2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/416.md

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Jugendhilfemaßnahme nach § 34 KJHG sechs Kinder, getrennt von
ihren Herkunftsfamilien. Der Aufenthalt ist auf zwei Jahre begrenzt,
danach sollten Kinder, wie es das KJHG im § 34 nahe legt, wieder in
ihre Herkunftsfamilie zurückkehren. Ist dies nicht möglich, wird eine
andere Form der Fremdunterbringung, z. B. eine Pflegefamilie (§ 33
KJHG), gesucht.42 Die systemische Arbeit wird in einem hausinternen
„Erziehungsplan“ festgelegt, der den Hilfeplan ergänzt. „Der Hilfeplan
beschreibt das Grobraster, der Erziehungsplan die Feinziele und
Maßnahmen sowie die Aufgabenverteilung“ (Spindler 2000, S. 79).
Im Gruppenalltag leben die Kinder mit Erzieherinnen zusammen. Sie
sind ihre primären Bezugspersonen im Heimkontext. Die Funktion der
Eltern als primäre Bezugspersonen im gesamten Leben der Kinder
wird dadurch nicht infrage gestellt. Das wird durch regelmäßige
Heimfahrten an Wochenenden und in den Ferien sowie die
verbindlichen,
im
zweiwöchigen
Abstand
stattfindenden
familientherapeutischen Sitzungen markiert. Die Bereitschaft der
ganzen Familie zur Teilnahme ist eine prinzipielle Bedingung für die
Aufnahme in die Wohngruppe. An diesen familientherapeutischen
Sitzungen nehmen das Kind, seine Eltern, Geschwister, eventuell
weitere familiäre Subsysteme und die Bezugserzieherinnen des
Kindes teil. Die Sitzung wird von der im Haus Leuchtturm
hauptamtlich tätigen Familientherapeutin zusammen mit einem
externen, auf Honorarbasis arbeitenden Familientherapeuten geleitet.
Die Familientherapeutin führt gleichzeitig Einzeltherapiestunden mit
den Kindern und Supervisionen mit den Gruppenerzieherinnen durch.
Diese wiederum stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Eltern ihres
Bezugskindes. Die Eltern haben also die Möglichkeit, ihre
Erziehungsvorstellungen in den Heimalltag einzubringen, die
Erzieherinnen haben die Aufgabe, diese nicht zu ignorieren, sondern
sich mit ihnen auseinander zu setzen. Die Eltern werden in ihrer Rolle
respektiert,
und
statt
einer
(scheinbar)
machtlosen
Beobachterinnenrolle übernehmen sie einen partnerschaftlichen
Status im Dialog zwischen Herkunftsfamilie und Heim. Das ist wegen
der Loyalitätsbindungen zwischen Eltern und Kindern wichtig. „Die