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sprechen auch nicht von einer systematischen Risikoabschätzung vor einer Umgangsentscheidung.

Vorannahme des Umgangsrechts: Kinder brauchen den Vater Die Interviews zeigen, dass der Umgang mit dem Vater als dem besten Interesse des Kindes dienlich betrachtet wird und spiegeln die Überzeugung von der notwendigen Präsenz beider Elternteile wider: Das sich entwickelnde Kind (vgl. James et al 1998; Smart et al, 2001; Forsberg, 2005) braucht Mutter und Vater, lautet die Prämisse. Die Familienrechtshelfer/innen gehen dabei selbstverständlich von heterosexueller Elternschaft aus.35 Die Interviews mit dieser Gruppe Befragter unterstreichen, wie eng die Konstruktion kindlicher Entwicklung als abhängig von einem geschlechtsspezifisch geprägten Umfeld mit der als naturgegeben angenommenen Geschlechterkomplementarität und heterosexueller Elternschaft verbunden ist. Da Mütter und Väter verschieden „sind“ und dem Kind unterschiedliche Fürsorge „geben“ können, brauchen Kinder beide Elternteile und haben das Recht, zu beiden Kontakt zu halten. Das allgemeine Umgangsbedürfnis und -recht gilt auch für Kinder mit Gewalterfahrung. Ein immer wiederkehrendes Thema in den Interviews, ist das kindliche Bedürfnis nach Umgang mit dem Vater, der die Mutter misshandelt hat: „Die Kinder sehen sich als Teil beider“ Eltern, sie „müssen ein realistisches Bild“ des Vaters „bekommen, und erkennen, dass er nicht nur negative Seiten hat.“ Selbst wenn „jeder Fall einzeln geprüft werden muss“, ist bei den Familienrechtshelfern/innen die Annahme anzutreffen, dass der Verzicht auf jeglichen Kontakt für die kindliche Entwicklung schädlicher sein könne, als der Umgang mit einem Vater, der Gewalt gegen Mutter oder Kind ausgeübt hat: Wenn es gelingt, den Umgang unter guten und für das Kind sicheren Bedingungen zu arrangieren, wird dadurch für das Kind die Möglichkeit geschaffen, das Geschehene zu verarbeiten und ein realistisches Bild des Elternteils zu bewahren. Hier wird der Kontakt zum gewalttätigen Vater als an sich therapeutisch sinnvoll für das Kind dargestellt, sofern Sicherheit gewährleist werden kann.36 Doch wie wollen diejenigen, die den Fall bearbeiten, beurteilen, ob das Kind den Umgang als physisch, sexuell und/oder emotional sicher erlebt?

35 Zum Zeitpunkt der Interviews hatten homosexuelle Paare noch kein Adoptionsrecht. Die Diskussion über schwule oder lesbische Eltern, die es mittlerweile auch in Schweden gibt, hat noch nicht begonnen. 36 Vgl. den professionellen Helfer in der Studie von Hester und Radford (1996), der den Umgang der Kinder mit gewalttätigen Vätern als Teil der Therapie sieht: man stellt sich seinen Dämonen.