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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 50 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Beate Tenhaken
im Jugendamt. Die Träger nutzen zwischenzeitlich ebenfalls die Möglichkeit der Vorab-Fallberatung in ihren Teams und klären, welche Mitarbeiterinnen für die Fallberatung im Fachgremium zur Verfügung stehen. Im Fachgremium, das im Jugendamt stattfindet, wird der Fall zwischen den freien Trägern, die Ideen und Kapazitäten zur Fallbearbeitung hätten, und der fallverantwortlichen Sozialarbeiterin unter der Moderation der Fachdienstleitung beraten. Am Ende dieser Beratung teilen die Träger mit, welche konkreten Ideen sie zur Fallbearbeitung haben. In der abschließenden Runde wird überlegt, ob Vernetzungen und Kooperation der Träger möglich und sinnvoll sind. Diese können z. B. darin bestehen, dass die Mitarbeiterin von Träger X die Elternberatung in einer Familie, der Mitarbeiter von Träger Y die Erziehungsbeistandschaft für das Kind übernehmen könnte. Dies hat den Vorteil, dass die unterschiedlichen Ressourcen der Mitarbeiterinnen der freien Träger optimal genutzt und zusammengeführt werden können. Die Träger müssen benennen, welche Person den Einsatz übernehmen könnte und wie viele Betreuungsstunden pro Woche maximal zur Verfügung stünden. Über das Fachgremium gibt es ein Protokoll, in dem die abgegebenen Angebote festgehalten werden. In einem zeitnahen Gespräch werden der Familie die Angebote der freien Träger vorgestellt, und sie entscheidet sich für eins von ihnen. Hier spielen z. B. das Geschlecht und das Alter der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen eine nicht unwesentliche Rolle. Bei Bedarf bzw. wenn von der Familie gewünscht, stellen sie sich auch in der Familie vor. Mit der Familie wird die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden festgelegt. Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit, zunächst ein Stundenkontingent festzulegen, das es erlaubt, in diesem Zeitfenster den Bedarf noch konkretisieren zu können. Dies stellt sich bei Krisen oft als sinnvoll heraus. Jeder am Fachgremium beteiligte Träger bekommt nach der Entscheidung der Familie eine Rückmeldung vom Jugendamt und auch eine kurze Begründung, warum sich die Familie für oder gegen das Angebot des jeweiligen Trägers entschieden hat. Anschließend findet das erste Hilfeplangespräch im Jugendamt statt, und die zweite Phase des Hilfeprozesses, in der die Zusammenarbeit von Familie und Sozialarbeiterin(nen) der freien Träger im Vordergrund steht, kann beginnen. 50