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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
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anbieten können. Zudem gibt es kaum fachlichen Austausch und Kooperation zwischen speziellen Zufluchts- oder Beratungsstellen für Frauen bzw.
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Männer und den Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
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Um den von häuslicher Gewalt betroffenen Erwachsenen und Kindern individuelle Unterstützung anbieten zu können und zugleich gesellschaftliche
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Interventionsansätze gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, ist es notwendig
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bereits im Studium der Sozialen Arbeit die Themen Gewalt gegen Frauen und
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Gewalt gegen Kinder verbunden und in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen zu betrachten.
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Diese häufig vernachlässigte Verschränkung der Frauen- mit der Kinderperspektive bzw. der Geschlechter- mit den Generationsverhältnissen in Praxis,
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Theorie und Studium wird im ersten Teil näher beleuchtet.
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Im zweiten Teil werde ich zeigen, dass hier das Konzept der Menschenrechte gute Anknüpfungsmöglichkeiten bietet, um diese Verschränkung zu
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ermöglichen, um das Thema häusliche Gewalt stärker in das Studium der
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Sozialen Arbeit integrieren zu können. Denn der Kern der Menschenrechte ist
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die prinzipielle Achtung menschlicher Würde und fundamentaler Rechtsansprüche, unabhängig von kulturellen und individuellen Unterschieden wie
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beispielsweise Geschlechts- oder Generationszugehörigkeit. Wenn die International Federation of Social Workers (IFSW in Genf) und die International
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Association of Schools of Social Work (IASSW in Wien)) also die Anforderung
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formulieren, die Frage der Menschenrechte zu ihrem Oberbegriff zu machen,
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liegt hier auch eine historische Chance das Thema häusliche Gewalt stärker
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als Lehrinhalt curricular zu verankern. Auch ist der Schutz von Frauen und
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Kindern vor Gewalt zu einem gesellschaftlich anerkannten Thema geworden,
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somit setzen das Gesetz zum Recht von Kindern auf Gewaltfreiheit und das
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Gesetz zur Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt wichtige neue
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Akzente auch in der Ausbildung.
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Im Zuge des Bolognaprozesses erfordert die Überführung der Diplom- in
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Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit einhergehende Modularisierung zudem ein Überdenken der Studieninhalte.3 Diese Veränderungen
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können auch als Chance für eine verstärkte, zielgruppenübergreifende und
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interdisziplinäre Zusammenarbeit genutzt werden.
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Abschließend werden im dritten Kapitel am Beispiel der Katholischen
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Hochschule für Sozialwesen Berlin Möglichkeiten der Integration des Themas
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„Gewalt in den Geschlechter- und den Generationsverhältnissen als Menschenrechtsverletzung“ in das Studium der Sozialen Arbeit vorgestellt.
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3 Auf die Diskussion zu den Chancen und Risiken der Veränderung der Diplomstudiengänge
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Soziale Arbeit in Bachelor- und Masterstudiengänge kann in diesem Zusammenhang nicht näher
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eingegangen werden.
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