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hier von Nutzen. Ich beschreibe sie im Folgenden als verbale, darstellende und settingstrukturierende Methoden. Für den langfristig günstigen Verlauf eines Hilfeprozesses ist die Gestaltung des Erstgespräches von besonderer Bedeutung. Deshalb stelle ich unter 6.6.3.7.1 ein Konzept des systemischen Erstinterviews vor. Verhandlung: Hier geht es um die in der Sozialen Arbeit wichtige Vernetzung der unterschiedlichen Teilsysteme des Hilfesystems, um gemeinsame Vereinbarungen im Interesse der Auftraggeberinnen und der beauftragenden Institution/Einrichtung zu treffen. Hier bewähren sich zusätzlich zu den Beratungsmethoden der im fünften Kapitel beschriebene Hilfeplan, die Helferinnenkonferenzen, der runde Tisch (siehe Schweitzer 1987) und das Soziotop (Rothe 1994) als Grundlage für eine gemeinsame Beschreibung des Problemsystems. Intervention: Lüssi benutzt diesen Begriff in einem sehr eingeschränkten, auf den Aspekt der Kontrolle bezogenen Sinn. Er meint gesetzlich vorgeschriebene Ordnungsmaßnahmen unter Einbezug von Zwang, z. B. Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzug, Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken und die Kürzung bzw. Verweigerung von materiellen Hilfen aufgrund mangelnder Kooperation. In diesem Zusammenhang hat es wenig Sinn, von „Auftraggeberinnen“ zu sprechen. Der Auftrag kommt hier eindeutig vom Gesetzgeber und damit der an der Einhaltung bestimmter Verhaltensstandards interessierten Gesellschaft. Systemisch ist dieser Bereich in der letzten Zeit unter dem Begriff Arbeit in Zwangskontexten entdeckt worden (Conen 1996a, b). Vertretung: Hier geht es um die „Anwaltsfunktion“ der Sozialen Arbeit. Die Sozialarbeiterin muss in diesem Kontext das Netz der psychosozialen Hilfen im Gemeinwesen kennen und in der Lage sein, für die Belange ihrer Auftraggeberinnen in formellen und informellen Kontexten zu werben.