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Keskinen 2005). Unter diesem Aspekt muss die Entwicklung der Rechtspraxis in Schweder zukünftig untersucht werden, denn der Vater, der seine Partnerin misshandelt, gilt hier als für Umgang und elterliche Sorge geeignet, bis das Gegenteil bewiesen ist (Eriksson, 2001. Vgl. Barnombudsmannen, 2005; Rejmer, 2003; Nordborg 2005). Die schwedische Rechtspraxis folgt dabei einer „optimistischen Herangehensweise“ (Dingwall, 1989), und setzt damit Kinder und Mütter einem wesentlich höheren Risiko aus als es z.B. in Neuseeland der Fall ist (vgl. Jaffe et al, 2003; Hester 2005). Trotz der öffentlich erklärten Bereitschaft, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und die Rechte der Kinder zu stärken, scheint die getrennt lebenden Kernfamilie die Reproduktion einer väterlichen Macht zu ermöglichen, die auf der Blutsverwandtschaft mit minderjährigen Kindern beruht (Eriksson, 2003).
Die Haltung Professioneller Helfer/innen gegenüber Kindern gewalttätiger Väter Die Arbeit der Familienrechtshelfer/innen ist essenziell für die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern und Müttern nach Trennung oder Scheidung. Aber berücksichtigen diese Fachleute die Gewalt von Vätern gegen Mütter und/oder Kinder bei der Wahl ihres methodischen Vorgehens? In den Interviews kristallisieren sich zwei Arbeitsmodelle heraus, in denen die Familienrechtshelfer/innen jeweils unterschiedliche Ansätze bei der Beurteilung zukünftiger Sorgerechts-, Umgangs- oder Wohnarrangements verfolgen.34 Das erste Modell stellt die getrennt lebende Kleinfamilie in den Mittelpunkt und die Gewalt von Vätern gegen Mütter wird als ein Aspekt von untergeordneter Bedeutung konstruiert. Im zweiten Modell steht die Gewalt gegen Frauen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit (ausführliche Erörterung vgl. Eriksson, 2003). Wenn jedoch die Äußerungen der Familienrechtshelfer/ innen als Ausgangspunkt genommen werden, macht es nur noch wenig Sinn, die Befragten in diese zwei Gruppen aufzuteilen. Alle Befragten wurden gebeten, sich zur Viktimisierung von Kindern zu äußern. Eine Antwort lautete: „Nun… Ich weiß nicht. Gibt es da einen Zusammenhang? Ich weiß nicht einmal, ob es einen ǯȱ ȱȱǵȱǽȬȬȬǾȃ „Sie sehen das nicht so?“ Ǯdzȱûȱȱȱǯȱ ȱȱȱǯȱ §ęȱȱȱ§ǰȱȱȱȱ Kinder, aber nicht die Frau geschlagen werden. Die Kinder sind sozusagen die Opfer. Die §ȱǯȱǽdzǾȱȱȱȱȱȱȱǯȱ ȱȱȱ Ěȱlein. Für die Kinder, die zusätzlich Gewalt zwischen ihren Eltern miterlebt haben, ist es sogar ȱȱǽdzǾǯȱȱȱȱtǰȱȱȱȱ ȱ 34
Vgl. Hester et al (1997) zu den verschiedenen Modellen der Arbeit der Gerichtshilfe.