2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/460.md

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hier von Nutzen. Ich beschreibe sie im Folgenden als verbale,
darstellende und settingstrukturierende Methoden. Für den
langfristig günstigen Verlauf eines Hilfeprozesses ist die
Gestaltung des Erstgespräches von besonderer Bedeutung.
Deshalb stelle ich unter 6.6.3.7.1 ein Konzept des systemischen
Erstinterviews vor.
Verhandlung: Hier geht es um die in der Sozialen Arbeit
wichtige Vernetzung der unterschiedlichen Teilsysteme des
Hilfesystems, um gemeinsame Vereinbarungen im Interesse der
Auftraggeberinnen
und
der
beauftragenden
Institution/Einrichtung zu treffen. Hier bewähren sich zusätzlich
zu den Beratungsmethoden der im fünften Kapitel beschriebene
Hilfeplan, die Helferinnenkonferenzen, der runde Tisch (siehe
Schweitzer 1987) und das Soziotop (Rothe 1994) als Grundlage
für eine gemeinsame Beschreibung des Problemsystems.
Intervention: Lüssi benutzt diesen Begriff in einem sehr
eingeschränkten, auf den Aspekt der Kontrolle bezogenen Sinn.
Er meint gesetzlich vorgeschriebene Ordnungsmaßnahmen
unter Einbezug von Zwang, z. B. Inobhutnahmen und
Sorgerechtsentzug, Zwangseinweisungen in psychiatrische
Kliniken und die Kürzung bzw. Verweigerung von materiellen
Hilfen aufgrund mangelnder Kooperation. In diesem
Zusammenhang hat es wenig Sinn, von „Auftraggeberinnen“ zu
sprechen. Der Auftrag kommt hier eindeutig vom Gesetzgeber
und
damit
der
an
der
Einhaltung
bestimmter
Verhaltensstandards interessierten Gesellschaft. Systemisch ist
dieser Bereich in der letzten Zeit unter dem Begriff Arbeit in
Zwangskontexten entdeckt worden (Conen 1996a, b).
Vertretung: Hier geht es um die „Anwaltsfunktion“ der Sozialen
Arbeit. Die Sozialarbeiterin muss in diesem Kontext das Netz
der psychosozialen Hilfen im Gemeinwesen kennen und in der
Lage sein, für die Belange ihrer Auftraggeberinnen in formellen
und informellen Kontexten zu werben.