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Raw Blame History

WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 32 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Wolf Ritscher

lungsraum der Kinder beschnitten und ein neues Potenzial von physischer, aber auch psychischer Gewalt innerhalb der Familie geschaffen, das sich auch als Liebe zu tarnen vermag (siehe Laing 1969). Die von de Mause so begrüßten Phase der Unterstützung ist ein Luxus der »westlichen Welt«, der durch die Ausbeutung und Terrorisierung anderer Völker und ihrer Kinder erkauft wird. Und die von Postman kritisierte Entliteralisierung der Kindheit wird begleitet von den pädagogischen und emanzipativen Möglichkeiten eines elaborierten Umgangs mit Computersystemen. Dieser kann man aber in einem gut ausgebauten literarische, auditive, visuelle und kinästhetische Zugänge zu den sozialen Wirklichkeiten beachtenden Bildungssystem wirkungsvoll begegnen. Hier sind die von Ariès kritisierten Systeme gefordert: Kindergarten, andere Frühförderungseinrichtungen, Schule und letztlich auch die von der Jugendhilfe getragene Einrichtungen zur Unterstützung von Familie und Schule. Bei aller Kritik an dem ausschließenden, durchaus das Risiko der psychischen und physischen Gewalt enthaltenden Charakter dieser Sozialisationssysteme lässt sich doch auch eine zunehmende Respektierung der Kinder als eigener Persönlichkeiten mit eigenen Rechten in der Kultur und den sozialisierenden Systemen beobachten.9 Diese Entwicklungsrichtung gilt es weiter zu stärken.

5.2 Kindheit und Jugend als Kontexte für Alltag und Entwicklung Kindheit und Jugend werden in unserer heutigen Kultur als eigenständige Phasen des Lebenszyklus definiert, die als »Moratorium« der Vorbereitung auf das eigenständige Erwachsenenleben dienen. Grundlegendes Merkmal ist die am Anfang des Lebens vollständige Übernahme der Verantwortung für die Entwicklung der Kinder durch die Erwachsenen, welche dann schrittweise entsprechend der Zunahme ihrer emotionalen, kognitiven und moralischen Kompetenzen den Kindern bzw. Jugendlichen zuerkannt wird. Den formellen Abschluss dieses Prozesses markiert der rechtlich definierte Status der Volljährigkeit und uneingeschränkten Strafmündigkeit. Familie, Kindergarten, Schule und Gleichaltrigengruppen sind die hierfür wichtigen sozialisierende Systeme und soziale Räume. Dabei sollen die Kin9 Siehe z. B. die UN-Kinderrechtscharta von 1989 (in Stascheit 1994), die auch für die BRD für gültiges Recht erklärt worden ist. Solche Erklärungen sind natürlich nicht immer identisch mit Handlungsrealitäten, aber sie zeigen eine kulturelle Tendenz und den Weg ihrer Realisierung.

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