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Der Blick der Forschung
unverbunden mit der tatsächlichen Betreuung und Fürsorge, während die Entscheidungsrechte der Mütter eng damit verknüpft sind. Männergewalt gegen Frauen wird in Schweden zunehmend als gesellschaftliches Problem erkannt (Eriksson and Hester, 2001; Wendt-Höjer, 2002), und seit den 1990er Jahren hat es mehrere wichtige Rechtsreformen in diesem Bereich gegeben: Schwedische Gesetzgebung erkennt Gewalt in heterosexuellen Beziehungen heute als geschlechtsspezifisch geprägt, als in erster Linie Männergewalt gegen Frauen (vgl. Nordborg und Niemi-Kiesiläinen, 2001; Wendt-Höjer, 2002; Nordborg, 2005). Die Politik gegen Gewalt gegen Frauen tendiert dazu, sich auf Schutz und Unterstützung für Frauen zu konzentrieren und in weitaus geringerem Umfang auf Kinder. Gewalttätige Männer werden nur selten in ihrer Funktion als Vater gesehen und können so vermeiden, für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich gemacht zu werden (Eriksson, 2001; vgl. Peled, 2000). Hinsichtlich des Umgangs-, Aufenthalts- und Sorgerechts wurde die Thematik Männergewalt nur in sehr begrenztem Ausmaß in Bezug zur (fortgesetzten) elterlichen Kooperation und der Frage des Kindeswohls in Trennungs- und Scheidungsverfahren diskutiert (Eriksson und Hester, 2001). In der Auseinandersetzung um die entsprechende Gesetzesnovelle33 wurde erwähnt, dass es Fälle gibt, auf die der Regelfall gemeinsamer Sorge und unbeaufsichtigten direkten Umgangs nicht anwendbar ist, aber eine intensive Erörterung dieser Ausnahmen blieb aus und für die Handhabung dieser Fälle liegen keine Richtlinien vor. Obwohl in der politischen Theorie und Praxis die geschlechtsspezifische Dimension von Gewalt in heterosexuellen Beziehungen zunehmend Anerkennung findet, werden Väter nach wie vor weitgehend als im Wesentlichen nicht-gewalttätig konstruiert (Eriksson und Hester, 2001).
Familienpolitik und Rechtspraxis Aus der sozial konstruierten Trennung zwischen „gewalttätigen Männern“ einerseits und „Vätern“ andererseits folgt, dass die Überschneidung zwischen Männergewalt gegen Frauen und Männergewalt gegen Kinder ebenso wie die spezielle Problematik von Müttern, die gewalttätige Väter verlassen, aus dem Blickfeld geraten. Es gibt keinen etablierten kritischen Diskurs zu gewalttätigen Vätern, auf den sich Mütter - und andere Betroffene - beziehen können, um gewalttätige Väter nach einer Trennung oder Scheidung in die Verantwortung zu nehmen oder darauf zu drängen, dass sie ihr Verhalten ändern (vgl. 33 Das skandinavische Rechtsvorstellung steht in der Tradition des Kontinents: es gilt primär das schriftlich kodifzierte Gesetz. In den nordischen Ländern spielt die Vorbereitung im Vorlauf von Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle bei der Rechtsauslegung. In dieser Phase befasst man sich umfassend mit möglichen Erklärungen zur Intention und Interpretation der Gesetze. Vgl. Nousiainen (2001).