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Kontext von sexueller Gewalt ist es erforderlich, das Wissen über
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Täter und Täterinnen (Deegener 1995; Heiliger 2000; Bundschuh
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2001; Enders 2001) zu beachten. Der Diskurs der Jugendhilfe über
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Elternarbeit muss das Thema Täterschaft beinhalten. Gerade wenn
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wir von einer großen Bedeutung auch der traumatisierenden Eltern
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für die Entwicklung der Kinder ausgehen, können diese Anteile nicht
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ausgeblendet werden: „Wenn gewisse systemische Vorannahmen die
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Familie über alles andere stellen, wird das Kind leicht überfordert
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oder sogar weiteren Benachteiligungen ausgesetzt“ (Frommann
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2000, S. 27).
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Traumainformierte Besuchsplanungen
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Die Planung von Besuchen der Kinder zu Hause müssen sich von
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der Maxime der äußeren und inneren Sicherheit der Kinder leiten
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lassen.
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Rafael ist elf Jahre alt und lebt in einer Wohngruppe. Seine Eltern sind beide
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psychisch krank, in der Familie lebt noch die fünfjährige Sana. Zwischen den
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Zeilen berichtet das Jugendamt von Vermutungen sexueller und körperlicher
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Gewalt in der Familie. Rafael will nach Hause. Montags kommt er wie ferngesteuert zurück. Was immer auch geschehen ist, seine bisherige Entwicklung
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in der Wohngruppe ist dahin. Monate später stellt sich heraus, dass Rafael seine
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Schwester, die weiterhin sexueller und körperlicher Gewalt ausgesetzt war, beschützen wollte. Er reagiert mit störungswertiger Dissoziation auf die erneuten
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Erfahrungen von Ohnmacht und Angst.
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In der weiteren Hilfeplanung werden die Auswirkungen der Retraumatisierung von Rafael und die Entwicklung von Sana berücksichtigt. Das sollte bei Besuchsplanungen Standard sein. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das → staatliche Wächteramt.
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Vielleicht müssen Besuche ausgesetzt, vielleicht sorgfältig vorund nachbereitet werden.
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