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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 51 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

  1. Ein netzwerk- und sozialraumorientiertes Verfahren der Einleitung von Hilfen zur Erziehung

Exkurs: Hilfen im Zwangskontext Eine Hilfe im Zwangskontext, d. h. eine Hilfe, bei der Kontrolle mit zum Hilfeauftrag gehört oder schon familiengerichtliche Maßnahmen laufen, kommt nach dem gleichen Verfahren zustande. Es ist dann von vornherein für alle Beteiligten offen gelegt, dass es einen Kontrollauftrag gibt, die Hilfeplanung sehr viel engmaschiger erfolgen muss und ein direkter Austausch der Familienpädagogin mit dem Jugendamt in kritischen Situationen notwendig ist. Das Wunsch- und Wahlrecht der Familie ist bei dem Zustandekommen von Hilfen im Zwangskontext eingeschränkt, da das Jugendamt deutliche Vorgaben zu Hilfeinhalten und -zielen macht und die fehlende Mitwirkung der Familie oder das »Nichterreichen« von Hilfezielen familiengerichtliche Konsequenzen haben kann. Mit den Trägern, die sich verpflichtet haben, auch Hilfen im Zwangskontext für das Jugendamt durchzuführen, findet ein ständiger Dialog statt. Die Arbeit ist für die Pädagoginnen häufig sehr belastend, denn sie tragen gemeinsam mit dem Jugendamt eine extrem hohe Verantwortung für das Kindeswohl. Es ist wichtig, dass die unterschiedlichen Rollen klar und Aussagen zur Zusammenarbeit verbindlich sind. Ein enger Austausch zwischen Familienpädagogin und Jugendamt ist Voraussetzung bei diesen Hilfen. Grenzsituationen müssen benannt werden können, und es muss Antworten geben auf die Frage: »Wer macht was, wenn …?«. Die kollegiale Beratung dieser Fälle findet während der Hilfe vor den Hilfeplangesprächen im Jugendamt statt; die Familienpädagoginnen, die in der Familie arbeiten, nehmen an der Beratung teil. Dadurch wird sichergestellt, dass das Jugendamt die Verantwortung nicht einer Pädagogin des freien Trägers oder einer Jugendamtsmitarbeiterin überträgt, sondern eine Gesamtverantwortung des Jugendamtes als Institution gegeben ist. Exkurs: Niedrigschwellige Hilfen Im Laufe der Zeit ist den Beteiligten klar geworden, dass es bei der Verantwortung für den Sozialraum nicht nur um Einzelfallhilfen und die so genannten hochschwelligen Hilfen zur Erziehung gehen kann. Bedarfe für unterschiedlichste niedrigschwellige Angebote sind in der Vergangenheit nicht über Angebote der Jugendarbeit abgedeckt worden. Bedarfe für diese niedrigschwelligen Angebote wurden dem Jugendamt von unterschiedlichster Seite benannt: von Schulen, Jugendarbeit, freien Trägern u. a. Aber auch im Rahmen von Einzelfallbesprechungen zeigten sich Themen, für die im Sozialraum keine Angebote bestehen. Es ging vor allem um Angebote mit teilweise vorbeugendem Charakter.

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