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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 219 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

  1. Sozialpädagogische Familienhilfe

nen, Psychologinnen, Erzieherinnen, systemischen Therapeutinnen, freizeit- und erlebnispädagogischen Fachkräften), jüngeren und älteren Kolleginnen etc. besetzt sind. Die Mitarbeiterinnen haben an der AGFJ-internen zweijährigen Weiterbildung teilgenommen, und die meisten verfügen über zusätzliche Qualifikationen, z. B. für systemische Paar- und Familientherapie, Hypnotherapie, systemische Gruppenarbeit, Sozialtherapie, den Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern, Gestalt- und Verhaltenstherapie. Es finden regelmäßig Teamsitzungen, Supervisionen, kollegiale Fallbesprechungen und Workshops statt. Einmal monatlich treffen sich die Mitarbeiterinnen zum Plenum. Der Austausch im Team und in der kollegialen Beratung, das gemeinsame Arbeiten und Überdenken, das gegenseitige Sichstützen und gedankliche Bereichern spielen in diesem Ansatz eine wichtige Rolle, die später deutlicher wird. Aus verwaltungstechnischen Gründen sind die Hilfeangebote nach wie vor in einzelne Konzepte mit Zuordnungen nach den §§ 27 ff. des KJHG »sortiert«, z. B. SPFH, EBST, EZB. Grundsätzlich werden die Angebote jedoch nach dem Bedarf der Hilfesuchenden (Familien, Einzelpersonen, Jugendämter …) gestaltet. Sowohl die personelle Besetzung, die methodischen Elemente als auch der Zeitrahmen werden individuell so gestaltet, dass die Hilfen zur Erreichung der erarbeiteten und benannten Ziele förderlich sind. Die Kooperation mit anderen Trägern und besonders auch mit den Kolleginnen der Allgemeinen Sozialen Dienste sowie die ständigen Weiterentwicklungen der Hilfeangebote im Sinne von Anpassung an den sich wandelnden Bedarf haben einen besonders hohen Stellenwert.

  1. »Typologie der SPFH-Familien« früher und heute Bevor ich an einem Fallbeispiel die Arbeitsweise aufzeige, möchte ich für die Leser und Leserinnen, denen der Bereich der SPFH bekannt ist, noch eine Anmerkung machen. Die Typologie unserer Klientel hat sich in den letzten Jahren enorm verändert. Bis vor ca. acht Jahren beschrieb man in der Regel so genannte randständige Familien mit Problemen wie Arbeitslosigkeit, Vernachlässigungen, Gewalt, Alkohol, Überschuldung, Bildungsferne usw. als typische Klientel der 219