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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 268 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer
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schen Landkreis und WMC wurde ein Arbeitsvertrag geschlossen, der
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Rechte, Pflichten und Vergütung der von Projektseite beteiligten Honorarkräfte festlegt. Outcomekontrolle, Qualitätssicherung und Steuerung liegen bei der Projektleitung in Kooperation mit der Amtsleitung.
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Wie im Ortenaukreis stellen die Mitarbeiterinnen des ASD (Bezirkssozialarbeiterinnen) zunächst den Kontakt zu den betreffenden
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Familien her, formulieren das Angebot einer familienunterstützenden Beratung und stellen bei Zustimmung der Familien diese in der
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gemeinsamen Konferenz von ASD und Familienberatungsprojekt vor
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(s. u.).
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Für die Mitarbeiterinnen des Familienberatungsprojektes ist die
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begleitende Supervision verpflichtend. In diesem Rahmen wird ihre
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Arbeit unterstützt, qualifiziert und evaluiert.
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Der Austausch zwischen beiden Systemen erfolgt nach folgenden
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Regelungen. Einmal monatlich treffen in den Räumen des jeweiligen
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sozialen Dienstes zusammen: die möglichst gegengeschlechtlich zusammengesetzten Ko-Beratungsteams (ca. zwölf bis 14 Honorarkräfte
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mit abgeschlossener Familientherapieausbildung), alle Sozialarbeiterinnen des jeweiligen ASD-Teams sowie die Projekt- und Supervisionsleitung. Eine Stunde lang, bei Bedarf auch länger, werden aktuelle Fragen geklärt und wichtige Informationen besprochen. Vor allem geht es um die Entscheidung über eine Neuaufnahme von
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»Fällen« in die Familienberatung und die Zuordnung eines geeigneten Beraterpaares für die fraglichen Familiensysteme. Ein weiterer
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Austausch zwischen ASD und Familienberatungsprojekt geschieht
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anhand des »Kurzprotokollrasters«; dieses ist vom »Beratungsprotokollraster« zu unterscheiden, das zur Supervision vorliegt. Das Kurzprotokoll wird nach jeder Beratungssitzung unverzüglich an die zuständige Bezirkssozialarbeiterin übermittelt. Durch das Raster wird
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eine Standardisierung für die Weitergabe von Informationen zu folgenden Kategorien geschaffen: Name der Familie, Sitzungstermin, an
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der Sitzung Beteiligte, Kurzhinweise auf Themen, für die Sozialarbeiter notwendige Inhalte des Gespräches und die vereinbarten nächsten
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Termine.
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Nach dem Treffen beider Systeme wird die Beratungsarbeit ohne
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die Kolleginnen des Sozialen Dienstes supervidiert. Darüber hinaus
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sind im Bedarfsfall weitere Supervisionen möglich.
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