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1977 existierenden Scheidungsrecht, dem neuen Kindschaftsrecht von 1998 oder dem 1992 in Kraft getretenen neuen Betreuungsrecht. Diese werden auf der Ebene der Exosysteme von Regierung und Parlament als Antwort auf die kulturellen Entwicklungen formuliert und gehen rückbezüglich wieder als den Prozess der Individualisierung verstärkende Leitbilder in das Makrosystem ein. Als Orientierung für administrative, gerichtliche und strukturierende Prozesse sichern sie für Bürgerinnen und Nachfragerinnen sozialer Dienstleitungen ein Recht auf Teilhabe an den sie betreffenden konkreten Entscheidungen. So kann eine Frau sich aus einer ehelichen Abhängigkeitsbeziehung lösen und dennoch über den Rechtsanspruch auf Sozialhilfe weiterhin als Mutter für ihre Kinder sorgen. Auf der Ebene der Mikro- und Mesosysteme erfordert das Leitbild der Individualisierung eine kooperative Kommunikation zwischen Kindern und Eltern, Eltern und Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen und Eltern, Lehrerinnen und Schülerinnen. Denn allen am Diskurs beteiligten Personen werden Verantwortlichkeit und persönliche – eventuell mit professioneller Hilfe auszubauende – Handlungskompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten unterstellt.