1.1 KiB
Sozialarbeiterin und Auftraggeberin ist „eine Beziehung von wechselseitig geteilter Macht; Sozialarbeiterinnen sollen sich als Befähiger, Organisierer, Berater, als von gleicher Art mit dem Klienten sehen“ (Germain u. Gitterman 1983, S. 45). Diese Orientierung setzt voraus, dass die Sozialarbeiterinnen den Lebensentwurf ihrer Auftraggeberinnen als zu ihnen passend akzeptieren. Quer zu dieser Leitlinie sozialarbeiterischen Handelns steht der neben dem Unterstützungsauftrag ebenfalls unverzichtbare Eingriffsauftrag staatlicher Sozialarbeit. Entsprechende Interventionen können nicht immer auf einer einvernehmlichen Auftragsklärung zwischen Sozialarbeiterin und den Adressatinnen ihrer Bemühungen hoffen. Der Empowerment-Ansatz macht in diesem Fall erforderlich, dass die Eingriffe transparent sind, begründet werden und ihr Zeitraum vorab festgelegt wird. Widerstand sollte zunächst nicht als Ausdruck eines Desinteresses verstanden werden, sondern als Versuch, Handlungsfreiheit und Autonomie in der Situation zurückzugewinnen. Vielleicht wird dann im weiteren Verlauf ein Wechsel vom Kontrollzum Unterstützungsaspekt möglich.