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Bei folgenden Merkmalen sollte immer ein Gewaltzusammenhang beachtet werden: • Verletzungen von Brust, Unterleib und Genitalbereich • Versäumen von Vorsorgeuntersuchungen • Blutungen im ersten und zweiten Trimester • “Spontanabort”, Frühgeburt, Fehlgeburt • ȬǰȱȬȱȱĴ • Fetale Retardierung (vgl. DGPFG 2003; Hellbernd/Brzank et al. 2004) Da jede Frau von häuslicher Gewalt betroffen sein, Gewalt zu vielfältigen Verletzungen oder Beschwerden führen kann und sich nicht auf hochsignifikante Prädiktoren eingrenzen lässt, empfehlen internationale Interventionsprogramme, Patientinnen grundsätzlich im Rahmen der Anamnese nach möglichen Gewalterfahrungen zu fragen.
Aktiv werden: auf Gewalterfahrungen ansprechen Frauen sprechen aufgrund von Scham und Ängsten in der Regel nicht von sich aus über Gewalterfahrungen. Daher sollten Ärztinnen, Ärzte, Hebammen oder Pflegekräften initiativ werden und sie auf mögliche Gewalthintergründe ansprechen. Untersuchungen zeigen, dass medizinisches Personal für gewaltbetroffene Frauen bedeutende Ansprechpersonen sind und Frauen das Erfragen von Gewalterfahrungen innerhalb der Anamnese wünschen (Hellbernd/ Brzank et al. 2004; Müller/Schröttle 2004). Voraussetzung ist eine ruhige und vorurteilsfreie Atmosphäre. Das Gesprächsangebot darf auf keinen Fall im Beisein des Partners erfolgen. Für eine Verständigung mit Frauen, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, sollten aus Sicherheitsgründen weder Partner noch Verwandte in die Sprachvermittlung einbezogen werden. Dolmetschende müssen neutrale Personen sein. Die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft sollte signalisiert werden. Ob die Frau das Gesprächsangebot annehmen möchte, bleibt ihrer Entscheidung überlassen. Begriffe wie „häusliche Gewalt“ und „Misshandlung“ sollten im Gespräch mit der Frau vermieden werden. Einfache und konkrete Fragen haben sich in der Praxis bewährt, die genau benennen, was passiert ist: „Sind Sie verletzt worden?“ „Wurden Sie geschlagen, geschubst, gestoßen?“ Den Betroffenen soll vermittelt werden, dass viele Frauen Gewalt erleiden und dass sie keinerlei Schuld an der Misshandlung tragen.