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6.6.3.7.1 Das systemische Erstgespräch Das Erstgespräch kann als eigenes Setting zur Gestaltung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses definiert werde. Seine Funktion besteht in der Herstellung vertrauensbildender Kontakte, der Gewinnung ausreichender Informationen für die erste Hypothesenbildung sowie der Klärung der Aufträge, der Erwartungen und des Überweisungskontextes. Die Sozialarbeiterin kann im Gespräch das unter 6.4 dargestellte „Orientierungsschema für das Handeln in Familien und anderen sozialen Systemen“ als Leitlinie verwenden. Methodisch stehen ihr alle Typen des systemischen Fragens zur Verfügung, wobei wegen der Gewinnung „harter Daten“ die linearen Fragen zahlreich sein werden. Im zeitlichen Verlauf lässt sich das Erstgespräch als ein Prozess beschreiben, der mit der Idee beginnt, eine Beratung aufzusuchen, und bis zum Erstgespräch im engeren Sinne führt. Er lässt sich in vier Phasen einteilen. Der Prozess der Entscheidung, sich bei dieser Einrichtung anzumelden (siehe „preleminary“, 6.5.2.2): Er findet im Alltag der Ratsuchenden bzw. der Familie statt und ist für das Erstgespräch von großer Bedeutung. Hier entstehen die ersten Erwartungen und Befürchtungen, indirekte Aufträge durch Freundinnen, Schule, Kindergarten, schon engagierte Sozialarbeiterinnen oder Ärztinnen. Gespräche im Freundeskreis und der Familie tragen vielleicht schon zur Problemlösung bei oder erschweren sie zusätzlich. Folgende Fragen und Merkmale bestimmen diese Phase: – Wer ist an diesem Prozess direkt/indirekt beteiligt? – Wer gab welche Anstöße/Hinweise, die Möglichkeit professioneller Hilfe zu nutzen? – Wer ist am Entscheidungsprozess direkt/indirekt mit welcher Intensität beteiligt? – Pround Kontraeinstellungen gegenüber professioneller Unterstützung. – Kooperative vs. autoritäre Entscheidung für das Erstgespräch. – Zugangsbarrieren seitens der Einrichtung. Die Anmeldung: Sie kann telefonisch, schriftlich, persönlich erfolgen. Wichtig ist hier, dass die Mitarbeiterin der Einrichtung, welche die