2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/416.md

2.2 KiB

Jugendhilfemaßnahme nach § 34 KJHG sechs Kinder, getrennt von ihren Herkunftsfamilien. Der Aufenthalt ist auf zwei Jahre begrenzt, danach sollten Kinder, wie es das KJHG im § 34 nahe legt, wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren. Ist dies nicht möglich, wird eine andere Form der Fremdunterbringung, z. B. eine Pflegefamilie (§ 33 KJHG), gesucht.42 Die systemische Arbeit wird in einem hausinternen „Erziehungsplan“ festgelegt, der den Hilfeplan ergänzt. „Der Hilfeplan beschreibt das Grobraster, der Erziehungsplan die Feinziele und Maßnahmen sowie die Aufgabenverteilung“ (Spindler 2000, S. 79). Im Gruppenalltag leben die Kinder mit Erzieherinnen zusammen. Sie sind ihre primären Bezugspersonen im Heimkontext. Die Funktion der Eltern als primäre Bezugspersonen im gesamten Leben der Kinder wird dadurch nicht infrage gestellt. Das wird durch regelmäßige Heimfahrten an Wochenenden und in den Ferien sowie die verbindlichen, im zweiwöchigen Abstand stattfindenden familientherapeutischen Sitzungen markiert. Die Bereitschaft der ganzen Familie zur Teilnahme ist eine prinzipielle Bedingung für die Aufnahme in die Wohngruppe. An diesen familientherapeutischen Sitzungen nehmen das Kind, seine Eltern, Geschwister, eventuell weitere familiäre Subsysteme und die Bezugserzieherinnen des Kindes teil. Die Sitzung wird von der im Haus Leuchtturm hauptamtlich tätigen Familientherapeutin zusammen mit einem externen, auf Honorarbasis arbeitenden Familientherapeuten geleitet. Die Familientherapeutin führt gleichzeitig Einzeltherapiestunden mit den Kindern und Supervisionen mit den Gruppenerzieherinnen durch. Diese wiederum stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Eltern ihres Bezugskindes. Die Eltern haben also die Möglichkeit, ihre Erziehungsvorstellungen in den Heimalltag einzubringen, die Erzieherinnen haben die Aufgabe, diese nicht zu ignorieren, sondern sich mit ihnen auseinander zu setzen. Die Eltern werden in ihrer Rolle respektiert, und statt einer (scheinbar) machtlosen Beobachterinnenrolle übernehmen sie einen partnerschaftlichen Status im Dialog zwischen Herkunftsfamilie und Heim. Das ist wegen der Loyalitätsbindungen zwischen Eltern und Kindern wichtig. „Die