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Hochuli Freund
31.7.17 S. 145
KPG im Eingliederungsmanagement
bar. Deren Institutionalisierung ist wesentlich, denn im Handlungsdruck des Alltags passiert Evaluation nicht ›einfach so‹. Allzu oft ist für das Innehalten, Zurückschauen und Bilanzziehen keine Zeit vorhanden – es sei dann, man nimmt sie sich. Eine fallbezogene Evaluation zu konzipieren und zu realisieren liegt in der Verantwortung der fallführenden Sozialpädagogin. Wie bereits in den vorangehenden Prozessschritten gilt es auch hier zu klären, welches die wichtigen Beteiligten sind und wer – neben dem Klienten – einbezogen werden soll. Geklärt werden muss ausserdem, nach welchen Kriterien der (bisherige bzw. abgeschlossene) Unterstützungsprozess bewertet werden soll. Im Qualitätssicherungssystem der Praxisorganisation sind möglicherweise Form und Kriterien hierfür festgeschrieben, und/oder es gibt ein Instrument für die fallbezogene Evaluation. ›Analytische Phase‹, ›Handlungsphase‹ und ›Kooperation‹ sowie ›Gesamtbeurteilung‹ sind die Evaluationsdimensionen im Konzept KPG (vgl. ebd.:316). Bei jeder Dimension stehen unterschiedliche Kriterien zur Verfügung. Bei der Evaluationsdimension ›Kooperation‹ ist dies beispielsweise die Kooperation mit Klientin und Klientensystem: »Wie wurde die Kooperation gestaltet? Wann wurde die Klientin bzw. das Klientensystem einbezogen, und auf welche Weise? […] Sind Qualität und Ausmass im Verlaufe des Unterstützungsprozesses gestiegen oder gesuchen?« (Vgl. ebd.:320)
Aus Zeitgründen ist eine Auswahl zu treffen, welche Dimensionen und Kriterien in einem Fall wichtig sind und beurteilt werden sollen. Evaluation ist anspruchsvoll, beinhaltet sie doch ein genaues und ehrliches Zugänglichmachen von empfindlichen Punkten (Müller 2012:163). Voraussetzung ist ein Klima von Angstfreiheit und Offenheit. Damit die Evaluation gemeinsam mit einer Klientin gelingt, bedarf es eines Vertrauensverhältnisses und die Sicherheit, dass negative Aussagen keine Nachteile nach sich ziehen werden. Vielleicht ist es im Rückblick möglich, Situationen, die geprägt waren von Unfreiwilligkeit und/oder geringer Motivation, gemeinsam kritisch zu betrachten und zu beurteilen. Eine Evaluation im Fachteam18 ist wichtig, um das eigene Handeln und organisationsspezifische Vorgaben und Abläufe zu hinterfragen und modifizieren zu können (z. B. die Ausgestaltung eines Programms, Nutzen von Sanktionen etc.). Aus jeder fallbezogenen Evaluation können Folgerungen abgeleitet werden für die Organisationsebene. Für die einzelnen Professionellen hat Evaluation auch ein Aspekt von Psychohygiene. Die eigene Arbeit differenziert und in Ruhe zu beurteilen, sich über Gelungenes zu freuen, Schwieriges noch einmal zu beleuchten, eigene emotionale Verstrickungen zu reflektieren und aufzulösen (wenn z. B. für den Sozialarbeiter selber die Reintegration eines Klienten unbedingt gelingen sollte) – diese 18 Das kann in Gefässen wie Fallsupervision, Fallintervision, Teambesprechungen etc. geschehen. In solchen Reflexionsgefässen kann gemeinsam auch über weitere Prozessschritte in einem Fall nachgedacht werden. Wertvoll sind diese Gefässe nicht nur für die Evaluation, sondern insbesondere auch für den Austausch über die Diagnose (im Sinne von Fallverstehen, siehe 2.3).
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