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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 145
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KPG im Eingliederungsmanagement
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bar. Deren Institutionalisierung ist wesentlich, denn im Handlungsdruck des
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Alltags passiert Evaluation nicht ›einfach so‹. Allzu oft ist für das Innehalten,
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Zurückschauen und Bilanzziehen keine Zeit vorhanden – es sei dann, man
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nimmt sie sich.
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Eine fallbezogene Evaluation zu konzipieren und zu realisieren liegt in der
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Verantwortung der fallführenden Sozialpädagogin. Wie bereits in den vorangehenden Prozessschritten gilt es auch hier zu klären, welches die wichtigen Beteiligten sind und wer – neben dem Klienten – einbezogen werden soll. Geklärt
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werden muss ausserdem, nach welchen Kriterien der (bisherige bzw. abgeschlossene) Unterstützungsprozess bewertet werden soll. Im Qualitätssicherungssystem der Praxisorganisation sind möglicherweise Form und Kriterien hierfür
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festgeschrieben, und/oder es gibt ein Instrument für die fallbezogene Evaluation.
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›Analytische Phase‹, ›Handlungsphase‹ und ›Kooperation‹ sowie ›Gesamtbeurteilung‹ sind die Evaluationsdimensionen im Konzept KPG (vgl. ebd.:316). Bei jeder Dimension stehen unterschiedliche Kriterien zur Verfügung. Bei der Evaluationsdimension ›Kooperation‹ ist dies beispielsweise die Kooperation mit
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Klientin und Klientensystem:
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»Wie wurde die Kooperation gestaltet? Wann wurde die Klientin bzw. das Klientensystem einbezogen, und auf welche Weise? […] Sind Qualität und Ausmass im Verlaufe des Unterstützungsprozesses gestiegen oder gesuchen?« (Vgl. ebd.:320)
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Aus Zeitgründen ist eine Auswahl zu treffen, welche Dimensionen und Kriterien in einem Fall wichtig sind und beurteilt werden sollen.
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Evaluation ist anspruchsvoll, beinhaltet sie doch ein genaues und ehrliches
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Zugänglichmachen von empfindlichen Punkten (Müller 2012:163). Voraussetzung ist ein Klima von Angstfreiheit und Offenheit. Damit die Evaluation gemeinsam mit einer Klientin gelingt, bedarf es eines Vertrauensverhältnisses und
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die Sicherheit, dass negative Aussagen keine Nachteile nach sich ziehen werden.
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Vielleicht ist es im Rückblick möglich, Situationen, die geprägt waren von Unfreiwilligkeit und/oder geringer Motivation, gemeinsam kritisch zu betrachten
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und zu beurteilen.
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Eine Evaluation im Fachteam18 ist wichtig, um das eigene Handeln und organisationsspezifische Vorgaben und Abläufe zu hinterfragen und modifizieren
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zu können (z. B. die Ausgestaltung eines Programms, Nutzen von Sanktionen
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etc.). Aus jeder fallbezogenen Evaluation können Folgerungen abgeleitet werden für die Organisationsebene.
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Für die einzelnen Professionellen hat Evaluation auch ein Aspekt von Psychohygiene. Die eigene Arbeit differenziert und in Ruhe zu beurteilen, sich über
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Gelungenes zu freuen, Schwieriges noch einmal zu beleuchten, eigene emotionale Verstrickungen zu reflektieren und aufzulösen (wenn z. B. für den Sozialarbeiter selber die Reintegration eines Klienten unbedingt gelingen sollte) – diese
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18 Das kann in Gefässen wie Fallsupervision, Fallintervision, Teambesprechungen etc.
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geschehen. In solchen Reflexionsgefässen kann gemeinsam auch über weitere Prozessschritte in einem Fall nachgedacht werden. Wertvoll sind diese Gefässe nicht nur für
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die Evaluation, sondern insbesondere auch für den Austausch über die Diagnose (im
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Sinne von Fallverstehen, siehe 2.3).
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