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reden, gleichzeitig aber dürfen sie sie nicht unter Druck setzen oder als Informanten nutzen - kann interpretiert werden als Konflikt zwischen der im Gesetz verankerten Kompetenz von Kindern, eigene Wünsche zu formulieren einerseits und der Konstruktion von Kindern als abhängig, vor allem von den Eltern (vgl. Singer, 2000), andererseits. Das Verständnis von einem „kompetenten“ Kind ist im Konflikt mit dem von einem „abhängigen“ Kind. In den Interviews mit Familienrechtshelfer/innen wird unter Professionalität verstanden, wenn der Schwerpunkt eher auf die Bedürftigkeit und den Schutz des Kindes als auf die Kompetenz des Kindes gelegt wird. „Es ist Teil der elterlichen Verantwortung, das Kind nicht in eine Lage zu bringen, in der das Kind wählen muss. Es ist nicht sinnvoll, dem Kind zu sagen: „Wir haben hier keine Lösung gefunden, wir können uns nicht einigen, nun musst du entscheiden und zwischen uns wählen.“ Das ist absolut ... so etwas darf man von einem Kind nicht fordern. Es ist Teil der elter•’Œ‘Ž—ȱޛЗ ˜›ž—ǯȱǽǯǯǯǾȱ Œ‘ȱŽ—”Žǰȱœ˜ȱ–ûœœŽ—ȱ ’›ȱ‹Ž’ȱ’ŽœŽ—ȱ—Ž›œžŒ‘ž—Ž—ȱŸ˜›Ž‘Ž—ǯȱ žŒ‘ȱ’—ȱŽ£žȱŠžȱŠœȱ ’—ǯȱœȱ’œȱŽ’—Žȱž—£ž–ž‹Š›ŽȱŠ‘•ǯȱ Š—£ȱ‹Žœ’––ǯȱǽǯǯǯǾȱŠû›•’Œ‘ȱ ‘Š—Ž•—ȱ ’›ȱŽ—œ™›ŽŒ‘Ž—ȱŽ›ȱȬ ˜—ŸŽ—’˜—ȱû‹Ž›ȱ’ŽȱŽŒ‘ŽȱŽœȱ ’—Žœȱž—ȱœ˜ȱ Ž’Ž›ǯȱǽǯǯǯǾȱ Man kann nicht das Kind ein Problem lösen lassen wollen, das weder die Eltern allein, noch die Eltern in angeleiteten gemeinsamen Gesprächen und auch das Gericht nicht zu lösen im Stande waren. Das dann dem Kind aufzubürden.“

Auffällig ist, dass die Entscheidung des Kindes in diesem Zitat durchgängig als problematisch dargestellt wird. Wünsche äußern und eine Wahl treffen als Kind mit Eltern, die in einem Konflikt stehen, wird als Übernahme der Verantwortung für die Probleme der Erwachsenen konstruiert, und nicht als z.B. Ausübung eines Rechts, Einfluss auf das eigene Schicksal zu nehmen. Das Recht des Kindes besteht hier darin, eine Situation, in der eine Wahl getroffen werden muss, nicht erleben zu müssen: Es ist das Recht, nicht wählen zu müssen, und insbesondere nicht auf den Umgang mit einem Elternteil zu verzichten. So gesehen lassen die professionellen Helfer/innen den Kindern nicht wirklich die Wahl: Der einzig vernünftige Wunsch, den ein Kind haben kann, ist der Wunsch nach Kontakt zu beiden Eltern. Dies zeigt sich auch in der Art, in der die Professionellen über die Entscheidung von Kindern über den Umgang mit einem die Mutter misshandelnden Vater sprechen. Diskutieren die professionellen Helfer/innen Kinderwünsche, die den Bedürfnissen des „sich entwickelnden Kindes“ entsprechen, und will das Kind den Vater sehen, werden die Kinder als kompetent präsentiert, und ihre Wünsche als authentisch betrachtet. Dass sich Kinder beispielsweise nach einem gewalttätigen Vater sehnen, wird als unproblematisch, originär und „gegeben“ bezeichnet. Die Fragen kindlicher Überlebensstrategien, Angst und/oder Identifikation mit dem Angreifer, die in Theorie und Praxis von Expert/innen, die in Schweden zum Thema kindliche Gewalterfahrung arbeiten, erörtert werden (z.B. Christensen 1990; Metell, 2001), tauchen in diesen Interviews nicht auf. Ganz anders die Beschreibung des Wunsches von Kindern, ihren Vater nicht sehen zu wollen: