1.9 KiB
7.1.3.2Familie C.
7.1.3.2.1 Überweisungskontext Eine Kollegin des Allgemeinen Sozialdienstes wendet sich an den SpDi und berichtet von einer türkischen Klientin, die ihrer Meinung nach psychotisch sei. Der Umgang mit ihr sei sehr schwierig, sie spreche kaum Deutsch und sei sehr aggressiv. Die türkische Sozialberaterin habe Kontakt zu ihr, fühle sich aber von der Klientin sehr bedroht. Wir überlegen im Team, dass die Aufnahme des Kontaktes zu Frau C. wohl am ehesten über die türkische Sozialberaterin möglich wäre. Bei einem Telefonat mit ihr erhalte ich (G. R.) noch weitere Informationen über Frau C.: Sie ist als 29-jährige Frau aus Anatolien nach Stuttgart verheiratet worden. In ihrer Heimat war sie bereits verheiratet gewesen. Diese Ehe scheiterte, worauf sie wieder bei den Eltern lebte. Aus dieser ersten Ehe gibt es zwei Kinder, die inzwischen erwachsen sind und in der Türkei leben. Frau C. wurde in diese Ehe sehr jung verheiratet. Sie hat keine Schulbildung, kann also weder lesen noch schreiben. Ihr jetziger Mann ist wesentlich älter als Frau C. Er lebt seit langem in Deutschland. Seine erste Frau ist früh verstorben und hinterließ ihm vier Kinder. Aus der jetzigen Ehe gibt es zwei gemeinsame Kinder. Frau C. war bereits mehrmals mit der Diagnose einer endogenen Psychose im psychiatrischen Krankenhaus. In akutem Zustand verhält sie sich aggressiv, klagt über Bauchschmerzen, die durch Geschwüre im Bauch verursacht seien, bedroht die Sozialarbeiterin und die ausländische Sozialberaterin mit der Absicht, Geld zu erhalten. Ihr Ziel ist es, auf diese Weise mit ihren beiden jüngsten Kindern von ihrem Mann weggehen zu können, weil sie von ihm geschlagen werde. Frau C. beherrscht, obwohl sie seit 16 Jahren in Deutschland ist, die deutsche Sprache nur sehr begrenzt. Wir vereinbaren, dass die türkische Sozialberaterin Frau C. zu einem gemeinsamen Termin einlädt.