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hier von Nutzen. Ich beschreibe sie im Folgenden als verbale,
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darstellende und settingstrukturierende Methoden. Für den
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langfristig günstigen Verlauf eines Hilfeprozesses ist die
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Gestaltung des Erstgespräches von besonderer Bedeutung.
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Deshalb stelle ich unter 6.6.3.7.1 ein Konzept des systemischen
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Erstinterviews vor.
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Verhandlung: Hier geht es um die in der Sozialen Arbeit
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wichtige Vernetzung der unterschiedlichen Teilsysteme des
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Hilfesystems, um gemeinsame Vereinbarungen im Interesse der
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Auftraggeberinnen
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und
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der
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beauftragenden
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Institution/Einrichtung zu treffen. Hier bewähren sich zusätzlich
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zu den Beratungsmethoden der im fünften Kapitel beschriebene
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Hilfeplan, die Helferinnenkonferenzen, der runde Tisch (siehe
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Schweitzer 1987) und das Soziotop (Rothe 1994) als Grundlage
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für eine gemeinsame Beschreibung des Problemsystems.
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Intervention: Lüssi benutzt diesen Begriff in einem sehr
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eingeschränkten, auf den Aspekt der Kontrolle bezogenen Sinn.
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Er meint gesetzlich vorgeschriebene Ordnungsmaßnahmen
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unter Einbezug von Zwang, z. B. Inobhutnahmen und
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Sorgerechtsentzug, Zwangseinweisungen in psychiatrische
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Kliniken und die Kürzung bzw. Verweigerung von materiellen
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Hilfen aufgrund mangelnder Kooperation. In diesem
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Zusammenhang hat es wenig Sinn, von „Auftraggeberinnen“ zu
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sprechen. Der Auftrag kommt hier eindeutig vom Gesetzgeber
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und
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damit
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der
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an
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der
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Einhaltung
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bestimmter
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Verhaltensstandards interessierten Gesellschaft. Systemisch ist
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dieser Bereich in der letzten Zeit unter dem Begriff Arbeit in
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Zwangskontexten entdeckt worden (Conen 1996a, b).
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Vertretung: Hier geht es um die „Anwaltsfunktion“ der Sozialen
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Arbeit. Die Sozialarbeiterin muss in diesem Kontext das Netz
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der psychosozialen Hilfen im Gemeinwesen kennen und in der
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Lage sein, für die Belange ihrer Auftraggeberinnen in formellen
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und informellen Kontexten zu werben.
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