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Kontext von sexueller Gewalt ist es erforderlich, das Wissen über Täter und Täterinnen (Deegener 1995; Heiliger 2000; Bundschuh 2001; Enders 2001) zu beachten. Der Diskurs der Jugendhilfe über Elternarbeit muss das Thema Täterschaft beinhalten. Gerade wenn wir von einer großen Bedeutung auch der traumatisierenden Eltern für die Entwicklung der Kinder ausgehen, können diese Anteile nicht ausgeblendet werden: „Wenn gewisse systemische Vorannahmen die Familie über alles andere stellen, wird das Kind leicht überfordert oder sogar weiteren Benachteiligungen ausgesetzt“ (Frommann 2000, S. 27).

Traumainformierte Besuchsplanungen

Die Planung von Besuchen der Kinder zu Hause müssen sich von der Maxime der äußeren und inneren Sicherheit der Kinder leiten lassen. Rafael ist elf Jahre alt und lebt in einer Wohngruppe. Seine Eltern sind beide psychisch krank, in der Familie lebt noch die fünfjährige Sana. Zwischen den Zeilen berichtet das Jugendamt von Vermutungen sexueller und körperlicher Gewalt in der Familie. Rafael will nach Hause. Montags kommt er wie ferngesteuert zurück. Was immer auch geschehen ist, seine bisherige Entwicklung in der Wohngruppe ist dahin. Monate später stellt sich heraus, dass Rafael seine Schwester, die weiterhin sexueller und körperlicher Gewalt ausgesetzt war, beschützen wollte. Er reagiert mit störungswertiger Dissoziation auf die erneuten Erfahrungen von Ohnmacht und Angst.

In der weiteren Hilfeplanung werden die Auswirkungen der Retraumatisierung von Rafael und die Entwicklung von Sana berücksichtigt. Das sollte bei Besuchsplanungen Standard sein. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das → staatliche Wächteramt. Vielleicht müssen Besuche ausgesetzt, vielleicht sorgfältig vorund nachbereitet werden.