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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 50 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Beate Tenhaken
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im Jugendamt. Die Träger nutzen zwischenzeitlich ebenfalls die Möglichkeit der Vorab-Fallberatung in ihren Teams und klären, welche
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Mitarbeiterinnen für die Fallberatung im Fachgremium zur Verfügung stehen.
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Im Fachgremium, das im Jugendamt stattfindet, wird der Fall zwischen den freien Trägern, die Ideen und Kapazitäten zur Fallbearbeitung hätten, und der fallverantwortlichen Sozialarbeiterin unter der
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Moderation der Fachdienstleitung beraten. Am Ende dieser Beratung
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teilen die Träger mit, welche konkreten Ideen sie zur Fallbearbeitung
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haben. In der abschließenden Runde wird überlegt, ob Vernetzungen
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und Kooperation der Träger möglich und sinnvoll sind. Diese können
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z. B. darin bestehen, dass die Mitarbeiterin von Träger X die Elternberatung in einer Familie, der Mitarbeiter von Träger Y die Erziehungsbeistandschaft für das Kind übernehmen könnte. Dies hat den Vorteil,
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dass die unterschiedlichen Ressourcen der Mitarbeiterinnen der freien
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Träger optimal genutzt und zusammengeführt werden können. Die
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Träger müssen benennen, welche Person den Einsatz übernehmen
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könnte und wie viele Betreuungsstunden pro Woche maximal zur Verfügung stünden.
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Über das Fachgremium gibt es ein Protokoll, in dem die abgegebenen Angebote festgehalten werden.
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In einem zeitnahen Gespräch werden der Familie die Angebote
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der freien Träger vorgestellt, und sie entscheidet sich für eins von ihnen. Hier spielen z. B. das Geschlecht und das Alter der Sozialarbeiter
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und Sozialarbeiterinnen eine nicht unwesentliche Rolle. Bei Bedarf
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bzw. wenn von der Familie gewünscht, stellen sie sich auch in der Familie vor. Mit der Familie wird die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden festgelegt. Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit,
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zunächst ein Stundenkontingent festzulegen, das es erlaubt, in diesem
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Zeitfenster den Bedarf noch konkretisieren zu können. Dies stellt sich
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bei Krisen oft als sinnvoll heraus. Jeder am Fachgremium beteiligte
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Träger bekommt nach der Entscheidung der Familie eine Rückmeldung vom Jugendamt und auch eine kurze Begründung, warum sich
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die Familie für oder gegen das Angebot des jeweiligen Trägers entschieden hat.
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Anschließend findet das erste Hilfeplangespräch im Jugendamt
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statt, und die zweite Phase des Hilfeprozesses, in der die Zusammenarbeit von Familie und Sozialarbeiterin(nen) der freien Träger im Vordergrund steht, kann beginnen.
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