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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 219 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
9. Sozialpädagogische Familienhilfe
nen, Psychologinnen, Erzieherinnen, systemischen Therapeutinnen,
freizeit- und erlebnispädagogischen Fachkräften), jüngeren und älteren Kolleginnen etc. besetzt sind.
Die Mitarbeiterinnen haben an der AGFJ-internen zweijährigen
Weiterbildung teilgenommen, und die meisten verfügen über zusätzliche Qualifikationen, z. B. für systemische Paar- und Familientherapie, Hypnotherapie, systemische Gruppenarbeit, Sozialtherapie, den
Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern, Gestalt- und Verhaltenstherapie.
Es finden regelmäßig Teamsitzungen, Supervisionen, kollegiale
Fallbesprechungen und Workshops statt. Einmal monatlich treffen
sich die Mitarbeiterinnen zum Plenum.
Der Austausch im Team und in der kollegialen Beratung, das gemeinsame Arbeiten und Überdenken, das gegenseitige Sichstützen
und gedankliche Bereichern spielen in diesem Ansatz eine wichtige
Rolle, die später deutlicher wird.
Aus verwaltungstechnischen Gründen sind die Hilfeangebote nach
wie vor in einzelne Konzepte mit Zuordnungen nach den §§ 27 ff. des
KJHG »sortiert«, z. B. SPFH, EBST, EZB. Grundsätzlich werden die
Angebote jedoch nach dem Bedarf der Hilfesuchenden (Familien, Einzelpersonen, Jugendämter …) gestaltet. Sowohl die personelle Besetzung, die methodischen Elemente als auch der Zeitrahmen werden individuell so gestaltet, dass die Hilfen zur Erreichung der erarbeiteten
und benannten Ziele förderlich sind.
Die Kooperation mit anderen Trägern und besonders auch mit
den Kolleginnen der Allgemeinen Sozialen Dienste sowie die ständigen Weiterentwicklungen der Hilfeangebote im Sinne von Anpassung an den sich wandelnden Bedarf haben einen besonders hohen
Stellenwert.
3. »Typologie der SPFH-Familien« früher und heute
Bevor ich an einem Fallbeispiel die Arbeitsweise aufzeige, möchte ich
für die Leser und Leserinnen, denen der Bereich der SPFH bekannt
ist, noch eine Anmerkung machen. Die Typologie unserer Klientel hat
sich in den letzten Jahren enorm verändert. Bis vor ca. acht Jahren beschrieb man in der Regel so genannte randständige Familien mit
Problemen wie Arbeitslosigkeit, Vernachlässigungen, Gewalt, Alkohol, Überschuldung, Bildungsferne usw. als typische Klientel der
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