žĴŽ›ǰȱŠȱ”Š——ȱŠžŒ‘ȱû‹Ž›ȱ’ŽȱžĴŽ›ȱ ’Ğȱ‘’—Ž’—”˜––Ž—ǰȱŽœȱ‘Šȱ
keinen Schutz.”
Abb. 2
17 Abbildung der Zeichnung siehe Strasser 2001, S. 70.
18
Abbildung der Zeichnung siehe Strasser 2001, S. 177.

View File

@ -0,0 +1,32 @@
58
Der Blick der Forschung
Nora beschreibt mit dem Tropfen ihre widersprüchlichen Gefühle als von
außen nach innen nuanciertes Schichtenmodell - auch wenn sie nach außen
versucht, sich zu wehren, ist sie doch im Innersten schutzlos und verletzbar.
Sie kann die Gewalt nicht beeinflussen, ihre Gefühle sind im Tropfen eingeschlossen. Mit diesem Bild symbolisiert Nora die traumatische Hilflosigkeit,
die während des Miterlebens der Gewalt stattfindet. Nora hat keinen Schutz
durch die Mutter, stattdessen muss sie sich um ihre Mutter kümmern. „Das
wird schon wieder,“ habe sie oft zu ihr gesagt. Ihre eigene Traurigkeit habe sie
vor der Mutter verborgen.
Kinder werden in einer gewalttätigen Familiendynamik nicht in ihren
Bedürfnissen wahrgenommen, sie müssen erwachsene, schützende und sorgende Rollen einnehmen, die Rollen von Eltern und Kinder kehren sich um,
sie werden parentifiziert. Manche Kinder, insbesondere Mädchen, hatten einen großen Teil ihrer eigenen Kindheit oder Jugend ihren Müttern geopfert,
um sie zu schützen, einige übernahmen auch den Schutz und die Versorgung
ihrer jüngeren Geschwister. Dieser Verlust der eigenen Kindheit ist als eine
Form „seelischer Verwaisung“ anzusehen, da er einem Verlust der guten Eltern gleichkommt. Doch wenn sich Kinder noch so sehr für den Schutz der
Mutter opfern, können sie nie genügen, da sie nicht über die Macht verfügen,
die Gewalt des Vaters zu beenden.
Viele Kinder waren zudem schweren Loyalitätskonflikten zwischen den
Eltern ausgesetzt. Die gewalttätigen Väter suchten in ihren Kindern Verbündete gegen die Mutter und setzten sie psychisch unter Druck. Sie stellten sich
den Kindern gegenüber als Opfer dar, beschuldigten die Mutter, weinten sogar vor den Kindern oder drohten mit Suizid. Die Kinder litten in der Folge
an starken Ambivalenz- und Schuldgefühlskonflikten. Zwischen Liebe und
Hass, zwischen Vater und Mutter hin- und hergerissen, konnten manche Kinder die Trennung der Eltern und das Zerbrechen der Familie kaum ertragen,
auch wenn sie selbst vom Vater misshandelt wurden.
So sträubte sich der elfjährige Johann mit aller Kraft gegen die Trennung
von seinem Vater, obwohl er bereits als Kind von ihm schwer misshandelt
wurde und ständig die Gewalt gegen die Mutter miterlebte.
,,Ich hab sie immer auseinander getan, weil ich Angst gehabt habe, dass sie sich vielleicht
gegenseitig umbringen,” erzählt Johann. „Er ist immer dazwischen gegangen und dann hat
Ž›ȱž‹ȱ ’ŽŽ›ȱǽŒ‘•§ŽǾȱŽ”›’ސǰȃȱŽ›§—£ȱœŽ’—ŽȱžĴŽ›ǯȱ

View File

@ -0,0 +1,16 @@
›Šž–Š’œ’Ž›ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱž›Œ‘ȱ Ž Š•ȱŽŽ—ȱ’ŽȱžĴŽ›
59
Abb. 3
Johann zeichnet sich, wie auch die Mutter, ohne Füße, während sein Vater
lachend mit Riesenfüßen am Boden steht (Abb. 3). Das eigene Gesicht zeichnet er ohne Mund, die Augen deutet er mittels Punkten an. Johann wurde
nicht wahrgenommen, nicht gehört und nicht gesehen - und kann selbst nicht
wahrnehmen, was mit ihm passiert ist. Die Zeichnung mit seinen Eltern rahmt
er wie ein Erinnerungsbild ein, der Rest des Blattes bleibt weiß, was auf die
Leerstelle in seinem Leben nach der Trennung verweist. Trotz der Misshandlungen will Johann unbedingt zu seinem Vater zurück. Wenn er nicht zum
Vater darf, dann „drehe ich durch“, dann werde er „fortlaufen und nicht mehr
kommen“ versichert er mir.
Abb. 4

View File

@ -0,0 +1,35 @@
60
Der Blick der Forschung
Johann zeichnet sich auf der Flucht ins Ungewisse, ohne Füße, Hände und
Gesicht, ohne eigene, kindliche Identität (Abb. 4). Das Haus, aus dem er wegläuft, wirkt leer, unbewohnt, ohne Dach, ohne Schutz, die Tür zum Inneren
ist geschlossen. Als Symbol für das Ich verweist das Haus auf innere Verlassenheit, die nach außen verborgen wird. Johann sucht einen Vater, der ihm
Schutz und Orientierung gibt, doch in der Realität existiert dieser Vater nicht.
Der reale Vater ist fern und gewalttätig, Johann erreicht ihn nicht.
Die Enttäuschung durch den Vater hinterlässt eine Leerstelle in der männlichen Identität der Buben, die gefüllt wird mit Größen- und Allmachtsphantasien von Unverwundbarkeit. Boxer, Ringer, Catcher, Filmhelden traten als
Leitbilder an die Stelle des Vaters, um die unerträglichen Gefühle von Kleinheit, Verletzbarkeit und Hilflosigkeit abzuwehren.
Besonders intensive Ohnmachtsgefühle entstanden bei den Kindern, wenn
sie sexualisierte Gewalt gegen die Mutter miterleben mussten. Sexualisierte
Partnergewalt gegen Frauen basiert auf der Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes von Frauen über ihren Körper und ihre Sexualität und beinhaltet alle Versuche, sexuelle Handlungen im Kontext von Gewalt, Zwang
und Drohung auszuführen, sowie sexistische Beschimpfungen und Erniedrigungen. In einem umfassenden Sinne schließt beinahe jede Misshandlungsbeziehung sexualisierte Gewalt ein, Misshandlung und Sexualität waren in den
Erfahrungen der meisten interviewten Frauen eng miteinander verbunden.19
Durch Einbeziehung in die sexualisierte Partnergewalt erzeugten die Väter intensive Gefühle der Verwirrung bei den Kindern: So beschwerten sie
sich bei den Kindern, dass die Mutter nicht mit ihnen schlafe, erzählten ihnen,
dass sie einen Freund habe und mit anderen Männern schlafe, beschimpften
die Mutter in Gegenwart der Kinder als Hure, oder bedrohten sie mit dem
Umbringen vor den Kindern, wenn sie ihnen Sexualität verweigerten.
Manche Männer vergewaltigten die Frauen sogar in Gegenwart ihrer Kinder, andere Kinder hörten die Vergewaltigung aus einem anderen Zimmer
mit. Die Verdichtung von Intimität und Gewalt, von tabuisierter elterlicher
Sexualität, intensiven Gefühlen von Scham, Verwirrung und Schmerz, von
Einschluss und Ausschluss aus der sexuellen Gewalt machte das Sprechen
über die mütterliche Vergewaltigung für die Kinder unmöglich, es war mit
einer dichten Mauer des Schweigens umgeben. Auch die Mütter schwiegen
aus Scham- und Schuldgefühlen. Das Schweigen verhindert jedoch Möglichkeiten der Bearbeitung. Je stärker die Sprachlosigkeit bei den Kindern war,
19 Ich beziehe mich bei diesem weitgefassten Verständnis sexualisierter Gewalt auf eine Definition von Hagemann-White u.a. 1997. Die Autorinnen verstehen unter sexualisierter Gewalt
„die Befriedigung sexueller Wünsche auf Kosten eines Opfers (...), wie auch alle Verletzungen,
die aufgrund einer vorhandenen geschlechtlichen Beziehung (oder zwecks Durchsetzung einer
solchen) zugefügt werden“ (ebda., S. 28). Da Gewalt in einer Partnerschaft meistens im Zusammenhang der Durchsetzung oder Aufrechterhaltung einer sexuellen Beziehung steht, kann sie
auch grundsätzlich als „sexualisierte Gewalt“ bezeichnet werden. Auch die zunächst nicht-sexuelle Partnergewalt sexualisiert sich, wenn in ihrem Kontext bruchlos Sexualität gelebt wird. Zum
Zusammenhang von Misshandlung und Vergewaltigung vgl. auch Hagemann-White u.a. 1981,
S. 89, 95; sowie Heynen 2000, S. 140 ff., S. 228.

View File

@ -0,0 +1,27 @@
›Šž–Š’œ’Ž›ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱž›Œ‘ȱ Ž Š•ȱŽŽ—ȱ’ŽȱžĴŽ›
61
desto weniger konnten sie ihre Gefühle wahrnehmen. Bernhard war beim
Interview 13 Jahre alt. Bis zu seinem 5. Lebensjahr musste er die Vergewaltigungen seiner Mutter miterleben. Bernhards Mutter suchte im Kinderzimmer
Schutz vor ihrem Mann:
Ǯǯǯǯȱ Ž——ȱǽ–Ž’—ȱŠ——ǾȱЋޗœȱ—’Œ‘ȱ‘Ž’–Ž”˜––Ž—ȱ’œǰȱ‘Š‹ȱ’Œ‘ȱœŒ‘˜—ȱŽ žœœǰȱŠœœȱŽ›ȱ‹Ž›ž—”Ž—ȱ‘Ž’–”˜––ǰȱ‘Š‹ȱ’Œ‘ȱ–’Œ‘ȱ˜Ğȱ£ž–ȱŽ›—‘Š›ȱŽ•ސǯȱŠȱ‘ŠȱŽ›ȱ–’Œ‘ȱŠ—ȱŽ—ȱ ŠŠ›Ž—ȱ
herausgezogen und mich vergewaltigt“, erzählt sie.
Sie habe sich dabei wie ein „Stück Dreck“ gefühlt. Bernhard kann nicht darüber sprechen, er spricht überhaupt kaum, ist sehr zurückgezogen. Er zeichnet
jedoch die Szene der Vergewaltigung und gibt mir die Zeichnung wortlos.
Abb. 5
Auf seiner Zeichnung (Abb. 5) stellt Bernhard den vergewaltigenden Vater
mit lachendem Mund und leeren Augen dar, während das Gesicht der Mutter
stummes Entsetzen widerspiegelt. Den Körper von Mutter und Vater bemalt
er mit roter Farbe und symbolisiert damit Verletzung, Gewalt und Sexualität.
Die linke Seite des Blattes bleibt leer und verweist damit auf die Leerstelle,
die Bernhard einnimmt, er wurde nicht als Person wahrgenommen, seine Existenz wurde symbolisch vernichtet. Bernhards Schwester Susanne ist beim
Interview bereits 20 Jahre alt. Sie erinnert sich, wie sie als Kind die Vergewaltigung ihrer Mutter aus ihrem Zimmer mitanhören musste, ihre Mutter habe
den Vater angefleht, ihr nicht wehzutun:
,,Da bin ich im Zimmer gelegen und ich habe sie schreien, weinen gehört und ich habe nichts
machen können. Weil da habe ich mich nicht mehr ins Zimmer getraut, ich bin innerlich fast
verblutet vor Schmerz. Es war furchtbar. Ich habe mir dann meistens einen Polster über den
Kopf gegeben, dass ich es nicht höre.”

View File

@ -0,0 +1,40 @@
62
Der Blick der Forschung
Hatte Susanne ihre Mutter in Extremsituationen der Gewalt beschützt, mit
ihrem ganzen Mut, so wurde sie durch die Vergewaltigung der Mutter völlig handlungsunfähig und von einer tieferen Verletzung und Ohnmacht erfasst als durch das Miterleben der körperlichen Misshandlungen, sie wurde
psychisch beinahe vernichtet, was Susanne im Bild des „inneren Verblutens“
zum Ausdruck bringt. Susanne erinnert sich auch, dass ihre Mutter bereits
misshandelt wurde, als sie mit ihrem Bruder Bernhard schwanger war, als sie
selbst 7 Jahre alt war:
ǰǰŠœȱ ›œŽȱ û›ȱ –’Œ‘ȱ Š›ȱ Š–Š•œǰȱ Šȱ Š›ȱ ’Žȱ žĴ’ȱ ’–ȱ ŠŒ‘Ž—ȱ ˜—Šȱ –’ȱ Ž–ȱ Ž›—‘Š›ȱ
schwanger und da hat er sie so geschlagen. Da ist er in die Küche und hat oben vom Fenster
den Store heruntergerissen, die Befestigung für den Vorhang halt, und hat ihr das auf den
schwangeren Bauch gedrückt, dass es direkt hineingegangen ist in den Bauch. Ich bin hinter
der Türe gestanden und habe halt geschaut und habe das gesehen.”
Der Zusammenhang zwischen der Gewalt gegen Frauen und Kinder begann
oft schon bei der Zeugung, wenn die Frau in der Misshandlungsbeziehung
oder sogar durch eine Vergewaltigung schwanger wurde.20 Misshandlung dauert während der Schwangerschaft häufig an und kann durch Schwangerschaft
und Geburt ausgelöst werden.21 Viele Frauen hatten als Folge seelischer und
körperlicher Misshandlungen während der Schwangerschaft Fehlgeburten
und Geburtsprobleme, manche Kinder kamen krank auf die Welt und auch
plötzlicher Kindestod konnte eintreten. Gewalterfahrungen in Schwangerschaft und präverbaler Lebenszeit, sowie traumatische Geburtserfahrungen
können zu schweren Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung führen.
Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eng miteinander verbunden.
So wurden die meisten Kinder auch selbst vom Vater bedroht, vernachlässigt
oder misshandelt, manche auch sexuell missbraucht, andere von der Mutter
schwer misshandelt. Insbesondere im Trennungsprozess nahm die Bedrohung und Misshandlung von Frauen und ihren Kindern zu. Auch nach der
Trennung aus Gewaltbeziehungen werden Kinder im Rahmen der Ausübung
des Besuchsrechtes häufig bedroht und emotional missbraucht.22 Empirische
20 Eine Zeugung durch Vergewaltigung hat schwerwiegende Auswirkungen auf Mutter und
Kind und führt meistens zur Ablehnung des Kindes und massiven Schuldgefühlskonflikten, vgl.
auch Heynen 2001, S. 84-86; Heynen 2000, S. 141.
21 Studien aus dem angloamerikanischen Raum kamen zum Ergebnis, dass 40-60 % der misshandelten Frauen während der Schwangerschaft misshandelt wurden, vgl. McFarlane 1998, S.
136-138. Winkels/Nawrath (1990) kamen in einer Studie in Deutschland zu ähnlichen Zahlen.
Nach einer Recherche von Heise (1994) gaben insgesamt 3,9 15,2 % der befragten Frauen Misshandlungserfahrungen in der Schwangerschaft an; vgl. auch Heynen 2001, S. 86.
22 Eine empirische Untersuchung in Kanada kam zum Ergebnis, dass Frauen in der Zeit der
Trennung oder Scheidung vom Misshandler einem fünfmal höheren Risiko, umgebracht oder
schwer verletzt zu werden, ausgesetzt sind als während der Gewaltbeziehung, vgl. dazu Crawford, M./ Gartner, R. (1992). Der Trennungsprozess in gewalttätigen Partnerbeziehungen stellt
auch für die Kinder ein erhöhtes Misshandlungsrisiko dar. Zum väterlichen Missbrauch des Besuchsrechtes nach der Trennung aus Gewaltbeziehungen vgl. Hester/ Radford 1996.

View File

@ -0,0 +1,39 @@
›Šž–Š’œ’Ž›ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱž›Œ‘ȱ Ž Š•ȱŽŽ—ȱ’ŽȱžĴŽ›
63
Untersuchungen legen einen engen Zusammenhang zwischen männlicher
Gewalt gegen Frauen und Kinder nahe.23 Dieser Zusammenhang wurzelt in
einem patriarchalen Familienverständnis, in dem sich der Mann als Herr über
Frau und Kinder fühlt. Frauen sind als Mütter jedoch nicht nur Opfer von
Männergewalt, sondern werden häufig zu Mittäterinnen, manchmal auch zu
offenen Täterinnen ihren Kindern gegenüber und geben die selbsterlittene
Gewalt in vielfacher Form an die Kinder weiter, „…weil sie jemand braucht, der
nach ihr kommt“, wie es die 13-jährige Patricia formulierte. Die häuslichen Gewalterfahrungen hinterließen tiefe Verletzungen, Gefühle von Ohnmacht und
Schuld, Wut und Hass bei den Kindern. Das Verschweigen der Gewalt führte
zu sozialer Isolation, bis zum Aufenthalt im Frauenhaus hatten die meisten
Kinder niemandem davon erzählt. Sie lebten in Angst und Anspannung, vermieden nahe Kontakte und zogen sich zurück. Häufig führten die gewaltt䝒Ž—ȱ§——Ž›ȱŽ’—ȱž—‹ŽœŒ‘˜•Ž—Žœȱދޗȱ’—ȱŽ›ȱ[Ž—•’Œ‘”Ž’ǰȱ §‘›Ž—ȱ›ŠžŽ—ȱ
und Kinder aus Scham- und Schuldgefühlen schwiegen. Auch innerhalb der
eigenen Familie wurde geschwiegen, meistens verleugneten auch die Mütter
die erlittene Gewalt vor den Kindern. Dieser Ausschluss von Kindern verweist
auf ein Kindheitsbild, das auch Mütter verinnerlicht haben: Kinder sollen von
der Welt der Erwachsenen ferngehalten werden, auch wenn sie unentrinnbar
darin eingeschlossen sind. So wird es Kindern schwer gemacht, sich offen mit
dem Erlebten auseinanderzusetzen. Durch den Kreislauf von Schweigen und
Isolation entsteht ein jahrelanges äußeres und inneres Gefangensein in häuslichen Gewaltverhältnissen.
Die Folgen des Schweigens und Ausharrens in Gewaltbeziehungen sind
schwerwiegend, die Kinder leiden unter Ängsten, Albträumen, Schlafstörungen, Einnässen, Einkoten, Sprach- und Lernschwierigkeiten, destruktivem und selbstschädigendem Verhalten, um nur einige Auswirkungen zu
nennen. Langdauernde immer wiederkehrende Gewalt in der Familie hinterlässt tiefe Spuren in der seelischen Entwicklung der Kinder, die nicht einfach
wiedergutzumachen sind. Wenn der persönlichste Lebensbereich, der ein Ort
von Geborgenheit und Schutz sein sollte, von Gewalt und Willkür beherrscht
und zu einer Quelle permanenter Angst wird, werden die Kinder in ihrem
Vertrauen grundlegend erschüttert und in ihrer Entwicklung und Entfaltung
massiv beeinträchtigt.
Die Familie als Ort alltäglicher Gewalt gegen Frauen und Kinder zeigt
jedoch nach außen hin häufig ein lächelndes Gesicht, eine Maske, eine zur
Schau gestellte Fassade, wie es die zwölfjährige Nora in einer Zeichnung ihres
Elternhauses zum Ausdruck brachte: „Das Haus lacht, die Menschen drinnen
23 Zahlreiche empirische Untersuchungen aus dem angloamerikanischen Raum verweisen auf
einen engen Zusammenhang zwischen Misshandlung und Missbrauch von Frauen und Kindern,
vgl. Morley, Rebecca/ Mullender, Audrey 1996.

View File

@ -0,0 +1,28 @@
64
Der Blick der Forschung
weinen. Die Tür ist zu”, erklärt sie.24 Das Haus hat nur zwei verschlossene Fenster, niemand kann hineinsehen. Was sich nach innen verbirgt, die Gewalt,
die Angst, die Ohnmacht, wird nach außen nicht sichtbar, das lachende Haus
verweist auf die äußere Fassade der Familie. Nora symbolisiert damit den
Doppelcharakter der gewalttätigen bürgerlichen Familienstruktur. Als Symbol für das Ich drückt das Haus auch die innere Gespaltenheit Noras aus:
Innen weinte Nora, nach außen lachte sie. Die äußere Fassade fungiert auch
als Schutz vor der Kränkung durch die Mitmenschen, denn „wenn man weint,
sind alle Augen zu“, stellt Nora fest, und „wenn man verheiratet ist und traurig ist,
schaut niemand und hilft niemand“ (Abb. 6)
Abb. 6
So erzählten die Frauen vom häufigen Wegsehen, von Schuldzuweisungen
und Bagatellisierung der Gewalt durch die Umwelt, NachbarInnen, VermieterInnen oder ArbeitskollegInnen, aber auch durch Institutionen wie Polizei
und Gericht. Noch immer werden Opfer beschämt und Täter geschützt.
Das Frauenhaus zeichnet Nora als fröhliches Haus mit vielen Fenstern, in
deren Eingang eine Frau steht und „hinaus!“ ruft. Nora konnte im Frauenhaus
schützende Vertrauensbeziehungen und eine Enttabuisierung ihrer Gewalterfahrungen erleben. Das wichtigste für sie war, „dass jemand an meiner Seite
war, … dass ich mich ausreden hab können und dass die [Betreuerinnen] es aus dem
Herzen gemacht haben und die mich auch wirklich verstanden haben,“ meint Nora.
Erst durch das Aufdecken und Beenden der Gewalt, durch die Herstellung
eines sicheren Ortes und neuer Vertrauensbeziehungen können Kinder beginnen, ihre Gewalterfahrungen zu bearbeiten. Gewalt, die das Kind erlebt, sieht
24
Abbildung der Zeichnung siehe Strasser 2001, S. 73.

View File

@ -0,0 +1,36 @@
›Šž–Š’œ’Ž›ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱž›Œ‘ȱ Ž Š•ȱŽŽ—ȱ’ŽȱžĴŽ›
65
oder hört, muss es benennen können, um der Ohnmacht einen Namen zu geben, um das Geschehen einzuordnen und nicht davon überwältigt zu werden.
Je schneller eine hilfreiche Intervention nach Gewalterfahrungen einsetzt und
mit den Kindern über das Erlebte gesprochen wird, desto eher besteht die
Chance, dass sie ihre traumatischen Erlebnisse bewältigen können.25
Hilfreiche Interventionen nach traumatischen Gewalterfahrungen müssen sowohl auf der individuellen als auch auf der sozialpolitischen Ebene
ansetzen, denn ökonomische Abhängigkeit und Familienideologien hindern
Frauen noch immer daran, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen. Viele misshandelte Frauen bleiben aufgrund von Existenzängsten, als Alleinerzieherin
nicht überleben zu können, lange in der Gewaltbeziehung. Migrantinnen aus
Nicht-EU-Ländern sind in besonderem Maße von existenzieller Abhängigkeit
vom Misshandler betroffen.26 Die Familie ist keine Insel in der Gesellschaft.
Das Ineinandergreifen struktureller und personaler Gewalt lässt Kreisläufe
der Misshandlung über Generationen fortdauern, die schwer zu durchbrechen sind. Auswege und Ausbrüche sind möglich, wenn der Staat vermehrt
Ressourcen zur Verfügung stellt, um Frauen ökonomische und aufenthaltsrechtliche Unabhängigkeit zu ermöglichen und ausreichende Hilfsmaßnahmen auch für die betroffenen Kinder fördert.
Kinder wollen gehört werden, wenn sie Zeugnis ablegen über ihre Gewalterfahrungen. Dazu benötigen sie mehr Rechte und Partizipation an der Gesellschaft. Noch erdrückt das Vaterrecht das Kinder- und Mutterrecht. Rechte,
wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt wurden, sind noch weit
von ihrer Umsetzung entfernt.27 Doch erst wenn Kinder in ihren Bedürfnissen, ihren Interessen und Ansprüchen wahrgenommen und gehört werden
und Mitbestimmungsrechte erhalten, können sie ausreichend vor Gewalt geschützt werden.
Literatur
Arbeitsgruppe Migrantinnen und Gewalt (Hrsg.) (2003): Migration von Frauen und strukturelle
Gewalt. Milena, Wien.
25
Vgl. Peled u.a. 1995; Strasser 2001, S. 241 ff.
ŘŜȱ ȱž›ȱ’žŠ’˜—ȱŸ˜—ȱ’›Š—’——Ž—ȱ’—ȱ[œŽ››Ž’Œ‘ǰȱ’Žȱ‘§žœ•’Œ‘Ž›ȱ Ž Š•ȱŠžœŽœŽ£ȱœ’—ǰȱŸ•ǯȱ
Strasser 2003b; sowie Arbeitsgruppe Migrantinnen und Gewalt 2003.
Řŝȱ ȱ˜ȱ‘Šȱ£ Š›ȱ[œŽ››Ž’Œ‘ȱŠ–ȱŜǯȱžžœȱŗşşŘȱ’ŽȱȬ ˜—ŸŽ—’˜—ȱû‹Ž›ȱ’ŽȱŽŒ‘ŽȱŽœȱ ’—Žœȱ
unterzeichnet, die sowohl Schutz- als auch Mitbestimmungsrechte von Kindern in der Gesellschaft festlegt, diese Kinderrechte sind jedoch noch nicht in der Verfassung verankert, vgl. Sax/
Hainzl 1999. In der Praxis haben Kinder noch immer wenig Rechte. Damit Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Gewaltfreiheit geltend machen könnten, müsste ihnen auch der Zugang zur
Anklage und zum Gericht erleichtert werden.

View File

@ -0,0 +1,37 @@
66
Der Blick der Forschung
Crawford, M./ Gartner, R. (1992): Woman Killing. Intimate Femicide in Ontario 1974-1990. Bericht
û›ȱŠœȱȅ˜–Ž—ȱŽȱ ˜—˜ž›ȱŒ’˜—ȱ˜––’ĴŽŽȁǯȱ—Š›’˜ǯȱ
ŠěŽǰȱŽŽ›ȱ ǯȦȱ˜•ŽǰȱŠŸ’ȱǯȦȱ’•œ˜—ǰȱžœŠ—ȱ ǯȱǻŗşşŖǼDZȱ‘’•›Ž—ȱ˜ȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—ǯȱАŽȱžblications, Newbury Park/London/New Delhi.
Hagemann-White, Carol u.a. (1981): Hilfen für mißhandelte Frauen. Abschlußbericht der wisœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Ž—ȱސ•Ž’ž—ȱŽœȱ˜Ž••™›˜“Ž”œȱ›ŠžŽ—‘ŠžœȱŽ›•’—ǯȱǯȱ ˜‘•‘Š––Ž›ǰȱžĴart/Berlin/Köln/Mainz.
Hagemann-White, Carol u.a. (1997): Strategien gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis. In: Hagemann-White, Carol/ Kavemann, Barbara/ Ohl, Dagmar: Parteilichkeit und Solidarität. Kleine Verlag, Bielefeld: 15-116.
Heise, L.L. (1994): Gender-based violence and womens reproductive health. International Journal of Gynecology and Obstetrics, 46: 221-229.
Hester, Marianne/ Radford, Lorraine (1996): Domestic Violence and Child Contact Arrangements
in England and Denmark. The Policy Press, Bristol.
Heynen, Susanne (2000): Vergewaltigt. Die Bedeutung subjektiver Theorien für Bewältigungsprozesse nach einer Vergewaltigung. Juventa, Weinheim und München.
Ž¢—Ž—ǰȱžœŠ——ŽȱǻŘŖŖŗǼDZȱŠ›—Ž›Ž Š•ȱ’—ȱދޗœŽ–Ž’—œŒ‘ŠĞŽ—DZȱ’›Ž”Žȱž—ȱ’—’›Ž”Žȱžœ ’›kungen auf die Kinder. In: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, 24. Jg., 56/57, Köln:
83-100.
ž‘Žœȱ ˜—˜›ŽǰȱǯȱǻŗşşŘDZǼȱ –™ŠŒȱ˜ȱ™˜žœŽȱ‹žœŽȱ˜—ȱ‘’•›Ž—ȱ˜ȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—ǯȱ —DZȱ’˜•Ž—ŒŽȱ
Update, August 1: 9-11.
Kalifa-Schor, Geula Ben (2002): Das innere Niemandsland. Migranten-Jugendliche zwischen zwei
Welten. In: Rohr, Elisabeth/ Jansen, Mechtild M. (Hg.): Grenzgängerinnen. Frauen auf der
Flucht, im Exil und in der Migration. Psychosozial, Gießen: 195210.
McFarlane, Judith/ Parker, Barbara/ Soeken, Karen (1995): Abuse during Pregnancy: Frequency,
Severity, Perpetrator and Risk Factors of Homicide. In: Public-Health-Nursing 12(5): 284289.
McFarlane, Judith (1998): Violence during Teen Pregnancy: Health Consequences for Mother and
‘’•ǯȱ —DZȱŽŸ¢ǰȱŠ››’Žȱǻ ›œǯǼDZȱŠ’—ȱ’˜•Ž—ŒŽǯȱ˜ž—ȱ˜–Ž—ȱ’—ȱŠ—Ž›ǯȱŽŠ•ȱ›ŽœœǰȱŽŠĴ•ŽDZȱ
136-141.
Morley, Rebecca/ Mullender, Audrey: Domestic Violence and Children What do we Know from
Research. In: Mullender, Audrey/Morley, Rebecca (1996): Children Living with Domestic Vi˜•Ž—ŒŽǯȱžĴ’—ȱŽ—Ȃœȱ‹žœŽȱ˜ȱ˜–Ž—ȱ˜—ȱ‘Žȱ‘’•ȱŠ›ŽȱŽ—Šǯȱ ™œ ’Œ‘ȱ˜˜”ȱ˜–™Š—¢ǰȱ
London: 24-42.
Peled, Einat u.a. (Hrsg.) (1995): Ending the Cycle of Violence. Community Responses to Children
˜ȱŠĴŽ›Žȱ˜–Ž—ǯȱАŽȱž‹•’ŒŠ’˜—œǰȱ‘˜žœŠ—ȱŠ”œȦ˜—˜—ȦŽ ȱŽ•‘’ǯ
Saunders, Alex (1995): It hurts me too. Childrens experiences of domestic violence and refuge
life. London.
Sax, Helmut/ Hainzl, Christian (1999): Die verfassungsrechtliche Umsetzung der UN-Kinder›ŽŒ‘œ”˜—ŸŽ—’˜—ȱ’—ȱ[œŽ››Ž’Œ‘ǯȱŽ›•Аȱ[œŽ››Ž’Œ‘ǰȱ’Ž—ǯ
Strasser, Philomena (2001): Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder.
ž’Ž—ŸŽ›•Аȱ ——œ‹›žŒ”ȱ’Ž—ǰȱŘǯȱžĚАŽȱŘŖŖśǯ
Strasser, Philomena (2003a): „Gewalt gegen Frauen in der Familie - ein Trauma für die Kinder“.
—DZȱž’Ž—ȱ£ž›ȱ ’—Ž›™œ¢Œ‘˜Š—Š•¢œŽȱ ǰȱŠ—Ž—‘˜ŽŒ”ȱǭȱž™›ŽŒ‘ǰȱ ãĴ’—Ž—DZȱŚŗȬŞřǯ

View File

@ -0,0 +1,30 @@
67
Strasser, Philomena (2003b): Häusliche männliche Gewalt gegen Frauen in der Migration. In:
Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, 26. Jg., 63/64, Köln: 103-116.
Winkels, Cordula/ Nawrath, Christine (1990): Kinder in Frauenhäusern. Eine empirische Untersuchung in Nordrhein Westfalen. Ministerin für die Gleichstellung von Frau und Mann
(Hrsg.). Dokumente und Berichte 12. Eigendruck, Düsseldorf.
Susanne Heynen
Zeugung durch Vergewaltigung - Folgen für Mütter und Kinder
Bisher gibt es kaum Untersuchungen über die Auswirkungen einer durch eine
Vergewaltigung erzwungenen Schwangerschaft. Dabei zeigen Erfahrungen
aus der Praxis (Schwangerschaftskonfliktberatung, Geburtsvorbereitung, Beratung bei häuslicher Gewalt und Erziehungsberatung, Therapie sowie Fortund Weiterbildung) die großen Belastungen, die damit für Frau und Kind
verbunden sind.
Im Beitrag werden die Folgen der Zeugung durch eine Vergewaltigung
ausgehend von Gewalt durch den (Ehe-)Partner analysiert. Zusammenfassend wird die Auseinandersetzung mit dem Kind im Laufe der erzwungenen
Schwangerschaft und Geburt sowie der sich entwickelnden Mutter-Kind-Beziehung beschrieben. Es werden Schlussfolgerungen für die psychosoziale
und medizinische Praxis gezogen.28
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
Auftrag gegebene repräsentative Prävalenzstudie (BMFSFJ, 2005) weist nach,
dass 5,5 % der befragten Frauen ab dem 16. Lebensjahr (N = 10.264) Opfer
einer Vergewaltigung wurden. Bezogen auf Gewalt durch den Partner gaben
7 % der Befragten an, durch den Mann sexuelle Gewalt erlitten zu haben. Als
besonders bedeutsam ist herauszustreichen, dass Frauen, die durch eine Vergewaltigung schwanger werden, in der Regel unter einem durch die Gewalttat
ausgelösten psychischen Trauma leiden. Die posttraumatischen Reaktionen
können dazu führen, dass eine Auseinandersetzung mit der aufgezwungenen
Schwangerschaft sehr belastend ist und dass
„der Fetus zu einem ständigen Auslöser für die traumatische Erfahrung mit den dazuge‘ã›’Ž—ȱ쎔Ž—ȱŸ˜—ȱ ’•Ě˜œ’”Ž’ǰȱ‘—–ŠŒ‘ǰȱžœŽ•’ŽŽ›œŽ’—ǰȱŒ‘Š–ȱž—ȱ™Š‘˜•˜’œŒ‘Ž—ȱ
Œ‘ž•Žû‘•Ž—ȱœ˜ ’Žȱ–ã›Ž›’œŒ‘Ž›ȱžȱǽ ’›Ǿǯȱž›Œ‘ȱ’ŽȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱ ’›ȱŽœȱ—’Œ‘
28
Der vollständige Text steht als Zeitschriftenbeitrag zur Verfügung: Heynen, S. (2003).
Erzwungene Schwangerschaft und Mutterschaft durch eine Vergewaltigung. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, Jg. 6, Heft 1/2, 98-125 oder ist nachzulesen im Internet: www.karlsruhe.de/jugend/kinderbuero/download/vergew.pdf.

View File

@ -0,0 +1,32 @@
68
Der Blick der Forschung
–Ž‘›ȱ –㐕’Œ‘ǰȱ ǻǯǯǯǼȱ ž›Œ‘ȱ Ž›–Ž’ž—ȱ ’Žȱ ›Šž–Š’œŒ‘Ž—ȱ 쎔Žȱ £žȱ ŸŽ›‘’—Ž›—ǯȱ ’Žœȱ ’•ȱ
ދޗœ˜ȱû›ȱ’Žȱ —Ž›Š”’˜—ȱ–’ȱŽ–ȱ§ž•’—ȱ—ŠŒ‘ȱŽ›ȱ Ž‹ž›ǯȱǻǯǯǯǼȱ’ŽœŽœȱǽŠœȱ ’—ǾȱŽ›•Ž‹ȱ
‹Ž›Ž’œȱ’—›ŠžŽ›’—ȱŽ–˜’˜—Š•Žȱ‹•Ž‘—ž—ȱœ˜ ’ŽȱŽ’—Žȱ‘˜‘ŽȱŠěŽ”’ŸŽȱ››Žž—ȱŽ›ȱžĴŽ›ǯȃȱ
(Brisch 2003: 115)
Nach Brisch kann ein negativer Kreislauf ausgelöst werden. Das Neugeborene ist aufgrund der Belastungen während der Schwangerschaft nach der
Geburt irritabler und in der Selbstregulationsfähigkeit instabiler. Für die Mutter wird es daraufhin schwieriger, auf entsprechend widersprüchliche Signale
des Kindes angemessen zu reagieren.
Besondere Gefährdungen ergeben sich, wenn die Beziehung zu dem Gewalttäter weiter bestehen bleibt und immer wieder Gewalthandlungen verübt werden. Diese können zu weiteren Traumatisierungen der Mutter, einer
anhaltenden Bedrohung der Familie und Belastungen der Kinder durch den
Einbezug in die Gewaltdynamik führen.
Vergewaltigte Frauen setzen sich auf unterschiedliche Art und Weise mit
der erzwungenen Schwangerschaft auseinander. Ausgehend von einer Untersuchung über die Bedeutung subjektiver Theorien für Bewältigungsprozesse
nach einer Vergewaltigung (Heynen, 2000), für die unter anderem Frauen
interviewt wurden, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger wurden,
zeigt sich, dass diese überwiegend - trotz der erlittenen Traumatisierung - versuchen, das aufgezwungene Dilemma zwischen dem Lebensrecht des Kindes
und ihrem eigenen Selbstbestimmungsrecht mit Verantwortung zu lösen.
Aus den Interviews lassen sich vier Muster, diese schwierige Lebenssituation zu bewältigen, erkennen. Diese können anhand von Zitaten wie folgt
beschrieben werden:
„Heute würde ich abtreiben!”- Ž—’ꔊ’˜—ȱŽœȱ ’—ŽœȱŠ•œȱ ’—ȱŽœȱŽ›Ž Š•’Ž›œDZȱ
Ž’—œ£Ž—’Ž›ž—ȱŽœȱ›Šž–Š’œŒ‘Ž—ȱ ˜—Ě’”Žœȱž—ȱ‹•Ž‘—ž—ȱ
Die Beziehung zum Kind ist gekennzeichnet durch starke Ambivalenzen,
die trotz großer Anstrengungen nicht aufgelöst werden können. Kindliche
Verhaltensweisen erinnern immer wieder, auch nach der Trennung von dem
gewalttätigen Partner, an Vergewaltigungen und Misshandlungen. Sie lösen
als Trigger starke Gefühle der Hilflosigkeit und Wut bei der Mutter aus, wodurch ihre Handlungsfähigkeit und Erziehungskompetenz gegenüber dem
Sohn oder der Tochter eingeschränkt wird.

View File

@ -0,0 +1,31 @@
Žžž—ȱž›Œ‘ȱŽ›Ž Š•’ž—ȱȬȱ˜•Ž—ȱû›ȱûĴŽ›ȱž—ȱ ’—Ž›
69
„Ich hab mit ihm wirklich eine ganz besondere Beziehung!” - Ž—’ꔊ’˜—ȱŽœȱ ’—des als Kind der Vergewaltigten: Solidarisierung
Die Ambivalenz gegenüber der Schwangerschaft löst sich auf, indem die Frau
sich mit dem Ungeborenen identifiziert. Es findet eine bewusste Entscheidung
für das Kind statt und eine wechselseitige Beziehungsaufnahme, ein gegenseitiges „Einschwingen“ (Bowlby 1995: 20) wird möglich. Auf dieser Grundlage
kann sich die Mutter-Kind-Beziehung positiv entwickeln. Von großer Bedeutung ist die Trennung vom Gewalttäter, so dass Schwangerschaft, Geburt und
das weitere Familienleben nicht durch Misshandlungen gefährdet werden.
„Da war klar, dass ich mich auf jeden Fall von dem Typen trennen werde, weil ich
gedacht habe, mit dem Typen ein Kind ...!” - Ž—’ꔊ’˜—ȱŽœȱ ’—ŽœȱŠ•œȱŽ’Ž—œ§—’ŽȱŽ›œã—•’Œ‘”Ž’DZȱ——Š‘–ŽȱŽ›ȱžĴŽ››˜••Žȱž—ȱŽ›ȱޛЗ ˜›ž—ȱû›ȱŽ’—Žȱ‹’˜graphische Wende
Die Schwangerschaft löst einen Perspektivwechsel aus. In den Vordergrund
rückt die Verantwortung, die die Frau durch die Schwangerschaft gegenüber
dem Kind annimmt und die aus ihrer Sicht ein eindeutiges Verhalten gegenüber dem gewalttätigen Partner fordert.
Eine weitere Möglichkeit ist die der Fremdsteuerung, indem andere Personen über die Schwangerschaft entscheiden. Dies ist dann der Fall, wenn es
sich bei der Vergewaltigten zum Beispiel um eine Jugendliche in einer Abhängigkeitssituation handelt.
Wie der Schwangerschaftskonflikt bewältigt wird, hängt von verschiedenen
Bedingungen ab. Dies sind neben den Folgen der Gewalt und wiederholten
Traumatisierungen der Zeitpunkt der Realisierung der Schwangerschaft, die
Einstellung der Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, die Fähigkeit der
Frau, ein Kind subjektiv und objektiv in ihr Leben zu integrieren und die vorhandenen Unterstützungsangebote.
Findet weder eine Identifikation mit dem Ungeborenen oder mit der zukünftigen Mutterrolle, noch eine Entscheidung für ein Leben ohne Kind statt,
kann gegebenenfalls das moralische Dilemma nur indirekt gelöst werden. Um
nicht zu töten, womit aus Sicht einzelner Frauen ein bewusster Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, versuchen die Betreffenden, ihn indirekt durch
starke körperliche Belastungen auszulösen. Bleibt die Schwangerschaft dennoch bestehen, wird sie unter Umständen in den folgenden Monaten nicht
wahrgenommen. Eine Vorbereitung auf Geburt und Mutterschaft findet nicht
statt. In zwei der Interviews von Frauen, die durch eine Vergewaltigung
schwanger wurden, gibt es Hinweise für eine starke Ablehnung bis hin zur
phantasierten Kindstötung durch eine Infektion sowie entsprechende Schuldgefühle, die abgewehrt werden.

View File

@ -0,0 +1,33 @@
70
Der Blick der Forschung
So wäre denkbar, dass hinter den vereinzelten getöteten und ausgesetzten
Neugeborenen unter anderem verzweifelte Frauen stecken, die sich nicht in
der Lage sehen, ihr durch eine Vergewaltigung gezeugtes Kind anzunehmen.
Eine bewusste Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft ergibt sich aus der Identifikation mit dem Ungeborenen oder der bewussten
Übernahme der normativ vorgegebenen Mutterrolle. Im Vordergrund steht
nicht mehr der Vergewaltiger, sondern das Kind, welches anklopft und an
seine eigenständige Existenz erinnert. Die Mutter verbindet sich in ihrer Vorstellung mit dem Kind gegen den Täter, um das gemeinsame Überleben zu
sichern.
Unterschiede in der Auseinandersetzung mit der Schwangerschaft setzen
sich in der Mutter-Kind-Beziehung fort. Entscheidend ist, ob das Kind als eigenständige Persönlichkeit, als Kind der Frau oder als Kind einer Vergewaltigung und des Täters gesehen wird. Die ungelösten Konflikte können die
Beziehung zum Kind nach der Geburt weiterhin belasten. Unter Umständen
fällt es der Mutter schwer, das Kind anzunehmen und zu lieben oder ihrem
Kind, vor allem, wenn es ein Sohn ist, aus Angst vor den eigenen Aggressionen, Grenzen zu setzen. Zwei der Interviewpartnerinnen, die eine Ähnlichkeit
zwischen den schon jugendlichen Söhnen und dem Gewalttäter wahrnahmen,
sahen eine - bisher nicht realisierte Lösung - in einer Trennung vom Kind.
Zum Teil suchen die Mütter professionelle Beratung. Werden die Hintergründe der problematischen Mutter-Kind-Beziehung nicht aufgedeckt, läuft diese
Unterstützung ins Leere (Heynen 2002).
Schlussfolgerungen
Voraussetzung für professionelle Hilfe während aller Phasen der Mutter-KindBeziehung ist eine Qualifizierung aller relevanten Berufsgruppen, insbesondere im psychosozialen und medizinischen Bereich. Dazu gehören Informationen
über die Realität sexualisierter Gewalt im Kontext von Gewalt in Paarbeziehungen und über die Auswirkungen auf die Mutter-Kind-Beziehung.
Für Vergewaltigungsopfer, die zur Schwangerschaft gezwungen werden,
muss die Möglichkeit geschaffen werden, ihr Schweigen zu brechen, ohne
dass sie mit moralischen Erwartungen konfrontiert werden, die sich primär
an einem Lebensrecht des Ungeborenen orientieren. Hilfreich wäre es, wenn
im Rahmen von Schwangerschaftskonfliktberatung, Geburtsvorbereitung
und Geburt, aber auch in der Elternbildung und beratung sensibel nach sexualisierten Gewalterlebnissen gefragt würde und entsprechende Informationsbroschüren über Rechte, Hilfsangebote und Maßnahmen zum Schutz vor
Gewalt sowie über Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt zur Verfügung ständen.
In der Geburtsvorbereitung und während der Geburt sollte berücksichtigt werden, dass Veränderungen des Körpers und Interventionen seitens der

View File

@ -0,0 +1,33 @@
Žžž—ȱž›Œ‘ȱŽ›Ž Š•’ž—ȱȬȱ˜•Ž—ȱû›ȱûĴŽ›ȱž—ȱ ’—Ž›
71
Fachleute als retraumatisierend erlebt werden können. Das notwendige Vorgehen muss mit den Frauen abgesprochen werden.
Nach der Geburt brauchen die Frauen Zeit, um ohne Druck zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können. Sowohl Adoption oder Pflege, als
auch ein Leben mit dem Kind sind verantwortlich getroffene Entscheidungen.
Vor allem Hebammen und Fachleute, die Eltern Neugeborener beraten, können Betroffene schon frühzeitig entsprechend unterstützen.
Beim Weiterbestehen der Mutter-Kind-Beziehung sind Schritte zu ihrer
Stärkung von großer Bedeutung. Dazu gehört insbesondere, Mutter und
Kind vor erneuten Gewalterlebnissen zu schützen und sie zu unterstützen.
Die Rechte des Täters, die sich aus der Vaterschaft ergeben, müssen gegenüber dem Schutz der Kinder und der Frau sowie dem Selbstbestimmungsrecht
der Frau in den Hintergrund treten. Einem Vergewaltigungsopfer kann nicht
zugemutet werden, sich gegen ihren Willen immer wieder mit dem Täter zu
konfrontieren. Sollte der Kontakt aus Sicht des Kindes sinnvoll sein, zum Beispiel wenn die Paarbeziehung über mehrere Jahre aufrechterhalten wurde,
müssen Wege gefunden werden, die die Mutter nicht belasten beziehungsweise gefährden.
Mütter brauchen Angebote, die ihnen zum einen die Bearbeitung der traumatischen Erlebnisse und ihre Integration in ihre Biographie ermöglichen
und zum zweiten, bei anhaltenden Ambivalenzen und ablehnenden Gefühlen dem Kind gegenüber, bei der Entwicklung einer positiven Beziehung oder
der Realisierung einer, das Kind schonenden, Trennung helfen.
Kinder, die im Klima häuslicher Gewalt aufwachsen, brauchen eigenständige Unterstützungsangebote. Dies gilt insbesondere für Mädchen und
Jungen, die verstrickt sind in die besondere Dynamik, wie sie aufgrund der
Zeugung durch eine Vergewaltigung entstehen kann.
Literatur
BMFSFJ (2005): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland: Eine
repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Berlin.
Bowlby, John (1995): Elternbindung und Persönlichkeitsentwicklung: therapeutische Aspekte der
Bindungstheorie. Heidelberg: Dexter.
Brisch, Karl Heinz (2003b): Bindungsstörungen und Trauma: Grundlagen für eine gesunde Bindungsentwicklung. In K.H. Brisch (Hrsg.), Bindung und Trauma: Risiken und Schutzfak˜›Ž—ȱû›ȱ’Žȱ— ’Œ”•ž—ȱŸ˜—ȱ ’—Ž›—ȱǻǯȱŗŖśȮŗřśǼǯȱžĴŠ›DZȱ •ŽĴȬ˜ĴŠǯ
Heynen, Susanne (2000).: Vergewaltigt - Die Bedeutung subjektiver Theorien für Bewältigungsprozesse nach einer Vergewaltigung. Weinheim und München: Juventa Verlag.
Heynen, Susanne (2002): „Da bin ich nicht mehr hingegangen!“ - Warum Beratungen aufgrund
diskrepanter subjektiver Theorien von Hilfesuchenden und Professionellen scheitern. In F.
—Ž•ȱǭȱǯȱŽœ–Š——ȱǻ ›œǯǼǰȱ’Žȱž”ž—ĞȱŽ›ȱŽ›Šž—ȱǻǯȱŘŗŗȬŘřŖǼǯȱû‹’—Ž—DZȱŸǯ

View File

@ -0,0 +1,36 @@
72
Der Blick der Forschung
Maria Eriksson
Sichtbares oder unsichtbares Kind? Professionelle Ansätze in der Arbeit
mit Kindern gewalttätiger Väter in Schweden
Dieses Kapitel führt einige der Widersprüche und Dilemmata aus, die mit
den aktuellen schwedischen Bemühungen um Gender Equality gemeinsame elterliche Sorge und „neue Väter“ sowie Initiativen zur Förderung des
Kindeswohls verknüpft sind.29 In Schweden werden bei familienrechtlichen
Verfahren zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Aufenthalts die Untersuchungen, auf deren Grundlage das Gericht seine Entscheidung trifft, von einer speziellen Gruppe Sozialarbeiter/innen sog. family
law secretaries30 durchgeführt. Darüber hinaus führen sie Kooperationsgespräche im Sinne von Mediation mit getrennt lebenden Eltern, die Konflikte
beilegen wollen, die ihre Kinder betreffen. Die Arbeit dieser professionellen
Helfer/innen ist für die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern nach
Trennung bzw. Scheidung, wenn der Vater gegenüber der Mutter und/oder
dem Kind gewalttätig war, von höchster Bedeutung. Im Folgenden wird die
Arbeit der Familienrechtshelfer/innen in Fällen häusliche Gewalt des Vaters
gegen die Mutter analysiert: Wie nehmen sie die Lage und Bedürfnisse von
Kindern gewalttätiger Väter wahr? Das Ziel ist, die Position von Kindern, die
von häuslicher Gewalt betroffen sind, in Sorgerechts-, Aufenthalts- und Umgangsrechtsverfahren vor Gericht zu beleuchten.
Die Ausführungen beziehen sich auf aktuelle Forschungsergebnisse über
das schwedische Familienrecht, Familienpolitik und den Umgang mit väterlicher Gewalt (Eriksson, 2003).31 Diese Forschung besteht aus drei zusammenhängende Untersuchungen über die Bedeutung der Konstruktion von Alter,
Geschlecht und Verwandtschaft im Umgang mit väterlicher Gewalt gegen
Mütter bzw. weitere Bezugspersonen (miterziehende Partnerin) und Kinder. Die erste Studie wertet Daten aus öffentlich zugänglichen Akten in drei
Bereichen aus (Gewalt in nahen Beziehungen; Elternschaft, Trennung und
Scheidung; Kindeswohlgefährdung), und untersucht den sozialpolitischen
Umgang mit väterlicher Gewalt. Die zweite Studie basiert auf strukturierten
Interviews mit misshandelten Frauen, die von ihren Partnern getrennt leben,
und untersucht die Bedeutung der Gewalt des Vaters bzw. miterziehenden
Partners im Alltagsleben der Mütter nach der Trennung sowie die Frage, wie
29 Dies ist die übersetzte und überarbeitete Fassung eines Artikels, der kürzlich veröffentlicht
wurde (Eriksson 2005).
30 Im Folgenden übersetzen wir mit ”Familienrechtshelfer/innen”, denn der Auftrag dieser Sozialarbeiter/innen ist dem der Verfahrenspflegrinnen zwar ähnlich, aber nicht damit identisch.
31 Sie baut auf einer soziologischen Dissertation und den dort zusammen gestellten Ergebnissen des von der Schwedischen Behörde für Entschädigung und Hilfe für Opfer von Straftaten
finanzierten Forschungsprojekts „Im Interesse der Kinder: Geschlecht, Gewalt und Elternschaft
bei Trennung und Scheidung“ (1997-2001) auf.

View File

@ -0,0 +1,36 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
73
sie mit der Gewalt umgehen. Die dritte Studie analysiert strukturierte Interviews mit Familienrechtshelfern/innen und untersucht, wie sie mit Gewalt
durch Väter umgehen. Im Folgenden geht es vor allem um die Interviews mit
den Familienrechtshelfern/innen.32
Gewalttätige Väter in der schwedischen Sozialpolitik
Die Zahl der Scheidungen und der Trennungen nichtehelicher Gemeinschaften ist in Schweden (wie in den meisten westlichen Ländern) seit dem
Zweiten Weltkrieg ständig gestiegen. Die Politik reagierte auf diesen Trend
mit einer Modifizierung des Konzepts der Institution Kernfamilie. Was ich
im Folgenden getrennt lebende Kernfamilie nenne, ist das Ergebnis der neueren
politischen und rechtlichen Entwicklung bei der richterlichen Entscheidung
über Aufenthalt, Sorge- und Umgangsrecht (Eriksson und Hester, 2001; Eriksson, 2003). Die schwedische Familienpolitik setzt heute gemeinsame Elternschaft und enge elterlicher Zusammenarbeit nach Trennung oder Scheidung
als Regelfall (vgl. Nordborg, 1997; Nordborg, 2005). Persönlicher Kontakt zu
beiden Elternteilen gilt als „dem Wohl des Kindes am besten dienlich“.
Die Politik für die getrennt lebende Kernfamilie fördert, entsprechend der
UN-Kinderrechtskonvention, das Recht des Kindes auf eine enge Beziehung
zu beiden (biologischen) Elternteilen. Das schwedische Familienrecht nimmt
dabei heterosexuelle biologische Elternschaft zum Ausgangspunkt (Singer,
2000). Rechte und Pflichten der biologischen Eltern, die in der Vergangenheit
unabhängig von der tatsächlichen Betreuung des oder dem Umgang mit dem
Kind bestanden, sind heute ausschließlich Rechte und Pflichten von Sorgeberechtigten (Schiratzki, 1997, 344). Da meist davon ausgegangen wird, dass es
sich bei den Sorgeberechtigten um die biologischen Eltern handelt, kann die
Betonung des gemeinsamen Sorgerechts als eine Rekonstruktion eines im Wesentlichen biologischen Konzepts von Elternschaft (im Unterschied zu einem
sozialen oder psychologischen Konzept) verstanden werden: Verwandtschaft
wird über Blutsbande gebildet (vgl. Stone, 2001). In der Praxis wird anscheinend insbesondere die Vaterschaft biologisch rekonstruiert. Zwar üben die
meisten getrennt lebenden Elternpaare gemeinsam das Sorgerecht aus (d.h.
sie teilen das gerichtlich geregelte Recht, Entscheidungen für ihre Kinder zu
treffen), doch sind nach wie vor Mütter die hauptsächlichen Versorgungspersonen, vor allem, wenn die Kinder noch sehr klein sind (SCB, 2003). Die
Rechte von Vätern, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, sind also eher
32 Bei den Probanden handelte es sich um ausgewählte Freiwillige, die über die Studie informiert wurden und sich mit der Teilnahme einverstanden erklärten. Die Gruppe bestand aus
13 Müttern und 10 Familienrechtshelfern (die an unterschiedlichen Fällen arbeiteten), davon 8
Frauen und 2 Männer aus verschiedenen Abteilungen. Die beteiligte Gruppe der Familienrechtshelfer ist überdurchschnittlich qualifiziert und vermutlich nicht repräsentativ.

View File

@ -0,0 +1,35 @@
74
Der Blick der Forschung
unverbunden mit der tatsächlichen Betreuung und Fürsorge, während die
Entscheidungsrechte der Mütter eng damit verknüpft sind.
Männergewalt gegen Frauen wird in Schweden zunehmend als gesellschaftliches Problem erkannt (Eriksson and Hester, 2001; Wendt-Höjer, 2002),
und seit den 1990er Jahren hat es mehrere wichtige Rechtsreformen in diesem
Bereich gegeben: Schwedische Gesetzgebung erkennt Gewalt in heterosexuellen Beziehungen heute als geschlechtsspezifisch geprägt, als in erster Linie
Männergewalt gegen Frauen (vgl. Nordborg und Niemi-Kiesiläinen, 2001;
Wendt-Höjer, 2002; Nordborg, 2005). Die Politik gegen Gewalt gegen Frauen
tendiert dazu, sich auf Schutz und Unterstützung für Frauen zu konzentrieren
und in weitaus geringerem Umfang auf Kinder. Gewalttätige Männer werden
nur selten in ihrer Funktion als Vater gesehen und können so vermeiden, für
das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich gemacht zu werden (Eriksson,
2001; vgl. Peled, 2000).
Hinsichtlich des Umgangs-, Aufenthalts- und Sorgerechts wurde die Thematik Männergewalt nur in sehr begrenztem Ausmaß in Bezug zur (fortgesetzten) elterlichen Kooperation und der Frage des Kindeswohls in Trennungs- und Scheidungsverfahren diskutiert (Eriksson und Hester, 2001). In
der Auseinandersetzung um die entsprechende Gesetzesnovelle33 wurde erwähnt, dass es Fälle gibt, auf die der Regelfall gemeinsamer Sorge und unbeaufsichtigten direkten Umgangs nicht anwendbar ist, aber eine intensive
Erörterung dieser Ausnahmen blieb aus und für die Handhabung dieser Fälle
liegen keine Richtlinien vor. Obwohl in der politischen Theorie und Praxis
die geschlechtsspezifische Dimension von Gewalt in heterosexuellen Beziehungen zunehmend Anerkennung findet, werden Väter nach wie vor weitgehend als im Wesentlichen nicht-gewalttätig konstruiert (Eriksson und Hester,
2001).
Familienpolitik und Rechtspraxis
Aus der sozial konstruierten Trennung zwischen „gewalttätigen Männern“
einerseits und „Vätern“ andererseits folgt, dass die Überschneidung zwischen
Männergewalt gegen Frauen und Männergewalt gegen Kinder ebenso wie die
spezielle Problematik von Müttern, die gewalttätige Väter verlassen, aus dem
Blickfeld geraten. Es gibt keinen etablierten kritischen Diskurs zu gewalttätigen Vätern, auf den sich Mütter - und andere Betroffene - beziehen können,
um gewalttätige Väter nach einer Trennung oder Scheidung in die Verantwortung zu nehmen oder darauf zu drängen, dass sie ihr Verhalten ändern (vgl.
33 Das skandinavische Rechtsvorstellung steht in der Tradition des Kontinents: es gilt primär
das schriftlich kodifzierte Gesetz. In den nordischen Ländern spielt die Vorbereitung im Vorlauf
von Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle bei der Rechtsauslegung. In dieser Phase befasst man
sich umfassend mit möglichen Erklärungen zur Intention und Interpretation der Gesetze. Vgl.
Nousiainen (2001).

View File

@ -0,0 +1,38 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
75
Keskinen 2005). Unter diesem Aspekt muss die Entwicklung der Rechtspraxis
in Schweder zukünftig untersucht werden, denn der Vater, der seine Partnerin misshandelt, gilt hier als für Umgang und elterliche Sorge geeignet, bis das
Gegenteil bewiesen ist (Eriksson, 2001. Vgl. Barnombudsmannen, 2005; Rejmer,
2003; Nordborg 2005).
Die schwedische Rechtspraxis folgt dabei einer „optimistischen Herangehensweise“ (Dingwall, 1989), und setzt damit Kinder und Mütter einem wesentlich höheren Risiko aus als es z.B. in Neuseeland der Fall ist (vgl. Jaffe et
al, 2003; Hester 2005). Trotz der öffentlich erklärten Bereitschaft, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und die Rechte der Kinder zu stärken,
scheint die getrennt lebenden Kernfamilie die Reproduktion einer väterlichen
Macht zu ermöglichen, die auf der Blutsverwandtschaft mit minderjährigen
Kindern beruht (Eriksson, 2003).
Die Haltung Professioneller Helfer/innen gegenüber Kindern gewalttätiger Väter
Die Arbeit der Familienrechtshelfer/innen ist essenziell für die Sicherheit und
das Wohlergehen von Kindern und Müttern nach Trennung oder Scheidung.
Aber berücksichtigen diese Fachleute die Gewalt von Vätern gegen Mütter
und/oder Kinder bei der Wahl ihres methodischen Vorgehens?
In den Interviews kristallisieren sich zwei Arbeitsmodelle heraus, in denen die Familienrechtshelfer/innen jeweils unterschiedliche Ansätze bei der
Beurteilung zukünftiger Sorgerechts-, Umgangs- oder Wohnarrangements
verfolgen.34 Das erste Modell stellt die getrennt lebende Kleinfamilie in den
Mittelpunkt und die Gewalt von Vätern gegen Mütter wird als ein Aspekt von
untergeordneter Bedeutung konstruiert. Im zweiten Modell steht die Gewalt
gegen Frauen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit (ausführliche Erörterung
vgl. Eriksson, 2003). Wenn jedoch die Äußerungen der Familienrechtshelfer/
innen als Ausgangspunkt genommen werden, macht es nur noch wenig Sinn,
die Befragten in diese zwei Gruppen aufzuteilen. Alle Befragten wurden gebeten, sich zur Viktimisierung von Kindern zu äußern. Eine Antwort lautete:
„Nun… Ich weiß nicht. Gibt es da einen Zusammenhang? Ich weiß nicht einmal, ob es einen
’‹ǯȱ ’‹ȱŽœȱŽ’—Ž—ǵȱǽȬȬȬǾȃ
„Sie sehen das nicht so?“
ǮŽ’—dzȱû›Žȱ’Œ‘ȱ—’Œ‘ȱœŠŽ—ǯȱ Š——ȱ’Œ‘ȱ—’Œ‘ȱœŠŽ—ǯȱ §žęŽ›ȱœ’—ȱ’Žȱ§••Žǰȱ’—ȱŽ—Ž—ȱ’Žȱ
Kinder, aber nicht die Frau geschlagen werden. Die Kinder sind sozusagen die Opfer. Die
‘Šž™œ§Œ‘•’Œ‘Ž—ȱ™Ž›ǯȱǽdzǾȱȱ‹Ž›ȱŠœȱ’œȱŽ’—ȱŠ—Ž›Žœȱ›˜‹•Ž–ǯȱ ’—Ž›ȱœŽ‘Ž—ȱ’—ȱ ˜—Ě’”Ž—ȱŠ•lein. Für die Kinder, die zusätzlich Gewalt zwischen ihren Eltern miterlebt haben, ist es sogar
—˜Œ‘ȱœŒ‘•’––Ž›ȱǽdzǾǯȱ—ȱŽœȱ’‹ȱt‹Ž›•ސž—Ž—ǰȱŠœœȱ’ŽœŽȱŽ›‘Š•Ž—œ–žœŽ›ȱ Ž’Ž›ŽŽ‹Ž—ȱ
34
Vgl. Hester et al (1997) zu den verschiedenen Modellen der Arbeit der Gerichtshilfe.

View File

@ -0,0 +1,39 @@
76
Der Blick der Forschung
werden, wenn man nicht darüber spricht. Es ist enorm wichtig, dass man darüber spricht,
’‘—Ž—ȱǽœ’ŽǾȱ’Žȱ›•Šž‹—’œȱŽ‹Ž—ǰȱŠ›û‹Ž›ȱ£žȱœ™›ŽŒ‘Ž—ǯȃ
Diese Antwort ist typisch. Die Familienrechtshelfer/innen betonen, dass ihnen
nur wenige Fälle bekannt sind, in denen sowohl Mütter als auch Kinder von
Vätern misshandelt wurden. Diese Fachleute diskutieren die Gewalt von Vätern gegen Mütter oder miterziehende Partnerinnen und die Gewalt von Vätern gegen Kinder als Phänomene, die nicht im Zusammenhang miteinander
stehen. Einige unterscheiden explizit zwischen den zwei Formen der Gewalt
und argumentieren, dass auch wenn ein Mann Gewalt gegen die Partnerin
ausübt, „er deshalb nicht schlecht zu seinen Kindern sein muss“.
Die Unterscheidung zwischen der Gewalt von Vätern gegen Mütter und
ihrer Gewalt gegen Kinder zeigt sich auch darin, wie die Befragten über ihre
Arbeitsmethoden und Arbeitsroutine sprechen. Beispielsweise werden physische Misshandlung und sexueller Missbrauch von Kindern als ein Tatbestand beschrieben, der von den Professionellen berücksichtigt werden muss
und die Befragten berichten, dass sie bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
eine Meldepflicht haben. In diesen Fällen muss die Situation des Kindes entsprechend § 2, Kapitel 11 des Gesetzes über die sozialen Dienste (2001:453)
exploriert werden. Jedoch erwähnt keiner der Befragten, dass Routineberichte
erstellt oder Untersuchungen eingeleitet werden, wenn sie auf Gewalt in der
Beziehung der Erwachsenen aufmerksam werden. Dies überrascht nicht,
wenn Gewalt von Vätern gegen Mütter und körperliche oder sexuelle Kindesmisshandlung durch Väter als getrennte Phänomene betrachtet werden: Die
Gewalt eines Vaters gegen seine Partnerin ist dann für sich genommen kein
Risikoindikator.
Emotionale und psychische Gewalt von Vätern gegen ihre Kinder wird
nur in indirekter Weise angenommen. In einigen Interviews wird der Vater
erst dann als ein Problem für das Kind dargestellt, wenn die Mutter physisch
präsent ist, denn dann wird angenommen, dass die Kinder (potenziell) Zeugen von Gewalt sind und somit psychische Gewalt erleiden. Auch in anderen
Interviews, die weniger auf die Anwesenheit der Mutter fokussieren, wird
die Viktimisierung der Kinder mit einer irgendwie gearteten Präsenz der
Mutter in Zusammenhang gebracht. Psychische Gewalt gegen das Kind wird
als „Nebenprodukt“ der väterlichen Versuche, die Trennung rückgängig zu
machen oder erneut die Kontrolle über die Mutter zu erlangen konstruiert.
Mit anderen Worten: Wenn die Familienrechtshelfern/innen über Fälle sprechen, in denen Väter gewalttätig gegen Mütter sind, gibt es zwar „psychisch
misshandelte Kinder“, jedoch keine „psychische Gewalt ausübende Väter“.
Die Annahme, dass Väter, die Gewalt gegen Frauen ausüben, nicht psychisch
gewalttätig gegenüber Kindern sind, wird auch in der Beschreibung der Praxis durch die Befragten deutlich. Sie erwähnen zum Beispiel nicht, dass sie
abklären, was der Einsatz von Gewalt gegen Frauen für die Einstellungen
und Handlungsweisen eines Vaters in Bezug auf seine Kinder bedeutet; sie

View File

@ -0,0 +1,38 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
77
sprechen auch nicht von einer systematischen Risikoabschätzung vor einer
Umgangsentscheidung.
Vorannahme des Umgangsrechts: Kinder brauchen den Vater
Die Interviews zeigen, dass der Umgang mit dem Vater als dem besten Interesse des Kindes dienlich betrachtet wird und spiegeln die Überzeugung von
der notwendigen Präsenz beider Elternteile wider: Das sich entwickelnde
Kind (vgl. James et al 1998; Smart et al, 2001; Forsberg, 2005) braucht Mutter
und Vater, lautet die Prämisse. Die Familienrechtshelfer/innen gehen dabei
selbstverständlich von heterosexueller Elternschaft aus.35 Die Interviews mit
dieser Gruppe Befragter unterstreichen, wie eng die Konstruktion kindlicher
Entwicklung als abhängig von einem geschlechtsspezifisch geprägten Umfeld
mit der als naturgegeben angenommenen Geschlechterkomplementarität und
heterosexueller Elternschaft verbunden ist. Da Mütter und Väter verschieden
„sind“ und dem Kind unterschiedliche Fürsorge „geben“ können, brauchen
Kinder beide Elternteile und haben das Recht, zu beiden Kontakt zu halten.
Das allgemeine Umgangsbedürfnis und -recht gilt auch für Kinder mit
Gewalterfahrung. Ein immer wiederkehrendes Thema in den Interviews, ist
das kindliche Bedürfnis nach Umgang mit dem Vater, der die Mutter misshandelt hat: „Die Kinder sehen sich als Teil beider“ Eltern, sie „müssen ein
realistisches Bild“ des Vaters „bekommen, und erkennen, dass er nicht nur
negative Seiten hat.“ Selbst wenn „jeder Fall einzeln geprüft werden muss“,
ist bei den Familienrechtshelfern/innen die Annahme anzutreffen, dass der
Verzicht auf jeglichen Kontakt für die kindliche Entwicklung schädlicher sein
könne, als der Umgang mit einem Vater, der Gewalt gegen Mutter oder Kind
ausgeübt hat:
Wenn es gelingt, den Umgang unter guten und für das Kind sicheren Bedingungen zu arrangieren, wird dadurch für das Kind die Möglichkeit geschaffen, das Geschehene zu verarbeiten und ein realistisches Bild des Elternteils zu bewahren.
Hier wird der Kontakt zum gewalttätigen Vater als an sich therapeutisch
sinnvoll für das Kind dargestellt, sofern Sicherheit gewährleist werden kann.36
Doch wie wollen diejenigen, die den Fall bearbeiten, beurteilen, ob das Kind
den Umgang als physisch, sexuell und/oder emotional sicher erlebt?
35 Zum Zeitpunkt der Interviews hatten homosexuelle Paare noch kein Adoptionsrecht. Die
Diskussion über schwule oder lesbische Eltern, die es mittlerweile auch in Schweden gibt, hat
noch nicht begonnen.
36 Vgl. den professionellen Helfer in der Studie von Hester und Radford (1996), der den Umgang der Kinder mit gewalttätigen Vätern als Teil der Therapie sieht: man stellt sich seinen Dämonen.

View File

@ -0,0 +1,29 @@
78
Der Blick der Forschung
Werden die Erfahrungen des Kindes sichtbar gemacht?
Das schwedische Familienrecht sieht vor, dass die professionellen Gutachter/
innen in Sorgerechts-, Umgangs- und Aufenthaltsverfahren nach Möglichkeit
„die Sicht des Kindes“ berücksichtigen und dem Gericht darüber berichten
(Kap. 6, § 19 § Föräldrabalken). Die Wünsche des Kindes fließen entsprechend ihrem Alter und Reifegrad in das Verfahren ein (Kap. 6, § 2b Föräldrabalken).
Die „Standardmethode“ in der Arbeit mit Kindern, wie sie in den Interviews vorgestellt wird, besteht aus drei bis vier arrangierten Begegnungen
zwischen den beteiligten Familienrechtshelfer/innen und dem Kind. Davon
finden zwei Besuche im mütterlichen oder väterlichen Haushalt, und ein bis
zwei Sitzungen mit dem Kind, allein oder in Begleitung der Geschwister, im
Jugend- oder Sozialamt statt. Einige Befragte berichten über (unbegleitete)
Gespräche mit vier- oder fünfjährigen Kindern. Die meisten Interviews beziehen sich jedoch auf Sitzungen mit Kindern im Schulalter und darüber.
Der Standardmethode ist nicht geeignet, die Gewalterfahrungen der Kinder oder ihre Perspektive zu erhellen, und wird auch nicht so dargestellt. Einige professionelle Helfer/innen berichten, dass sie weder die Kinder direkt
nach Gewalterfahrungen fragen, noch mit ihnen die bereits aktenkundige Gewalt in der Erwachsenenbeziehung diskutieren. In manchen Interviews wird
explizit ausgeführt, dass dies im Interesse des Kindes unterbleibe: Die Kinder
sollen nicht zu „Informanten“ werden; da die Familienrechtshelfer/innen nur
begutachten, nicht jedoch therapieren sollen: „Man darf nicht zu viel in Bewegung bringen“, wenn keine Folgebetreuung vorgesehen ist.37
Die Gespräche der ermittelnden Helfer/innen mit den (mindestens sechsjährigen) Kindern scheinen vor allem darauf ausgerichtet, den geltenden Paragrafen im Familienrecht zu genügen (d.h. Dokumentation der Wünsche des
Kindes). Entsprechend basieren ihre Einschätzungen geeigneter Umgangsregelungen und der Vater-Kind-Beziehung in Gewaltfällen nicht auf den Erfahrungen und der Sicht des betroffenen Kindes. Auf welcher Grundlage entscheiden die professionellen Helfer in diesen Fällen?
Konstruktion des Kindes und Einschätzungen von Kindern
Das schwedische Familienrecht geht davon aus, dass sich Kinder eigenständig
zu ihrer Lage äußern können (vgl. Schiratzki, 1997; Singer, 2000). Allerdings
beschreiben einige der Befragten die Anforderung, in einen unmittelbaren Dialog mit dem Kind zu treten, als schwer realisierbar. Das Dilemma, über das
die Familienrechtshelfer/innen sprechen - einerseits sollen sie mit den Kindern
37 Hier wird angenommen, dass der nicht-missbrauchende Elternteil die Mutter sich beratungs- oder therapiesuchend an die sozialen Dienste oder das Gesundheitswesen wendet.

View File

@ -0,0 +1,40 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
79
reden, gleichzeitig aber dürfen sie sie nicht unter Druck setzen oder als Informanten nutzen - kann interpretiert werden als Konflikt zwischen der im
Gesetz verankerten Kompetenz von Kindern, eigene Wünsche zu formulieren
einerseits und der Konstruktion von Kindern als abhängig, vor allem von den
Eltern (vgl. Singer, 2000), andererseits. Das Verständnis von einem „kompetenten“ Kind ist im Konflikt mit dem von einem „abhängigen“ Kind.
In den Interviews mit Familienrechtshelfer/innen wird unter Professionalität verstanden, wenn der Schwerpunkt eher auf die Bedürftigkeit und den
Schutz des Kindes als auf die Kompetenz des Kindes gelegt wird.
„Es ist Teil der elterlichen Verantwortung, das Kind nicht in eine Lage zu bringen, in der das
Kind wählen muss. Es ist nicht sinnvoll, dem Kind zu sagen: „Wir haben hier keine Lösung
gefunden, wir können uns nicht einigen, nun musst du entscheiden und zwischen uns wählen.“ Das ist absolut ... so etwas darf man von einem Kind nicht fordern. Es ist Teil der elter•’Œ‘Ž—ȱޛЗ ˜›ž—ǯȱǽǯǯǯǾȱ Œ‘ȱŽ—”Žǰȱœ˜ȱ–ûœœŽ—ȱ ’›ȱ‹Ž’ȱ’ŽœŽ—ȱ—Ž›œžŒ‘ž—Ž—ȱŸ˜›Ž‘Ž—ǯȱ
žŒ‘ȱ’—ȱŽ£žȱŠžȱŠœȱ ’—ǯȱœȱ’œȱŽ’—Žȱž—£ž–ž‹Š›ŽȱŠ‘•ǯȱ Š—£ȱ‹Žœ’––ǯȱǽǯǯǯǾȱŠû›•’Œ‘ȱ
‘Š—Ž•—ȱ ’›ȱŽ—œ™›ŽŒ‘Ž—ȱŽ›ȱȬ ˜—ŸŽ—’˜—ȱû‹Ž›ȱ’ŽȱŽŒ‘ŽȱŽœȱ ’—Žœȱž—ȱœ˜ȱ Ž’Ž›ǯȱǽǯǯǯǾȱ
Man kann nicht das Kind ein Problem lösen lassen wollen, das weder die Eltern allein, noch
die Eltern in angeleiteten gemeinsamen Gesprächen und auch das Gericht nicht zu lösen im
Stande waren. Das dann dem Kind aufzubürden.“
Auffällig ist, dass die Entscheidung des Kindes in diesem Zitat durchgängig
als problematisch dargestellt wird. Wünsche äußern und eine Wahl treffen
als Kind mit Eltern, die in einem Konflikt stehen, wird als Übernahme der
Verantwortung für die Probleme der Erwachsenen konstruiert, und nicht als
z.B. Ausübung eines Rechts, Einfluss auf das eigene Schicksal zu nehmen.
Das Recht des Kindes besteht hier darin, eine Situation, in der eine Wahl getroffen werden muss, nicht erleben zu müssen: Es ist das Recht, nicht wählen
zu müssen, und insbesondere nicht auf den Umgang mit einem Elternteil zu
verzichten.
So gesehen lassen die professionellen Helfer/innen den Kindern nicht
wirklich die Wahl: Der einzig vernünftige Wunsch, den ein Kind haben kann,
ist der Wunsch nach Kontakt zu beiden Eltern. Dies zeigt sich auch in der Art,
in der die Professionellen über die Entscheidung von Kindern über den Umgang mit einem die Mutter misshandelnden Vater sprechen. Diskutieren die
professionellen Helfer/innen Kinderwünsche, die den Bedürfnissen des „sich
entwickelnden Kindes“ entsprechen, und will das Kind den Vater sehen, werden die Kinder als kompetent präsentiert, und ihre Wünsche als authentisch
betrachtet. Dass sich Kinder beispielsweise nach einem gewalttätigen Vater
sehnen, wird als unproblematisch, originär und „gegeben“ bezeichnet. Die
Fragen kindlicher Überlebensstrategien, Angst und/oder Identifikation mit
dem Angreifer, die in Theorie und Praxis von Expert/innen, die in Schweden zum Thema kindliche Gewalterfahrung arbeiten, erörtert werden (z.B.
Christensen 1990; Metell, 2001), tauchen in diesen Interviews nicht auf. Ganz
anders die Beschreibung des Wunsches von Kindern, ihren Vater nicht sehen
zu wollen:

View File

@ -0,0 +1,36 @@
80
Der Blick der Forschung
ǮŠ—ȱ–žœœȱ‘’Ž›ȱ›û—•’Œ‘ȱ—ŠŒ‘›ŠŽ—DZȱ œȱŽœȱ’ŽȱžĴŽ›ǰȱ’Žȱ”Ž’—Ž—ȱ–Š—ȱ–㌑ŽǵȱŽ——ȱ
’Žȱ žĴŽ›ȱ ”Š——ȱ ’Žȱ ’—Ž›ȱ Š£žȱ ‹›’—Ž—ǰȱ ’Žœȱ —’Œ‘ȱ £žȱ ˜••Ž—ǯȱ ’ŽœŽ›ȱ ŽŠ—”Žȱ ”˜––ȱ
einem zuerst in den Sinn. Es ist das erste, was einem einfällt, wenn ein Kind sagt, es möchte
Ž—ȱŠŽ›ȱ—’Œ‘ȱœŽ‘Ž—ǯȱŽ’—ŽȱŽ›œŽȱt‹Ž›•ސž—ȱ•ŠžŽDZȱȅ œȱŽœȱ’ŽȱžĴŽ›ǰȱ’Žȱ”Ž’—Ž—ȱ–Š—ȱ
–㌑Žǵȁȱ—ȱŽœȱ’œȱŠ—£ȱŽ’—Žž’ȱœ˜ȱȬȱ’Œ‘ȱ‘Š‹ŽȱŠžŒ‘ȱ—˜Œ‘ȱ—’ŽȱŽ›•Ž‹ǰȱŠœœȱ’ŽȱžĴŽ›ȱ ’›”lich den Kontakt des Kindes zum Vater wünscht, aber das Kind diesen ablehnt.“
Stehen bestimmte Wünsche der Kinder den als gegeben betrachteten Bedürfnissen des „sich entwickelnden Kindes“ entgegen, und wollen diese den Vater nicht sehen, werden sie tendenziell als von ihren Müttern abhängig und
beeinflusst gesehen. Die Möglichkeit, dass Kinder ihren Vater aufgrund von
Gewalterlebnissen nicht sehen wollen, sich also zu schützen versuchen, wird
von den professionellen Helfern/innen nicht diskutiert.
Die Familienrechtshelfer/innen scheinen auf die Begegnung mit Kindern
vorbereitet, deren Probleme im Zusammenhang mit der allgemeinen Abhängigkeit (des Kindes) stehen, oder deren Bedürfnisse mehr oder weniger den
Bedürfnissen eines abstrakten „sich entwickelnden Kindes“ entsprechen (vgl.
Hester und Radford, 1996; Keskinen, 2005). Sie sind weitaus weniger darauf
vorbereitet, mit den spezifischen Erfahrungen, Emotionen und Strategien von
Kindern umzugehen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt durch
einen Vater erleben bzw. erlebt haben, der auch gewalttätig gegen die Mutter ist. Entsprechend gibt es weniger Raum für einen Teil der Subjektivität
von Kindern in der Begegnung mit den professionellen Helfern. Wie werden
misshandelte Kinder mit der Abklärungen für die Regelung von Umgang,
Sorgerecht und Aufenthalt fertig? Weitergehende Forschung muss sich dieser
Fragen dringend annehmen.
Mutterzentrierte Familien?
Die Interviews mit den Familienrechtshelfern/innen deuten darauf hin, dass
nicht nur abstrakte Vorstellungen vom sich entwickelnden und abhängigen
Kind, sondern auch die geschlechtsspezifisch geprägte Konstruktion von Elternschaft für die Beurteilung der angemessenen Sorgerechts- und Umgangsregelung relevant ist (vgl. Hester und Radford, 1996). Wie erfolgt die Bewertung der elterlichen Qualität von Vätern, die Gewalt gegen Frauen ausüben?
Das Väterbild der Familienrechtshelfer/innen wird im Kontrast zu ihrer
Wahrnehmung der Mütter sichtbar. Die Aussagen der professionellen Helfer/
innen implizieren, dass Mütter mit Gewalterfahrung kein vollwertiger Elternteil sind: Misshandelte Mütter können - auf unterscheidliche Weise - ihre Kinder vernachlässigen (vgl. Keskinen, 2005). Die Befragten erwähnen sowohl eine
allgemeine Tendenz unter Müttern, mit eigenen Problemen befasst zu sein, als
auch eine spezifische Unfähigkeit, das Bedürfnis der Kinder nach einem Kontakt zu der Person, die sie misshandelt hat, zu erkennen. Alle Befragten hängen
diesem Verständnis von der misshandelten Mutter als vernachlässigendem

View File

@ -0,0 +1,36 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
81
und nicht genügendem Elternteil bis hin zur Vorstellung von der „ungeeigneten misshandelten Mutter“ an.38
Wird davon ausgegangen, dass die Ausübung von Gewalt die elterlichen
Kompetenzen des betreffenden Vaters in irgendeiner Weise beeinträchtigt?
Es fällt den Befragten deutlich schwerer, sich zu äußern, wenn sie zu „gewalttätigen Männern als Väter gefragt werden. In den Interviews antworten
sie zögernd, unterbrechen, berichtigen und widersprechen sich wesentlich
häufiger, wenn es um diese Väter geht, als in ihren Ausführungen über Mütter. Ein immer wiederkehrendes Thema ist ihre Unsicherheit darüber, wie gewalttätige Väter denn tatsächlich als Eltern einzuschätzen sind:
„(Pause) Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht viel darüber. (Pause) Na ja, sie haben sie ..., sie maŒ‘Ž—ȱŠŒ‘Ž—ǰȱЋޛdzȱȱǽdzǾȱȱŽ’—ǰȱ’Œ‘ȱ Ž’đȱŽœȱŽ’Ž—•’Œ‘ȱ—’Œ‘ǯȱȱœȱ’œȱޑޛǰȱ Šœȱ’ŽȱžĴŽ›ȱǯǯǯȱ
Ihr wird einfach geglaubt. Sie kann im Grunde sagen: Ich denke, es sollte so oder so sein,
ž—ȱŠ——ǰȱ•Šž‹Žȱ’Œ‘ǰȱ”Š——ȱŽ›ȱ ˜—Š”ȱž—”’˜—’ޛޗȂǯȱȱ•œ˜ȱ’Žǰȱ–’ȱŽ—Ž—ȱ’Œ‘ȱ£žȱž—ȱ‘ŠĴŽǰȱ
waren absolut in der Lage, das zu beurteilen. Und ich bin ja nicht derjenige, der sagen kann,
ob das zu viel oder zu wenig ist…. Nein. Aber dann muss man natürlich auch fragen, wie sie
ǽ’Žȱ§Ž›ǾȱŠ•œȱ•Ž›—ȱœ’—ǯȱ Œ‘ȱŽ—”ŽǰȱŠȱ’‹ȱŽœȱŽ’—Žȱ›ȱ Ž––ž—ǰȱ’Žȱœ’Žȱ—’Œ‘ȱ‘Ћޗǰȱž—ȱ
die Kinder provozieren dich...“
Die Befragte sagt zwar, dass die Frage „wie sie als Eltern sind...“ gestellt werden muss, doch sie hat offenbar keine klare Vorstellung vom tatsächlichen
Agieren gewalttätiger Väter als Eltern. Das vorstehende Zitat ist insofern typisch, als das Bild, das die Mutter vom Vater hat, in den Vordergrund gestellt wird. Ein anderes Beispiel liefert ein Befragter, der darauf verweist, dass
Mütter Schwierigkeiten haben, das Bedürfnis des Kindes nach dem anderen
Elternteil von ihren eigenen Gefühlen getrennt zu sehen. Dennoch gibt es
in Bezug auf die Väter nicht die verallgemeinernden Aussagen, die über die
Mütter getroffen werden. Auf die Frage nach „gewalttätigen Männern“ als
„Vätern“ sagt eine Befragte:
„Nun, das lässt sich nicht verallgemeinern, denn es gibt sehr viele verschiedene Formen der
Ž Š•ǯȱŠ—ȱ”Š——ȱ—’Œ‘ȱœŠŽ—ȱǯǯǯǰȱŽœȱ’‹ȱûĴŽ›ǰȱ’Žȱ‘Ћޗȱ ’›”•’Œ‘ȱœŒ‘ Ž›Žȱ Ž Š•ȱŽ›•Ž‹ǰȱ
und trotzdem keine Sorge haben, dass es den Kindern beim Vater schlecht geht. Aber auch
hier lässt sich nichts Allgemeines sagen. Mann muss sehen, dass jeder Fall einzigartig ist.“
In diesem Zitat wird das Maß physischer Gewalt zum Kriterium für die Beurteilung der elterlichen Kompetenzen des Vaters. Jedoch wird klargestellt,
dass selbst ein der Mutter gegenüber sehr gewalttätiger Vater nicht notwendigerweise als schädlich für das Kind gelten muss. Dass die Mutter diesbezüglich keine Sorge hat, wird zum zentralen Kriterium für die Einschätzung des
Vaters als ungefährlich für das Kind. Beide vorstehend zitierten Interviewten
übertragen die Verantwortung für die Beurteilung der elterlichen Fähigkeiten
des Vaters - und damit der möglichen Risiken für das Kind - auf die betrof38 In einigen Interviews zeigt sich das Gegenbild zu dieser Negativdarstellung misshandelter
Mütter. Bei den entsprechenden Probanden findet sich jedoch auch der Verweis auf die „ungeeignete missbrauchte Mutter“.

View File

@ -0,0 +1,39 @@
82
Der Blick der Forschung
fenen Mütter. Es fällt dabei auf, dass in den Interviews insgesamt nicht nur
ausführlich auf die Sicht der Mütter in Bezug auf die Väter, sondern auch auf
die Liebe und das Verlangen der Kinder nach ihren Vätern eingegangen wird.
Der Gewaltausübung eines Vaters gegen die Partnerin werden, mit anderen
Worten, nicht die gleichen offensichtlichen Auswirkungen auf die elterlichen
Kompetenzen des Vaters zugesprochen, wie der Viktimisierung der Mutter
durch ihren Partner. Die Befragten haben eine klare Vorstellung, wie misshandelte Mütter sich „normalerweise“ als Eltern verhalten. Geht es jedoch
um gewalttätige Väter, konzentrieren sie sich auf die Sicht der Mutter oder die
Gefühle der Kinder. Die „Lücke“, die im politischen und juristischen Diskurs
gesehen werden kann, wird auch in den Interviews mit diesen interviewten
Professionellen sichtbar. Eine diskursive Figur, die mit „ungenügenden misshandelten Mutter“ korrespondiert, taucht in den Interviews nicht auf: Der
„ungenügende gewalttätige Vater“ existiert nicht.
Die Logik des mutterzentrierten Familienmodells
Die gesamte Verantwortung für das Wohlergehen, emotionale und andere Bedürfnisse sowie den Schutz von Kindern wird vorrangig den Müttern,
nicht den Vätern zugesprochen. Daher gerät der Aspekt elterlicher Kompetenzen gewalttätiger Väter aus dem Blick. In den Interviews dominiert ein
komplementäres Verständnis von Elternschaft, die als Vaterschaft und Mutterschaft konstruiert wird (vgl. Keskinen, 2005). Es ist zu bedenken, dass diese
geschlechtsspezifisch komplementäre Konstruktion der Elternschaft sich auf
den Platz des Kindes in familiären Bezügen auswirkt. Das folgende Zitat
zeigt beispielhaft, wie die zentrale Rolle der Mutter in der Familie und das
Vater-Kind-Verhältnis konstruiert werden. Die Familienrechtshelferin spricht
über einen Mann, der (für die Mutter) eine „Lebensgefahr“ darstellt:
Ǯ ’Ž›ȱ‘Ћޗȱ ’›ȱ‹Ž’œ™’Ž•œ Ž’œŽȱ’ŽœŽȱžĴŽ›ȱ–’ȱŽ’—Ž–ȱ‘˜Œ‘›Š’ȱŽ§‘›•’Œ‘Ž—ȱŠ——ǰȱŽ›ȱ
bisher für seinen kleinen Jungen eine hervorragende Bezugsperson war. Das Kind ist ja noch
sehr jung. Man kann sich vorstellen, dass es, wenn es älter wird, Probleme mit seiner psychischen Verfassung bekommt. Der Umgang mit älteren Kindern ist ja schwieriger, denn sie
‘ЋޗȱœŽ•‹œȱœ§›”Ž›ŽȱŽ’Ž—ŽȱŽû›—’œœŽǯȱ’œ‘Ž›ȱ•§žĞȱŽœȱŠ••Ž›’—œȱžǯȃ
Der „lebensgefährliche“ Vater wird hier als hervorragende Bezugsperson
präsentiert, zumindest solange das Kind klein ist. Gleichzeitig wird auf die
potenzielle Gefahr für das Kind verwiesen: „Probleme mit seiner psychischen
Verfassung“. Dass der Vater - dennoch eine hervorragende elterliche Bezugsperson sein kann, erscheint logisch, wenn davon ausgegangen wird, dass sich
seine elterliche Aktivität allein darauf beschränkt, „etwas mit dem Kind zu
unternehmen“. Für Betreuung und Schutz des Kindes ist die Mutter zuständig.
Der Vater wird zur hinreichend guten elterlichen Bezugsperson dadurch, dass
die Mutter die Hauptverantwortung übernimmt. Er würde wahrscheinlich

View File

@ -0,0 +1,27 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
83
nicht als so hervorragender Sorge- oder Umgangsberechtigter präsentiert,
wenn das Kind bei ihm leben würde: Seine Qualität ist davon abhängig, dass
es eine die Verantwortung tragende Sorgeberechtigte gibt.
Im vorstehend erörterten Beispiel ist die Mutter in die Vater-Kind-Beziehung einbezogen. Das entsprechende Familienmodell lässt sich als mutterzentriert charakterisieren. Die Mutter steht im Zentrum, und von ihr wird erwartet, dass sie die Kind-Vater-Beziehung ermöglicht und fördert (vgl. Smart,
1999):
Abb. 1 A mother-centred family model
Entsprechend der Logik des mutterzentrierten Familienmodells gibt es keine von der Mutter wirklich unabhängige Vater-Kind-Beziehung. Die geringe
Aufmerksamkeit, die den elterlichen Fähigkeiten des gewalttätigen Vaters
gewidmet wird, kann damit erklärt werden, dass das mutterzentrierte Modell von den Befragten immer mitgedacht wird und ihnen im Sprechen über
gewalttätige Väter in Bezug zu Kindern als Interpretationsrahmen dient. Vor
diesem Hintergrund ist die Verbindung zwischen der Viktimisierung von
Kindern und einer irgendwie gearteten Präsenz der Mutter (die wir im vorherigen Abschnitt erörtert haben) verständlich. Einige Befragte neigen, entsprechend dieser Logik, dazu, die Verantwortung für die Beurteilung der
Väter nicht bei sich selbst, sondern bei den betroffenen Müttern zu sehen.
Mutterschaft impliziert die Verantwortung für Vaterschaft (vgl. Smart, 1999;
Vuori, 2001; Keskinen 2005) auch im Kontakt mit sozialen Diensten und anderen Behörden.
Die Logik des mutterzentrierten Familienmodells impliziert offenbar auch
die fortgesetzte Zuständigkeit für die Vater-Kind-Beziehung nach Trennung
oder Scheidung der Eltern. Gefragt, wie sich der Kontakt zwischen einem
gewalttätigen Vater und den Kindern in der Regel gestaltet, betonen einige
Interviewte, dass dieser funktionieren kann, wenn die Mutter das Kind bei
der Konfrontation mit dem Vater unterstützt, also als emotionaler „Puffer“

View File

@ -0,0 +1,37 @@
84
Der Blick der Forschung
zwischen Vater und Kind agiert. Von den Müttern wird darüber hinaus auch
erwartet, dass sie „ausgewogen“ in der Vater-Kind-Beziehung vermitteln. Dabei kann die Mutter sowohl als „zu stark“, als auch als „zu wenig“ abfedernd
gesehen werden. Die Machtposition, die den Müttern im mutterzentrierten
Familienmodell übertragen wird, darf nicht missbraucht werden. Hier wird
ein strukturelles Spannungsverhältnis offensichtlich: eine gute Mutter grenzt
den Vater nicht aus, und eine gute Mutter schützt ihr Kind auch vor dem
Vater (vgl. auch Eriksson und Hester, 2001; Mellberg, 2002).
Friedliche Väter und unsichtbare Kinder
Wie wir gesehen haben, neigen manche Familienrechtshelfer/innen dazu,
Kinder als abhängig, in Entwicklung befindlich und auf die Anleitung und
den Schutz Erwachsener angewiesen zu konstruieren. In den Interviews mit
diesen professionellen Helfern/innen zeigt sich eine Haltung schützender
Fürsorge und Kinder werden zu Objekten der Intervention Erwachsener (vgl.
Alanen, 1992; James et al 1998; Smart et al, 2001). Aber der fürsorgende Blick
der Helfer auf die Kinder scheint selektiv zu sein. Sie sehen in erster Linie die
„allgemein“ schwache Position der Kinder, nicht ihre spezifische Verletzlichkeit aufgrund physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt eines Vaters, der auch die Mutter misshandelt.
Dies ist zum Teil Folge der unterschiedlichen Konstruktion der Familienbeziehungen durch die Befragten. Eine Familienrechtshelferin schildert einen
Fall, in dem ihr bekannt war, dass der Vater die Mutter misshandelt und in
dem sie Schwierigkeiten hatte, mit dem Kind zu sprechen:
Ǯ –ȱŠžȱŽ›ȱ—Ž›œžŒ‘ž—ȱœŽ••Žȱœ’Œ‘ȱ‘Ž›ŠžœǰȱŠœœȱŽ›ȱŠ——ȱ’Žȱ›Šžȱ–’œœ‘Š—Ž•ȱ‘ŠĴŽǯȱ
Ž’Žȱ •Ž‹Ž—ȱ –’Ĵ•Ž› Ž’•Žȱ Ž›Ž——ǯȱ•œȱ Ž›ȱ ž—Žȱ ‘’Ž›‘Ž›ȱ ”˜––Ž—ȱ œ˜••Žǰȱ ”Š–ȱ Ž›ȱ £ž–ȱ Žœ™›§Œ‘ȱ’—ȱސ•Ž’ž—ȱœŽ’—Ž›ȱžĴŽ›ǯȱ—ȱŽ›ȱ ˜••Žȱ–Ž’—ȱ’––Ž›ȱ—’Œ‘ȱ‹Ž›ŽŽ—ǯȱ•œ˜ȱœŠŽȱ’Œ‘ȱ
£žȱ’‘–DZȱȅ ˜––ȱŽ’—ŠŒ‘ȱ‘ޛޒ—ȱž—ȱœŽ£ȱ’Œ‘ȱ‘’—ǯȱ Œ‘ȱœ™›ŽŒ‘Žȱ–’ȱŽ’—Ž›ȱžĴŽ›ǯȂȱ’Žȱ£Ž››Žȱ
’‘—ȱã›–•’Œ‘ȱ’—ȱŽ—ȱŠž–ǯȱŠœȱ ’—ȱœŠŽȱ”Ž’—ȱ’Ž™ǯȱǽdzǾȱȱ Œ‘ȱŸŽ›œŠ—ȱŽ—ȱ˜›Š—ȱŽ›œȱœ™§Ž›ǰȱŠ•œȱœŽ’—ȱŠŽ›ȱŠ—›’Žȱž—ȱœŠŽDZȱȅ’Žȱ‘ŠĴŽ—ȱŸŽ›œ™›˜Œ‘Ž—ǰȱŠœœȱ’Œ‘ȱ‹Ž’–ȱ Žœ™›§Œ‘ȱ–’ȱŽ–ȱ
Jungen anwesend sein könnte. Er wollte Papa und Mama im Wartezimmer wissen, damit
‹Ž’ŽȱŠžŒ‘ȱ–’ȱ–’›ȱœ™›ŽŒ‘Ž—ȱ”ã——Ž—ǯȱ›ȱŠ—ȱŠœȱ£’Ž–•’Œ‘ȱœŒ‘ ’Ž›’ǯȱ •Ž’Œ‘£Ž’’ȱ‘ŠĴŽȱŽ›ȱ
bereits entschieden, mehr Zeit beim Vater zu verbringen.“
In dieser Darstellung scheint der Wunsch des Kindes nach Anwesenheit beider Elternteile im Büro der Familienrechtshelferin das Problem zu sein. Möglicherweise ist jedoch das Verhalten des Vaters die Ursache. Vor dem Hintergrund der von ihm verübten Gewalt gegen die Mutter wäre eine ebenso
nahe liegende Erklärung, dass der Vater den Sohn unter Druck gesetzt, ihn
manipuliert und/oder bedroht hat, so dass dieser auf der Anwesenheit von
Vater und Mutter besteht und in Abwesenheit des Vaters nicht mit den Behörden reden möchte. Auf diese Erklärung kommt die professionelle Helferin in
diesem Fall jedoch nicht. Interessanterweise sagt sie jedoch, das Kind habe

View File

@ -0,0 +1,25 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
85
„entschieden“, mehr Zeit beim Vater zu verbringen, womit sie die Entscheidungskompetenz des Kindes anerkennt. Diese Entscheidung ließe sich jedoch
auch als Folge der Gewalterfahrung interpretieren. Mit anderen Worten: Verhalten und Gefühle der Kinder werden selektiv wahrgenommen. Sie werden
in Zusammenhang mit der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen gesehen, aber nicht mit der Gewalterfahrung oder Viktimisierung des Kindes
durch das gegen das Kind gerichtete Verhalten des Vaters.
Wenn sie über väterliche Gewalt, Elternschaft und elterliche Sorge sprechen, ist das mutterzentrierte Familienmodell der Deutungsrahmen, an dem
sich die professionellen Helfer/innen orientieren. Alter und Geschlecht werden als Differenz konstruiert: das Kind gilt als abhängig von den Erwachsenen, insbesondere von der Mutter. Wenn die Wünsche und Bedürfnisse des
Kindes den Ausgangspunkt bilden, machen die Professionellen von einem
anderen Modell Gebrauch: einem symmetrischen Familienmodell. In diesem
Modell werden Geschlecht und in gewissem Rahmen auch Generation als
gleich konstruiert. Das Kind wird stärker als eigenständig und kompetent
konzipiert. Dieses Modell ist die Grundlage für die in der Politik institutionalisierte getrennt lebende Kleinfamilie (vgl. auch Eriksson, 2003), in der es
auch nach Trennung oder Scheidung eine normale Beziehung zwischen dem
Kind und den jeweiligen Elternteilen geben soll. Ehe oder sexuelle Beziehung
einerseits und die Eltern-Kind-Beziehung andererseits werden unabhängig
voneinander betrachtet (Vgl. Smart, 1999).
Abb. 2 A symmetrical family model
Dieser Wechsel zwischen den Deutungsrahmen je nachdem, was im Fokus
der Betrachtung steht, spielt bei der Darstellung der Realität eine wichtige
Rolle. In diesem Prozess des Umschaltens „switching“ zwischen den Deutungsrahmen machen die professionellen Helfer/innen Väter friedlich und

View File

@ -0,0 +1,29 @@
86
Der Blick der Forschung
misshandelte Kinder unsichtbar. Da die Familienrechtshelfer/innen im Sprechen über gewalttätige Väter als Eltern auf das mutterzentrierte Modell zurückgreifen, geraten die Einstellungen und das Verhalten des Vaters gegenüber den Kindern aus dem Blick. Die Vater-Kind-Beziehung wird eher aus
der (allgemeinen) Perspektive des Kindes diskutiert und interpretiert. Mit
anderen Worten: Die professionellen Helfer/innen machen die (allgemeine)
Kind-Vater-Beziehung sichtbar, nicht jedoch die (von Gewalt geprägte) VaterKind-Beziehung.
Dieser selektive oder wechselnde Umgang mit Deutungsrahmen vergrößert die Kluft zwischen gewalttätigen Männern und Vätern - zwischen gewalttätigen Vätern als Miterziehenden und Eltern für ihre Kinder. Die Symmetrie in der Elternschaft geht in der Praxis nicht von den entsprechenden
Fürsorge- oder Betreuungsfähigkeiten aus, sondern beruht auf dem kindlichen Bedürfnis nach „beiden Elternteilen“, nach dem (biologischen) Vater
und der Mutter.
Der Wechsel des Deutungsrahmens macht die Frage nach den Prioritäten
- Sicherheit und Schutz für das Kind oder Bedürfnis nach beiden Elternteilen
nach Trennung oder Scheidung obsolet. Die Konstruktion von Verwandtschaft durch Blutsbande wird als „gegeben“ hingenommen. In der Konsequenz muss weder die Beziehung des Kindes zum gewalttätigen biologischen
Vater, noch der Wunsch des Vaters, Kontakt zum Kind zu haben, hinterfragt
werden. Die Familienrechtshelfer/innen vermeiden damit, Stellung zu beziehen und die patriarchale Macht in Frage zu stellen. Sie tragen so als professionelle Helfer/innen in Schweden zur alltäglichen Reproduktion der Macht
von Vätern auf der Grundlage der biologischen Verwandtschaft mit minderjährigen Kindern bei.
Übersetzung aus dem Englischen: Lilian-Astrid Geese
Literatur
Alanen, L. (1992): Modern Childhood? Exploring the child question in sociology. Jyväskylä: Institute for Educational Research. Research reports 50.
Š›—˜–‹žœ–Š——Ž—ȱǽŽ—›Š•ȱ ˜ŸŽ›—–Ž—ȱ‘’•›Ž—Ȃœȱ–‹žœ–Š—ǾȱǻŘŖŖśǼDZȱ§›ȱ›¢‘ŽŽ—ȱœª›ȱ
™ªȱ œ™Ž•ȱ ǽ‘Ž—ȱ œŠŽ¢ȱ ’œȱ Šȱ œŠ”ŽǾǰȱ ˜Œ”‘˜•–DZȱ Š›—˜–‹žœ–Š——Ž—ȱ ǽŽ—›Š•ȱ ˜ŸŽ›—–Ž—ȱ
‘’•›Ž—Ȃœȱ–‹žœ–Š—Ǿǯ
‘›’œŽ—œŽ—ǰȱǯȱǻŗşşŖǼDZȱ蛗Ž”ª›ǯȱ—ȱž—Ž›œèŽ•œŽȱŠȱ˜–œ˜›œœŸ’ȱ’ȱ›Ž•Š’˜—ȱ’•ȱ‹è›—ȱ˜ȱž—Žȱ’ȱ
Š–’•’Ž›ȱ–Žȱ‘žœ›ž–’œ‘Š—•’—ǯȱǽ‘’•›Ž—Ȃœȱ•’Ÿ’—ȱŒ˜—’’˜—œǯȱ—ȱ’—ŸŽœ’Š’˜—ȱ’—˜ȱ’œ›ŽŠ›ȱ˜ȱŒŠ›Žȱ’—ȱ›Ž•Š’˜—ȱ˜ȱŒ‘’•›Ž—ȱŠ—ȱŽŽ—Аޛœȱ’—ȱŠ–’•’Žœȱ˜ȱ ’Žȱ–Š•Ȭ›ŽŠ–Ž—Ǿǯȱ˜›’œ”ȱ
œ¢”˜•˜’œȱ–˜—˜›ŠęœŽ›’ŽǰȱřŗDZȱŗŜŗȬŘřŘǯ
›’”œœ˜—ǰȱǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱ–ȱŸª›—Šǰȱ‹˜Ž—Žȱ˜Œ‘ȱž–§—Žȱǽžœ˜¢ǰȱ›Žœ’Ž—ŒŽȱŠ—ȱŒ˜—ŠŒǾǯȱ —ȱŽŽ••ǰȱǯȱǻŽǯǼDZȱŠ›—ȱœ˜–ȱœŽ›ȱ™Š™™Šȱœ•ªȱǽ‘’•›Ž—ȱ ‘˜ȱœŽŽȱŠ¢ȱ‘’Ǿǯȱ˜Œ”‘˜•–DZȱ㛜•Аœ‘žœŽȱ
Gothia: 104-137.

View File

@ -0,0 +1,42 @@
›˜Žœœ’˜—Ž••Žȱ—œ§£Žȱ’—ȱŽ›ȱ›‹Ž’ȱ–’ȱ ’—Ž›—ȱŽ Š•Ĵ§’Ž›ȱ§Ž›
87
›’”œœ˜—ǰȱ ǯȱ ǻŘŖŖřǼDZȱ ȱ œ”žŠ—ȱ ŠŸȱ Š™™Šǯȱ Š–’•“Ž›§ĴŽ—ȱ ˜Œ‘ȱ ‘Š—Ž›’—Ž—ȱ ŠŸȱ §Ž›œȱ Ÿª•ȱ ǽ —ȱ ‘Žȱ
œ‘Š˜ ȱ˜ȱŠ¢ǯȱ‘ŽȱŠ–’•¢ȱ•Š ȱŠ—ȱ‘Žȱ‘Š—•’—ȱ˜ȱŠ‘Ž›œȂȱŸ’˜•Ž—ŒŽǾǯȱŽ‘АDZȱ㛕Аœȱȱ
Gondolin.
Eriksson, M. (2005): A visible or invisible child? Professionals approaches to children whose
father is violent towards their mother. In Eriksson, M., Hester, M., Keskinen, S., Pringle, K.
(eds). Tackling Mens Violence in Families. Nordic Issues and Dilemmas. Bristol, Policy Press:
119-136.
Eriksson, M. & Hester, M. (2001): Violent Men As Good-Enough Fathers? A look at England and
Sweden. Violence Against Women, Vol. 7, No. 7: 779-799.
Forsberg, H. (2005): ”Talking feels like you wouldnt love Dad anymore”: childrens emotions,
close relations and domestic violence. In Eriksson, M., Hester, M., Keskinen, S., Pringle, K.
(eds). Tackling Mens Violence in Families. Nordic Issues and Dilemmas. Bristol, Policy Press:
49-66.
Hester, M. (2005): Children, abuse and parental contact in Denmark. In Eriksson, M., Hester, M.,
Keskinen, S., Pringle, K. (eds). Tackling Mens Violence in Families. Nordic Issues and Dilemmas. Bristol, Policy Press: 13-30.
Hester, M. & Radford, L. (1996): Domestic violence and child contact arrangements in England
and Denmark. Bristol: The Policy Press.
Hester, M., Pearson, C., Radford, L. (1997): Domestic Violence: a National Survey of Court Welfare and Voluntary Sector Mediation Practice. Bristol: Policy Press in association with Joseph
Rowntree Foundation.
ŠěŽǰȱǯȱ ǯǰȱŽ–˜—ǰȱǯȱ ǯȱǯǰȱ˜’œœ˜—ǰȱǯȱǯȱǻŘŖŖřǼDZȱ‘’•ȱžœ˜¢ȱŠ—ȱ˜–Žœ’Œȱ’˜•Ž—ŒŽDZȱȱŠ••ȱ
for Safety and Accountability. Thousand Oaks, London, New Delhi: Sage.
James, A., Jenks, C., Prout, A. (1998): Theorizing Childhood. Cambridge: Polity Press.
Keskinen, S. (2005): Commitments and contradictions: linking violence, parenthood and professionalism. In Eriksson, M., Hester, M., Keskinen, S., Pringle, K. (eds). Tackling Mens Violence
in Families. Nordic Issues and Dilemmas. Bristol, Policy Press: 31-48.
Ž••‹Ž›ǰȱǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱ§›ȱŽȱ˜ŸŽ›”•’Šȱ‹•’›ȱŸŽ›”•’‘Žǯȱ㍛Š›œȱœ’žŠ’˜—ȱ—§›ȱŽ›Šœȱ‹Š›—ȱžœ§Ĵœȱ
ã›ȱœŽ¡žŽ••Šȱ㟎››Ž™™ȱŠŸȱ§Ž›ȱǽ‘Ž—ȱ‘Žȱž—›ŽŠ•ȱ‹ŽŒ˜–ŽœȱŠȱ›ŽŠ•’¢ǯȱ˜‘Ž›œȂȱœ’žŠ’˜—ȱ ‘Ž—ȱ
‘Ž’›ȱŒ‘’•›Ž—ȱŠ›ŽȱœŽ¡žŠ••¢ȱŠ‹žœŽȱ‹¢ȱŠ‘Ž›œǾǯȱ–ŽªDZȱ˜›·Šȱ‹˜”ã›•Аǯ
ŽŽ••ǰȱǯȱǻŽǯǼȱǻŘŖŖŗǼDZȱŠ›—ȱœ˜–ȱœŽ›ȱ™Š™™Šȱœ•ªȱǽ‘’•›Ž—ȱ ‘˜ȱœŽŽȱŠ¢ȱ‘’Ǿǯȱ˜Œ”‘˜•–DZȱ㛕Аœhuset Gothia.
Mullender, A., Hague, G., Imam, U. F., Kelly, L., Malos, E. and L. Regan (2002) Childrens perspectives on domestic violence, London: Sage.
˜›‹˜›ǰȱ ǯȱǻŗşşŝǼDZȱ–ȱ“ž›’’”Ž—œȱ”ã—ȱǽ‘ŽȱŽ—Ž›ȱ˜ȱ•Š Ǿǯȱ —ȱ˜›‹˜›ǰȱ ǯȱǻŽǯǼDZȱŠ”ȱŠ—ȱ
”ã—ǯȱ ›ŽĴ˜—ȱ ‹’›Šȱ ’••ȱ Ž–’—’œ’œ”ȱ ”ž—œ”Š™ȱ ǽ Ž—Ž›ȱ Š—ȱ ˜ Ž›ǯȱ ‘’›ŽŽ—ȱ Œ˜—›’‹ž’˜—œȱ ˜ȱ
Ž–’—’œȱ”—˜ •ŽŽǾǯȱ˜Œ”‘˜•–DZȱ¢–™˜œ’˜—DZȱŗŝŗȬŗşŞǯ
Nordborg, G. (2005): Childrens peace? The possibility of protecting children by means of criminal law and family law. In Eriksson, M., Hester, M., Keskinen, S., Pringle, K. (eds). Tackling
Mens Violence in Families. Nordic Issues and Dilemmas. Bristol, Policy Press: 101-118.
Nordborg, G. & Niemi-Kiesiläinen, J. (2001): Womens Peace: A Criminal Law Reform in Sweden.
In Nousiainen, K., Gunnarsson, Å., Lundström, K., Niemi-Kiesiläinen, J. (eds.): Responsible
Selves. Women in the Nordic legal culture. Aldershot: Ashgate: 353-373.
Nousiainen, K. (2001): Introductory Remarks on Nordic Law and Gender Identities. In Nousiainen, K., Å. Gunnarsson, K. Lundström, J. Niemi-Kiesiläinen (eds.). Responsible selves: Women in the Nordic legal culture, Alershot: Ashgate: 1-22.

View File

@ -0,0 +1,34 @@
88
Der Blick der Forschung
Peled, E. (2000): Parenting by Men Who Abuse Women: Issues and Dilemmas. British Journal of
Social Work, Vol. 30, No. 1: 25-36.
Ž“–Ž›ǰȱǯȱǻŘŖŖřǼǯȱª›—ŠœŸ’œŽ›ǯȱ—ȱ›§Ĵœœ˜Œ’˜•˜’œ”ȱœž’ŽȱŠŸȱ’—œ›§Ĵœȱž—”’˜—ȱŸ’ȱ‘Š—•§—’—ȱŠŸȱŸª›—Šœ”˜—Ě’”Ž›ȱ–Žȱžª—œ™ž—”ȱ›ª—ȱ‹Š›—Žœȱ‹§œŠȱǽžœ˜¢ȱ’œ™žŽœǯȱȱœž¢ȱ
in the sociology of law of the courts function at custody disputes with the best interests of
‘ŽȱŒ‘’•ȱŠœȱ‘Žȱ™˜’—ȱ˜ȱŽ™Š›ž›ŽǾǯȱž—DZȱ—’ŸŽ›œ’¢ȱ˜ȱž—ǰȱž—ȱž’Žœȱ’—ȱ˜Œ’˜•˜¢ȱ˜ȱ
Law 16.
ȱǻŘŖŖřǼDZȱŠ›—ȱ˜Œ‘ȱŽ›ŠœȱŠ–’•“Ž›ȱŘŖŖŗDZȱ˜–ȱŠ–’•“ŽœŠ––Š—œ§Ĵ—’—ǰȱœŽ™Š›Š’˜—ȱ–Ž••Š—ȱã›§•›Š›ǰȱ
‹˜Ž—Žǰȱ’—”˜–œŽ›ǰȱ‹Š›—˜–œ˜›ȱ˜Œ‘ȱã›§•›Š›œȱœ¢œœŽ•œ§Ĵ—’—ǯȱŽ•ȱŗȱ˜Œ‘ȱŘȱǽ‘’•›Ž—ȱŠ—ȱ‘Ž’›ȱ
families 2001: the composition of families, parents separations, residence, income, child-care
Š—ȱ™Š›Ž—œȂȱŽ–™•˜¢–Ž—ǯȱŠ›ȱŗȱǭȱŘǾǯȱŠ’œ’Œœȱ ŽŽ—ǰȱŽ–˜›Š™‘’ŒŠ•ȱŽ™˜›œȱŘŖŖřDZŗ
Œ‘’›Š£”’ǰȱ ǯȱǻŗşşŝǼDZȱª›—Šȱ˜Œ‘ȱŸª›—ŠœŸ’œŽ›ȱǽžœ˜¢ȱŠ—ȱŒžœ˜¢ȱ’œ™žŽœǾǯȱ˜Œ”‘˜•–DZȱ
Nordstedts.
’—Ž›ǰȱǯȱǻŘŖŖŖǼDZȱ㛧•›Šœ”Š™ȱ’ȱ›§Ĵœ•’ȱ‹Ž•¢œ—’—ȱǽސЕȱ™Ž›œ™ŽŒ’ŸŽœȱ˜—ȱ™Š›Ž—‘˜˜Ǿǯȱ™™œŠ•ŠDZȱ
Iustus förlag.
–Š›ǰȱǯȱǻŗşşşǼDZȱ‘ŽȱȂ—Ž Ȃȱ™Š›Ž—‘˜˜DZȱŠ‘Ž›œȱŠ—ȱ–˜‘Ž›œȱŠĞŽ›ȱ’Ÿ˜›ŒŽǯȱ —ȱ’•ŸŠǰȱǯȱǭȱ–Š›ǰȱǯȱ
(eds.): The NEW Family? London: Sage.
Smart, C., Neale, B., Wade, A. (2001): The changing experience of childhood. Families and Divorce. Cambridge: Polity Press.
Stone, L. (ed.) (2001): New Directions in Anthropological Kinship. Lanhamn & Oxford: Rowman
ǭȱ’Ĵ•ŽęŽ•ȱž‹•’œ‘Ž›œȱ —Œǯ
ž˜›’ǰȱ ǯȱǻŘŖŖŗǼDZȱ ’’ǰȱ’œ§ȱ“ŠȱŠ––ŠĴ’•Š’œŽȱǽ˜‘Ž›œǰȱŠ‘Ž›œȱŠ—ȱ™›˜Žœœ’˜—Š•œǾǰȱŠ–™Ž›ŽDZȱŠ–pere University Press.
Ž—Ȭ 㓎›ǰȱǯȱǻŘŖŖŘǼDZȱ§œ•Š—œȱ™˜•’’”ǯȱª•ȱ˜Œ‘ȱœŽ¡žŠ•’Žȱ’ȱŽ—ȱœŸŽ—œ”ŠȱŽ–˜”›Š’—ȱǽ‘Žȱ˜•’’Œœȱ˜ȱŽŠ›ǯȱ’˜•Ž—ŒŽȱŠ—ȱŽ¡žŠ•’¢ȱ’—ȱ‘Žȱ Ž’œ‘ȱŽ–˜Œ›ŠŒ¢ǾǯȱŠ•–ãDZȱ’‹Ž›ǯ
Hildegard Hellbernd / Petra Brzank
Häusliche Gewalt im Kontext von Schwangerschaft und Geburt: Interventions- und Präventionsmöglichkeiten für Gesundheitsfachkräfte
Unsere Vorstellung von Schwangerschaft und Geburt ist davon geprägt, dass
Frauen und Neugeborenen in dieser Lebensphase mit besonderer Beachtung,
Behutsamkeit und Respekt begegnet wird. Unvorstellbar ist es daher für viele
von uns, dass Frauen in einer Zeit, wo sie des besonderen Mitgefühls bedürfen,
einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Opfer körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zu werden. Vielleicht weil es als ein Paradox erscheint, findet
häusliche Gewalt während der Schwangerschaft hierzulande erst wenig Beachtung innerhalb der Gesundheitsversorgung. Es sind vor allem internationale

View File

@ -0,0 +1,32 @@
§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱ Ž‹ž›
89
Forschungsergebnisse, die über Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf
Schwangerschafts- und Geburtserleben berichten und auf einen vielschichtigen Zusammenhang verweisen. Mit der Schwangerschaft kann Gewalt
durch den Partner erstmalig beginnen. Ebenso kann die Beziehung seit langem durch die Gewalt des Partners bestimmt und die Schwangerschaft selbst
die Folge von sexueller Gewalt in der Paarbeziehung sein. Häusliche Gewalt
wirkt sich direkt und indirekt auf die schwangere Frau und ihr Kind aus.
Eine direkte Folgen sind Verletzungen, sie können zu Fehlgeburten bis hin zu
tödlichen Konsequenzen für die Frau führen. Indirekt beeinflusst häusliche
Gewalt das Gesundheits- und Vorsorgeverhalten der schwangeren Frauen.
Angesichts der gravierenden gesundheitlichen Folgen von sexueller oder
körperlicher Gewalt für schwangere Frauen sowie neugeborene Kinder besteht ein dringender Handlungsbedarf. Da eine Schwangerschaft in der Regel
zu einem vermehrten Aufsuchen von Gesundheitsversorgungseinrichtungen
führt, verfügen Hebammen, Pflegekräfte, Ärzte und Ärztinnen über besondere Interventionsmöglichkeiten gegen Gewalt. Sie können die Chance nutzen,
frühzeitig zu erkennen, ob eine Frau von Gewalt betroffen ist, und präventiv
und unterstützend tätig zu werden. Während der Schwangerenvorsorge, unter und nach der Geburt ist eine besondere Sensibilität gegenüber gewaltbetroffenen Frauen nötig, um eine Retraumatisierung zu vermeiden. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer engen Kooperation mit weiteren sozialen Einrichtungen, um gewaltpräventiv für Frauen und Kinder wirken zu
können. Im Folgenden werden zunächst Erkenntnisse zur Prävalenz von Gewalt während der Schwangerschaft und zu gesundheitlichen Auswirkungen
auf Frauen und ihre Kinder vorgestellt. Im Weiteren wird die Bedeutung von
Gesundheitsfachkräften bei Prävention und Intervention von Gewalt durch
den Partner während einer Schwangerschaft verdeutlicht und Unterstützungsmöglichkeiten für schwangere Frauen am Beispiel des S.I.G.N.A.L. Programms vorgestellt.
Erkenntnisse zum Ausmaß von Gewalt
Gewalt durch den Beziehungspartner beginnt nicht selten mit einer Schwangerschaft oder Geburt. In der für Deutschland ersten repräsentativen Studie
(N=10.264) zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen wurde eine Schwangerschaft von 10% und die Geburt des Kindes von 20% der betroffenen Frauen
als lebenszeitliches Ereignis angegeben, bei dem Gewalt durch den Partner
zum ersten Mal auftrat (Müller/Schröttle 2004: 262).
Bei einer Befragung unter 806 Patientinnen der Ersten Hilfe Abteilung, die
ŘŖŖŘȱ’–ȱŠ‘–Ž—ȱŽœȱǯ ǯ ǯǯǯǯȱȬȱ —Ž›ŸŽ—’˜—œ™›˜“Ž”œȱŠ—ȱŽ›ȱ‘Š›’·ȱŠ–pus Benjamin Franklin durchgeführt wurde, hatten 13,5% der von häuslicher
Gewalt betroffenen Frauen angegeben, während der Schwangerschaft körperliche Gewalt erlitten zu haben (Hellbernd/Brzank et al. 2004).

View File

@ -0,0 +1,37 @@
90
Der Blick der Forschung
Weitere Erkenntnisse liegen aus dem internationalen Raum vor. Einer schwedischen Studie zufolge erlebten 11% der Frauen Gewalt während der Schwangerschaft (Hedin/Grimstad et al. 1999). US-amerikanische Untersuchungen
im Rahmen der Vorsorge benennen Prävalenzen von körperlicher und/oder
sexueller Gewalt zwischen 0,9% und 20% während der Schwangerschaft,
mehrheitlich lagen die Prävalenzen bei 4% bis 8% (McFarlane/Parker et al.
1992; Gazmararian/Lazorick et al. 1996; McFarlane/Parker et al. 1996; Muhajarine/DArcy 1999). Die Differenzen sind unter anderem auf verschiedene
Erhebungsmethoden und instrumente zurückzuführen. So zeigte sich, dass
Studien, die mehrmalige Befragungen nach Gewalterfahrungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und vor allem auch während der fortgeschrittenen
Schwangerschaft vorsehen, in der Regel zu höheren Prävalenzraten kommen
(McFarlane/Parker et al. 1992; Gazmararian/Lazorick et al. 1996). Die Mehrheit
der betroffenen Frauen berichtete von mehreren Gewalthandlungen während
der Schwangerschaft. Waren Frauen schweren Gewalttätigkeiten ausgesetzt,
so dauerte die Misshandlung in der Regel auch nach der Geburt des Kindes
an (McFarlane/Parker et al. 1992).
In einer Befragung von 892 Patientinnen eines Krankenhauses in Süd-London, die von geschulten Hebammen als Routinebefragung (Abuse Assessment
Screening) durchgeführt wurde, betrug die Prävalenz häuslicher Gewalt bei
dem erstmaligen Kontakt 1,8% und in der 34. Schwangerschaftswoche 5,8%.
Bei einer Follow-up Befragung zehn Tage nach der Geburt berichteten 5% der
Frauen von Gewalthandlungen (Bacchus/Mezey et al. 2004b).
In anglo-amerikanischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass Frauen
besonders gefährdet waren, Gewalt durch den Beziehungspartner in der
Schwangerschaft zu erleiden, die jünger waren, geschieden oder vom Partner
getrennt lebten, Nikotin, Alkohol und Substanzmittel während der Schwangerschaft konsumierten oder früher bereits mehrfach schwanger waren
(Holmes/Mayer 2003; Bacchus/Mezey et al. 2004a).
Ungeplante und ungewollte Schwangerschaften im Kontext häuslicher Gewalt
Ein evidenter Zusammenhang liegt für ungeplante Schwangerschaften und
körperliche bzw. sexuelle Gewalt vor. So zeigte eine bevölkerungsbezogene
US-amerikanische Studie unter 12.000 Müttern von Neugeborenen, dass unerwünscht oder ungeplant schwangere Frauen viermal häufiger körperlicher
Gewalt ausgesetzt waren, als Frauen, die ihre Schwangerschaft geplant hatten
(Gazmararian/Adams et al. 1995).
Ungewollte Schwangerschaften werden häufig im Zusammenhang mit
Teenager-Schwangerschaften konstatiert. Eine Befragung von adoleszenten
Müttern in den USA zeigte, dass 23% dieser Mutterschaften auf eine Vergewaltigung zurückzuführen war (Gershenson/Musick et al. 1989).

View File

@ -0,0 +1,36 @@
§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱ Ž‹ž›
91
Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt kann eine Schwangerschaft auch
die direkte Folge von sexueller Gewalt sein (Holmes/Resnick et al. 1996;
Heynen 2003; Heynen 2004). Vergewaltigung in der Ehe ist hierzulande noch
immer ein stark tabuisiertes Thema. Das Ausmaß sexueller Gewalt in Paarbeziehungen verdeutlicht die bundesweite Repräsentativbefragung von Frauen:
Knapp die Hälfte aller Frauen (49%), die nach dem 16. Lebensjahr sexuelle
Gewalt erlebt hatten, gab als Täter den (Ex-) Partner an. Der Ort, an dem die
sexuelle Gewalt überwiegend stattgefunden hatte, war die eigene Wohnung
(70%) (Schröttle/Müller 2004: 77). In einer Untersuchung von Heynen waren
alle Frauen, die Kinder mit einem körperlich und sexuell misshandelnden
Partner hatten, auch als Folge einer Vergewaltigung schwanger geworden
(Heynen 2000). Weiter kann Gewalt in der Paarbeziehung die Verhütungsmöglichkeiten von Frauen einschränken, indem z.B. der Partner versucht, den
Zugang zu Verhütungsmitteln zu kontrollieren oder Frauen zeigen aufgrund
früherer sexueller Gewalterfahrungen ein risikoreicheres Sexualverhalten
(Holmes/Mayer 2003).
Gesundheitliche Folgen
Generell wirken sich Gewalterfahrungen auf den jetzigen und zukünftigen
Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten der Betroffenen und deren
Gesundheitschancen aus. Die Folgen können direkt und indirekt, kurzfristig
oder langfristig sein und sie können sich chronifizieren. Sie reichen von Hämatomen bis hin zu tödlichen Konsequenzen (vgl. Gloor/Meier 2004, Hellbernd/Brzank et al. 2004). Körperliche und sexuelle Gewalt während der
Schwangerschaft haben negative gesundheitliche Auswirkungen sowohl auf
die Frau wie auch auf das Neugeborene. Eine schwangere Frau, die Gewalthandlungen oder Drohungen erleidet, ist einer direkten Gefährdung und
enormem Belastungsstress ausgesetzt. Über vermehrte Komplikationen bei
Schwangerschaft und Geburt berichteten in der bundesdeutschen Repräsentativbefragung ein Drittel der von sexueller bzw. häuslicher Gewalt betroffenen Frauen (Müller/Schröttle 2004: 153).
In einem Review fassen Boy und Salihu 30 Studienergebnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Gewalt während der Schwangerschaft
vergleichend zusammen und verdeutlichen das Ausmaß und die Bandbreite
der mit Gewalt signifikant assoziierten Gesundheitsfolgen (Boy/Salihu 2004).
Körperliche Verletzungen während der Schwangerschaft sind vor allem
im Brust-, Unterleib und Genitalbereich zu finden (Boy/Salihu 2004). Zu den
spezifischen Folgen gehören Plazentalösungen, Uterusrupturen und Frakturen beim Fötus (Holmes/Mayer 2003; Boy/Salihu 2004).
Eine nordamerikanische Studie kommt zu dem alarmierenden Ergebnis,
dass die Müttersterblichkeit aufgrund von medizinischen Komplikationen zurückgeht - jedoch aufgrund von gewaltverursachten Verletzungen zunimmt

View File

@ -0,0 +1,37 @@
92
Der Blick der Forschung
(McFarlane/Campbell et al. 2002). Verletzungen mit tödlichen Folgen sind
während aller drei Schwangerschaftstrimester sowie unmittelbar nach der
Geburt zu beobachten (McFarlane/Parker et al. 1995). Mehr als die Hälfte der
während der Schwangerschaft verstorbenen Frauen waren durch den Partner
getötet worden (Boy/Salihu 2004).
Studienergebnisse zu gesundheitlichen Auswirkungen von Gewalt auf
schwangere Frauen sind nicht konsistent. Mehrere Studien fanden höhere
Raten von Vaginalblutungen im ersten und zweiten Schwangerschaftstrimester und eine geringere Gewichtszunahme bei Schwangeren (Campbell 2002;
Holmes/Mayer 2003). Hohe Evidenz liegt auch für die Assoziation von Gewalt
und Niereninfektionen sowie Kaiserschnittentbindung und einem niedrigen
Geburtsgewicht vor (Campbell 1998; Cokkinides/Coker et al. 1999).
Häusliche Gewalt während der Schwangerschaft führt vielfach zu indirekten gesundheitlichen Auswirkungen. Belastende Lebensbedingungen der
Frauen aufgrund von Angst, Bedrohung, Stress etc. können ein Gesundheitsverhalten zur Folge haben, mit dem sich schwierige Situationen zunächst
scheinbar besser ertragen lassen. Studien belegen risikoreiche Lebensweisen
von Frauen, die während der Schwangerschaft Gewalt erlitten: Betroffene
Frauen konsumieren im Vergleich zu nicht betroffenen Frauen häufiger Nikotin, Alkohol oder Drogen (Bacchus/Mezey et al. 2004a). Zu diesem Ergebnis
kommt auch die bundesdeutschen Repräsentativbefragung (Schröttle/Müller
2004: 262).
Studien zeigen, dass gewaltbetroffene Patientinnen in geringerem Umfang
präventive Maßnahmen in Anspruch nehmen wie z.B. die regulären Termine
zur Schwangerschaftsvorsorge (McFarlane/Parker et al. 1996). Eine späte Inanspruchnahme der Vorsorge korreliert mit negativen Auswirkungen für das
Neugeborene. Früh- und Fehlgeburten sowie ein geringes Geburtsgewicht
gehören zu den Folgen häuslicher Gewalt (McFarlane/Parker et al. 1996; Curry/Harvey 1998). Im Vergleich zu Frauen ohne Misshandlungserfahrungen
zeigt sich ein um das Vierfache erhöhte Risiko einer Frühgeburt (Schmuel/
Schenker 1998). Bei der bundesweiten Repräsentativuntersuchung gaben 3 %
der befragten Frauen an, aufgrund körperlicher (3,3%) und sexueller Gewalt
(3,4%) Fehlgeburten erlitten zu haben (Schröttle/Müller 2004: 56).
Aspekte nach der Geburt
In der Literatur wird die Zeit nach der Geburt häufig mit postnatalen Depressionen, Steigerung von Gewalt und Kindesmisshandlung in Zusammenhang
gebracht. Eine Assoziation zwischen Partnergewalt und Schwangerschaftsdepression sowie posttraumatischen Belastungsstörungen ist belegt (Campbell/
C 1998; Leeners/Richter-Appelt et al. 2003; Boy/Salihu 2004; Mezey/Bacchus
et al. 2005). Eine Studie unter 36 schwangeren Frauen, die körperliche Gewalt

View File

@ -0,0 +1,33 @@
§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱ Ž‹ž›
93
erlitten, stellte eine Zunahme von Misshandlungen nach der Geburt fest (Stewart 1994).
Die Geburt eines Kindes ist grundsätzlich mit großen Veränderungen für
die Beziehung und die Lebenssituation der Eltern verbunden: Das Neugeborene kann Stress, Schlafmangel und finanzielle Veränderungen bedeuten.
Langzeitstudien über die Veränderung der Partnerschaft nach der Geburt
eines Kindes weisen auf eine Zunahme von Streit und Konflikten hin (GlogerTippelt zit. in Wimmer-Puchinger/Baldaszti 2001). In einer Misshandlungsbeziehung kann die Gewalttätigkeit des Partners bzw. das vorherrschende
Muster von Gewalt beeinflusst werden (Holmes/Mayer 2003). Ein eifersüchtiger, dominanter Partner kann sich durch die hohe Aufmerksamkeit, die das
Neugeborene von der Mutter erhält, „bedroht“ fühlen und sich extrem besitzergreifend verhalten, so dass die Mutter am Stillen des Neugeborenen gehindert, zum Sex gezwungen oder beschuldigt wird, Verhältnisse mit anderen
Männer zu haben. Das Infragestellen der Vaterschaft gilt als ein Risikofaktor
für schwerwiegende Gewalt (Holmes/Mayer 2003). Zur Dynamik von Beziehungsgewalt während Schwangerschaft und Geburt liegen insgesamt allerdings erst wenige Erkenntnisse vor (Campbell 1998).
Ein enger Zusammenhang besteht zwischen Gewalt gegen Mütter und
Gewalt gegen Kinder. Das US Department of Health & Human Services geht
aufgrund von Studienergebnissen davon aus, dass die Überschneidung von
häuslicher Gewalt und Kindesmisshandlung je nach Studiendesign 30%
bis 60% beträgt (DHHS 2003). In medizinischen Versorgungseinrichtungen
wurde festgestellt, dass 45% bis 59% der Mütter von misshandelten Kindern
gleichfalls von Gewalt betroffen sind (ebd.). Kinder können sowohl direkt von
körperlicher Gewalt durch den Partner der Mutter sowie indirekt als Zeugen
von häuslicher Gewalt betroffen sein.
Das Miterleben von Gewalt gegen Mütter bleibt nicht ohne negative Auswirkungen und gesundheitliche Folgen für die Kinder (Kavemann 2002;
Heynen 2004). Die Bedeutung von Prävention zeigt sich nicht nur aufgrund
der kurzfristigen sondern insbesondere auch angesichts der langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen. Die US-amerikanische „Adverse Childhood
Experiences“-Studie (ACE-study) unter 9508 Erwachsenen zeigt einen hochsignifikanten Zusammenhang zwischen traumatisierenden Kindheitserfahrungen - wie körperliche Gewalt gegen die Mutter - und einem risikoreichen
Gesundheitsverhalten sowie einer erhöhten Morbidität im Erwachsenenalter.
Psychische und somatische Beschwerden und Erkrankungen wie Depression, Suizid, Schlaganfall, koronare Herzerkrankung, Diabetes, Hepatitis, Lungenerkrankungen etc. korrelierten mit hohen Kindheitsbelastungen (Felitti/
Anda et al. 1998).
Angesichts der großen Überschneidung sollte der Zusammenhang von
Kindes- und Frauenmisshandlung bei der medizinischen Versorgung stärker
beachtet werden, denn so kann eine potentielle Gefährdung von Mutter und
Kind durch häusliche Gewalt frühzeitig erkannt werden (Holmes/Mayer 2003).

View File

@ -0,0 +1,32 @@
94
Der Blick der Forschung
Nach den Ergebnissen der bundesweiten Prävalenzstudie zu Gewalt gegen
Frauen führt Gewalterleben in der Kindheit zu einem erhöhten Risiko, im Erwachsenenalter erneut von Gewalt betroffen zu sein.
Interventions- und Präventionschancen in der Gesundheitsversorgung
nutzen
Gesundheitsfachkräfte sollten sensibel auf eine Gewaltgefährdung von Frauen
und ihren Kinder reagieren und Präventions- sowie Interventionsmöglichkeiten aktiv nutzen. Internationale ärztliche, pflegerische und geburtshilfliche
Fachgesellschaften39 empfehlen, die Frage nach Gewalt als festen Bestandteil
in die Sozialanamnese bei schwangerer Frauen aufzunehmen (Hellbernd/
Brzank et al. 2004).
Vielfach beanspruchen misshandelte Frauen für eigene Verletzungen keine medizinische Hilfe, suchen aber regelmäßig Gesundheitsversorgungseinrichtungen zu Untersuchungsvorsorgeterminen ihrer Kinder auf. Kinderärztinnen und -ärzten sowie pädiatrischen Kliniken kommt daher eine besondere
Rolle bei der Intervention zu. So wurde in der pädiatrischen Klinik der Universität Arizona während einer zweijährigen Studie zur Sicherheit der Kinder
festgestellt, dass die Chance zur Aufdeckung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder durch die aktive Befragung von Müttern signifikant stieg.
Ohne ein direktes Nachfragen wären viele Fälle häuslicher Gewalt unerkannt
geblieben. Das Erkennen von Gewalthintergründen führte auch zu einer höheren Inanspruchnahme sozialer Dienste, was daraufhin deutet, dass sich die
gewaltbetroffenen Mütter über Unterstützung informierten und so für eine
größere Sicherheit für sich und das Kind sorgten (Wahl/Sisk et al. 2004).
Während Gestationsdiabetes (sog. Schwangerschaftsdiabetes) und Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsbluthochdruck), die beide mit einem geringeren Risiko für Schwangerschaftskomplikationen assoziert sind als häusliche
Gewalt, routinemäßig bei schwangeren Frauen erfragt werden (Holmes/Mayer
2003), gehört eine systematische Berücksichtigung von körperlicher und sexueller Gewalt bislang nicht zu den gesundheitlichen Versorgungsstandards.
Berichten Frauen von Gewalterfahrungen, so treffen sie häufig auf Reaktionen von Gesundheitsfachkräften, die auf wenig Verständnis und Einfühlungsvermögen zurückzuführen sind. Sie erleben Zweifel am Wahrheitsgehalt,
Bagatellisieren, indem keine Verbindung zwischen aktuellen Beschwerden
und Gewalterfahrungen gesehen wird, oder ein Ignorieren der Gewalt (Leeners/Richter-Appelt et al. 2003). Angesichts der vielfältigen negativen Auswirkungen von häuslicher Gewalt für schwangere Frauen und ihre Kinder ist
eine besondere Aufmerksamkeit von Gesundheitsfachkräften erforderlich.
39
www.endabuse.org

View File

@ -0,0 +1,35 @@
§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱ Ž‹ž›
95
Sensible Begleitung von gewaltbetroffenen Frauen während der Schwangerschaft und
Geburt
Fachfrauen geburtshilflicher, ärztlicher und pflegerischer Berufsgruppen
weisen seit mehreren Jahren auf die Notwendigkeit einer besseren und sensibleren Unterstützung und Betreuung bei der Geburtsvorbereitung, -begleitung und -nachbetreuung für Frauen, die sexualisierte Gewalt in der Kindheit
und/oder im Erwachsenenalter erlebt haben (Erfmann 1998; Schönfeld 2001a;
Schönfeld 2001b; Leeners/Richter-Appelt et al. 2003).40 Sie machen darauf
aufmerksam, dass sexuelle Gewalt jegliche Form der Beziehung zu anderen,
zur eigenen Person und auch zum eigenen Körper beeinträchtigt - was insbesondere während einer Schwangerschaft deutlich werden kann. So ist bei
körperlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft, Geburt und
postpartum Phase mit einem hohen Risiko zu rechnen, dass sog. Trigger ausgelöst werden können (vgl. Leeners/Richter-Appelt et al. 2003). „Triggerreize“
können Flashbacks hervorrufen und bewirken, dass sich Frauen wie in der
erlebten Gewaltsituation fühlen und entsprechend reagieren. Flashbacks treten häufiger in der Phase der Schwangerschaft und Geburt auf als in anderen
Lebensphasen, da das Körpergedächtnis aktiviert wird und eine Reaktualisierung von Gewalt eher erlebt werden kann (Erfmann 1998; Leeners/RichterAppelt et al. 2003; Olbricht 2004).
Die körperlichen Veränderungen der Schwangerschaft können von Frauen
als kritisch erfahren werden, da sie diese nicht beeinflussen und kontrollieren können. Die Auseinandersetzung mit der zukünftigen Mutterrolle kann
Erinnerungen an die eigene Kindheit lebendig werden lassen und eine Reihe
von zwiespältigen Gefühlen hervorrufen, insbesondere dann, wenn Frauen in
ihrer Kindheit sexueller Gewalt ausgesetzt waren (Olbricht 2004).
In der Schwangerenvorsorge können bewusste und unbewusste Triggerreize dazu führen, dass Vorsorgetermine nicht wahrgenommen und Untersuchungen abgelehnt werden, um belastenden Situationen zu entgehen (Leeners/Richter-Appelt et al. 2003). Bereits ein Krankenhausaufenthalt kann von
gewaltbetroffenen Frauen als traumatisierend erlebt werden, da das Gefühl
der Eigenständigkeit eingeschränkt ist und ein routinierter, wenig beeinflussbarer Tagesablauf als Kontrollverlust wahrgenommen werden kann. Bei ärztlichen Untersuchungen und medizinischen Eingriffen kann z.B. das Liegen
auf einem gynäkologischen Untersuchungsstuhl zu Panikattacken führen.
Um zusätzliche Traumatisierungen und weitere Gefährdungen für
schwangere Frauen und ihre neugeborenen Kinder zu verhindern, bedarf es
einer besonderen Sensibilität des Krankenhauspersonals, dem sich die Frau
anvertrauen muss. Konkrete Absprachen und das Mitgestaltungsrecht bei
der Geburt können helfen, eine Retraumatisierung vergangener Gefühle und
Körperreaktionen zu vermeiden. Entscheidend ist, dass eine Frau während
40
Vgl. auch www.geburtskanal.de

View File

@ -0,0 +1,32 @@
96
Der Blick der Forschung
der Untersuchungen und der Geburt soweit wie möglich die Kontrolle über
ihre Situation behält. Schwangerschaft und Geburt bieten für gewaltbetroffene Frauen aber auch die Möglichkeit, den eigenen Körper durch die Fähigkeit, ein Kind aus eigener Kraft zu gebären, (wieder) positiv zu erleben. Die
Sensibilität der begleitenden Fachfrauen gewinnt vor diesem Hintergrund
eine große Bedeutung.
Um schwangere Frauen kompetent zu begleiten und ihr sowie ihrem Kind
Schutz und Unterstützung bieten zu können, ist ein Fachwissen über häusliche Gewalt und ihren Einfluss auf Schwangerschaftsverläufe und Geburtsvorgänge erforderlich. Eine entsprechende Sensibilität seitens der begleitenden Fachpersonen kann Frauen in der Schwangerschaft, während und nach
der Geburt ermutigen, über Gewalterfahrungen zu berichten und Hilfe in
Anspruch zu nehmen.
„Pro-aktive“ Interventionsansätze im Gesundheitsbereich
Interventionsmodelle gegen Gewalt an Frauen - wie das S.I.G.N.A.L. - Interventionsprogramm41 - zielen auf eine bewusste Versorgung gewaltbetroffener
Patientinnen und basieren auf folgenden Interventionsschritten:
Wahrnehmen von Gewalt
Gewaltverursachte Verletzungen oder Beschwerden sind für Gesundheitsfachkräfte oft nicht eindeutig zu erkennen. Zu den Alarmzeichen, bei denen
Fachkräfte auf jeden Fall aufmerksam reagieren sollten, gehören neben den
für Anamnese und Diagnostik relevanten Indikatoren ebenfalls Verhaltensweisen von Patientinnen und Begleitpersonen, die einen Gewalthintergrund
vermuten lassen.
Es ist zu beachten, dass das Auftreten von gewaltbetroffenen Patientinnen
sehr unterschiedlich sein kann: Patientinnen können depressiv, unsicher und
eingeschüchtert wirken oder auch abwehrend und aggressiv reagieren. Ähnliches gilt für die Begleitperson: Der misshandelnde Partner entspricht entgegen verbreiteten Stereotypen häufig nicht dem Bild eines gewalttätigen oder
dominanten Partners, sondern kann sehr besorgt und fürsorglich seiner Partnerin gegenüber auftreten.
41
Zum S.I.G.N.A.L.-Projekt liegt eine Veröffentlichung in Form eines praxisorientierten
Handbuches und eines wissenschaftlichen Berichtes vor: Hellbernd H/Brzank P et al. (2004).
Häusliche Gewalt gegen Frauen: gesundheitliche Versorgung. Das S.I.G.N.A.L. -Interventionsprogramm. Handbuch für die Praxis, Wissenschaftlicher Bericht. Gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin. www.bmfsfj.de/Kategorien/
Forschungsnetz/forschungsberichte,did=18204.html

View File

@ -0,0 +1,30 @@
§žœ•’Œ‘Žȱ Ž Š•ȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŒ‘ Š—Ž›œŒ‘ŠĞȱž—ȱ Ž‹ž›
97
Bei folgenden Merkmalen sollte immer ein Gewaltzusammenhang beachtet
werden:
• Verletzungen von Brust, Unterleib und Genitalbereich
• Versäumen von Vorsorgeuntersuchungen
• Blutungen im ersten und zweiten Trimester
• “Spontanabort”, Frühgeburt, Fehlgeburt
•”˜‘˜•Ȭǰȱ›˜Ž—Ȭȱ˜Ž›ȱŠ‹•ŽĴŽ—–’œœ‹›ŠžŒ‘
• Fetale Retardierung (vgl. DGPFG 2003; Hellbernd/Brzank et al. 2004)
Da jede Frau von häuslicher Gewalt betroffen sein, Gewalt zu vielfältigen Verletzungen oder Beschwerden führen kann und sich nicht auf hochsignifikante
Prädiktoren eingrenzen lässt, empfehlen internationale Interventionsprogramme, Patientinnen grundsätzlich im Rahmen der Anamnese nach möglichen Gewalterfahrungen zu fragen.
Aktiv werden: auf Gewalterfahrungen ansprechen
Frauen sprechen aufgrund von Scham und Ängsten in der Regel nicht von
sich aus über Gewalterfahrungen. Daher sollten Ärztinnen, Ärzte, Hebammen
oder Pflegekräften initiativ werden und sie auf mögliche Gewalthintergründe
ansprechen. Untersuchungen zeigen, dass medizinisches Personal für gewaltbetroffene Frauen bedeutende Ansprechpersonen sind und Frauen das Erfragen von Gewalterfahrungen innerhalb der Anamnese wünschen (Hellbernd/
Brzank et al. 2004; Müller/Schröttle 2004). Voraussetzung ist eine ruhige und
vorurteilsfreie Atmosphäre. Das Gesprächsangebot darf auf keinen Fall im
Beisein des Partners erfolgen. Für eine Verständigung mit Frauen, die über
geringe Deutschkenntnisse verfügen, sollten aus Sicherheitsgründen weder
Partner noch Verwandte in die Sprachvermittlung einbezogen werden. Dolmetschende müssen neutrale Personen sein. Die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft sollte signalisiert werden. Ob die Frau das Gesprächsangebot annehmen möchte, bleibt ihrer Entscheidung überlassen.
Begriffe wie „häusliche Gewalt“ und „Misshandlung“ sollten im Gespräch
mit der Frau vermieden werden. Einfache und konkrete Fragen haben sich in
der Praxis bewährt, die genau benennen, was passiert ist: „Sind Sie verletzt
worden?“ „Wurden Sie geschlagen, geschubst, gestoßen?“ Den Betroffenen
soll vermittelt werden, dass viele Frauen Gewalt erleiden und dass sie keinerlei Schuld an der Misshandlung tragen.

Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More