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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 51 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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2. Ein netzwerk- und sozialraumorientiertes Verfahren der Einleitung von Hilfen zur Erziehung
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Exkurs: Hilfen im Zwangskontext
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Eine Hilfe im Zwangskontext, d. h. eine Hilfe, bei der Kontrolle mit zum
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Hilfeauftrag gehört oder schon familiengerichtliche Maßnahmen laufen, kommt nach dem gleichen Verfahren zustande. Es ist dann von
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vornherein für alle Beteiligten offen gelegt, dass es einen Kontrollauftrag gibt, die Hilfeplanung sehr viel engmaschiger erfolgen muss und
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ein direkter Austausch der Familienpädagogin mit dem Jugendamt in
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kritischen Situationen notwendig ist. Das Wunsch- und Wahlrecht der
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Familie ist bei dem Zustandekommen von Hilfen im Zwangskontext
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eingeschränkt, da das Jugendamt deutliche Vorgaben zu Hilfeinhalten
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und -zielen macht und die fehlende Mitwirkung der Familie oder das
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»Nichterreichen« von Hilfezielen familiengerichtliche Konsequenzen
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haben kann.
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Mit den Trägern, die sich verpflichtet haben, auch Hilfen im
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Zwangskontext für das Jugendamt durchzuführen, findet ein ständiger
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Dialog statt. Die Arbeit ist für die Pädagoginnen häufig sehr belastend,
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denn sie tragen gemeinsam mit dem Jugendamt eine extrem hohe Verantwortung für das Kindeswohl. Es ist wichtig, dass die unterschiedlichen Rollen klar und Aussagen zur Zusammenarbeit verbindlich sind.
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Ein enger Austausch zwischen Familienpädagogin und Jugendamt ist
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Voraussetzung bei diesen Hilfen. Grenzsituationen müssen benannt
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werden können, und es muss Antworten geben auf die Frage: »Wer
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macht was, wenn …?«.
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Die kollegiale Beratung dieser Fälle findet während der Hilfe vor den
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Hilfeplangesprächen im Jugendamt statt; die Familienpädagoginnen,
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die in der Familie arbeiten, nehmen an der Beratung teil. Dadurch wird
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sichergestellt, dass das Jugendamt die Verantwortung nicht einer Pädagogin des freien Trägers oder einer Jugendamtsmitarbeiterin überträgt, sondern eine Gesamtverantwortung des Jugendamtes als Institution gegeben ist.
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Exkurs: Niedrigschwellige Hilfen
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Im Laufe der Zeit ist den Beteiligten klar geworden, dass es bei der Verantwortung für den Sozialraum nicht nur um Einzelfallhilfen und die
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so genannten hochschwelligen Hilfen zur Erziehung gehen kann. Bedarfe für unterschiedlichste niedrigschwellige Angebote sind in der Vergangenheit nicht über Angebote der Jugendarbeit abgedeckt worden.
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Bedarfe für diese niedrigschwelligen Angebote wurden dem Jugendamt
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von unterschiedlichster Seite benannt: von Schulen, Jugendarbeit, freien Trägern u. a. Aber auch im Rahmen von Einzelfallbesprechungen
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zeigten sich Themen, für die im Sozialraum keine Angebote bestehen.
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Es ging vor allem um Angebote mit teilweise vorbeugendem Charakter.
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