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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 287 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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12. Jugendhilfeplanung
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chungen bewahrt, die den Sinn der Reform mehr oder minder vollständig verzerren« (Crozier u. Friedberg 1993, S. 258). Ist die Irritation zu groß, kann man mit offenem und/oder verdecktem Widerstand
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bei den Organisationsmitgliedern rechnen. Um eine »Komplexitätsüberlast zu vermeiden, müssen Irritationen unterhalb der Schwelle
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der massiven Verunsicherung bleiben, so daß die Handlungsfähigkeit der Fachkraft gewahrt bleibt. Innovationen brauchen deshalb
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Zeit« (Hansbauer 1995, S. 28).
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Gerade die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
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haben eine besondere Verpflichtung zur Beobachtung bzw. Förderung »produktiver Irritation« – nicht nur bezogen auf das eigene Handeln, sondern auch auf das der anderen Jugendhilfeträger in ihrem
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Einzugsbereich: Denn das KJHG gibt den Ämtern nach § 79 Abs. 1 die
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Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für
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die Aufgaben der Jugendhilfe und fordert ferner in Abs. 2, dafür zu
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sorgen, dass die erforderlichen Angebote ausreichend und rechtzeitig
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zur Verfügung stehen. Und es benennt und beschreibt mit der Jugendhilfeplanung in § 80 auch das passende Instrument, mit dem auf
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der einrichtungsübergreifenden Ebene die erforderliche Beobachtung und Überprüfung der »Passung« erfolgen soll.
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Im Folgenden wird ein Planungsprozess in der Praxis vorgestellt
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und exemplarisch daraufhin untersucht, wie die zwei vorgestellten
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fachlichen Prinzipien umgesetzt werden können.
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3. Partizipation und produktive Irritation –
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Ein Beispiel
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3.1 Der Planungsprozess und seine Ergebnisse
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Ausgangspunkt der Planung war der Beschluss einer Kommune mit
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ca. 120 000 Einwohnerinnen und eigenem Jugendamt, eine ganzheitlich-sozialraumorientierte Planung für die Jugendhilfe durchzuführen. Damit wurde das bisherige Prinzip der arbeitsfeldbezogenen
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Planung in der Kommune, an dem sich die hauptamtliche Jugendhilfeplanerin lange orientiert hatte und bei dem sukzessive die verschiedenen Felder nach dem KJHG »abgearbeitet« werden (Kindertagesstätten-Entwicklungsplan, Planung der Freizeiteinrichtungen für Jugendliche, Planung der Erziehungshilfen etc.) verlassen, da es einige
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Probleme und Nachteile gezeigt hatte.
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