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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit

anbieten können. Zudem gibt es kaum fachlichen Austausch und Kooperation zwischen speziellen Zufluchts- oder Beratungsstellen für Frauen bzw. Männer und den Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Um den von häuslicher Gewalt betroffenen Erwachsenen und Kindern individuelle Unterstützung anbieten zu können und zugleich gesellschaftliche Interventionsansätze gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, ist es notwendig bereits im Studium der Sozialen Arbeit die Themen Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder verbunden und in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen zu betrachten. Diese häufig vernachlässigte Verschränkung der Frauen- mit der Kinderperspektive bzw. der Geschlechter- mit den Generationsverhältnissen in Praxis, Theorie und Studium wird im ersten Teil näher beleuchtet. Im zweiten Teil werde ich zeigen, dass hier das Konzept der Menschenrechte gute Anknüpfungsmöglichkeiten bietet, um diese Verschränkung zu ermöglichen, um das Thema häusliche Gewalt stärker in das Studium der Sozialen Arbeit integrieren zu können. Denn der Kern der Menschenrechte ist die prinzipielle Achtung menschlicher Würde und fundamentaler Rechtsansprüche, unabhängig von kulturellen und individuellen Unterschieden wie beispielsweise Geschlechts- oder Generationszugehörigkeit. Wenn die International Federation of Social Workers (IFSW in Genf) und die International Association of Schools of Social Work (IASSW in Wien)) also die Anforderung formulieren, die Frage der Menschenrechte zu ihrem Oberbegriff zu machen, liegt hier auch eine historische Chance das Thema häusliche Gewalt stärker als Lehrinhalt curricular zu verankern. Auch ist der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zu einem gesellschaftlich anerkannten Thema geworden, somit setzen das Gesetz zum Recht von Kindern auf Gewaltfreiheit und das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt wichtige neue Akzente auch in der Ausbildung. Im Zuge des Bolognaprozesses erfordert die Überführung der Diplom- in Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit einhergehende Modularisierung zudem ein Überdenken der Studieninhalte.3 Diese Veränderungen können auch als Chance für eine verstärkte, zielgruppenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit genutzt werden. Abschließend werden im dritten Kapitel am Beispiel der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin Möglichkeiten der Integration des Themas „Gewalt in den Geschlechter- und den Generationsverhältnissen als Menschenrechtsverletzung“ in das Studium der Sozialen Arbeit vorgestellt.

3 Auf die Diskussion zu den Chancen und Risiken der Veränderung der Diplomstudiengänge Soziale Arbeit in Bachelor- und Masterstudiengänge kann in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen werden.