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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 124 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Silvia Musch-Grau und Wolf Ritscher

es einerseits um die Verbindung von Schule und Familie, andererseits um eine Motivierung für ein weiterführende familien- oder zumindest einzeltherapeutische Arbeit gehen müsste. Dafür könnte die in der Genogrammarbeit entstandene positive Haltung der Mutter bezüglich der ASD-Arbeit genutzt werden. Zugleich muss immer wieder eine Einladung zur Mitarbeit an den Vater ausgesprochen werden, z. B. durch Briefe, die mit der Mutter abgesprochen werden. Durch sie wird der Vater über den Stand des Hilfeprozesses informiert, zur Teilnahme eingeladen und entwickelt eventuell Neugierde auf ihn. • Zunächst sollten in der Beratung die aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Schule aufgegriffen werden, denn es ist von höchster Wichtigkeit, Sarah in diesem Kontext zu stärken und gemeinsam mit ihr nach positiven Zielen zu suchen. Eine vermittelnde Tätigkeit des ASD zwischen Schule, Elternhaus und Sarah kann hier entlasten und eine positive Entwicklung unterstützen. Die zuständige ASDMitarbeiterin müsste dann mit familientherapeutischem Fingerspitzengefühl systemische Sozialarbeit betreiben, in die alle Mitglieder der Familie eingebunden sind, auch dann, wenn sie real in der Situation nicht anwesend sind (s. hierzu Ritscher 2002b). • Sarahs Probleme mit Gleichaltrigen, ihrem reifenden Körper und der Ablösung von der Familie könnten auch für eine Einzel- oder Gruppentherapie sprechen. Vielleicht wäre dies auch für die Familie leichter, weil man dann zunächst die individuelle Problem- und Symptomdefinition annähme. Sie kann aber nur erfolgreich sein, wenn die Eltern in die Therapie (real oder virtuell) einbezogen werden und damit der Bezugsrahmen der Problematik von Sarah auf die ganze Familie und die Schule erweitert wird. Die begleitenden Elterngespräche müssten also familientherapeutisch angelegt sein und den Prozess der Einzeltherapie mit dem der Elterngespräche verknüpfen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Einzeltherapeutin nicht Partei gegen die Eltern ergreift, sondern immer wieder die familientherapeutisch zentrale Position der Allparteilichkeit (vgl. Ritscher 2002a) herstellt. • Selbst wenn es zu einer Entscheidung der Familie für ein einzel- oder familientherapeutisches Setting käme, würden Gespräche im Beratungszentrum nicht überflüssig, weil immer wieder Verknüpfungen zwischen Sarah, Familie und Schule hergestellt werden müssten. Hier liegt die Aufgabe des systemischen Case Managements durch den ASD. • Eine stationäre Unterbringung Sarahs in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mag im Falle einer akuten gesundheitlichen Gefährdung sinnvoll sein, hinsichtlich einer längerfristigen Veränderungsper-

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