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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
vordruck das zuständige Jugendamt, wenn sie bei einem Einsatz häuslicher
Gewalt Kinder antrifft. In Folge wurden in enger Kooperation zwischen Polizei und Jugendamt in einigen Bezirken Handlungsleitlinien oder Kooperationsvereinbarungen entwickelt.18 Grundlage ist, dass das Jugendamt die
Auswirkungen des Miterlebens von häuslicher Gewalt als potentiellen Kinderschutzfall definiert.
ȡ In sieben von zwölf Berliner Bezirken wurden Fachtage in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern zum Thema „Kinder und
häusliche Gewalt“ durchgeführt. Zudem wurden zentral Seminare und Fortbildungen für verschiedene Berufsgruppen angeboten. Eine große Berlin-weite zweitätige Fachtagung zum Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ wurde
gemeinsam mit der senatseigenen Fortbildungsstätte Glienicke konzipiert
und durchgeführt (Dokumentation der Fachtagung 2002).
Perspektiven
Mit dem Auslaufen der Modellphase bei BIG Ende 2002 wurden die Fachgruppen bzw. die späteren Steuerungsgremien aufgelöst und in die so genannte
ExpertInnenkommission überführt. Das hatte vor allem personelle Gründe,
weil weniger Stellen zur Verfügung standen, war aber auch der Rückmeldung
geschuldet, dass viele Mitglieder der Fachgremien auf Dauer nicht mehr in
gleicher Weise intensiv mitarbeiten konnten. Die Entwicklung weiterer Maßnahmen und Interventionsstrategien sollten von den zuständigen Fachressorts übernommen werden und BIG erhielt die Aufgabe, diese Maßnahmen
und Strategien zu koordinieren. Das heißt: Über die Zusammenkunft von
Expertinnen und Experten aus den Bereichen Frauenprojekte, Polizei, Justiz,
Migration, Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit wird weiterhin konkretes
Handeln gegen häusliche Gewalt geplant, beschlossen und durch den politischen Runden Tisch flankierend und initiierend unterstützt. Gleichzeitig
werden bei BIG Lücken und neue Bedarfe in der praktischen Intervention
erfasst und Überlegungen getroffen, wie Unterstützungslücken geschlossen,
weitere Angebote entwickelt werden können, um den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Kinder zu optimieren. Zum Beispiel hat sich gezeigt,
dass für junge volljährige Frauen die Hilfen nicht ausreichen. Daneben wurde erkannt, dass aus Sicht der Anti-Gewalt-Projekte Überlegungen getroffen
werden müssen, wie mit bestehenden Einrichtungen zur Unterstützung älterer Jungen zusammengearbeitet werden kann. Das bedeutet, die Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen weiter zu verbessern, zu erweitern
und phasenweise Kooperationsbündnisse zur Erreichung von neuen Zielen
zu schließen.
18
Siehe Linke/ Plathe in diesem Band.