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Einschätzungen z. B. in einer Familie erfragen. Erst wenn sie gelernt hat, die
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in der Analyse erhobenen Daten auszuwerten und zu gewichten und die
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Themen darin herauszuarbeiten, kann sie ein Gespräch mit einer Familie so
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führen, dass gemeinsam die Fallthematik bestimmt wird. Ein Prozess der
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Expertentätigkeit ist Voraussetzung dafür, in einen dialogischen
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Aushandlungsprozess eintreten und dort die Expertenposition vertreten zu
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können. Kooperative Prozessgestaltung bedeutet, zwischen beiden Ebenen
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der Fallbearbeitung – der Fachebene (und hier auch im Diskurs mit
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Kolleginnen) und der Kooperationsebene mit Klienten(systemen) – flexibel
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wechseln zu können bzw. sich auf beiden Ebenen gleichzeitig zu bewegen.
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Wenn das Grundprinzip ›erst verstehen, dann handeln‹ jedoch
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internalisiert, die Suchbewegung des Fallverstehens habitualisiert und
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beides zu Bestandteilen der professionellen Grundhaltung geworden ist,
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dann kann ein Prozesszyklus auch sehr schnell ablaufen und in
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Alltagssituationen realisiert werden (bspw. in einer halben Minute, wie in
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Kap. 7.3.1 dargestellt).
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Daneben braucht es Strukturen für die Fallarbeit auf der Ebene der
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Organisation. Der größere Zyklus der Fallarbeit soll institutionalisiert
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werden, u. a. mit Hilfe von zeitlichen und räumlichen Gefäßen. Insbesondere
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bei komplexen Fällen ist es unabdingbar, dass ein Team gemeinsam diese
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Suchbewegung des Fallverstehens unternimmt und auf dieser Basis
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Interventionsmöglichkeiten entwirft. Professionalisierung ohne
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entsprechende Arbeits- und Reflexionsgefäße für die Professionellen –
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Fallarbeitssitzungen, Inter- bzw. Supervision – ist nicht zu vertreten, vor
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allem im Zeitalter zunehmender Ökonomisierung des Sozialen nicht.
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Möglichkeiten für die Fallbearbeitung systematisch zu nutzen kann sich als
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deutlich effizienter erweisen und ist aus professionsethischer Sicht
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angemessener als auf ein Problem in wiederholter Weise mit einer
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Symptombehandlung zu reagieren. Ein ganz grundlegender Aspekt von
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Professionskompetenz ist die kontinuierliche Selbstreflexion, der fachliche
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Austausch und die gemeinsame Reflexion von Professionellen. Hierfür sind
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Gefäße zu institutionalisieren, welche die Grundlage für professionelles
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Handeln bilden.
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Wir haben in der Übersicht in den Kapiteln 8 bis 14 jeweils die
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Kompetenzen aufgelistet, die für die Gestaltung jedes Prozessschrittes nötig
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sind. Zusammen genommen ergibt sich daraus eine Vielzahl von
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Kompetenzen, über die Professionelle der Sozialen Arbeit verfügen
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(müssen). Dabei ist es nötig, praxisfeld- und aufgabenbezogen zu beurteilen,
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welche Kompetenzen besonders wichtig sind und erworben bzw.
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weiterentwickelt werden sollen. Die Kompetenzen strukturieren den
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Bildungsprozess von angehenden Sozialarbeiterinnen, welcher mit dem
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Studium beginnt und weit darüber hinausreicht. ›Professionskompetenz‹
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umfasst all diese Kompetenzen und besteht aus vielen unterschiedlichen
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Aspekten (wie z. B. persönliches Zeitmanagement, Arbeitsbündnisse mit
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Klienten(systemen) schaffen, sich mit anderen Professionen vernetzen
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können etc.). Voraussetzung zur Erlangung von Professionskompetenz
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bilden zudem interaktive und kommunikative Kompetenzen ( Kap. 5).
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Professionskompetenz setzt eine hohe Reflexionsfähigkeit voraus, gründet
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sich auf ethischer Reflexion, orientiert sich an den übergreifenden Zielen
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Sozialer Arbeit und stützt sich ab auf einen professionellen Habitus. Indem
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