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3.2 KiB
Hilfe zugestehen oder verweigern und die Fallproblematik in einer Weise fassen können, die von den Klienten abgelehnt werden kann und deshalb doch nicht verworfen werden muss, sondern im Rahmen der Organisation durch Entscheidung abgesichert werden kann« (2000:220). Auch viele andere Autorinnen analysieren professionelles Handeln als eine Form der Machtausübung (vgl. z. B. Heiner 2004b, Bang 1964 – anders hingegen Oevermann 2011 sowie Becker-Lenz/Müller 2009, die eine symmetrischen Sozialbeziehung postulieren). Gemeinsam ist den Diskussionen um Macht in der Sozialen Arbeit die überwiegende Anerkennung einer strukturellen Asymmetrie innerhalb der helfenden Beziehung sowie die Auseinandersetzung darüber, ob und wie diese Asymmetrie gegebenenfalls aufzuheben sei (vgl. Gängler 2011:615). Subjektive Wirklichkeitskonstruktion Ein wesentliches Moment um die Asymmetrie zu reduzieren besteht darin, dass Professionelle davon ausgehen und anerkennen, dass ihre eigene Sichtweise auf einen Fall, auf eine Situation kaum mit derjenigen der Klientin übereinstimmen wird – oder allgemeiner formuliert: Wenn sie anerkennen, dass es keine neutrale Situationsbeschreibung gibt, sondern Wirklichkeit immer subjektiv konstruiert ist. Was Menschen bei der Aufgabe ihrer Alltagsgestaltung als gelingend und was sie als problematisch empfinden, das ist das Ergebnis ihrer individuellen Sicht der Wirklichkeit; die Sozialarbeiterin wird als außenstehende Beobachterin vielleicht eine andere Wahrnehmung, Beschreibung und Erklärung der Situation haben. Grundsätzlich müssen die Sichtweisen unterschiedlicher Beteiligter in ihrer Andersartigkeit als gleichwertig anerkannt werden (vgl. von Spiegel 2013:255). Dazu gehört, dass Professionelle einerseits versuchen, die Perspektive der Klienten zu erfragen und zu erfassen und sie vor dem Hintergrund ihres subjektiven Bedeutungskontextes zu rekonstruieren, und dass sie andererseits ihre eigene Sichtweise als ebenfalls subjektive Wirklichkeitskonstruktion erkennen und diese transparent in den Aushandlungsprozess mit Klienten einbringen (vgl. von Spiegel 2013:29). Das Strukturmerkmal Koproduktion macht deutlich, dass eine Dienstleistung in der Sozialen Arbeit ohne Zutun des Klienten nicht zustande kommen kann, dass diese Leistung unabdingbar eine durch Sozialarbeiterin und Klient gemeinsam produzierte Leistung ist. Dies verweist auf die Notwendigkeit von Kooperation: Professionelles Handeln zeichnet sich aus durch gemeinsames Handeln von Sozialpädagoge und Klientin, durch die Ausrichtung auf ein gemeinsam ausgehandeltes Ziel. Deshalb gehört der Wille zur Kooperation mit Klienten unabdingbar zum professionellen Selbstverständnis. Da die Kooperationsbereitschaft jedoch auf Seiten der Klienten nicht in jedem Praxisfeld vorausgesetzt werden kann, müssen Professionelle der Sozialen Arbeit willens und in der Lage sein, um diese Kooperationsbereitschaft zu werben und sie zu ermöglichen. Ein dialogischer Verständigungs- und Aushandlungsprozess ist nur auf der Basis einer gelingenden Beziehung zwischen Sozialpädagogin und Klient unter den strukturellen Bedingungen von Asymmetrie möglich. Wie diese Arbeitsbeziehung theoretisch konzipiert wird, soll deshalb in einem gesonderten Kapitel dargelegt werden ( Kap. 5.1).