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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
vordruck das zuständige Jugendamt, wenn sie bei einem Einsatz häuslicher Gewalt Kinder antrifft. In Folge wurden in enger Kooperation zwischen Polizei und Jugendamt in einigen Bezirken Handlungsleitlinien oder Kooperationsvereinbarungen entwickelt.18 Grundlage ist, dass das Jugendamt die Auswirkungen des Miterlebens von häuslicher Gewalt als potentiellen Kinderschutzfall definiert. ȡ In sieben von zwölf Berliner Bezirken wurden Fachtage in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern zum Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ durchgeführt. Zudem wurden zentral Seminare und Fortbildungen für verschiedene Berufsgruppen angeboten. Eine große Berlin-weite zweitätige Fachtagung zum Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ wurde gemeinsam mit der senatseigenen Fortbildungsstätte Glienicke konzipiert und durchgeführt (Dokumentation der Fachtagung 2002).
Perspektiven Mit dem Auslaufen der Modellphase bei BIG Ende 2002 wurden die Fachgruppen bzw. die späteren Steuerungsgremien aufgelöst und in die so genannte ExpertInnenkommission überführt. Das hatte vor allem personelle Gründe, weil weniger Stellen zur Verfügung standen, war aber auch der Rückmeldung geschuldet, dass viele Mitglieder der Fachgremien auf Dauer nicht mehr in gleicher Weise intensiv mitarbeiten konnten. Die Entwicklung weiterer Maßnahmen und Interventionsstrategien sollten von den zuständigen Fachressorts übernommen werden und BIG erhielt die Aufgabe, diese Maßnahmen und Strategien zu koordinieren. Das heißt: Über die Zusammenkunft von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Frauenprojekte, Polizei, Justiz, Migration, Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit wird weiterhin konkretes Handeln gegen häusliche Gewalt geplant, beschlossen und durch den politischen Runden Tisch flankierend und initiierend unterstützt. Gleichzeitig werden bei BIG Lücken und neue Bedarfe in der praktischen Intervention erfasst und Überlegungen getroffen, wie Unterstützungslücken geschlossen, weitere Angebote entwickelt werden können, um den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Kinder zu optimieren. Zum Beispiel hat sich gezeigt, dass für junge volljährige Frauen die Hilfen nicht ausreichen. Daneben wurde erkannt, dass aus Sicht der Anti-Gewalt-Projekte Überlegungen getroffen werden müssen, wie mit bestehenden Einrichtungen zur Unterstützung älterer Jungen zusammengearbeitet werden kann. Das bedeutet, die Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen weiter zu verbessern, zu erweitern und phasenweise Kooperationsbündnisse zur Erreichung von neuen Zielen zu schließen.
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Siehe Linke/ Plathe in diesem Band.