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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 268 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer

schen Landkreis und WMC wurde ein Arbeitsvertrag geschlossen, der Rechte, Pflichten und Vergütung der von Projektseite beteiligten Honorarkräfte festlegt. Outcomekontrolle, Qualitätssicherung und Steuerung liegen bei der Projektleitung in Kooperation mit der Amtsleitung. Wie im Ortenaukreis stellen die Mitarbeiterinnen des ASD (Bezirkssozialarbeiterinnen) zunächst den Kontakt zu den betreffenden Familien her, formulieren das Angebot einer familienunterstützenden Beratung und stellen bei Zustimmung der Familien diese in der gemeinsamen Konferenz von ASD und Familienberatungsprojekt vor (s. u.). Für die Mitarbeiterinnen des Familienberatungsprojektes ist die begleitende Supervision verpflichtend. In diesem Rahmen wird ihre Arbeit unterstützt, qualifiziert und evaluiert. Der Austausch zwischen beiden Systemen erfolgt nach folgenden Regelungen. Einmal monatlich treffen in den Räumen des jeweiligen sozialen Dienstes zusammen: die möglichst gegengeschlechtlich zusammengesetzten Ko-Beratungsteams (ca. zwölf bis 14 Honorarkräfte mit abgeschlossener Familientherapieausbildung), alle Sozialarbeiterinnen des jeweiligen ASD-Teams sowie die Projekt- und Supervisionsleitung. Eine Stunde lang, bei Bedarf auch länger, werden aktuelle Fragen geklärt und wichtige Informationen besprochen. Vor allem geht es um die Entscheidung über eine Neuaufnahme von »Fällen« in die Familienberatung und die Zuordnung eines geeigneten Beraterpaares für die fraglichen Familiensysteme. Ein weiterer Austausch zwischen ASD und Familienberatungsprojekt geschieht anhand des »Kurzprotokollrasters«; dieses ist vom »Beratungsprotokollraster« zu unterscheiden, das zur Supervision vorliegt. Das Kurzprotokoll wird nach jeder Beratungssitzung unverzüglich an die zuständige Bezirkssozialarbeiterin übermittelt. Durch das Raster wird eine Standardisierung für die Weitergabe von Informationen zu folgenden Kategorien geschaffen: Name der Familie, Sitzungstermin, an der Sitzung Beteiligte, Kurzhinweise auf Themen, für die Sozialarbeiter notwendige Inhalte des Gespräches und die vereinbarten nächsten Termine. Nach dem Treffen beider Systeme wird die Beratungsarbeit ohne die Kolleginnen des Sozialen Dienstes supervidiert. Darüber hinaus sind im Bedarfsfall weitere Supervisionen möglich.

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