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Raw Blame History

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Der Blick der Forschung

Werden die Erfahrungen des Kindes sichtbar gemacht? Das schwedische Familienrecht sieht vor, dass die professionellen Gutachter/ innen in Sorgerechts-, Umgangs- und Aufenthaltsverfahren nach Möglichkeit „die Sicht des Kindes“ berücksichtigen und dem Gericht darüber berichten (Kap. 6, § 19 § Föräldrabalken). Die Wünsche des Kindes fließen entsprechend ihrem Alter und Reifegrad in das Verfahren ein (Kap. 6, § 2b Föräldrabalken). Die „Standardmethode“ in der Arbeit mit Kindern, wie sie in den Interviews vorgestellt wird, besteht aus drei bis vier arrangierten Begegnungen zwischen den beteiligten Familienrechtshelfer/innen und dem Kind. Davon finden zwei Besuche im mütterlichen oder väterlichen Haushalt, und ein bis zwei Sitzungen mit dem Kind, allein oder in Begleitung der Geschwister, im Jugend- oder Sozialamt statt. Einige Befragte berichten über (unbegleitete) Gespräche mit vier- oder fünfjährigen Kindern. Die meisten Interviews beziehen sich jedoch auf Sitzungen mit Kindern im Schulalter und darüber. Der Standardmethode ist nicht geeignet, die Gewalterfahrungen der Kinder oder ihre Perspektive zu erhellen, und wird auch nicht so dargestellt. Einige professionelle Helfer/innen berichten, dass sie weder die Kinder direkt nach Gewalterfahrungen fragen, noch mit ihnen die bereits aktenkundige Gewalt in der Erwachsenenbeziehung diskutieren. In manchen Interviews wird explizit ausgeführt, dass dies im Interesse des Kindes unterbleibe: Die Kinder sollen nicht zu „Informanten“ werden; da die Familienrechtshelfer/innen nur begutachten, nicht jedoch therapieren sollen: „Man darf nicht zu viel in Bewegung bringen“, wenn keine Folgebetreuung vorgesehen ist.37 Die Gespräche der ermittelnden Helfer/innen mit den (mindestens sechsjährigen) Kindern scheinen vor allem darauf ausgerichtet, den geltenden Paragrafen im Familienrecht zu genügen (d.h. Dokumentation der Wünsche des Kindes). Entsprechend basieren ihre Einschätzungen geeigneter Umgangsregelungen und der Vater-Kind-Beziehung in Gewaltfällen nicht auf den Erfahrungen und der Sicht des betroffenen Kindes. Auf welcher Grundlage entscheiden die professionellen Helfer in diesen Fällen?

Konstruktion des Kindes und Einschätzungen von Kindern Das schwedische Familienrecht geht davon aus, dass sich Kinder eigenständig zu ihrer Lage äußern können (vgl. Schiratzki, 1997; Singer, 2000). Allerdings beschreiben einige der Befragten die Anforderung, in einen unmittelbaren Dialog mit dem Kind zu treten, als schwer realisierbar. Das Dilemma, über das die Familienrechtshelfer/innen sprechen - einerseits sollen sie mit den Kindern 37 Hier wird angenommen, dass der nicht-missbrauchende Elternteil die Mutter sich beratungs- oder therapiesuchend an die sozialen Dienste oder das Gesundheitswesen wendet.