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7.1.2.2Die Ausgangssituation Die 68-jährige Frau L. wird seit etwa drei Jahren vom SpDi betreut. Nach einem Suizidversuch kam sie in stationäre psychiatrische Behandlung. Vor ihrer Entlassung vermittelte die Sozialarbeiterin der Klinik den Kontakt zum SpDi mit dem Ziel, die nachstationäre Betreuung und Beratung sicherzustellen. In der Folgezeit entwickelte sich eine kontinuierliche Betreuungsbeziehung, die aber zunächst keinen Einfluss hatte auf die extremen Schwankungen ihrer psychischen Befindlichkeit. Frau L. war zeitweilig sehr aktiv; wenn sie aktiv war, war sie gut in der Lage, ihren häuslichen Alltag zu organisieren und soziale Kontakte zu knüpfen. Dann geriet sie wieder in schwere psychische Krisen, zerstritt sich mit den ihr nahe stehenden Menschen, brach Beziehungen ab und betrieb in wachsendem Maße Alkoholund Medikamentenmissbrauch. In diesen Phasen vernachlässigte sie ihr Äußeres und ihre Ernährung und wurde wiederholt stationär behandlungsbedürftig. Die Klinikeinweisungen wurden zum Teil von ihrem zuständigen Nervenarzt in akuten Notfallsituationen aufgrund von akuter Selbstgefährdung vollzogen, ohne dass Frau L. aktiv ihre Einwilligung gab. Etwa fünf Monate vor der Praxisreflexionssitzung wurde im Rahmen einer solchen Krisenintervention die Mitarbeiterin unseres neu entstandenen Pflegedienstes in die Betreuung einbezogen. Sie besuchte Frau L. in der Folge täglich, sorgte für die kontinuierliche Begleitung und Beziehungspflege in schwankenden Gefühlszuständen. Sie teilte ihr auf Anordnung ihres Psychiaters die Medikamente ein und bot ihr Unterstützung in alltagspraktischen Dingen an. In den Wochen vor der Praxisreflexionssitzung begleiteten die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes Frau L. einmal wöchentlich in den Tagestreff des SpDi. Sie begann – mit anfänglicher Skepsis gegenüber den stark beeinträchtigten Besucherinnen dieses Angebots –, Kontakte zu knüpfen und Verbindlichkeiten einzugehen. Frau L. äußerte wiederholt ihre