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Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
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solche Belastungssituationen. Im Gegenteil wurden bei Kindern, die in der
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Realität bereits Partnergewalt miterlebt hatten, im Vergleich zu Kontrollgruppen intensivere (auch physiologische) Alarm- und Belastungsreaktion
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auf simulierte milde Bedrohungssituationen gegenüber der Mutter sichtbar
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(z.B. Martin & Clements 2002, Dejonghe et al. 2005). Der mit Partnergewalt
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einhergehende Verlust an innerer emotionaler Sicherheit erwies sich in den
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hierzu vorliegenden Studien (z.B. Davies & Cummings 1998) als Teilerklärung für die bei den betroffenen Kindern beobachtbaren Entwicklungsbeeinträchtigungen. Jenseits des Kleinkindalters lässt sich zudem auch zeigen, dass
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die an Gewaltereignisse anknüpfenden Gedanken und Erklärungsversuche
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von Kindern zu ihrer Belastung beitragen können. Dies gilt besonders wenn
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sich Kinder, etwa weil der Partnergewalt ein Streit der Eltern über die Erziehung vorausgegangen ist, für das Geschehene (mit-)verantwortlich fühlen
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(z.B. Grych et al. 2000). Generell machen sich Kinder aufgrund miterlebter
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Partnergewalt berechtigte Sorgen um die eigene Sicherheit, die Sicherheit der
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Mutter und um die Familie. Manchen Kindern gelingt es im Lauf der Zeit
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zunehmend schlechter diese Sorgen zumindest zeitweise auch wieder beiseite zu rücken, so dass ausgeprägte ständige Gefühle der Bedrohung über die
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Gewalt hinaus zur kindlichen Belastung beitragen. Die Bedeutung kindlicher
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Gedanken und Gefühle im Zusammenhang mit Partnergewalt zeigt sich unter
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anderem in einer Studie, in der Geschwister miteinander verglichen wurden
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und die Art der Verarbeitung als Erklärung für Geschwisterunterschieden in
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der Verhaltensanpassung aufschien (Skopp et al. 2005). Für die Praxis enthalten diese Befunde zwei Hauptbotschaften: Zum einen gibt es Fälle, in denen
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Kinder über die Beendigung der Gewalt und die Unterstützung ihrer Betreuungspersonen hinaus Hilfe bei der Bewältigung ihrer Erfahrungen benötigen.
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Zum anderen kommt der emotionalen Sicherheit von Kindern eine zentrale
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Rolle für ihre Befindlichkeit zu. Dies ist im familienrechtlichen Verständnis
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des Kindeswohls als Bindungskriterium auch verankert. In der Regel wird bei
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Familienkonflikten und Trennung der Eltern versucht, die emotionale Sicherheit betroffener Kinder durch Konfliktminderung und Aufrechterhaltung des
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Kontakts zwischen Kind und allen Bindungspersonen möglichst weitgehend
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zu bewahren. Dies ist eine gut begründete Praxis. In Fällen von Partnergewalt kann es aber sein, dass die Stabilisierung der Beziehung des Kindes zum
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hauptsächlich betreuenden Elternteil in den Mittelpunkt gerückt werden
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muss, da das Kind ansonsten bei keinem der Elternteile emotionale Sicherheit empfinden kann. Eine solche Situation kann etwa nach einer Trennung
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entstehen, wenn Umgangskontakte immer wieder zu (für das Kind) beängstigenden Konflikten führen oder wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil
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bzw. das Kind durch die Gewalt vor der Trennung sehr massiv belastet sind
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(Kindler et al. 2004).
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