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Einschätzungen z. B. in einer Familie erfragen. Erst wenn sie gelernt hat, die in der Analyse erhobenen Daten auszuwerten und zu gewichten und die Themen darin herauszuarbeiten, kann sie ein Gespräch mit einer Familie so führen, dass gemeinsam die Fallthematik bestimmt wird. Ein Prozess der Expertentätigkeit ist Voraussetzung dafür, in einen dialogischen Aushandlungsprozess eintreten und dort die Expertenposition vertreten zu können. Kooperative Prozessgestaltung bedeutet, zwischen beiden Ebenen der Fallbearbeitung – der Fachebene (und hier auch im Diskurs mit Kolleginnen) und der Kooperationsebene mit Klienten(systemen) – flexibel wechseln zu können bzw. sich auf beiden Ebenen gleichzeitig zu bewegen. Wenn das Grundprinzip ›erst verstehen, dann handeln‹ jedoch internalisiert, die Suchbewegung des Fallverstehens habitualisiert und beides zu Bestandteilen der professionellen Grundhaltung geworden ist, dann kann ein Prozesszyklus auch sehr schnell ablaufen und in Alltagssituationen realisiert werden (bspw. in einer halben Minute, wie in Kap. 7.3.1 dargestellt). Daneben braucht es Strukturen für die Fallarbeit auf der Ebene der Organisation. Der größere Zyklus der Fallarbeit soll institutionalisiert werden, u. a. mit Hilfe von zeitlichen und räumlichen Gefäßen. Insbesondere bei komplexen Fällen ist es unabdingbar, dass ein Team gemeinsam diese Suchbewegung des Fallverstehens unternimmt und auf dieser Basis Interventionsmöglichkeiten entwirft. Professionalisierung ohne entsprechende Arbeits- und Reflexionsgefäße für die Professionellen – Fallarbeitssitzungen, Inter- bzw. Supervision – ist nicht zu vertreten, vor allem im Zeitalter zunehmender Ökonomisierung des Sozialen nicht. Möglichkeiten für die Fallbearbeitung systematisch zu nutzen kann sich als deutlich effizienter erweisen und ist aus professionsethischer Sicht angemessener als auf ein Problem in wiederholter Weise mit einer Symptombehandlung zu reagieren. Ein ganz grundlegender Aspekt von Professionskompetenz ist die kontinuierliche Selbstreflexion, der fachliche Austausch und die gemeinsame Reflexion von Professionellen. Hierfür sind Gefäße zu institutionalisieren, welche die Grundlage für professionelles Handeln bilden. Wir haben in der Übersicht in den Kapiteln 8 bis 14 jeweils die Kompetenzen aufgelistet, die für die Gestaltung jedes Prozessschrittes nötig sind. Zusammen genommen ergibt sich daraus eine Vielzahl von Kompetenzen, über die Professionelle der Sozialen Arbeit verfügen (müssen). Dabei ist es nötig, praxisfeld- und aufgabenbezogen zu beurteilen, welche Kompetenzen besonders wichtig sind und erworben bzw. weiterentwickelt werden sollen. Die Kompetenzen strukturieren den Bildungsprozess von angehenden Sozialarbeiterinnen, welcher mit dem Studium beginnt und weit darüber hinausreicht. ›Professionskompetenz‹ umfasst all diese Kompetenzen und besteht aus vielen unterschiedlichen Aspekten (wie z. B. persönliches Zeitmanagement, Arbeitsbündnisse mit Klienten(systemen) schaffen, sich mit anderen Professionen vernetzen können etc.). Voraussetzung zur Erlangung von Professionskompetenz bilden zudem interaktive und kommunikative Kompetenzen ( Kap. 5). Professionskompetenz setzt eine hohe Reflexionsfähigkeit voraus, gründet sich auf ethischer Reflexion, orientiert sich an den übergreifenden Zielen Sozialer Arbeit und stützt sich ab auf einen professionellen Habitus. Indem