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1977 existierenden Scheidungsrecht, dem neuen Kindschaftsrecht
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von 1998 oder dem 1992 in Kraft getretenen neuen Betreuungsrecht.
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Diese werden auf der Ebene der Exosysteme von Regierung und
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Parlament als Antwort auf die kulturellen Entwicklungen formuliert
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und gehen rückbezüglich wieder als den Prozess der
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Individualisierung verstärkende Leitbilder in das Makrosystem ein. Als
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Orientierung für administrative, gerichtliche und strukturierende
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Prozesse sichern sie für Bürgerinnen und Nachfragerinnen sozialer
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Dienstleitungen ein Recht auf Teilhabe an den sie betreffenden
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konkreten Entscheidungen. So kann eine Frau sich aus einer
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ehelichen Abhängigkeitsbeziehung lösen und dennoch über den
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Rechtsanspruch auf Sozialhilfe weiterhin als Mutter für ihre Kinder
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sorgen. Auf der Ebene der Mikro- und Mesosysteme erfordert das
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Leitbild der Individualisierung eine kooperative Kommunikation
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zwischen
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Kindern
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und
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Eltern,
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Eltern
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und
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Lehrerinnen,
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Sozialarbeiterinnen und Eltern, Lehrerinnen und Schülerinnen. Denn
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allen am Diskurs beteiligten Personen werden Verantwortlichkeit und
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persönliche – eventuell mit professioneller Hilfe auszubauende –
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Handlungskompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten unterstellt.
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