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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 287 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
- Jugendhilfeplanung
chungen bewahrt, die den Sinn der Reform mehr oder minder vollständig verzerren« (Crozier u. Friedberg 1993, S. 258). Ist die Irritation zu groß, kann man mit offenem und/oder verdecktem Widerstand bei den Organisationsmitgliedern rechnen. Um eine »Komplexitätsüberlast zu vermeiden, müssen Irritationen unterhalb der Schwelle der massiven Verunsicherung bleiben, so daß die Handlungsfähigkeit der Fachkraft gewahrt bleibt. Innovationen brauchen deshalb Zeit« (Hansbauer 1995, S. 28). Gerade die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben eine besondere Verpflichtung zur Beobachtung bzw. Förderung »produktiver Irritation« – nicht nur bezogen auf das eigene Handeln, sondern auch auf das der anderen Jugendhilfeträger in ihrem Einzugsbereich: Denn das KJHG gibt den Ämtern nach § 79 Abs. 1 die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Aufgaben der Jugendhilfe und fordert ferner in Abs. 2, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Angebote ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Und es benennt und beschreibt mit der Jugendhilfeplanung in § 80 auch das passende Instrument, mit dem auf der einrichtungsübergreifenden Ebene die erforderliche Beobachtung und Überprüfung der »Passung« erfolgen soll. Im Folgenden wird ein Planungsprozess in der Praxis vorgestellt und exemplarisch daraufhin untersucht, wie die zwei vorgestellten fachlichen Prinzipien umgesetzt werden können.
- Partizipation und produktive Irritation – Ein Beispiel 3.1 Der Planungsprozess und seine Ergebnisse Ausgangspunkt der Planung war der Beschluss einer Kommune mit ca. 120 000 Einwohnerinnen und eigenem Jugendamt, eine ganzheitlich-sozialraumorientierte Planung für die Jugendhilfe durchzuführen. Damit wurde das bisherige Prinzip der arbeitsfeldbezogenen Planung in der Kommune, an dem sich die hauptamtliche Jugendhilfeplanerin lange orientiert hatte und bei dem sukzessive die verschiedenen Felder nach dem KJHG »abgearbeitet« werden (Kindertagesstätten-Entwicklungsplan, Planung der Freizeiteinrichtungen für Jugendliche, Planung der Erziehungshilfen etc.) verlassen, da es einige Probleme und Nachteile gezeigt hatte.
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