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6.6.3.7.1 Das systemische Erstgespräch
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Das Erstgespräch kann als eigenes Setting zur Gestaltung eines tragfähigen
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Arbeitsbündnisses definiert werde. Seine Funktion besteht in der
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Herstellung vertrauensbildender Kontakte, der Gewinnung ausreichender
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Informationen für die erste Hypothesenbildung sowie der Klärung der
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Aufträge, der Erwartungen und des Überweisungskontextes. Die
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Sozialarbeiterin kann im Gespräch das unter 6.4 dargestellte
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„Orientierungsschema für das Handeln in Familien und anderen sozialen
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Systemen“ als Leitlinie verwenden. Methodisch stehen ihr alle Typen des
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systemischen Fragens zur Verfügung, wobei wegen der Gewinnung „harter
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Daten“ die linearen Fragen zahlreich sein werden.
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Im zeitlichen Verlauf lässt sich das Erstgespräch als ein Prozess
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beschreiben, der mit der Idee beginnt, eine Beratung aufzusuchen, und bis
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zum Erstgespräch im engeren Sinne führt. Er lässt sich in vier Phasen
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einteilen.
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Der Prozess der Entscheidung, sich bei dieser Einrichtung
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anzumelden (siehe „preleminary“, 6.5.2.2):
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Er findet im Alltag der Ratsuchenden bzw. der Familie statt und ist
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für das Erstgespräch von großer Bedeutung. Hier entstehen die
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ersten Erwartungen und Befürchtungen, indirekte Aufträge durch
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Freundinnen,
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Schule,
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Kindergarten,
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schon
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engagierte
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Sozialarbeiterinnen oder Ärztinnen. Gespräche im Freundeskreis und
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der Familie tragen vielleicht schon zur Problemlösung bei oder
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erschweren sie zusätzlich.
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Folgende Fragen und Merkmale bestimmen diese Phase:
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– Wer ist an diesem Prozess direkt/indirekt beteiligt?
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– Wer gab welche Anstöße/Hinweise, die Möglichkeit professioneller
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Hilfe zu nutzen?
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– Wer ist am Entscheidungsprozess direkt/indirekt mit welcher
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Intensität beteiligt?
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– Pround
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Kontraeinstellungen
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gegenüber
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professioneller
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Unterstützung.
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– Kooperative vs. autoritäre Entscheidung für das Erstgespräch.
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– Zugangsbarrieren seitens der Einrichtung.
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Die Anmeldung: Sie kann telefonisch, schriftlich, persönlich erfolgen.
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Wichtig ist hier, dass die Mitarbeiterin der Einrichtung, welche die
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