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6.6.3.7.1 Das systemische Erstgespräch
Das Erstgespräch kann als eigenes Setting zur Gestaltung eines tragfähigen
Arbeitsbündnisses definiert werde. Seine Funktion besteht in der
Herstellung vertrauensbildender Kontakte, der Gewinnung ausreichender
Informationen für die erste Hypothesenbildung sowie der Klärung der
Aufträge, der Erwartungen und des Überweisungskontextes. Die
Sozialarbeiterin kann im Gespräch das unter 6.4 dargestellte
„Orientierungsschema für das Handeln in Familien und anderen sozialen
Systemen“ als Leitlinie verwenden. Methodisch stehen ihr alle Typen des
systemischen Fragens zur Verfügung, wobei wegen der Gewinnung „harter
Daten“ die linearen Fragen zahlreich sein werden.
Im zeitlichen Verlauf lässt sich das Erstgespräch als ein Prozess
beschreiben, der mit der Idee beginnt, eine Beratung aufzusuchen, und bis
zum Erstgespräch im engeren Sinne führt. Er lässt sich in vier Phasen
einteilen.
Der Prozess der Entscheidung, sich bei dieser Einrichtung
anzumelden (siehe „preleminary“, 6.5.2.2):
Er findet im Alltag der Ratsuchenden bzw. der Familie statt und ist
für das Erstgespräch von großer Bedeutung. Hier entstehen die
ersten Erwartungen und Befürchtungen, indirekte Aufträge durch
Freundinnen,
Schule,
Kindergarten,
schon
engagierte
Sozialarbeiterinnen oder Ärztinnen. Gespräche im Freundeskreis und
der Familie tragen vielleicht schon zur Problemlösung bei oder
erschweren sie zusätzlich.
Folgende Fragen und Merkmale bestimmen diese Phase:
Wer ist an diesem Prozess direkt/indirekt beteiligt?
Wer gab welche Anstöße/Hinweise, die Möglichkeit professioneller
Hilfe zu nutzen?
Wer ist am Entscheidungsprozess direkt/indirekt mit welcher
Intensität beteiligt?
Pround
Kontraeinstellungen
gegenüber
professioneller
Unterstützung.
Kooperative vs. autoritäre Entscheidung für das Erstgespräch.
Zugangsbarrieren seitens der Einrichtung.
Die Anmeldung: Sie kann telefonisch, schriftlich, persönlich erfolgen.
Wichtig ist hier, dass die Mitarbeiterin der Einrichtung, welche die