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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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kleine Anzahl (36) Frauen in Frauenhäusern, bei denen ein Polizeieinsatz stattgefunden hatte, mit einem Fragebogen befragt werden. Auch sie gaben mehrheitlich an, dass Kinder den Einsatz miterlebt hatten (WiBIG 2004 b: 142 ff). Sind Kinder während eines Polizeieinsatzes zugegen, übernehmen die Polizeibeamten und -beamtinnen am häufigsten die Rolle der Ansprechpartner/ innen, auch für noch kleine Kinder. Es gibt aber auch etliche Fälle, in denen dies nicht der Fall ist. Dies wird teilweise von den Müttern beklagt, die offenbar oft von den Einsatzkräften mehr Engagement für die Kinder erwarten, als diese leisten wollen oder können (ebenda: 166). In einigen Städten bzw. Bundesländern werden inzwischen Angaben zu Anzahl, Alter und Verfassung der Kinder in die Einsatzdokumentationen aufgenommen und somit die Anwesenheit von Kindern im Polizeieinsatz systematisch dokumentiert. Wo dies geschieht, werden polizeiliche Wegweisungen bzw. Platzverweise häufiger auch mit dem Argument der Kindeswohlgefährdung begründet. Dies zeigte sich in den Ergebnissen einer Untersuchung in Baden-Württemberg zu Beratungsangebot und Beratungsbedarf nach polizeilichem Platzverweis (Helfferich et al. 2004). Es wurden im Jahr 2003 insgesamt 171 Polizeiakten von Einsätzen, die in einen Platzverweis mündeten in Stuttgart und Tübingen ausgewertet. In über der Hälfte der Fälle (61%) waren Kinder im Polizeieinsatz anwesend. Dabei handelte es sich überwiegend (84%) um Kinder unter 14 Jahren (n=104). Waren Kinder vor Ort, wenn die Polizei einen Platzverweis verhängte, dann handelte es sich mehrheitlich um mehr als ein Kind. Zusammenarbeit mit der Krisen- und Jugendhilfe ist zwar vereinbart, kommt aber in den akuten Einsatzsituationen nicht unbedingt zum Tragen, andere Probleme haben Priorität. In über der Hälfte der Einsätze, in denen Kinder anwesend waren (67%), war das Opfer – bis auf vier Fälle handelte es sich dabei um die Mutter – verletzt und dies meistens mittelschwer, in sechs Fällen auch schwer. Zumindest in diesen Fällen und auch dann, wenn die Gewalt sich auch gegen Kinder gerichtet hatte, wäre es seitens der Einsatzkräfte ratsam gewesen, in Stuttgart nach den Vereinbarungen des STOP-Verfahrens4 den Krisen- und Notfalldienst hinzuzuziehen, zumindest aber das Jugendamt zu informieren, da davon ausgegangen werden kann, dass es für die Kinder sehr erschreckend ist, wenn die Mutter nicht nur geschlagen, sondern auch verletzt wurde und möglicherweise ärztlich versorgt werden muss. Diese Benachrichtigung unterblieb jedoch mehrheitlich und erfolgte in keinem der Fälle, in denen Kinder verletzt waren. Die Polizeibeamten und Beamtinnen haben es relativ häufig mit verschreckten, weinenden Kindern zu tun, wenn sie wegen häuslicher Gewalt im Einsatz sind. In fünf Fällen wurde notiert, dass Kinder verletzt waren, eines 4 „STOP-Stuttgarter Ordnungspartnerschaft bei häuslicher Gewalt“ ist das Stuttgarter Interventionsprojekt, das alle beteiligten Einrichtungen und Institutionen am Runden Tisch versammelte und gemeinsame Verfahrensweisen der Intervention sowie pro-aktiver Beratung durch den ASD für die Stadt vereinbarte.