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398
Die unheilvolle Verflechtung von Trauma und Schuld
und Steuerungsfähigkeit beurteilt, um die strafrechtliche Verantwortung entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu beurteilen (Eisenberg 2000).
Unfälle zeichnen sich dabei durch einen fehlenden Handlungscharakter aus,
weshalb Verursacher*innen als »schuldlos schuldig« (Müller-Cyran 2006, S. 91f)
bzw. »ohne Absicht schuldig« (Andreatta 2015, S.1) gelten. Häufig lässt sich nicht
eindeutig feststellen, welche Kriterien ursächlich für einen Unfall waren und ob
die Unfallfolgen auf menschliches »Versagen« oder die Inkaufnahme von Konsequenzen zurückzuführen sind. Die Frage nach Schuld und Verantwortung ist
ebenso eine juristische Frage wie eine Frage der emotionalen Bewältigung und der
sozialen Folgen (Andreatta 2015). Für eine Einschätzung und Bewertung der Unfallsituation sowie der eigenen Beteiligung, Handlung oder Absicht fehlt jungen
Menschen oftmals das kognitive Verständnis, denn Fragen nach der Verantwortung, der Intention und des (per definitionem immer absichtsvoll zu denkenden)
Handelns sind komplex. Da ein Unfall keinen Handlungscharakter besitzt weil
dieser ohne die Intention, jemandem Schaden zuzufügen, stattfindet , wird von
der Absichtslosigkeit der Verursachenden ausgegangen. Jedoch erleben junge
Menschen, die den Tod anderer (mit-)verursachen, mitunter eine Schuldkonfrontation, die ausschlaggebend für die eigene Biografie ist und auch lebensgeschichtlich immer wieder neu gestellt werden wird (Andreatta 2015; Ederer/Andreatta
2016)
Bei der Auseinandersetzung mit der Thematik des (Mit-)Verursachens von Unfällen, Verletzungen und Tod in Bezug auf Kinder und Jugendliche, ist deren kognitive und emotionale Entwicklung stets mitzudenken. Kindheit und Jugend bilden Phasen, in denen die kognitive Entwicklung das Verstehen von Tod, seiner
Irreversibilität und Endgültigkeit oftmals magisch prägen. Die emotionale Entwicklung zeichnet sich aus durch Instabilität, Bildung eigener Identität(en), egozentrischen Tendenzen, Perspektivenübernahme, Moralentwicklung und Verantwortungsübernahme. Selbstüberschätzung, Risikobereitschaft und Egozentrismus
prägen und fördern ein Ausloten und Etablieren eigener Grenzen (Ederer 2016).
In diesen Entwicklungsphasen erfahren Erklärungen, die für Ereignisse gesucht
werden, ihre eigene Gesetzmäßigkeit. Während Kinder und Jugendliche an (vermeintlich) fremdverschuldeten Ereignissen der eigenen Person die Schuld zuschreiben, werden umgekehrt mögliche Konsequenzen eigenen Verhaltens in Bezug auf Beteiligungen an existenziellen Ereignissen weniger bedacht.
In einem Interview aus der Studie von Ederer (2016) bzgl. Jugendlichen, die den
Tod anderer mitverursacht haben, schätzt ein Jugendlicher sein eigenes Risikoverhalten mit den Worten ein: »Könnte sein, dass ich mich totfahre« (S. 109). Dass
diese Folge des Risikoverhaltens auch andere betreffen könnte, wird nicht mitformuliert. Die jugendspezifische Risikoaffinität (Litau 2011, S. 35) beinhaltet Anteile
destruktiver, aber alterstypischer Verhaltensweisen, die sich insbesondere auf das
(Aus-)Agieren im Straßenverkehr problematisch auswirken können. Die Zu-