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Der Blick der Forschung

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Diese Antwort ist typisch. Die Familienrechtshelfer/innen betonen, dass ihnen nur wenige Fälle bekannt sind, in denen sowohl Mütter als auch Kinder von Vätern misshandelt wurden. Diese Fachleute diskutieren die Gewalt von Vätern gegen Mütter oder miterziehende Partnerinnen und die Gewalt von Vätern gegen Kinder als Phänomene, die nicht im Zusammenhang miteinander stehen. Einige unterscheiden explizit zwischen den zwei Formen der Gewalt und argumentieren, dass auch wenn ein Mann Gewalt gegen die Partnerin ausübt, „er deshalb nicht schlecht zu seinen Kindern sein muss“. Die Unterscheidung zwischen der Gewalt von Vätern gegen Mütter und ihrer Gewalt gegen Kinder zeigt sich auch darin, wie die Befragten über ihre Arbeitsmethoden und Arbeitsroutine sprechen. Beispielsweise werden physische Misshandlung und sexueller Missbrauch von Kindern als ein Tatbestand beschrieben, der von den Professionellen berücksichtigt werden muss und die Befragten berichten, dass sie bei Verdacht auf Kindesmisshandlung eine Meldepflicht haben. In diesen Fällen muss die Situation des Kindes entsprechend § 2, Kapitel 11 des Gesetzes über die sozialen Dienste (2001:453) exploriert werden. Jedoch erwähnt keiner der Befragten, dass Routineberichte erstellt oder Untersuchungen eingeleitet werden, wenn sie auf Gewalt in der Beziehung der Erwachsenen aufmerksam werden. Dies überrascht nicht, wenn Gewalt von Vätern gegen Mütter und körperliche oder sexuelle Kindesmisshandlung durch Väter als getrennte Phänomene betrachtet werden: Die Gewalt eines Vaters gegen seine Partnerin ist dann für sich genommen kein Risikoindikator. Emotionale und psychische Gewalt von Vätern gegen ihre Kinder wird nur in indirekter Weise angenommen. In einigen Interviews wird der Vater erst dann als ein Problem für das Kind dargestellt, wenn die Mutter physisch präsent ist, denn dann wird angenommen, dass die Kinder (potenziell) Zeugen von Gewalt sind und somit psychische Gewalt erleiden. Auch in anderen Interviews, die weniger auf die Anwesenheit der Mutter fokussieren, wird die Viktimisierung der Kinder mit einer irgendwie gearteten Präsenz der Mutter in Zusammenhang gebracht. Psychische Gewalt gegen das Kind wird als „Nebenprodukt“ der väterlichen Versuche, die Trennung rückgängig zu machen oder erneut die Kontrolle über die Mutter zu erlangen konstruiert. Mit anderen Worten: Wenn die Familienrechtshelfern/innen über Fälle sprechen, in denen Väter gewalttätig gegen Mütter sind, gibt es zwar „psychisch misshandelte Kinder“, jedoch keine „psychische Gewalt ausübende Väter“. Die Annahme, dass Väter, die Gewalt gegen Frauen ausüben, nicht psychisch gewalttätig gegenüber Kindern sind, wird auch in der Beschreibung der Praxis durch die Befragten deutlich. Sie erwähnen zum Beispiel nicht, dass sie abklären, was der Einsatz von Gewalt gegen Frauen für die Einstellungen und Handlungsweisen eines Vaters in Bezug auf seine Kinder bedeutet; sie