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Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
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solche Belastungssituationen. Im Gegenteil wurden bei Kindern, die in der
Realität bereits Partnergewalt miterlebt hatten, im Vergleich zu Kontrollgruppen intensivere (auch physiologische) Alarm- und Belastungsreaktion
auf simulierte milde Bedrohungssituationen gegenüber der Mutter sichtbar
(z.B. Martin & Clements 2002, Dejonghe et al. 2005). Der mit Partnergewalt
einhergehende Verlust an innerer emotionaler Sicherheit erwies sich in den
hierzu vorliegenden Studien (z.B. Davies & Cummings 1998) als Teilerklärung für die bei den betroffenen Kindern beobachtbaren Entwicklungsbeeinträchtigungen. Jenseits des Kleinkindalters lässt sich zudem auch zeigen, dass
die an Gewaltereignisse anknüpfenden Gedanken und Erklärungsversuche
von Kindern zu ihrer Belastung beitragen können. Dies gilt besonders wenn
sich Kinder, etwa weil der Partnergewalt ein Streit der Eltern über die Erziehung vorausgegangen ist, für das Geschehene (mit-)verantwortlich fühlen
(z.B. Grych et al. 2000). Generell machen sich Kinder aufgrund miterlebter
Partnergewalt berechtigte Sorgen um die eigene Sicherheit, die Sicherheit der
Mutter und um die Familie. Manchen Kindern gelingt es im Lauf der Zeit
zunehmend schlechter diese Sorgen zumindest zeitweise auch wieder beiseite zu rücken, so dass ausgeprägte ständige Gefühle der Bedrohung über die
Gewalt hinaus zur kindlichen Belastung beitragen. Die Bedeutung kindlicher
Gedanken und Gefühle im Zusammenhang mit Partnergewalt zeigt sich unter
anderem in einer Studie, in der Geschwister miteinander verglichen wurden
und die Art der Verarbeitung als Erklärung für Geschwisterunterschieden in
der Verhaltensanpassung aufschien (Skopp et al. 2005). Für die Praxis enthalten diese Befunde zwei Hauptbotschaften: Zum einen gibt es Fälle, in denen
Kinder über die Beendigung der Gewalt und die Unterstützung ihrer Betreuungspersonen hinaus Hilfe bei der Bewältigung ihrer Erfahrungen benötigen.
Zum anderen kommt der emotionalen Sicherheit von Kindern eine zentrale
Rolle für ihre Befindlichkeit zu. Dies ist im familienrechtlichen Verständnis
des Kindeswohls als Bindungskriterium auch verankert. In der Regel wird bei
Familienkonflikten und Trennung der Eltern versucht, die emotionale Sicherheit betroffener Kinder durch Konfliktminderung und Aufrechterhaltung des
Kontakts zwischen Kind und allen Bindungspersonen möglichst weitgehend
zu bewahren. Dies ist eine gut begründete Praxis. In Fällen von Partnergewalt kann es aber sein, dass die Stabilisierung der Beziehung des Kindes zum
hauptsächlich betreuenden Elternteil in den Mittelpunkt gerückt werden
muss, da das Kind ansonsten bei keinem der Elternteile emotionale Sicherheit empfinden kann. Eine solche Situation kann etwa nach einer Trennung
entstehen, wenn Umgangskontakte immer wieder zu (für das Kind) beängstigenden Konflikten führen oder wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil
bzw. das Kind durch die Gewalt vor der Trennung sehr massiv belastet sind
(Kindler et al. 2004).