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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 124 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Silvia Musch-Grau und Wolf Ritscher
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es einerseits um die Verbindung von Schule und Familie, andererseits um eine Motivierung für ein weiterführende familien- oder zumindest einzeltherapeutische Arbeit gehen müsste. Dafür könnte die
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in der Genogrammarbeit entstandene positive Haltung der Mutter bezüglich der ASD-Arbeit genutzt werden. Zugleich muss immer wieder eine Einladung zur Mitarbeit an den Vater ausgesprochen werden, z. B. durch Briefe, die mit der Mutter abgesprochen werden.
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Durch sie wird der Vater über den Stand des Hilfeprozesses informiert, zur Teilnahme eingeladen und entwickelt eventuell Neugierde
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auf ihn.
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• Zunächst sollten in der Beratung die aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Schule aufgegriffen werden, denn es ist von höchster Wichtigkeit, Sarah in diesem Kontext zu stärken und gemeinsam
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mit ihr nach positiven Zielen zu suchen. Eine vermittelnde Tätigkeit
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des ASD zwischen Schule, Elternhaus und Sarah kann hier entlasten
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und eine positive Entwicklung unterstützen. Die zuständige ASDMitarbeiterin müsste dann mit familientherapeutischem Fingerspitzengefühl systemische Sozialarbeit betreiben, in die alle Mitglieder
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der Familie eingebunden sind, auch dann, wenn sie real in der Situation nicht anwesend sind (s. hierzu Ritscher 2002b).
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• Sarahs Probleme mit Gleichaltrigen, ihrem reifenden Körper und der
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Ablösung von der Familie könnten auch für eine Einzel- oder Gruppentherapie sprechen. Vielleicht wäre dies auch für die Familie leichter, weil man dann zunächst die individuelle Problem- und Symptomdefinition annähme. Sie kann aber nur erfolgreich sein, wenn die Eltern in die Therapie (real oder virtuell) einbezogen werden und damit
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der Bezugsrahmen der Problematik von Sarah auf die ganze Familie
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und die Schule erweitert wird. Die begleitenden Elterngespräche
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müssten also familientherapeutisch angelegt sein und den Prozess
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der Einzeltherapie mit dem der Elterngespräche verknüpfen. Wichtig
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ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Einzeltherapeutin nicht
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Partei gegen die Eltern ergreift, sondern immer wieder die familientherapeutisch zentrale Position der Allparteilichkeit (vgl. Ritscher
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2002a) herstellt.
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• Selbst wenn es zu einer Entscheidung der Familie für ein einzel- oder
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familientherapeutisches Setting käme, würden Gespräche im Beratungszentrum nicht überflüssig, weil immer wieder Verknüpfungen
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zwischen Sarah, Familie und Schule hergestellt werden müssten.
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Hier liegt die Aufgabe des systemischen Case Managements durch
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den ASD.
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• Eine stationäre Unterbringung Sarahs in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mag im Falle einer akuten gesundheitlichen Gefährdung
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sinnvoll sein, hinsichtlich einer längerfristigen Veränderungsper-
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