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Kontext von sexueller Gewalt ist es erforderlich, das Wissen über
Täter und Täterinnen (Deegener 1995; Heiliger 2000; Bundschuh
2001; Enders 2001) zu beachten. Der Diskurs der Jugendhilfe über
Elternarbeit muss das Thema Täterschaft beinhalten. Gerade wenn
wir von einer großen Bedeutung auch der traumatisierenden Eltern
für die Entwicklung der Kinder ausgehen, können diese Anteile nicht
ausgeblendet werden: „Wenn gewisse systemische Vorannahmen die
Familie über alles andere stellen, wird das Kind leicht überfordert
oder sogar weiteren Benachteiligungen ausgesetzt“ (Frommann
2000, S. 27).
Traumainformierte Besuchsplanungen
Die Planung von Besuchen der Kinder zu Hause müssen sich von
der Maxime der äußeren und inneren Sicherheit der Kinder leiten
lassen.
Rafael ist elf Jahre alt und lebt in einer Wohngruppe. Seine Eltern sind beide
psychisch krank, in der Familie lebt noch die fünfjährige Sana. Zwischen den
Zeilen berichtet das Jugendamt von Vermutungen sexueller und körperlicher
Gewalt in der Familie. Rafael will nach Hause. Montags kommt er wie ferngesteuert zurück. Was immer auch geschehen ist, seine bisherige Entwicklung
in der Wohngruppe ist dahin. Monate später stellt sich heraus, dass Rafael seine
Schwester, die weiterhin sexueller und körperlicher Gewalt ausgesetzt war, beschützen wollte. Er reagiert mit störungswertiger Dissoziation auf die erneuten
Erfahrungen von Ohnmacht und Angst.
In der weiteren Hilfeplanung werden die Auswirkungen der Retraumatisierung von Rafael und die Entwicklung von Sana berücksichtigt. Das sollte bei Besuchsplanungen Standard sein. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das → staatliche Wächteramt.
Vielleicht müssen Besuche ausgesetzt, vielleicht sorgfältig vorund nachbereitet werden.