3.0 KiB
Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
47
solche Belastungssituationen. Im Gegenteil wurden bei Kindern, die in der Realität bereits Partnergewalt miterlebt hatten, im Vergleich zu Kontrollgruppen intensivere (auch physiologische) Alarm- und Belastungsreaktion auf simulierte milde Bedrohungssituationen gegenüber der Mutter sichtbar (z.B. Martin & Clements 2002, Dejonghe et al. 2005). Der mit Partnergewalt einhergehende Verlust an innerer emotionaler Sicherheit erwies sich in den hierzu vorliegenden Studien (z.B. Davies & Cummings 1998) als Teilerklärung für die bei den betroffenen Kindern beobachtbaren Entwicklungsbeeinträchtigungen. Jenseits des Kleinkindalters lässt sich zudem auch zeigen, dass die an Gewaltereignisse anknüpfenden Gedanken und Erklärungsversuche von Kindern zu ihrer Belastung beitragen können. Dies gilt besonders wenn sich Kinder, etwa weil der Partnergewalt ein Streit der Eltern über die Erziehung vorausgegangen ist, für das Geschehene (mit-)verantwortlich fühlen (z.B. Grych et al. 2000). Generell machen sich Kinder aufgrund miterlebter Partnergewalt berechtigte Sorgen um die eigene Sicherheit, die Sicherheit der Mutter und um die Familie. Manchen Kindern gelingt es im Lauf der Zeit zunehmend schlechter diese Sorgen zumindest zeitweise auch wieder beiseite zu rücken, so dass ausgeprägte ständige Gefühle der Bedrohung über die Gewalt hinaus zur kindlichen Belastung beitragen. Die Bedeutung kindlicher Gedanken und Gefühle im Zusammenhang mit Partnergewalt zeigt sich unter anderem in einer Studie, in der Geschwister miteinander verglichen wurden und die Art der Verarbeitung als Erklärung für Geschwisterunterschieden in der Verhaltensanpassung aufschien (Skopp et al. 2005). Für die Praxis enthalten diese Befunde zwei Hauptbotschaften: Zum einen gibt es Fälle, in denen Kinder über die Beendigung der Gewalt und die Unterstützung ihrer Betreuungspersonen hinaus Hilfe bei der Bewältigung ihrer Erfahrungen benötigen. Zum anderen kommt der emotionalen Sicherheit von Kindern eine zentrale Rolle für ihre Befindlichkeit zu. Dies ist im familienrechtlichen Verständnis des Kindeswohls als Bindungskriterium auch verankert. In der Regel wird bei Familienkonflikten und Trennung der Eltern versucht, die emotionale Sicherheit betroffener Kinder durch Konfliktminderung und Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen Kind und allen Bindungspersonen möglichst weitgehend zu bewahren. Dies ist eine gut begründete Praxis. In Fällen von Partnergewalt kann es aber sein, dass die Stabilisierung der Beziehung des Kindes zum hauptsächlich betreuenden Elternteil in den Mittelpunkt gerückt werden muss, da das Kind ansonsten bei keinem der Elternteile emotionale Sicherheit empfinden kann. Eine solche Situation kann etwa nach einer Trennung entstehen, wenn Umgangskontakte immer wieder zu (für das Kind) beängstigenden Konflikten führen oder wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil bzw. das Kind durch die Gewalt vor der Trennung sehr massiv belastet sind (Kindler et al. 2004).