2026-001/documents/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/309.md

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Sozialarbeiterin und Auftraggeberin ist „eine Beziehung von
wechselseitig geteilter Macht; Sozialarbeiterinnen sollen sich als
Befähiger, Organisierer, Berater, als von gleicher Art mit dem Klienten
sehen“ (Germain u. Gitterman 1983, S. 45). Diese Orientierung setzt
voraus, dass die Sozialarbeiterinnen den Lebensentwurf ihrer
Auftraggeberinnen als zu ihnen passend akzeptieren. Quer zu dieser
Leitlinie sozialarbeiterischen Handelns steht der neben dem
Unterstützungsauftrag ebenfalls unverzichtbare Eingriffsauftrag
staatlicher Sozialarbeit. Entsprechende Interventionen können nicht
immer auf einer einvernehmlichen Auftragsklärung zwischen
Sozialarbeiterin und den Adressatinnen ihrer Bemühungen hoffen.
Der Empowerment-Ansatz macht in diesem Fall erforderlich, dass die
Eingriffe transparent sind, begründet werden und ihr Zeitraum vorab
festgelegt wird. Widerstand sollte zunächst nicht als Ausdruck eines
Desinteresses
verstanden
werden,
sondern
als
Versuch,
Handlungsfreiheit und Autonomie in der Situation zurückzugewinnen.
Vielleicht wird dann im weiteren Verlauf ein Wechsel vom Kontrollzum Unterstützungsaspekt möglich.