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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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Das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes war ein Meilenstein der Entwicklung der letzten Jahre. Inzwischen liegt die Evaluation vor: Die rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz (Rupp 2005) hat eine Analyse
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von insgesamt 2.216 zivil- und familiengerichtlichen Verfahren durchgeführt.
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Antragsteller/innen waren zu 96% Frauen, Antragsgegner/innen waren zu
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95% Männer. Die Beziehung zwischen den Antragstellerinnen und den Antragsgegnern waren in der Regel längerfristig, nur 15% dauerten maximal ein
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Jahr, 20% dauerten bis zu 10 und 22% bis zu 20 Jahren, 11,5% länger als 20
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Jahre. Gewalthandlungen waren selten einmalig (5%), sondern zu 90% Wiederholungstaten, die von 45% der Antragstellerinnen über mehrere Jahre hinweg ertragen wurden. In 35% der Fälle war in den Akten eine Eskalation der
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Gewalt im Laufe der Zeit dokumentiert (ebenda: 133 ff). Es kann somit davon
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ausgegangen werden, dass viele Kinder in diesen Familien langjährig der Gewalt zwischen ihren Eltern ausgesetzt waren und teilweise schwerwiegende
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Gewalttaten miterlebten. In nahezu drei Vierteln der Haushalte, in denen es
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zu Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz kam, lebten Kinder6. Bei 22% der
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Kinder konnte den Akten entnommen werden, dass sie körperliche Gewalt
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wie Schläge, Tritte und Stöße erlitten hatten. Dokumentiert war auch psychische Gewalt (34%) in Form von Beschimpfungen, Bedrohungen oder Ängstigen. Sexuelle Übergriffe wurden nur in Einzelfällen genannt (1%) (Rupp
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2005: 145).
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Auswirkungen auf die Lebenssituation von Mädchen und Jungen lassen
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sich auch daran ablesen, dass zu 63% (n=234) die interviewten Antragstellerinnen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen waren. Zu einem Viertel
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flüchteten sie in ein Frauenhaus, zu 57% fanden sie Zuflucht bei Bekannten
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oder Verwandten. Da Mütter in der Regel ihre Kinder an ihren Zufluchtsort
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mitnehmen, zeigen auch diese Daten, wie oft Gewalt in der Partnerschaft der
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Eltern erhebliche Einschnitte im Leben von Kindern verursacht, auch dann,
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wenn es um Schutz- und Hilfesuche geht. Zusammenfassend stellt die Studie
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fest, dass die Einschätzungen der befragten Berufsgruppen zur Bedeutung
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von Kindern im Rahmen der Antragstellung zwiespältig ausfällt: Kinder werden einerseits als hemmend gesehen, da sie „die Parteien verbinden und die
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Abhängigkeit verstärken, andererseits fördernd, wenn es auch um ihr Wohlbefinden und ihren Schutz geht.“ (Rupp 2005: 116) Auf die Dauer der Verfahren und den Verfahrensverlauf hat die Tatsache, dass Kinder im Haushalt der
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Antragstellerin leben bzw. von der Gewalt mitbetroffen sind, keinen eigenständigen Einfluss.
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„Eine leichte Tendenz zu weniger Beschlüssen, mehr Vereinbarungen aber auch mehr Rücknahmen kennzeichnet den Ausgang der Verfahren, sofern Kinder vorhanden sind“ (Rupp
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2005: 190).
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6 Zu berücksichtigen ist, dass nur gut 70% aller Antragsteller/innen in einem gemeinsamen
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Haushalt mit dem Gewalttäter zusammenlebten (Rupp 2005: 134).
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