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Die unheilvolle Verflechtung von Trauma und Schuld
und Steuerungsfähigkeit beurteilt, um die strafrechtliche Verantwortung entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu beurteilen (Eisenberg 2000). Unfälle zeichnen sich dabei durch einen fehlenden Handlungscharakter aus, weshalb Verursacher*innen als »schuldlos schuldig« (Müller-Cyran 2006, S. 91f) bzw. »ohne Absicht schuldig« (Andreatta 2015, S.1) gelten. Häufig lässt sich nicht eindeutig feststellen, welche Kriterien ursächlich für einen Unfall waren und ob die Unfallfolgen auf menschliches »Versagen« oder die Inkaufnahme von Konsequenzen zurückzuführen sind. Die Frage nach Schuld und Verantwortung ist ebenso eine juristische Frage wie eine Frage der emotionalen Bewältigung und der sozialen Folgen (Andreatta 2015). Für eine Einschätzung und Bewertung der Unfallsituation sowie der eigenen Beteiligung, Handlung oder Absicht fehlt jungen Menschen oftmals das kognitive Verständnis, denn Fragen nach der Verantwortung, der Intention und des (per definitionem immer absichtsvoll zu denkenden) Handelns sind komplex. Da ein Unfall keinen Handlungscharakter besitzt – weil dieser ohne die Intention, jemandem Schaden zuzufügen, stattfindet –, wird von der Absichtslosigkeit der Verursachenden ausgegangen. Jedoch erleben junge Menschen, die den Tod anderer (mit-)verursachen, mitunter eine Schuldkonfrontation, die ausschlaggebend für die eigene Biografie ist und auch lebensgeschichtlich immer wieder neu gestellt werden wird (Andreatta 2015; Ederer/Andreatta 2016) Bei der Auseinandersetzung mit der Thematik des (Mit-)Verursachens von Unfällen, Verletzungen und Tod in Bezug auf Kinder und Jugendliche, ist deren kognitive und emotionale Entwicklung stets mitzudenken. Kindheit und Jugend bilden Phasen, in denen die kognitive Entwicklung das Verstehen von Tod, seiner Irreversibilität und Endgültigkeit oftmals magisch prägen. Die emotionale Entwicklung zeichnet sich aus durch Instabilität, Bildung eigener Identität(en), egozentrischen Tendenzen, Perspektivenübernahme, Moralentwicklung und Verantwortungsübernahme. Selbstüberschätzung, Risikobereitschaft und Egozentrismus prägen und fördern ein Ausloten und Etablieren eigener Grenzen (Ederer 2016). In diesen Entwicklungsphasen erfahren Erklärungen, die für Ereignisse gesucht werden, ihre eigene Gesetzmäßigkeit. Während Kinder und Jugendliche an (vermeintlich) fremdverschuldeten Ereignissen der eigenen Person die Schuld zuschreiben, werden umgekehrt mögliche Konsequenzen eigenen Verhaltens in Bezug auf Beteiligungen an existenziellen Ereignissen weniger bedacht. In einem Interview aus der Studie von Ederer (2016) bzgl. Jugendlichen, die den Tod anderer mitverursacht haben, schätzt ein Jugendlicher sein eigenes Risikoverhalten mit den Worten ein: »Könnte sein, dass ich mich totfahre« (S. 109). Dass diese Folge des Risikoverhaltens auch andere betreffen könnte, wird nicht mitformuliert. Die jugendspezifische Risikoaffinität (Litau 2011, S. 35) beinhaltet Anteile destruktiver, aber alterstypischer Verhaltensweisen, die sich insbesondere auf das (Aus-)Agieren im Straßenverkehr problematisch auswirken können. Die Zu-